Wie steht es bei den RAV bezüglich Aufwand und Erfolg?

ShortId
13.3879
Id
20133879
Updated
28.07.2023 07:28
Language
de
Title
Wie steht es bei den RAV bezüglich Aufwand und Erfolg?
AdditionalIndexing
15;berufliche Umschulung;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Evaluation;Qualitätssicherung;regionales Arbeitsvermittlungszentrum;Kosten-Wirksamkeits-Analyse;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L06K070202030402, regionales Arbeitsvermittlungszentrum
  • L05K0702030304, berufliche Umschulung
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L06K070302020502, Kosten-Wirksamkeits-Analyse
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L04K08020302, Evaluation
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Angaben auf der Homepage des Seco ist die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde verantwortlich für das Arbeitsvermittlungs- und das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Ihre Partner bei der Durchführung dieser Aufgaben sind die Kantone, die regionalen Arbeitsvermittlungszentren, die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen und die Arbeitslosenkassen. Ganz nach dem Motto "Hauptsache Arbeit" bekämpfe die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde mit ihren Partnern die Arbeitslosigkeit und ... bemühe sich um eine rasche Wiedereingliederung der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Spricht man jedoch mit Betroffenen, klingt dies anders. Insbesondere die Vermittlungsbemühungen und die Kurse scheinen von unterschiedlicher Güte zu sein.</p>
  • <p>Die Kantone betreiben die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM). Die dem Staatssekretariat für Wirtschaft angegliederte Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung beaufsichtigt und steuert die RAV bzw. LAM und damit die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM). Seit dem Jahr 2000 geschieht die Steuerung nach den Prinzipien des New Public Management wirkungsorientiert. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schliesst dazu mit allen Kantonen einzeln eine wirkungsorientierte Vereinbarung ab.</p><p>1. Zentrales Steuerungselement der wirkungsorientierten Vereinbarung ist ein Benchmark, der die in den Kantonen bzw. in den einzelnen RAV erzielten Wirkungen miteinander vergleicht. Unter Wirkung wird die rasche und dauerhafte Eingliederung von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt verstanden. Der Benchmark wird jährlich in einer Medienmitteilung publiziert und ist Grundlage für eine Lagebeurteilung in Kantonen mit unterdurchschnittlichen Wirkungswerten.</p><p>Die Kosten für den Betrieb der RAV und LAM (2012: 439 Millionen Franken) und die AMM (2012: 538 Millionen Franken) sind aufgrund der Stellensuchendenzahl pro Kanton plafoniert. Damit können bzw. müssen die Kantone ihre Vollzugsstrukturen und ihr Angebot an AMM jeweils den konjunkturellen Gegebenheiten anpassen. In entsprechenden Weisungen sind zudem auch die anrechenbaren Kosten geregelt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird periodisch durch die Ausgleichsstelle überprüft.</p><p>2. Die Erfolgsbilanz der RAV fällt positiv aus. Verschiedene Studien belegen, dass die Gesamtleistung der öffentlichen Arbeitsvermittlung seit der Einführung der RAV deutlich gesteigert werden konnte. Gemäss einer Studie von Prof. Sheldon hat sich die Effizienz der öffentlichen Arbeitsvermittlung zwischen 1998 und 2007 um rund 20 Prozent erhöht. In ihrer aktuellen Studie "Detailanalyse der Unternehmensprozesse, Zuständigkeiten, Anreizsysteme und Führungssysteme von RAV" kommt die Firma Egger, Dreher und Partner AG zum Schluss, dass das System der öffentlichen Arbeitsvermittlung einen hohen Reifegrad erreicht hat.</p><p>3. Die Ausgleichsstelle verfügt über eine Vielzahl von Instrumenten, die einen rechtmässigen, wirksamen, wirtschaftlichen und damit qualitativ hochwertigen Vollzug sicherstellen. Zur Steuerung und Führung der RAV stellt sie den Kantonen und den RAV operative Kennzahlen zur Verfügung. Um die guten Vollzugspraktiken schweizweit auszubreiten, fördert die Ausgleichsstelle den ständigen Erfahrungsaustausch unter den Kantonen. Damit mögliche Schwachstellen in den operativen Abläufen der RAV erkannt und behoben werden können, bietet sie Prozessanalysen an. Weiter sind die kantonalen Vollzugsstellen verpflichtet, ein internes Kontrollsystem zu implementieren. Dieses wird von der Ausgleichsstelle im Rahmen ihrer ordentlichen Revisionstätigkeit regelmässig überprüft.</p><p>Die wirkungsorientierte Steuerung mit dem Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung verhindert den Einsatz von sinnlosen AMM. Zudem müssen gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz Wiedereingliederungsmassnahmen in jedem Fall arbeitsmarktlich indiziert sein und die Vermittelbarkeit der Arbeitslosen konkret erhöhen. Auch dies wird im Rahmen der ordentlichen Revisionstätigkeit der Ausgleichsstelle regelmässig überprüft.</p><p>4. Die Plafonierung der Ausgaben für AMM hält die Kantone grundsätzlich zum Einkauf günstiger Massnahmen an, die sowohl qualitativen als auch quantitativen Ansprüchen gerecht werden. Die Ausgleichsstelle überprüft dies und legt ein wichtiges Augenmerk auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei finanziellen Schäden haften die Kantone gemäss Artikel 85g Absatz 1 Avig gegenüber dem Bund.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis über Aufwand und Erfolgsquote der einzelnen RAV, also über die Kosten und die Anzahl der erfolgreich vermittelten Arbeitslosen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Erfolgsbilanz der RAV?</p><p>3. Über welche Instrumente verfügt er, um die Qualität der RAV zu sichern und zu verhindern, dass sinnlose Kurse vermittelt werden, beispielsweise Bewerbungsgrundkurse für Leute, die solche Kurse bereits absolviert haben?</p><p>4. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass überteuerte Massnahmen, wie sie in Zusammenhang mit dem Fall Carlos ans Licht kamen, auch bei den RAV vorkommen?</p>
