Finanzsystem. Worst-Case-Szenario
- ShortId
-
13.3863
- Id
-
20133863
- Updated
-
28.07.2023 07:33
- Language
-
de
- Title
-
Finanzsystem. Worst-Case-Szenario
- AdditionalIndexing
-
24;Finanzkrise;Aktionsprogramm;Finanzmarkt;Staatsverschuldung;Regierungspolitik
- 1
-
- L03K110601, Finanzmarkt
- L03K110803, Staatsverschuldung
- L04K11010105, Finanzkrise
- L05K0806020101, Regierungspolitik
- L05K0703050101, Aktionsprogramm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Weltwirtschaft und des internationalen Finanzsystems mit grosser Aufmerksamkeit. Er ist sich des Ernstes der Staatsschuldenkrise und ihrer möglichen Folgen für die Schweiz bewusst. Um die Risiken eines globalen systemischen Kollapses eindämmen zu können, ist eine stärkere internationale Koordination der Anstrengungen zur Wahrung der Finanzstabilität von entscheidender Bedeutung. Eine wesentliche Rolle spielen in dieser Hinsicht der Internationale Währungsfonds (IWF) aufgrund seiner bilateralen und multilateralen Überwachungstätigkeit sowie das Financial Stability Board (FSB) als treibende Kraft hinter der informellen Zusammenarbeit von nationalen Instanzen, internationalen Organisationen sowie der G-20. Im Rahmen des IWF leistet auch die Schweiz einen bedeutenden finanziellen Beitrag, um die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu gewährleisten. Sie nimmt zudem in den genannten Institutionen aktiv an breiter gefassten Diskussionen über die Reform der internationalen Finanzarchitektur teil. Sie unterstützt auch Reformen zur Stärkung der Finanzstabilität in Schwellen- und Entwicklungsländern. Im Übrigen setzt sie sich für die Errichtung eines griffigeren Rahmenwerks für die Umstrukturierung von Staatsschulden ein.</p><p>Die Beurteilung der Risiken für die Finanzstabilität der Schweiz ist Gegenstand einer Gesamtstrategie des Bundesrates. So errichteten 2011 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ein gemeinsames Krisendispositiv (vgl. Memorandum of Understanding vom 17. Januar 2011 im Bereich Finanzstabilität und Informationsaustausch zur Finanzmarktregulierung). Der Krisenstab besteht aus einem Lenkungsgremium (LG; Vorsteherin des EFD, Präsident des SNB-Direktoriums, Präsidentin der Finma), das mit der strategischen Koordination beauftragt ist, sowie aus einem Ausschuss Finanzkrisen (AF), der sich aus hochrangigen Vertretern dieser drei Behörden zusammensetzt. Der AF ist für die Koordination von Vorbereitungsmassnahmen und das Krisenmanagement zuständig. Er tritt (ausserhalb von Krisenperioden) in der Regel zweimal pro Jahr zusammen. Wenn das LG zum Schluss kommt, dass sich ausserordentliche Massnahmen aufdrängen, ist die Vorsteherin des EFD verpflichtet, den Gesamtbundesrat umgehend zu informieren.</p><p>Die ausserordentlichen Massnahmen zur Eindämmung von Krisen von erheblichem Ausmass sind durch den jeweiligen Kontext bestimmt sowie auf die festgelegten Ziele ausgerichtet. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Krise zu mildern, verlässt sich der Bundesrat in erster Linie auf die automatischen Stabilisatoren. Im Falle eines schweren Schocks, der eine dringende Intervention erfordert, können ausserordentliche Stabilisierungsmassnahmen ergriffen werden; dies war zum Beispiel 2009 der Fall (Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen). Solche Massnahmen müssen gezielt erfolgen und dem wirtschaftlichen Kontext angepasst sein; sie dürfen zudem nur vorübergehend sein. Bei Bedarf können sie auch einmalige Budgeteingriffe umfassen. In der Geldpolitik ermöglicht das Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe (WHG) dem Bundesrat ein rasches Handeln innerhalb der Grenzen des Rahmenkredits, um im Falle von Störungen des internationalen Währungssystems multilaterale Hilfen zu gewähren. Die SNB ihrerseits hat laut dem Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank (NBG; SR 951.11) den Auftrag, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Zu diesem Zweck ist sie befugt, mit ausländischen Zentralbanken und mit internationalen Organisationen rasch alle Arten von Bankgeschäften zu tätigen (Art. 10 NBG). So beteiligt sich die SNB zum Beispiel seit 2007 an der konzertierten Aktion der wichtigsten Zentralbanken betreffend gegenseitigen Austausch von Devisen (Swap-Vereinbarungen). Die positive Wirkung dieser Massnahmen beweist, dass die internationale Zusammenarbeit der Zentralbanken für die Stabilisierung der Geld- und Kapitalmärkte entscheidend ist.</p><p>Aus der Bewältigung der 2008 ausgelösten Finanzkrise wurden zahlreiche Lehren gezogen (vgl. Bericht des Staatssekretariates für Wirtschaft über die Stabilisierungsmassnahmen 2009-2010). Der Bund hat dank dem finanzpolitischen Spielraum, den ein verbindlicher und restriktiver Budgetrahmen - namentlich die Schuldenbremse - ihm einräumt, bewiesen, dass er im Rahmen eines mit der SNB, der Finma, den Kantonen und Gemeinden sowie den Sozialversicherungen koordinierten Vorgehens in der Lage ist, in allen wirtschaftspolitischen Bereichen Stabilisierungsmassnahmen rasch umzusetzen. Der IWF hat der Schweiz eine im Krisenkontext insgesamt zielführende und reaktionsfähige makroökonomische Politik attestiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der horrenden Schuldenberge, die von zahlreichen Ländern und Institutionen angehäuft werden, kann ein allgemeiner Zusammenbruch des globalen Finanzsystems nicht mehr ausgeschlossen werden.</p><p>Dies verleitet mich zu folgenden Fragen:</p><p>a. Hat der Bundesrat für einen solchen Fall ein Worst-Case-Szenario ausgearbeitet, und ist er, wenn dies nicht der Fall sein sollte, bereit, ein solches Szenario auszuarbeiten?</p><p>b. Hat er sich im Fall eines Zusammenbruchs des globalen Finanzsystems Gedanken über dringliche Massnahmen gemacht, welche die Interessen, die Sicherheit und die Versorgung der Schweizer Bevölkerung gewährleisten, und ist er, falls dies nicht der Fall ist, bereit, einen Massnahmenkatalog zu erstellen?</p>
- Finanzsystem. Worst-Case-Szenario
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Weltwirtschaft und des internationalen Finanzsystems mit grosser Aufmerksamkeit. Er ist sich des Ernstes der Staatsschuldenkrise und ihrer möglichen Folgen für die Schweiz bewusst. Um die Risiken eines globalen systemischen Kollapses eindämmen zu können, ist eine stärkere internationale Koordination der Anstrengungen zur Wahrung der Finanzstabilität von entscheidender Bedeutung. Eine wesentliche Rolle spielen in dieser Hinsicht der Internationale Währungsfonds (IWF) aufgrund seiner bilateralen und multilateralen Überwachungstätigkeit sowie das Financial Stability Board (FSB) als treibende Kraft hinter der informellen Zusammenarbeit von nationalen Instanzen, internationalen Organisationen sowie der G-20. Im Rahmen des IWF leistet auch die Schweiz einen bedeutenden finanziellen Beitrag, um die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu gewährleisten. Sie nimmt zudem in den genannten Institutionen aktiv an breiter gefassten Diskussionen über die Reform der internationalen Finanzarchitektur teil. Sie unterstützt auch Reformen zur Stärkung der Finanzstabilität in Schwellen- und Entwicklungsländern. Im Übrigen setzt sie sich für die Errichtung eines griffigeren Rahmenwerks für die Umstrukturierung von Staatsschulden ein.