Überhöhte Luchsbestände durch Abschuss regulieren

ShortId
13.3872
Id
20133872
Updated
28.07.2023 07:30
Language
de
Title
Überhöhte Luchsbestände durch Abschuss regulieren
AdditionalIndexing
52;Kostenrechnung;Luchs;Tierbestand;Jagdvorschrift;Schutz der Tierwelt
1
  • L05K0603030701, Luchs
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
  • L04K06030408, Tierbestand
  • L05K0601040801, Jagdvorschrift
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./4. Fast alljährlich tauchen im Herbst nach Beginn der Jagdzeit einige verwaiste Luchsjunge auf Bauernhöfen an den Futternäpfen von Hunden oder Katzen auf (nach der Erfahrung der letzten zehn Jahre: zwischen 0 und einem halben Dutzend pro Jahr). Wenn die verwaisten Jungtiere krank sind und keine Überlebenschancen haben, werden sie von den Wildhütern getötet. Oft sind die Jungen aber einfach nur hungrig, weil sie die Mutter verloren haben und nicht mehr gefüttert werden. Das Phänomen der verwaisten, hungrigen Jungluchse im Herbst hat drei mögliche Ursachen: Die Mutter der Jungtiere ist eines natürlichen Todes gestorben; die Mutter hat ein Jungtier verstossen, weil es krank und nicht überlebensfähig ist; die Mutter wurde gewildert. Dass die Wilderei auf die Luchse die wahrscheinlichste Ursache ist, wird insbesondere durch die zeitliche Korrelation mit dem Beginn der Bewegungsjagd in den betroffenen Regionen belegt. Damit diese Illegalität nicht noch durch das Töten der gesunden Jungluchse belohnt wird, verlangt das Konzept Luchs Schweiz von den Kantonen, dass diese Tiere nach dem Durchfüttern durch den ersten Winter am selben Ort, wo sie eingenommen werden mussten, wieder freigesetzt werden. Die zurückzusetzenden Jungluchse gehören in die Populationen, in denen sie geboren wurden. Man weiss aus langjähriger Erfahrung, dass Jungluchse selbstständig Wild jagen können, wenn sie in der Gefangenschaft nur mit Wildfleisch gefüttert werden. Ansonsten setzen Bund und Kantone keine Luchse in Regionen mit hohen Luchsbeständen aus.</p><p>3. Die Aufzucht der Jungluchse verursacht Kosten von rund 8000 Franken pro Jungluchs, welche die Kantone übernehmen. Das Wildfleisch wird von den Wildhütern gebracht, welche dafür durch Unfälle auf der Strasse getötete Rehe nutzen.</p><p>5. Der Bundesrat hat mit der Änderung der eidgenössischen Jagdverordnung (SR 922.01) im Jahr 2012 in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g die Voraussetzung zur Regulierung von hohen Luchsbeständen geschaffen, wenn diese hohe Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale durch die Kantone verursachen. In Artikel 4 Absatz 2 gibt der Bund den Kantonen vor, welche Angaben sie in einem entsprechenden Antrag dem Bafu einzureichen haben. Bislang ist kein Antrag zur Regulierung von Luchsbeständen gestellt worden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Berner Oberland wurde kürzlich ein verwaister Luchs eingefangen, in einem Tierheim aufgefüttert und nach einiger Zeit wieder in die freie Natur ausgesetzt. Dieses Tier verursachte nach der Wiederaussetzung erhebliche Schäden an Nutztieren und wurde aus diesem Grund zum Abschuss freigegeben. Statt abgeschossen, wurde dieser Luchs dann eingefangen und an einen Tierpark weitergegeben. Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum werden verwaiste oder kränkliche Luchse, die in der freien Natur keine Überlebenschancen haben, eingefangen, aufgefüttert und wieder ausgesetzt?</p><p>2. Warum werden in Regionen mit zu hohen Luchsbeständen Luchse ausgesetzt, wenn damit zu rechnen ist, dass die Luchsbestände reguliert werden müssen?</p><p>3. Welche jährlichen Kosten verursacht das Einfangen, Auffüttern und Wiederaussetzen von verwaisten oder kranken Luchsen?</p><p>4. Warum wird das Einfangen, Auffüttern und Wiederaussetzen von Luchsen nicht aus dem Konzept Luchs gestrichen?</p><p>5. Wäre es nicht sinnvoller, in Regionen mit überhöhten Luchsbeständen zum Schutz der stark zurückgehenden Bestände der Beutetiere die Luchsbestände unverzüglich durch Abschüsse zu regulieren?</p>
