Stärkung der Kinder in der Opferhilfe

ShortId
13.3881
Id
20133881
Updated
25.06.2025 00:04
Language
de
Title
Stärkung der Kinder in der Opferhilfe
AdditionalIndexing
12;28;Bericht;Rechte des Kindes;häusliche Gewalt;Jugendschutz;Kind;Strafprozessordnung;Opferhilfe
1
  • L05K0501020501, Opferhilfe
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0101020701, häusliche Gewalt
  • L05K0501021001, Strafprozessordnung
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kinder sind in den meisten Gesetzen "mitgemeint", so auch im Bundesgesetz über die Opferhilfe. Ihre spezifischen Bedürfnisse als Minderjährige und besonders Schutzbedürftige werden aber nicht berücksichtigt. Besonders zeigt es sich dort, wo Kinder elterliche Paargewalt miterleben bzw. von eskalierenden Paarkonflikten betroffen sind.</p><p>Aufgrund der restriktiven Datenschutzbestimmungen können beispielsweise die Daten der Kinder in vielen Fällen nicht an Beratungsstellen weitergeleitet werden. Damit erhalten die Kinder oft nicht die nötige Unterstützung, da die Mütter (in Ausnahmefällen die Väter) genügend mit sich selber zu tun haben und die Interessen ihrer Kinder in der Krise nicht immer adäquat wahrnehmen können.</p><p>Zudem ist zu prüfen, wie analog zum Familienrecht (Art. 299 der Strafprozessordnung) und zum Kinderschutzrecht (Art. 314a bis des Zivilgesetzbuches) die unabhängige Kindesvertretung auch in der Strafprozessordnung sichergestellt werden könnte.</p><p>Der Bericht soll hier konkrete Vorschläge machen. Darüber hinaus soll der Bericht (aufbauend auf den bundesrätlichen Berichten zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes) systematisch aufzeigen, wie der Schutz der Kinder als Opfer auf Gesetzesebene verbessert werden kann.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen gesetzlichen Anpassungen - insbesondere im Bundesgesetz über die Opferhilfe und in der Strafprozessordnung - die Position des Kindes als Opfer von Gewalt gestärkt werden kann.</p>
  • Stärkung der Kinder in der Opferhilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kinder sind in den meisten Gesetzen "mitgemeint", so auch im Bundesgesetz über die Opferhilfe. Ihre spezifischen Bedürfnisse als Minderjährige und besonders Schutzbedürftige werden aber nicht berücksichtigt. Besonders zeigt es sich dort, wo Kinder elterliche Paargewalt miterleben bzw. von eskalierenden Paarkonflikten betroffen sind.</p><p>Aufgrund der restriktiven Datenschutzbestimmungen können beispielsweise die Daten der Kinder in vielen Fällen nicht an Beratungsstellen weitergeleitet werden. Damit erhalten die Kinder oft nicht die nötige Unterstützung, da die Mütter (in Ausnahmefällen die Väter) genügend mit sich selber zu tun haben und die Interessen ihrer Kinder in der Krise nicht immer adäquat wahrnehmen können.</p><p>Zudem ist zu prüfen, wie analog zum Familienrecht (Art. 299 der Strafprozessordnung) und zum Kinderschutzrecht (Art. 314a bis des Zivilgesetzbuches) die unabhängige Kindesvertretung auch in der Strafprozessordnung sichergestellt werden könnte.</p><p>Der Bericht soll hier konkrete Vorschläge machen. Darüber hinaus soll der Bericht (aufbauend auf den bundesrätlichen Berichten zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes) systematisch aufzeigen, wie der Schutz der Kinder als Opfer auf Gesetzesebene verbessert werden kann.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen gesetzlichen Anpassungen - insbesondere im Bundesgesetz über die Opferhilfe und in der Strafprozessordnung - die Position des Kindes als Opfer von Gewalt gestärkt werden kann.</p>
    • Stärkung der Kinder in der Opferhilfe

Back to List