Chemische Kastration für rückfällig gewordene Pädophile und Vergewaltiger

ShortId
13.3870
Id
20133870
Updated
28.07.2023 07:34
Language
de
Title
Chemische Kastration für rückfällig gewordene Pädophile und Vergewaltiger
AdditionalIndexing
12;Bericht;Straftäter/in;Jugendschutz;sexuelle Gewalt;Ersatzstrafe;Therapeutik;Medikament
1
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L05K0501020106, Straftäter/in
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K05010104, Ersatzstrafe
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die "pharmakologische Therapie mit Testosteron-Antagonisten", besser bekannt als chemische Kastration, wird seit Langem in zahlreichen westlichen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland, Schweden, Dänemark, Spanien, Polen und einigen Staaten der USA, bei Pädophilen und Vergewaltigern, die rückfällig geworden sind, praktiziert. In bestimmten Fällen wird die Massnahme mit Zustimmung des Straftäters durchgeführt, der im Gegenzug eine Strafreduktion erhält, in anderen Fällen wird sie angeordnet. Es handelt sich um eine medikamentöse Behandlung, mit der der Testosteronspiegel beim Mann gesenkt und der Sexualtrieb gehemmt wird, wodurch auch das Rückfallrisiko sinkt.</p><p>Daten aus den skandinavischen Ländern zeigen, dass die Rückfallquote bei Straftaten an Kindern dank dieser Massnahme von 40 auf 5 Prozent zurückgegangen ist.</p><p>Auch die Schweiz ist mit Fällen von Pädophilen und Vergewaltigern, die innert kurzer Zeit rückfällig werden, konfrontiert; dies, weil unsere Strafgesetzgebung und unser Justizsystem solche Täter zu mild bestrafen und die Opfer sowie potenzielle Opfer von Sexualverbrechen (Frauen und Kinder) zu wenig schützen. Die chemische Kastration könnte hier eine valable Alternative sein. Natürlich müsste sie mit einer geeigneten psychologischen Begleitung kombiniert werden, damit der Wiederholungstäter sich regelmässig behandeln lässt und die Behandlung auch einen tatsächlichen sozialen Nutzen hat.</p>
  • <p>Die sogenannte chemische oder medizinische Kastration von Sexualstraftätern wird in der Schweiz bereits seit Jahrzehnten angewendet. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Reimann 96.1084, "Chemisch-medizinische Massnahmen gegen Sexualstraftäter", die praktische und rechtliche Situation in der Schweiz dargestellt. Diese hat sich seither nicht wesentlich verändert.</p><p>Die chemische Kastration stellt eine medizinische Massnahme dar, die gestützt auf eine medizinische Diagnose erfolgt. Dem Betroffenen wird dabei eine Substanz verabreicht, welche die Testosteronproduktion im ganzen Körper blockiert. Da die chemische Kastration z. B. durch die Einnahme von Testosteron leicht unterlaufen werden kann, sind begleitende Massnahmen wie eine Psychotherapie und Bewährungshilfe anzuordnen. Zudem sind regelmässige Messungen der Hormonspiegel und Abfragen der Wirkungen und Nebenwirkungen durchzuführen.</p><p>Auf diese Weise kann die Rückfallgefahr jedoch nur bei bestimmten Sexualstraftätern vermindert werden:</p><p>- So kann die chemische Kastration nur bei Tätern erfolgreich sein, die in diese Massnahme einwilligen. Sie müssen zudem ihre sexuellen Probleme einsehen und langfristig motiviert sein, sie zu lösen.</p><p>- Eine chemische Kastration ohne Zustimmung der betroffenen Person wäre zwar unter den Voraussetzungen von Artikel 434 des Zivilgesetzbuches (SR 210) als medizinische Massnahme möglich. Die Person muss in Bezug auf ihre Behandlungsbedürftigkeit urteilsunfähig sein, für sich oder Dritte eine Gefahr darstellen, und es darf keine andere, weniger einschneidende Massnahme zur Verfügung stehen. Eine chemische Kastration, die ohne Zustimmung der betroffenen Person und ohne medizinische Diagnose erfolgt, wird allerdings als sinnlos und sogar gefährlich bezeichnet, namentlich weil sie unterlaufen werden kann, in bestimmten Fällen nicht wirkt oder kontraproduktiv ist (vgl. unten).