Investitionsbeihilfen für medizinische Grundversorgungsangebote in peripheren und unterversorgten Regionen
- ShortId
-
13.3874
- Id
-
20133874
- Updated
-
28.07.2023 07:30
- Language
-
de
- Title
-
Investitionsbeihilfen für medizinische Grundversorgungsangebote in peripheren und unterversorgten Regionen
- AdditionalIndexing
-
2841;Grundversorgung;Randregion;Gesundheitswesen;Hausarzt/-ärztin;Investitionsbeihilfe;Sicherung der Versorgung
- 1
-
- L04K01050511, Gesundheitswesen
- L05K0701030901, Grundversorgung
- L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
- L07K08070102010704, Randregion
- L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In vielen Regionen haben die Gemeinden Mühe, eine Hausärztin oder einen Hausarzt zu finden. Die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in den peripheren Regionen ist eine grosse Herausforderung. Die Anfangsinvestitionen bzw. Neuinvestitionen und die damit einhergehende langjährige Bindung an einen Standort sind wichtige Hinderungsgründe für angehende Ärztinnen und Ärzte, sich in einer peripheren und/oder unversorgten Region niederzulassen. </p><p>Die Politik ist hier gefordert: Verschiedene Formen von Beihilfen werden von Fachleuten als wirkungsvolle Mittel empfohlen, um junge Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in diesen Regionen niederzulassen.</p>
- <p>Der Bundesrat hatte bereits mehrfach Gelegenheit, die Bedeutung der Hausarztmedizin für das Gesundheitswesen hervorzuheben. Er teilt die Anliegen der Motionärin. Das Eidgenössische Departement des Innern hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline 11.425, "Impulsprogramm zur Modernisierung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen", der gemäss Nationalratsbeschluss keine Folge gegeben wird, bereits einen Bericht abgeliefert.</p><p>Die Frage der Kompetenzenverteilung ist in diesem Bereich zentral. Gemäss der Bundesverfassung obliegt den Kantonen die Gewährleistung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspolizei. Die Kantone sind verpflichtet, die Deckung des Bedarfs sowohl in der allgemeinen Gesundheitsversorgung als auch im Bereich der Spitzenmedizin zu garantieren. Im Rahmen ihrer vom kantonalen Recht gewährten Autonomie haben manche Gemeinden, welche von der in der Motion dargelegten Problematik betroffen sind, bereits Massnahmen umgesetzt, um Hausärztinnen und Hausärzte anzulocken und deren Niederlassung in sogenannten Randregionen zu fördern. Dies zeigen verschiedene Beispiele, welche zum Teil bereits im Parlament angesprochen wurden (namentlich in der Interpellation Lumengo 10.3584, "Pilotprojekt zur Unterstützung der Landärzte im Berner Oberland").</p><p>Die Verfassung beauftragt den Bund hauptsächlich zu gewährleisten, dass die Schweizer Bevölkerung sich unter zumutbaren Bedingungen gegen Krankheits- und Unfallrisiken versichern kann. In der gegenwärtigen Fassung verleiht Artikel 117 der Bundesverfassung dem Bund nicht die Kompetenz, den Leistungserbringern Direkthilfen (z. B. Bürgschaften, Anstossfinanzierungen) - unabhängig von der Leistungserbringung zulasten der Krankenversicherung - zu gewähren. Er engagiert sich dennoch aktiv und hat im Rahmen des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" mit den Kantonen zusammengearbeitet, um geeignete Massnahmen zur Förderung der Hausarztmedizin vorzuschlagen. Die vorgelegten Massnahmen konzentrieren sich auf die Verankerung der medizinischen Grundversorgung und der Hausarztmedizin im Medizinalberufegesetz und auf eine bessere Entschädigung der von den Hausärztinnen und Hausärzten erbrachten Leistungen (rasche Analysen, Neubewertung bestimmter Leistungen im Tarmed). Diese Massnahmen erlauben es, diejenigen Ärzte zu unterstützen, welche in der Hausarztmedizin tätig sein möchten. Gleichzeitig wird ein Anreizrahmen geboten, der die auf Kantons- und Gemeindeebene getroffenen Vorkehrungen unterstützt.</p><p>In Anbetracht der obigen Ausführungen und namentlich der Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen lehnt der Bundesrat die in der Motion formulierten Aufforderungen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es möglich machen, zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in peripheren Regionen Investitionsbeihilfen zu gewähren und die Modernisierung der Infrastruktur zu unterstützen. Dabei sollen verschiedene Formen von Beihilfen ins Auge gefasst werden (Bürgschaften, Direkthilfen, Anstossfinanzierungen). Eine Mitfinanzierung der betroffenen Kantone soll geprüft werden.</p>
