Massnahmen gegen den illegalen Buschfleischhandel

ShortId
13.3887
Id
20133887
Updated
28.07.2023 07:06
Language
de
Title
Massnahmen gegen den illegalen Buschfleischhandel
AdditionalIndexing
15;52;Einfuhrbeschränkung;Wildfleisch;Tierwelt;betrügerisches Handelsgeschäft;Fleisch;Tierschutz;Schutz der Tierwelt
1
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L04K06030307, Tierwelt
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
  • L04K14020501, Fleisch
  • L05K1402050112, Wildfleisch
  • L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Tierschutzorganisation Tengwood Organization zeigt in einer Studie eine drastische Zunahme von Buschfleischschmuggel auf. Nach einer Hochrechnung sollen jährlich etwa 40 Tonnen verbotenes Fleisch über die Flughäfen in die Schweiz eingeschmuggelt werden. Ein wesentlicher Teil des konfiszierten Fleisches stammt von geschützten Tieren wie Krokodilen, Schuppentieren und Meerkatzen aus Afrika. </p><p>Der illegale Handel mit geschützten Wildtieren scheint ein grosses Geschäft für kriminelle Organisationen zu sein. Er bedroht einerseits geschützte Tiere und erhöht andererseits das Risiko eines Seuchenimportes. In Europa kann ein Vielfaches des Preises in Afrika erzielt werden. Die Uno will den Kampf gegen diesen organisierten Handel mit Wildtieren verschärfen und ihn dem Drogenhandel gleichstellen. Eine entsprechende Resolution wurde verabschiedet.</p>
  • <p>1. Die Problematik des illegalen Handels mit Buschfleisch ist schon länger bekannt. Neu sind die Informationen über das hohe Ausmass und den grossen Anteil an Fleisch von Tieren, die nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (SR 0.453) geschützt sind. Der Bundesrat befürwortet deshalb Bestrebungen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Buschfleisch.</p><p>2. Bereits heute führt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) neben risikobasierten Stichprobenkontrollen auch Schwerpunktkontrollen im Bereich Buschfleisch durch. Die Kontrollen werden laufend verbessert und angepasst. Das BVET hat deshalb gemeinsam mit Tengwood Organization eine Vollzugshilfe erstellt, welche an die Kontrollorgane des BVET sowie an die Mitarbeitenden der EZV abgegeben werden soll. Weiter werden derzeit Hunde ausgebildet, welche an der Grenze artengeschützte Waren aufspüren sollen.</p><p>3. Die gesundheitlichen Risiken von Buschfleisch und die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen durch dessen Einfuhr dürfen nicht unterschätzt werden. Gegenwärtig werden Proben der konfiszierten Waren analysiert. Das Ergebnis soll eine effektive Risikoeinschätzung ermöglichen. Mit den in Ziffer 2 genannten Massnahmen sollen auch die von Buschfleisch ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit eingedämmt werden.</p><p>4. Die am 26. April 2013 vom Wirtschafts- und Sozialrat der Uno verabschiedete Resolution fordert die Mitgliedstaaten auf, Widerhandlungen im Bereich des illegalen Handels mit Wildtieren und -pflanzen, welche durch kriminelle Organisationen begangen werden, als Verbrechen einzustufen. Eine entsprechende Anpassung der Strafbestimmungen des am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCites; SR 453) wird geprüft werden. Dabei wird auch abgeklärt werden, wie andere Staaten die Uno-Resolution umsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zur Problematik des Buschfleischhandels in der Schweiz bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er den Handel mit Buschfleisch in der Schweiz, und welche Schlüsse zieht er aus dem Bericht von Tengwood?</p><p>2. Wo liegt der Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des illegalen Buschfleischhandels, und welche Massnahmen sind zu ergreifen?</p><p>3. Wie hoch sind die gesundheitlichen Risiken von importiertem Buschfleisch sowie die Gefahr, dass Seuchen importiert werden? Was ist dagegen zu tun?</p><p>4. Ist er bereit, die Kontroll- und Strafbestimmungen gemäss Uno-Resolution auch in der Schweiz zu verschärfen?</p>
