Stärkung der Kinder in der Opferhilfe
- ShortId
-
13.3881
- Id
-
20133881
- Updated
-
25.06.2025 00:04
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung der Kinder in der Opferhilfe
- AdditionalIndexing
-
12;28;Bericht;Rechte des Kindes;häusliche Gewalt;Jugendschutz;Kind;Strafprozessordnung;Opferhilfe
- 1
-
- L05K0501020501, Opferhilfe
- L05K0107010205, Kind
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L04K01040206, Jugendschutz
- L05K0101020701, häusliche Gewalt
- L05K0501021001, Strafprozessordnung
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Kinder sind in den meisten Gesetzen "mitgemeint", so auch im Bundesgesetz über die Opferhilfe. Ihre spezifischen Bedürfnisse als Minderjährige und besonders Schutzbedürftige werden aber nicht berücksichtigt. Besonders zeigt es sich dort, wo Kinder elterliche Paargewalt miterleben bzw. von eskalierenden Paarkonflikten betroffen sind.</p><p>Aufgrund der restriktiven Datenschutzbestimmungen können beispielsweise die Daten der Kinder in vielen Fällen nicht an Beratungsstellen weitergeleitet werden. Damit erhalten die Kinder oft nicht die nötige Unterstützung, da die Mütter (in Ausnahmefällen die Väter) genügend mit sich selber zu tun haben und die Interessen ihrer Kinder in der Krise nicht immer adäquat wahrnehmen können.</p><p>Zudem ist zu prüfen, wie analog zum Familienrecht (Art. 299 der Strafprozessordnung) und zum Kinderschutzrecht (Art. 314a bis des Zivilgesetzbuches) die unabhängige Kindesvertretung auch in der Strafprozessordnung sichergestellt werden könnte.</p><p>Der Bericht soll hier konkrete Vorschläge machen. Darüber hinaus soll der Bericht (aufbauend auf den bundesrätlichen Berichten zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes) systematisch aufzeigen, wie der Schutz der Kinder als Opfer auf Gesetzesebene verbessert werden kann.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen gesetzlichen Anpassungen - insbesondere im Bundesgesetz über die Opferhilfe und in der Strafprozessordnung - die Position des Kindes als Opfer von Gewalt gestärkt werden kann.</p>
- Stärkung der Kinder in der Opferhilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Kinder sind in den meisten Gesetzen "mitgemeint", so auch im Bundesgesetz über die Opferhilfe. Ihre spezifischen Bedürfnisse als Minderjährige und besonders Schutzbedürftige werden aber nicht berücksichtigt. Besonders zeigt es sich dort, wo Kinder elterliche Paargewalt miterleben bzw. von eskalierenden Paarkonflikten betroffen sind.</p><p>Aufgrund der restriktiven Datenschutzbestimmungen können beispielsweise die Daten der Kinder in vielen Fällen nicht an Beratungsstellen weitergeleitet werden. Damit erhalten die Kinder oft nicht die nötige Unterstützung, da die Mütter (in Ausnahmefällen die Väter) genügend mit sich selber zu tun haben und die Interessen ihrer Kinder in der Krise nicht immer adäquat wahrnehmen können.</p><p>Zudem ist zu prüfen, wie analog zum Familienrecht (Art. 299 der Strafprozessordnung) und zum Kinderschutzrecht (Art. 314a bis des Zivilgesetzbuches) die unabhängige Kindesvertretung auch in der Strafprozessordnung sichergestellt werden könnte.</p><p>Der Bericht soll hier konkrete Vorschläge machen. Darüber hinaus soll der Bericht (aufbauend auf den bundesrätlichen Berichten zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes) systematisch aufzeigen, wie der Schutz der Kinder als Opfer auf Gesetzesebene verbessert werden kann.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen gesetzlichen Anpassungen - insbesondere im Bundesgesetz über die Opferhilfe und in der Strafprozessordnung - die Position des Kindes als Opfer von Gewalt gestärkt werden kann.</p>
- Stärkung der Kinder in der Opferhilfe
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