Energiestrategie 2050 bereits ausser Kontrolle?

ShortId
13.3888
Id
20133888
Updated
14.11.2025 07:39
Language
de
Title
Energiestrategie 2050 bereits ausser Kontrolle?
AdditionalIndexing
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Windenergie;Energieszenarien;Investitionspolitik;Sonnenenergie;sanfte Energie;Elektrizitätsindustrie;Investitionsvorhaben;Abschreibung
1
  • L04K17010111, Energieszenarien
  • L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
  • L03K170303, Elektrizitätsindustrie
  • L05K1109010604, Investitionsvorhaben
  • L06K070302010101, Abschreibung
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L04K11090106, Investitionspolitik
  • L03K170508, Windenergie
  • L03K170505, Sonnenenergie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bund führt kein Monitoring der Investitionen der Schweizer Elektrizitätsbranche in Kraftwerksprojekte durch. Zu den Investitionen im Ausland stehen daher keine Angaben zur Verfügung. Gemäss Abschätzungen des Bundesamtes für Energie (BFE) dürften von Schweizer Elektrizitätsunternehmen bis dato im Ausland über 1000 Megawatt in erneuerbare Produktionsanlagen mit einer jährlichen Produktionserwartung von über 2 Terawatt investiert worden sein.</p><p>Aus der Elektrizitätsstatistik 2012 sind zudem die Investitionen in Produktionsanlagen in der Schweiz ersichtlich, die von den erfassten Elektrizitätsunternehmen getätigt wurden (durchschnittlich zwischen 170 und 230 Unternehmen). Im Jahr 2008 betrugen diese 562 Millionen Franken, 2009 524 Millionen Franken, 2010 1548 Millionen Franken und 2011 1066 Millionen Franken. Angaben darüber, welcher Anteil davon in erneuerbare Energien und welcher in thermische Anlagen erfolgt ist, sind nicht verfügbar.</p><p>2. Investitionen in Kraftwerke beinhalten technologische Risiken, Marktrisiken und regulatorische Risiken, welche von den Unternehmen beurteilt werden müssen. Die Risiken unterscheiden sich dabei stark, z. B. nach Technologie oder nach Markt. Die Risiken können daher nicht grundsätzlich beurteilt werden. Es besteht immer die Möglichkeit, dass vorzeitige Abschreibungen erfolgen.</p><p>Dienen die ausländischen Erzeugungsanlagen nicht der schweizerischen Versorgungssicherheit und wird der Strom nicht von den Schweizer Endkonsumentinnen und -konsumenten verbraucht, können diese Abschreibungen mit der Kostenprüfung der Elcom nicht auf die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten in der Grundversorgung überwälzt werden. Theoretisch wäre eine Überwälzung der Kosten auf die Endverbraucherinnen und -verbraucher im freien Markt denkbar, dies ist jedoch aufgrund des intensiven Wettbewerbs im Strommarkt praktisch unmöglich. Aufgrund der Abschreibungen reduziert sich der Gewinn der Unternehmen und die Rendite der Aktionäre.</p><p>Dienen die Erzeugungsanlagen der Grundversorgung in der Schweiz, orientiert sich der Tarifanteil für die Energielieferung an Endverbraucherinnen und -verbraucher mit Grundversorgung an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion (gemäss Art. 4 Abs. 1 der Stromversorgungsverordnung, StromVV; SR 734.71). Dabei überwacht die Elcom die Tarife und kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagen oder zu hohe Preise rückwirkend absenken.</p><p>3. Es trifft zu, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Spanien zur Förderung erneuerbarer Energien geändert haben und die Erwartungen der Investoren teilweise nicht erfüllt wurden. Es ist die Aufgabe der Unternehmen, die Risiken bei Investitionsentscheidungen zu beurteilen. Dazu gehören auch regulatorische Risiken, welche es zu bewerten gilt und welche die Aktionäre zu berücksichtigen haben.</p><p>4. Die kostendeckende Einspeisevergütung in der Schweiz gibt den Investoren hohe Sicherheiten und befreit sie derzeit vollständig von Marktrisiken, indem sie eine fixe Einspeisevergütung über eine definierte Vergütungslänge erhalten, was eine vorzeitige Abschreibung unwahrscheinlich macht. Wichtig ist dabei, den Investoren die nötige Rechtssicherheit zu geben (d. h., dass sie über den kontraktierten Zeitraum die Einspeisevergütung auch wirklich bekommen), worauf sie ihre Investitionsentscheidungen abstützen. Zudem hat der Bund mit der Botschaft zur Energiestrategie 2050 die beabsichtigte Weiterentwicklung der Förderprogramme kommuniziert, damit die regulatorischen Risiken für solche Investitionen besser abgeschätzt und minimiert werden.