</p><p>Die Beurteilung der Risiken für die Finanzstabilität der Schweiz ist Gegenstand einer Gesamtstrategie des Bundesrates. So errichteten 2011 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ein gemeinsames Krisendispositiv (vgl. Memorandum of Understanding vom 17. Januar 2011 im Bereich Finanzstabilität und Informationsaustausch zur Finanzmarktregulierung). Der Krisenstab besteht aus einem Lenkungsgremium (LG; Vorsteherin des EFD, Präsident des SNB-Direktoriums, Präsidentin der Finma), das mit der strategischen Koordination beauftragt ist, sowie aus einem Ausschuss Finanzkrisen (AF), der sich aus hochrangigen Vertretern dieser drei Behörden zusammensetzt. Der AF ist für die Koordination von Vorbereitungsmassnahmen und das Krisenmanagement zuständig. Er tritt (ausserhalb von Krisenperioden) in der Regel zweimal pro Jahr zusammen. Wenn das LG zum Schluss kommt, dass sich ausserordentliche Massnahmen aufdrängen, ist die Vorsteherin des EFD verpflichtet, den Gesamtbundesrat umgehend zu informieren.</p><p>Die ausserordentlichen Massnahmen zur Eindämmung von Krisen von erheblichem Ausmass sind durch den jeweiligen Kontext bestimmt sowie auf die festgelegten Ziele ausgerichtet. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Krise zu mildern, verlässt sich der Bundesrat in erster Linie auf die automatischen Stabilisatoren. Im Falle eines schweren Schocks, der eine dringende Intervention erfordert, können ausserordentliche Stabilisierungsmassnahmen ergriffen werden; dies war zum Beispiel 2009 der Fall (Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen). Solche Massnahmen müssen gezielt erfolgen und dem wirtschaftlichen Kontext angepasst sein; sie dürfen zudem nur vorübergehend sein. Bei Bedarf können sie auch einmalige Budgeteingriffe umfassen. In der Geldpolitik ermöglicht das Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe (WHG) dem Bundesrat ein rasches Handeln innerhalb der Grenzen des Rahmenkredits, um im Falle von Störungen des internationalen Währungssystems multilaterale Hilfen zu gewähren. Die SNB ihrerseits hat laut dem Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank (NBG; SR 951.11) den Auftrag, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Zu diesem Zweck ist sie befugt, mit ausländischen Zentralbanken und mit internationalen Organisationen rasch alle Arten von Bankgeschäften zu tätigen (Art. 10 NBG). So beteiligt sich die SNB zum Beispiel seit 2007 an der konzertierten Aktion der wichtigsten Zentralbanken betreffend gegenseitigen Austausch von Devisen (Swap-Vereinbarungen). Die positive Wirkung dieser Massnahmen beweist, dass die internationale Zusammenarbeit der Zentralbanken für die Stabilisierung der Geld- und Kapitalmärkte entscheidend ist.</p><p>Aus der Bewältigung der 2008 ausgelösten Finanzkrise wurden zahlreiche Lehren gezogen (vgl. Bericht des Staatssekretariates für Wirtschaft über die Stabilisierungsmassnahmen 2009-2010). Der Bund hat dank dem finanzpolitischen Spielraum, den ein verbindlicher und restriktiver Budgetrahmen - namentlich die Schuldenbremse - ihm einräumt, bewiesen, dass er im Rahmen eines mit der SNB, der Finma, den Kantonen und Gemeinden sowie den Sozialversicherungen koordinierten Vorgehens in der Lage ist, in allen wirtschaftspolitischen Bereichen Stabilisierungsmassnahmen rasch umzusetzen. Der IWF hat der Schweiz eine im Krisenkontext insgesamt zielführende und reaktionsfähige makroökonomische Politik attestiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der horrenden Schuldenberge, die von zahlreichen Ländern und Institutionen angehäuft werden, kann ein allgemeiner Zusammenbruch des globalen Finanzsystems nicht mehr ausgeschlossen werden.</p><p>Dies verleitet mich zu folgenden Fragen:</p><p>a. Hat der Bundesrat für einen solchen Fall ein Worst-Case-Szenario ausgearbeitet, und ist er, wenn dies nicht der Fall sein sollte, bereit, ein solches Szenario auszuarbeiten?</p><p>b. Hat er sich im Fall eines Zusammenbruchs des globalen Finanzsystems Gedanken über dringliche Massnahmen gemacht, welche die Interessen, die Sicherheit und die Versorgung der Schweizer Bevölkerung gewährleisten, und ist er, falls dies nicht der Fall ist, bereit, einen Massnahmenkatalog zu erstellen?</p>
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