</p><p>- Das Medikament zur chemischen Kastration wirkt in ungefähr zehn Prozent der Fälle nicht oder nur sehr schwach. Es kann nicht vorausgesagt werden, bei wem es wirkt und bei wem nicht.</p><p>- Schliesslich handeln nicht alle Sexualstraftäter aufgrund eines "gesteigerten Sexualtriebs". Der Auslöser ist in vielen Fällen, dass der Wunsch nach einer intimen Beziehung mit einer grossen Wut verbunden ist. Sexualstraftäter leiden oft unter Erektionsstörungen und haben Angst, sich mit ihren Fantasien lächerlich zu machen. In solchen Fällen besteht die Gefahr, mit einer chemischen Kastration die Aggression und Frustration, die zu den Straftaten führt, noch zu steigern.</p><p>Die chemische Kastration kann zwar im Einzelfall ausschlaggebend für den weiteren Verlauf des Vollzugs einer Strafe oder Massnahme sein. So kann in bestimmten Fällen eine Vollzugslockerung (z. B. die Verlegung in eine offene Anstalt, ein Urlaub, das Arbeitsexternat oder die bedingte Entlassung) nur gewährt werden, wenn eine chemische Kastration durchgeführt worden ist. Sowohl die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch die praktischen Erfahrungen in den Kantonen zeigen indessen, dass die chemische Kastration keine Massnahme darstellt, die bei allen Sexualstraftätern zur Senkung der Rückfallgefahr führt. Sie lässt sich daher weder als automatisch anzuordnende Massnahme bei Rückfalltätern rechtfertigen, noch kann sie als allgemeine Voraussetzung für Vollzugslockerungen, wie z. B. die bedingte Entlassung, vorgesehen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob für Pädophile und Vergewaltiger, die rückfällig geworden sind, die chemische Kastration eingeführt werden soll.</p>
  • Chemische Kastration für rückfällig gewordene Pädophile und Vergewaltiger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die "pharmakologische Therapie mit Testosteron-Antagonisten", besser bekannt als chemische Kastration, wird seit Langem in zahlreichen westlichen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland, Schweden, Dänemark, Spanien, Polen und einigen Staaten der USA, bei Pädophilen und Vergewaltigern, die rückfällig geworden sind, praktiziert. In bestimmten Fällen wird die Massnahme mit Zustimmung des Straftäters durchgeführt, der im Gegenzug eine Strafreduktion erhält, in anderen Fällen wird sie angeordnet. Es handelt sich um eine medikamentöse Behandlung, mit der der Testosteronspiegel beim Mann gesenkt und der Sexualtrieb gehemmt wird, wodurch auch das Rückfallrisiko sinkt.</p><p>Daten aus den skandinavischen Ländern zeigen, dass die Rückfallquote bei Straftaten an Kindern dank dieser Massnahme von 40 auf 5 Prozent zurückgegangen ist.</p><p>Auch die Schweiz ist mit Fällen von Pädophilen und Vergewaltigern, die innert kurzer Zeit rückfällig werden, konfrontiert; dies, weil unsere Strafgesetzgebung und unser Justizsystem solche Täter zu mild bestrafen und die Opfer sowie potenzielle Opfer von Sexualverbrechen (Frauen und Kinder) zu wenig schützen. Die chemische Kastration könnte hier eine valable Alternative sein. Natürlich müsste sie mit einer geeigneten psychologischen Begleitung kombiniert werden, damit der Wiederholungstäter sich regelmässig behandeln lässt und die Behandlung auch einen tatsächlichen sozialen Nutzen hat.</p>