  • Wie steht es bei den RAV bezüglich Aufwand und Erfolg?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Angaben auf der Homepage des Seco ist die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde verantwortlich für das Arbeitsvermittlungs- und das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Ihre Partner bei der Durchführung dieser Aufgaben sind die Kantone, die regionalen Arbeitsvermittlungszentren, die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen und die Arbeitslosenkassen. Ganz nach dem Motto "Hauptsache Arbeit" bekämpfe die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde mit ihren Partnern die Arbeitslosigkeit und ... bemühe sich um eine rasche Wiedereingliederung der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Spricht man jedoch mit Betroffenen, klingt dies anders. Insbesondere die Vermittlungsbemühungen und die Kurse scheinen von unterschiedlicher Güte zu sein.</p>
    • <p>Die Kantone betreiben die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM). Die dem Staatssekretariat für Wirtschaft angegliederte Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung beaufsichtigt und steuert die RAV bzw. LAM und damit die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM). Seit dem Jahr 2000 geschieht die Steuerung nach den Prinzipien des New Public Management wirkungsorientiert. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schliesst dazu mit allen Kantonen einzeln eine wirkungsorientierte Vereinbarung ab.</p><p>1. Zentrales Steuerungselement der wirkungsorientierten Vereinbarung ist ein Benchmark, der die in den Kantonen bzw. in den einzelnen RAV erzielten Wirkungen miteinander vergleicht. Unter Wirkung wird die rasche und dauerhafte Eingliederung von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt verstanden. Der Benchmark wird jährlich in einer Medienmitteilung publiziert und ist Grundlage für eine Lagebeurteilung in Kantonen mit unterdurchschnittlichen Wirkungswerten.</p><p>Die Kosten für den Betrieb der RAV und LAM (2012: 439 Millionen Franken) und die AMM (2012: 538 Millionen Franken) sind aufgrund der Stellensuchendenzahl pro Kanton plafoniert. Damit können bzw. müssen die Kantone ihre Vollzugsstrukturen und ihr Angebot an AMM jeweils den konjunkturellen Gegebenheiten anpassen. In entsprechenden Weisungen sind zudem auch die anrechenbaren Kosten geregelt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird periodisch durch die Ausgleichsstelle überprüft.</p><p>2. Die Erfolgsbilanz der RAV fällt positiv aus. Verschiedene Studien belegen, dass die Gesamtleistung der öffentlichen Arbeitsvermittlung seit der Einführung der RAV deutlich gesteigert werden konnte. Gemäss einer Studie von Prof. Sheldon hat sich die Effizienz der öffentlichen Arbeitsvermittlung zwischen 1998 und 2007 um rund 20 Prozent erhöht. In ihrer aktuellen Studie "Detailanalyse der Unternehmensprozesse, Zuständigkeiten, Anreizsysteme und Führungssysteme von RAV" kommt die Firma Egger, Dreher und Partner AG zum Schluss, dass das System der öffentlichen Arbeitsvermittlung einen hohen Reifegrad erreicht hat.</p><p>3. Die Ausgleichsstelle verfügt über eine Vielzahl von Instrumenten, die einen rechtmässigen, wirksamen, wirtschaftlichen und damit qualitativ hochwertigen Vollzug sicherstellen. Zur Steuerung und Führung der RAV stellt sie den Kantonen und den RAV operative Kennzahlen zur Verfügung. Um die guten Vollzugspraktiken schweizweit auszubreiten, fördert die Ausgleichsstelle den ständigen Erfahrungsaustausch unter den Kantonen. Damit mögliche Schwachstellen in den operativen Abläufen der RAV erkannt und behoben werden können, bietet sie Prozessanalysen an. Weiter sind die kantonalen Vollzugsstellen verpflichtet, ein internes Kontrollsystem zu implementieren. Dieses wird von der Ausgleichsstelle im Rahmen ihrer ordentlichen Revisionstätigkeit regelmässig überprüft.</p><p>Die wirkungsorientierte Steuerung mit dem Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung verhindert den Einsatz von sinnlosen AMM. Zudem müssen gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz Wiedereingliederungsmassnahmen in jedem Fall arbeitsmarktlich indiziert sein und die Vermittelbarkeit der Arbeitslosen konkret erhöhen. Auch dies wird im Rahmen der ordentlichen Revisionstätigkeit der Ausgleichsstelle regelmässig überprüft.</p><p>4. Die Plafonierung der Ausgaben für AMM hält die Kantone grundsätzlich zum Einkauf günstiger Massnahmen an, die sowohl qualitativen als auch quantitativen Ansprüchen gerecht werden. Die Ausgleichsstelle überprüft dies und legt ein wichtiges Augenmerk auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei finanziellen Schäden haften die Kantone gemäss Artikel 85g Absatz 1 Avig gegenüber dem Bund.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis über Aufwand und Erfolgsquote der einzelnen RAV, also über die Kosten und die Anzahl der erfolgreich vermittelten Arbeitslosen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Erfolgsbilanz der RAV?</p><p>3. Über welche Instrumente verfügt er, um die Qualität der RAV zu sichern und zu verhindern, dass sinnlose Kurse vermittelt werden, beispielsweise Bewerbungsgrundkurse für Leute, die solche Kurse bereits absolviert haben?</p><p>4. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass überteuerte Massnahmen, wie sie in Zusammenhang mit dem Fall Carlos ans Licht kamen, auch bei den RAV vorkommen?</p>
    • Wie steht es bei den RAV bezüglich Aufwand und Erfolg?

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