  • Massnahmen gegen den illegalen Buschfleischhandel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Tierschutzorganisation Tengwood Organization zeigt in einer Studie eine drastische Zunahme von Buschfleischschmuggel auf. Nach einer Hochrechnung sollen jährlich etwa 40 Tonnen verbotenes Fleisch über die Flughäfen in die Schweiz eingeschmuggelt werden. Ein wesentlicher Teil des konfiszierten Fleisches stammt von geschützten Tieren wie Krokodilen, Schuppentieren und Meerkatzen aus Afrika. </p><p>Der illegale Handel mit geschützten Wildtieren scheint ein grosses Geschäft für kriminelle Organisationen zu sein. Er bedroht einerseits geschützte Tiere und erhöht andererseits das Risiko eines Seuchenimportes. In Europa kann ein Vielfaches des Preises in Afrika erzielt werden. Die Uno will den Kampf gegen diesen organisierten Handel mit Wildtieren verschärfen und ihn dem Drogenhandel gleichstellen. Eine entsprechende Resolution wurde verabschiedet.</p>
    • <p>1. Die Problematik des illegalen Handels mit Buschfleisch ist schon länger bekannt. Neu sind die Informationen über das hohe Ausmass und den grossen Anteil an Fleisch von Tieren, die nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (SR 0.453) geschützt sind. Der Bundesrat befürwortet deshalb Bestrebungen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Buschfleisch.</p><p>2. Bereits heute führt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) neben risikobasierten Stichprobenkontrollen auch Schwerpunktkontrollen im Bereich Buschfleisch durch. Die Kontrollen werden laufend verbessert und angepasst. Das BVET hat deshalb gemeinsam mit Tengwood Organization eine Vollzugshilfe erstellt, welche an die Kontrollorgane des BVET sowie an die Mitarbeitenden der EZV abgegeben werden soll. Weiter werden derzeit Hunde ausgebildet, welche an der Grenze artengeschützte Waren aufspüren sollen.</p><p>3. Die gesundheitlichen Risiken von Buschfleisch und die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen durch dessen Einfuhr dürfen nicht unterschätzt werden. Gegenwärtig werden Proben der konfiszierten Waren analysiert. Das Ergebnis soll eine effektive Risikoeinschätzung ermöglichen. Mit den in Ziffer 2 genannten Massnahmen sollen auch die von Buschfleisch ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit eingedämmt werden.</p><p>4. Die am 26. April 2013 vom Wirtschafts- und Sozialrat der Uno verabschiedete Resolution fordert die Mitgliedstaaten auf, Widerhandlungen im Bereich des illegalen Handels mit Wildtieren und -pflanzen, welche durch kriminelle Organisationen begangen werden, als Verbrechen einzustufen. Eine entsprechende Anpassung der Strafbestimmungen des am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCites; SR 453) wird geprüft werden. Dabei wird auch abgeklärt werden, wie andere Staaten die Uno-Resolution umsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zur Problematik des Buschfleischhandels in der Schweiz bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er den Handel mit Buschfleisch in der Schweiz, und welche Schlüsse zieht er aus dem Bericht von Tengwood?</p><p>2. Wo liegt der Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des illegalen Buschfleischhandels, und welche Massnahmen sind zu ergreifen?</p><p>3. Wie hoch sind die gesundheitlichen Risiken von importiertem Buschfleisch sowie die Gefahr, dass Seuchen importiert werden? Was ist dagegen zu tun?</p><p>4. Ist er bereit, die Kontroll- und Strafbestimmungen gemäss Uno-Resolution auch in der Schweiz zu verschärfen?</p>
    • Massnahmen gegen den illegalen Buschfleischhandel

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