    • <p>Die sogenannte chemische oder medizinische Kastration von Sexualstraftätern wird in der Schweiz bereits seit Jahrzehnten angewendet. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Reimann 96.1084, "Chemisch-medizinische Massnahmen gegen Sexualstraftäter", die praktische und rechtliche Situation in der Schweiz dargestellt. Diese hat sich seither nicht wesentlich verändert.</p><p>Die chemische Kastration stellt eine medizinische Massnahme dar, die gestützt auf eine medizinische Diagnose erfolgt. Dem Betroffenen wird dabei eine Substanz verabreicht, welche die Testosteronproduktion im ganzen Körper blockiert. Da die chemische Kastration z. B. durch die Einnahme von Testosteron leicht unterlaufen werden kann, sind begleitende Massnahmen wie eine Psychotherapie und Bewährungshilfe anzuordnen. Zudem sind regelmässige Messungen der Hormonspiegel und Abfragen der Wirkungen und Nebenwirkungen durchzuführen.</p><p>Auf diese Weise kann die Rückfallgefahr jedoch nur bei bestimmten Sexualstraftätern vermindert werden:</p><p>- So kann die chemische Kastration nur bei Tätern erfolgreich sein, die in diese Massnahme einwilligen. Sie müssen zudem ihre sexuellen Probleme einsehen und langfristig motiviert sein, sie zu lösen.</p><p>- Eine chemische Kastration ohne Zustimmung der betroffenen Person wäre zwar unter den Voraussetzungen von Artikel 434 des Zivilgesetzbuches (SR 210) als medizinische Massnahme möglich. Die Person muss in Bezug auf ihre Behandlungsbedürftigkeit urteilsunfähig sein, für sich oder Dritte eine Gefahr darstellen, und es darf keine andere, weniger einschneidende Massnahme zur Verfügung stehen. Eine chemische Kastration, die ohne Zustimmung der betroffenen Person und ohne medizinische Diagnose erfolgt, wird allerdings als sinnlos und sogar gefährlich bezeichnet, namentlich weil sie unterlaufen werden kann, in bestimmten Fällen nicht wirkt oder kontraproduktiv ist (vgl. unten).</p><p>- Das Medikament zur chemischen Kastration wirkt in ungefähr zehn Prozent der Fälle nicht oder nur sehr schwach. Es kann nicht vorausgesagt werden, bei wem es wirkt und bei wem nicht.</p><p>- Schliesslich handeln nicht alle Sexualstraftäter aufgrund eines "gesteigerten Sexualtriebs". Der Auslöser ist in vielen Fällen, dass der Wunsch nach einer intimen Beziehung mit einer grossen Wut verbunden ist. Sexualstraftäter leiden oft unter Erektionsstörungen und haben Angst, sich mit ihren Fantasien lächerlich zu machen. In solchen Fällen besteht die Gefahr, mit einer chemischen Kastration die Aggression und Frustration, die zu den Straftaten führt, noch zu steigern.</p><p>Die chemische Kastration kann zwar im Einzelfall ausschlaggebend für den weiteren Verlauf des Vollzugs einer Strafe oder Massnahme sein. So kann in bestimmten Fällen eine Vollzugslockerung (z. B. die Verlegung in eine offene Anstalt, ein Urlaub, das Arbeitsexternat oder die bedingte Entlassung) nur gewährt werden, wenn eine chemische Kastration durchgeführt worden ist. Sowohl die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch die praktischen Erfahrungen in den Kantonen zeigen indessen, dass die chemische Kastration keine Massnahme darstellt, die bei allen Sexualstraftätern zur Senkung der Rückfallgefahr führt. Sie lässt sich daher weder als automatisch anzuordnende Massnahme bei Rückfalltätern rechtfertigen, noch kann sie als allgemeine Voraussetzung für Vollzugslockerungen, wie z. B. die bedingte Entlassung, vorgesehen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob für Pädophile und Vergewaltiger, die rückfällig geworden sind, die chemische Kastration eingeführt werden soll.</p>
    • Chemische Kastration für rückfällig gewordene Pädophile und Vergewaltiger

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