  • Überhöhte Luchsbestände durch Abschuss regulieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./4. Fast alljährlich tauchen im Herbst nach Beginn der Jagdzeit einige verwaiste Luchsjunge auf Bauernhöfen an den Futternäpfen von Hunden oder Katzen auf (nach der Erfahrung der letzten zehn Jahre: zwischen 0 und einem halben Dutzend pro Jahr). Wenn die verwaisten Jungtiere krank sind und keine Überlebenschancen haben, werden sie von den Wildhütern getötet. Oft sind die Jungen aber einfach nur hungrig, weil sie die Mutter verloren haben und nicht mehr gefüttert werden. Das Phänomen der verwaisten, hungrigen Jungluchse im Herbst hat drei mögliche Ursachen: Die Mutter der Jungtiere ist eines natürlichen Todes gestorben; die Mutter hat ein Jungtier verstossen, weil es krank und nicht überlebensfähig ist; die Mutter wurde gewildert. Dass die Wilderei auf die Luchse die wahrscheinlichste Ursache ist, wird insbesondere durch die zeitliche Korrelation mit dem Beginn der Bewegungsjagd in den betroffenen Regionen belegt. Damit diese Illegalität nicht noch durch das Töten der gesunden Jungluchse belohnt wird, verlangt das Konzept Luchs Schweiz von den Kantonen, dass diese Tiere nach dem Durchfüttern durch den ersten Winter am selben Ort, wo sie eingenommen werden mussten, wieder freigesetzt werden. Die zurückzusetzenden Jungluchse gehören in die Populationen, in denen sie geboren wurden. Man weiss aus langjähriger Erfahrung, dass Jungluchse selbstständig Wild jagen können, wenn sie in der Gefangenschaft nur mit Wildfleisch gefüttert werden. Ansonsten setzen Bund und Kantone keine Luchse in Regionen mit hohen Luchsbeständen aus.</p><p>3. Die Aufzucht der Jungluchse verursacht Kosten von rund 8000 Franken pro Jungluchs, welche die Kantone übernehmen. Das Wildfleisch wird von den Wildhütern gebracht, welche dafür durch Unfälle auf der Strasse getötete Rehe nutzen.</p><p>5. Der Bundesrat hat mit der Änderung der eidgenössischen Jagdverordnung (SR 922.01) im Jahr 2012 in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g die Voraussetzung zur Regulierung von hohen Luchsbeständen geschaffen, wenn diese hohe Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale durch die Kantone verursachen. In Artikel 4 Absatz 2 gibt der Bund den Kantonen vor, welche Angaben sie in einem entsprechenden Antrag dem Bafu einzureichen haben. Bislang ist kein Antrag zur Regulierung von Luchsbeständen gestellt worden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Berner Oberland wurde kürzlich ein verwaister Luchs eingefangen, in einem Tierheim aufgefüttert und nach einiger Zeit wieder in die freie Natur ausgesetzt. Dieses Tier verursachte nach der Wiederaussetzung erhebliche Schäden an Nutztieren und wurde aus diesem Grund zum Abschuss freigegeben. Statt abgeschossen, wurde dieser Luchs dann eingefangen und an einen Tierpark weitergegeben. Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum werden verwaiste oder kränkliche Luchse, die in der freien Natur keine Überlebenschancen haben, eingefangen, aufgefüttert und wieder ausgesetzt?</p><p>2. Warum werden in Regionen mit zu hohen Luchsbeständen Luchse ausgesetzt, wenn damit zu rechnen ist, dass die Luchsbestände reguliert werden müssen?</p><p>3. Welche jährlichen Kosten verursacht das Einfangen, Auffüttern und Wiederaussetzen von verwaisten oder kranken Luchsen?</p><p>4. Warum wird das Einfangen, Auffüttern und Wiederaussetzen von Luchsen nicht aus dem Konzept Luchs gestrichen?</p><p>5. Wäre es nicht sinnvoller, in Regionen mit überhöhten Luchsbeständen zum Schutz der stark zurückgehenden Bestände der Beutetiere die Luchsbestände unverzüglich durch Abschüsse zu regulieren?</p>
    • Überhöhte Luchsbestände durch Abschuss regulieren

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