</p><p>5. Aufgrund der zukünftig vermehrt dezentral und volatil einspeisenden neuen erneuerbaren Energien (vor allem Wind- und Solarkraft) ist ein Um- und Ausbau der Netze erforderlich. Ein Ausbaubedarf der Schweizer Übertragungsnetze besteht jedoch schon heute und wird nach den Einschätzungen des BFE nur marginal durch den Umbau der Stromproduktion verstärkt. Der grösste Ausbaubedarf, welcher durch die dezentral einspeisenden Quellen getrieben wird, fällt bei den Schweizer Verteilnetzen an, denn es besteht eine Anschlusspflicht bezüglich der Stromquellen seitens der Verteilnetzbetreiber. Die Kosten eines Ausbaus der Verteilnetze können durch innovative technische Massnahmen im Bereich Smart Grids reduziert werden. Der Ausbau in Übertragungs- und Verteilnetzen soll aber, wie bisher, nicht staatlich subventioniert werden, sondern über die Netznutzungsentgelte finanziert werden.</p><p>Der Bundesrat begegnet den Herausforderungen im Netzbereich zunächst durch die Strategie Stromnetze (eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Herbst 2014 vorliegen). Diese zielt auf eine zeit- und bedarfsgerechte Entwicklung der elektrischen Netze ab. Gleichzeitig wird eine Smart Grid Roadmap unter der Federführung des BFE unter Einbezug vieler wichtiger Interessengruppen erarbeitet. Sie zeigt Weiterentwicklungsoptionen für die elektrischen Netze und den technischen sowie den regulatorischen Handlungsbedarf dafür auf. Gleichzeitig ordnet sie diesen zeitlich ein und bildet damit einen Fahrplan zur Entwicklung eines Smart Grids in der Schweiz.</p><p>6. Um die Kosten mit dem erforderlichen Um- und Ausbau der Netze zu beschränken, sollen auch weitere Massnahmen geprüft und gegebenenfalls vorangetrieben werden. Dazu zählen eine effizientere Netznutzung, die bessere Steuerbarkeit der Produktionsanlagen insbesondere auch der neuen erneuerbaren Energien durch ein Direktvermarktungsmodell und Massnahmen im Bereich Smart Grids. Letztere werden in der Smart Grid Roadmap vertieft. Zu diesen Massnahmen gehören unter anderem eine Flexibilisierung der Nachfrage, Speicherlösungen sowie die Spannungsregelung in den Verteilnetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Beseelt von den Prophezeiungen der vom Bund forcierten "Energiewende" haben diverse Schweizer Energieproduzenten und Verteilwerke grosse Summen im In- und Ausland in erneuerbare Energien investiert, um von marktverzerrenden Subventionen aller Art (inkl. KEV) profitieren zu können. Doch das als nachhaltige Investition gedachte Engagement entpuppte sich als veritables finanzielles Desaster. So vermeldeten kürzlich die Industriellen Werke Basel (IWB) einen Totalabschreiber ihres Engagements im Umfang von 14 Millionen Franken an den Gesamtkosten von 200 Millionen Franken des Solarkraftwerkes Puerto Errado 2 in der Region Murcia. Neben den IWB waren auch die Genossenschaft Elektra Baselland (EBL) sowie weitere Unternehmen wie z. B. die Elektrizitätswerke Zürich (EWZ) beteiligt, welche ähnliche Abschreibungen werden vornehmen müssen. Die Zeche für dieses Abenteuer wird nun der Konsument, d. h. die Wirtschaft und die Bevölkerung, durch höhere Strompreise bezahlen müssen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch schätzt er die gesamten Investitionen der Schweizer Elektrizitätsbranche in Projekten von erneuerbaren Energien (Wind- und Solarkraft) und in mit diesen in Zusammenhang stehenden Gaskombi- und Kohlekraftwerken, und zwar getrennt nach Investitionen im In- und Ausland in den letzten fünf Jahren?</p><p>2. Wie beurteilt er grundsätzlich das Risiko von vorzeitig notwendigen Abschreibungen solcher Investitionen gemäss Frage 1, und was für Konsequenzen haben derartige finanzielle Ausfälle für den Strompreis der inländischen Stromkonsumenten und Aktionäre?</p><p>3. Trifft es zu, dass die notwendigen Abschreibungen im Ausland erfolgen mussten, weil die Staaten, in welchen die Investitionen getätigt wurden, ihre Förderversprechen nicht eingehalten haben? Falls ja, wie kann man solches in Zukunft verhindern?</p><p>4. Wie will er sicherstellen, dass sich im Inland aufgrund des völlig veränderten Marktumfeldes nicht eine Situation ergibt, in welcher staatlich subventionierte Investitionen vorzeitig abgeschrieben werden müssen und so den Strompreis zusätzlich verteuern?</p><p>5. Wie beurteilt er das Risiko, dass aufgrund der massiven Förderung der unregelmässig anfallenden Energieträger Wind- und Solarkraft Sachzwänge für einen staatlich zu subventionierenden Netzausbau geschaffen werden?</p><p>6. Mit welchen Massnahmen könnte so eine Situation verhindert werden?</p>