- Investitionsbeihilfen für medizinische Grundversorgungsangebote in peripheren und unterversorgten Regionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In vielen Regionen haben die Gemeinden Mühe, eine Hausärztin oder einen Hausarzt zu finden. Die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in den peripheren Regionen ist eine grosse Herausforderung. Die Anfangsinvestitionen bzw. Neuinvestitionen und die damit einhergehende langjährige Bindung an einen Standort sind wichtige Hinderungsgründe für angehende Ärztinnen und Ärzte, sich in einer peripheren und/oder unversorgten Region niederzulassen. </p><p>Die Politik ist hier gefordert: Verschiedene Formen von Beihilfen werden von Fachleuten als wirkungsvolle Mittel empfohlen, um junge Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in diesen Regionen niederzulassen.</p>
- <p>Der Bundesrat hatte bereits mehrfach Gelegenheit, die Bedeutung der Hausarztmedizin für das Gesundheitswesen hervorzuheben. Er teilt die Anliegen der Motionärin. Das Eidgenössische Departement des Innern hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline 11.425, "Impulsprogramm zur Modernisierung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen", der gemäss Nationalratsbeschluss keine Folge gegeben wird, bereits einen Bericht abgeliefert.</p><p>Die Frage der Kompetenzenverteilung ist in diesem Bereich zentral. Gemäss der Bundesverfassung obliegt den Kantonen die Gewährleistung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspolizei. Die Kantone sind verpflichtet, die Deckung des Bedarfs sowohl in der allgemeinen Gesundheitsversorgung als auch im Bereich der Spitzenmedizin zu garantieren. Im Rahmen ihrer vom kantonalen Recht gewährten Autonomie haben manche Gemeinden, welche von der in der Motion dargelegten Problematik betroffen sind, bereits Massnahmen umgesetzt, um Hausärztinnen und Hausärzte anzulocken und deren Niederlassung in sogenannten Randregionen zu fördern. Dies zeigen verschiedene Beispiele, welche zum Teil bereits im Parlament angesprochen wurden (namentlich in der Interpellation Lumengo 10.3584, "Pilotprojekt zur Unterstützung der Landärzte im Berner Oberland").</p><p>Die Verfassung beauftragt den Bund hauptsächlich zu gewährleisten, dass die Schweizer Bevölkerung sich unter zumutbaren Bedingungen gegen Krankheits- und Unfallrisiken versichern kann. In der gegenwärtigen Fassung verleiht Artikel 117 der Bundesverfassung dem Bund nicht die Kompetenz, den Leistungserbringern Direkthilfen (z. B. Bürgschaften, Anstossfinanzierungen) - unabhängig von der Leistungserbringung zulasten der Krankenversicherung - zu gewähren. Er engagiert sich dennoch aktiv und hat im Rahmen des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" mit den Kantonen zusammengearbeitet, um geeignete Massnahmen zur Förderung der Hausarztmedizin vorzuschlagen. Die vorgelegten Massnahmen konzentrieren sich auf die Verankerung der medizinischen Grundversorgung und der Hausarztmedizin im Medizinalberufegesetz und auf eine bessere Entschädigung der von den Hausärztinnen und Hausärzten erbrachten Leistungen (rasche Analysen, Neubewertung bestimmter Leistungen im Tarmed). Diese Massnahmen erlauben es, diejenigen Ärzte zu unterstützen, welche in der Hausarztmedizin tätig sein möchten. Gleichzeitig wird ein Anreizrahmen geboten, der die auf Kantons- und Gemeindeebene getroffenen Vorkehrungen unterstützt.</p><p>In Anbetracht der obigen Ausführungen und namentlich der Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen lehnt der Bundesrat die in der Motion formulierten Aufforderungen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es möglich machen, zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in peripheren Regionen Investitionsbeihilfen zu gewähren und die Modernisierung der Infrastruktur zu unterstützen. Dabei sollen verschiedene Formen von Beihilfen ins Auge gefasst werden (Bürgschaften, Direkthilfen, Anstossfinanzierungen). Eine Mitfinanzierung der betroffenen Kantone soll geprüft werden.</p>
- Investitionsbeihilfen für medizinische Grundversorgungsangebote in peripheren und unterversorgten Regionen
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