  • Energiestrategie 2050 bereits ausser Kontrolle?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund führt kein Monitoring der Investitionen der Schweizer Elektrizitätsbranche in Kraftwerksprojekte durch. Zu den Investitionen im Ausland stehen daher keine Angaben zur Verfügung. Gemäss Abschätzungen des Bundesamtes für Energie (BFE) dürften von Schweizer Elektrizitätsunternehmen bis dato im Ausland über 1000 Megawatt in erneuerbare Produktionsanlagen mit einer jährlichen Produktionserwartung von über 2 Terawatt investiert worden sein.</p><p>Aus der Elektrizitätsstatistik 2012 sind zudem die Investitionen in Produktionsanlagen in der Schweiz ersichtlich, die von den erfassten Elektrizitätsunternehmen getätigt wurden (durchschnittlich zwischen 170 und 230 Unternehmen). Im Jahr 2008 betrugen diese 562 Millionen Franken, 2009 524 Millionen Franken, 2010 1548 Millionen Franken und 2011 1066 Millionen Franken. Angaben darüber, welcher Anteil davon in erneuerbare Energien und welcher in thermische Anlagen erfolgt ist, sind nicht verfügbar.</p><p>2. Investitionen in Kraftwerke beinhalten technologische Risiken, Marktrisiken und regulatorische Risiken, welche von den Unternehmen beurteilt werden müssen. Die Risiken unterscheiden sich dabei stark, z. B. nach Technologie oder nach Markt. Die Risiken können daher nicht grundsätzlich beurteilt werden. Es besteht immer die Möglichkeit, dass vorzeitige Abschreibungen erfolgen.</p><p>Dienen die ausländischen Erzeugungsanlagen nicht der schweizerischen Versorgungssicherheit und wird der Strom nicht von den Schweizer Endkonsumentinnen und -konsumenten verbraucht, können diese Abschreibungen mit der Kostenprüfung der Elcom nicht auf die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten in der Grundversorgung überwälzt werden. Theoretisch wäre eine Überwälzung der Kosten auf die Endverbraucherinnen und -verbraucher im freien Markt denkbar, dies ist jedoch aufgrund des intensiven Wettbewerbs im Strommarkt praktisch unmöglich. Aufgrund der Abschreibungen reduziert sich der Gewinn der Unternehmen und die Rendite der Aktionäre.</p><p>Dienen die Erzeugungsanlagen der Grundversorgung in der Schweiz, orientiert sich der Tarifanteil für die Energielieferung an Endverbraucherinnen und -verbraucher mit Grundversorgung an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion (gemäss Art. 4 Abs. 1 der Stromversorgungsverordnung, StromVV; SR 734.71). Dabei überwacht die Elcom die Tarife und kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagen oder zu hohe Preise rückwirkend absenken.</p><p>3. Es trifft zu, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Spanien zur Förderung erneuerbarer Energien geändert haben und die Erwartungen der Investoren teilweise nicht erfüllt wurden. Es ist die Aufgabe der Unternehmen, die Risiken bei Investitionsentscheidungen zu beurteilen. Dazu gehören auch regulatorische Risiken, welche es zu bewerten gilt und welche die Aktionäre zu berücksichtigen haben.</p><p>4. Die kostendeckende Einspeisevergütung in der Schweiz gibt den Investoren hohe Sicherheiten und befreit sie derzeit vollständig von Marktrisiken, indem sie eine fixe Einspeisevergütung über eine definierte Vergütungslänge erhalten, was eine vorzeitige Abschreibung unwahrscheinlich macht. Wichtig ist dabei, den Investoren die nötige Rechtssicherheit zu geben (d. h., dass sie über den kontraktierten Zeitraum die Einspeisevergütung auch wirklich bekommen), worauf sie ihre Investitionsentscheidungen abstützen. Zudem hat der Bund mit der Botschaft zur Energiestrategie 2050 die beabsichtigte Weiterentwicklung der Förderprogramme kommuniziert, damit die regulatorischen Risiken für solche Investitionen besser abgeschätzt und minimiert werden.</p><p>5. Aufgrund der zukünftig vermehrt dezentral und volatil einspeisenden neuen erneuerbaren Energien (vor allem Wind- und Solarkraft) ist ein Um- und Ausbau der Netze erforderlich. Ein Ausbaubedarf der Schweizer Übertragungsnetze besteht jedoch schon heute und wird nach den Einschätzungen des BFE nur marginal durch den Umbau der Stromproduktion verstärkt. Der grösste Ausbaubedarf, welcher durch die dezentral einspeisenden Quellen getrieben wird, fällt bei den Schweizer Verteilnetzen an, denn es besteht eine Anschlusspflicht bezüglich der Stromquellen seitens der Verteilnetzbetreiber. Die Kosten eines Ausbaus der Verteilnetze können durch innovative technische Massnahmen im Bereich Smart Grids reduziert werden. Der Ausbau in Übertragungs- und Verteilnetzen soll aber, wie bisher, nicht staatlich subventioniert werden, sondern über die Netznutzungsentgelte finanziert werden.</p><p>Der Bundesrat begegnet den Herausforderungen im Netzbereich zunächst durch die Strategie Stromnetze (eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Herbst 2014 vorliegen). Diese zielt auf eine zeit- und bedarfsgerechte Entwicklung der elektrischen Netze ab. Gleichzeitig wird eine Smart Grid Roadmap unter der Federführung des BFE unter Einbezug vieler wichtiger Interessengruppen erarbeitet. Sie zeigt Weiterentwicklungsoptionen für die elektrischen Netze und den technischen sowie den regulatorischen Handlungsbedarf dafür auf. Gleichzeitig ordnet sie diesen zeitlich ein und bildet damit einen Fahrplan zur Entwicklung eines Smart Grids in der Schweiz.</p><p>6. Um die Kosten mit dem erforderlichen Um- und Ausbau der Netze zu beschränken, sollen auch weitere Massnahmen geprüft und gegebenenfalls vorangetrieben werden. Dazu zählen eine effizientere Netznutzung, die bessere Steuerbarkeit der Produktionsanlagen insbesondere auch der neuen erneuerbaren Energien durch ein Direktvermarktungsmodell und Massnahmen im Bereich Smart Grids. Letztere werden in der Smart Grid Roadmap vertieft. Zu diesen Massnahmen gehören unter anderem eine Flexibilisierung der Nachfrage, Speicherlösungen sowie die Spannungsregelung in den Verteilnetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Beseelt von den Prophezeiungen der vom Bund forcierten "Energiewende" haben diverse Schweizer Energieproduzenten und Verteilwerke grosse Summen im In- und Ausland in erneuerbare Energien investiert, um von marktverzerrenden Subventionen aller Art (inkl. KEV) profitieren zu können. Doch das als nachhaltige Investition gedachte Engagement entpuppte sich als veritables finanzielles Desaster. So vermeldeten kürzlich die Industriellen Werke Basel (IWB) einen Totalabschreiber ihres Engagements im Umfang von 14 Millionen Franken an den Gesamtkosten von 200 Millionen Franken des Solarkraftwerkes Puerto Errado 2 in der Region Murcia. Neben den IWB waren auch die Genossenschaft Elektra Baselland (EBL) sowie weitere Unternehmen wie z. B. die Elektrizitätswerke Zürich (EWZ) beteiligt, welche ähnliche Abschreibungen werden vornehmen müssen. Die Zeche für dieses Abenteuer wird nun der Konsument, d. h. die Wirtschaft und die Bevölkerung, durch höhere Strompreise bezahlen müssen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch schätzt er die gesamten Investitionen der Schweizer Elektrizitätsbranche in Projekten von erneuerbaren Energien (Wind- und Solarkraft) und in mit diesen in Zusammenhang stehenden Gaskombi- und Kohlekraftwerken, und zwar getrennt nach Investitionen im In- und Ausland in den letzten fünf Jahren?</p><p>2. Wie beurteilt er grundsätzlich das Risiko von vorzeitig notwendigen Abschreibungen solcher Investitionen gemäss Frage 1, und was für Konsequenzen haben derartige finanzielle Ausfälle für den Strompreis der inländischen Stromkonsumenten und Aktionäre?</p><p>3. Trifft es zu, dass die notwendigen Abschreibungen im Ausland erfolgen mussten, weil die Staaten, in welchen die Investitionen getätigt wurden, ihre Förderversprechen nicht eingehalten haben? Falls ja, wie kann man solches in Zukunft verhindern?</p><p>4. Wie will er sicherstellen, dass sich im Inland aufgrund des völlig veränderten Marktumfeldes nicht eine Situation ergibt, in welcher staatlich subventionierte Investitionen vorzeitig abgeschrieben werden müssen und so den Strompreis zusätzlich verteuern?</p><p>5. Wie beurteilt er das Risiko, dass aufgrund der massiven Förderung der unregelmässig anfallenden Energieträger Wind- und Solarkraft Sachzwänge für einen staatlich zu subventionierenden Netzausbau geschaffen werden?</p><p>6. Mit welchen Massnahmen könnte so eine Situation verhindert werden?</p>
    • Energiestrategie 2050 bereits ausser Kontrolle?

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