40 Jahre Ratifikation der EMRK

ShortId
13.3890
Id
20133890
Updated
28.07.2023 07:06
Language
de
Title
40 Jahre Ratifikation der EMRK
AdditionalIndexing
12;Gedächtnisfeier;Europäische Menschenrechtskonvention;Recht des Einzelnen;Ratifizierung eines Abkommens;Menschenrechte
1
  • L05K0502020201, Europäische Menschenrechtskonvention
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K01060304, Gedächtnisfeier
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 28. November 2014 jährt sich die Ratifikation der EMRK durch die Schweiz zum vierzigsten Mal. Die EMRK, die fundamentale Rechte der Menschen in Europa schützt und einen europäischen Mindeststandard der Grundrechte eingeführt hat, trug wesentlich dazu bei, auf den Trümmern des Zweiten Weltkrieges ein Europa der Sicherheit und der individuellen Freiheit aufzubauen. Insbesondere hat sie den Schutz klassischer Freiheitsrechte und der Verfahrensrechte gefördert. Indem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedem Menschen die Möglichkeit bietet, bei einer behaupteten Menschenrechtsverletzung ein verbindliches Urteil zu erlangen, entstand ein internationaler Menschenrechtsschutz, der weltweit einzigartig ist und die völkerrechtliche Stellung des Individuums stärkt. Die EMRK hat die Schweizer Grundrechtskultur in den vergangenen 40 Jahren in vielfältiger Weise positiv beeinflusst.</p><p>Deshalb sollen die Bedeutung der EMRK und ihr Beitrag zu Frieden, Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Europa und in der Schweiz im Jubiläumsjahr - und darüber hinaus - einer breiten Öffentlichkeit nähergebracht werden. Dabei soll auch der Beitrag der Schweiz zur Weiterentwicklung der EMRK und zur europäischen Wertegemeinschaft aufgezeigt werden. Ziel ist ein gestärktes Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte.</p>
  • <p>Der Bundesrat erinnert daran, dass der Bund Anlässe zur Erinnerung an historische Ereignisse nur sehr zurückhaltend unterstützt. In diesem Sinn hat er sich im laufenden Jahr gegen Aktivitäten des Bundes im Rahmen der Interpellation Romano 13.3550, "500 Jahre Schlacht bei Marignano", und der Interpellation Stöckli 13.3099, "Wiener Kongress", ausgesprochen. Die Zurückhaltung entspricht der bisherigen Praxis, wonach seitens des Bundes lediglich 1891 (600 Jahre Eidgenossenschaft), 1941 (650 Jahre Eidgenossenschaft) und 1991 (700 Jahre Eidgenossenschaft) Erinnerungsfeiern durchgeführt worden sind.</p><p>Das Gesagte schliesst nicht aus, dass der Anlass des 40-jährigen Jubiläums der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie von der Motion gefordert, gebührend und öffentlichkeitswirksam begangen wird. Dabei sind verschiedene Aktivitäten denkbar, an denen sich der Bund beteiligt und die zusammen mit den interessierten Stellen noch zu konkretisieren sein werden. Im Rahmen dieser Aktivitäten soll die Bedeutung, welche der EMRK für Europa und für die Schweiz im Besonderen zukommt, bewusst gemacht werden. Neben einer Würdigung der Verdienste wird dieser Jahrestag auch Gelegenheit bieten, sich in kritischer Weise mit der Konvention auseinanderzusetzen und deren zukünftige Entwicklung zu reflektieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das bevorstehende 40-Jahr-Jubiläum der Ratifikation der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 28. November 1974 (EMRK; SR 0.101) durch die Schweiz gebührend und öffentlichkeitswirksam zu feiern und den Wert der EMRK für den Grundrechtsschutz und die Rechtsentwicklung in der Schweiz zu würdigen. Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um der Schweizer Bevölkerung die Wichtigkeit des internationalen Menschenrechtsschutzes, insbesondere der EMRK, sowohl für die Schweiz als auch für Europa zu vermitteln.</p>
  • 40 Jahre Ratifikation der EMRK
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 28. November 2014 jährt sich die Ratifikation der EMRK durch die Schweiz zum vierzigsten Mal. Die EMRK, die fundamentale Rechte der Menschen in Europa schützt und einen europäischen Mindeststandard der Grundrechte eingeführt hat, trug wesentlich dazu bei, auf den Trümmern des Zweiten Weltkrieges ein Europa der Sicherheit und der individuellen Freiheit aufzubauen. Insbesondere hat sie den Schutz klassischer Freiheitsrechte und der Verfahrensrechte gefördert. Indem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedem Menschen die Möglichkeit bietet, bei einer behaupteten Menschenrechtsverletzung ein verbindliches Urteil zu erlangen, entstand ein internationaler Menschenrechtsschutz, der weltweit einzigartig ist und die völkerrechtliche Stellung des Individuums stärkt. Die EMRK hat die Schweizer Grundrechtskultur in den vergangenen 40 Jahren in vielfältiger Weise positiv beeinflusst.</p><p>Deshalb sollen die Bedeutung der EMRK und ihr Beitrag zu Frieden, Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Europa und in der Schweiz im Jubiläumsjahr - und darüber hinaus - einer breiten Öffentlichkeit nähergebracht werden. Dabei soll auch der Beitrag der Schweiz zur Weiterentwicklung der EMRK und zur europäischen Wertegemeinschaft aufgezeigt werden. Ziel ist ein gestärktes Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte.</p>
    • <p>Der Bundesrat erinnert daran, dass der Bund Anlässe zur Erinnerung an historische Ereignisse nur sehr zurückhaltend unterstützt. In diesem Sinn hat er sich im laufenden Jahr gegen Aktivitäten des Bundes im Rahmen der Interpellation Romano 13.3550, "500 Jahre Schlacht bei Marignano", und der Interpellation Stöckli 13.3099, "Wiener Kongress", ausgesprochen. Die Zurückhaltung entspricht der bisherigen Praxis, wonach seitens des Bundes lediglich 1891 (600 Jahre Eidgenossenschaft), 1941 (650 Jahre Eidgenossenschaft) und 1991 (700 Jahre Eidgenossenschaft) Erinnerungsfeiern durchgeführt worden sind.</p><p>Das Gesagte schliesst nicht aus, dass der Anlass des 40-jährigen Jubiläums der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie von der Motion gefordert, gebührend und öffentlichkeitswirksam begangen wird. Dabei sind verschiedene Aktivitäten denkbar, an denen sich der Bund beteiligt und die zusammen mit den interessierten Stellen noch zu konkretisieren sein werden. Im Rahmen dieser Aktivitäten soll die Bedeutung, welche der EMRK für Europa und für die Schweiz im Besonderen zukommt, bewusst gemacht werden. Neben einer Würdigung der Verdienste wird dieser Jahrestag auch Gelegenheit bieten, sich in kritischer Weise mit der Konvention auseinanderzusetzen und deren zukünftige Entwicklung zu reflektieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das bevorstehende 40-Jahr-Jubiläum der Ratifikation der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 28. November 1974 (EMRK; SR 0.101) durch die Schweiz gebührend und öffentlichkeitswirksam zu feiern und den Wert der EMRK für den Grundrechtsschutz und die Rechtsentwicklung in der Schweiz zu würdigen. Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um der Schweizer Bevölkerung die Wichtigkeit des internationalen Menschenrechtsschutzes, insbesondere der EMRK, sowohl für die Schweiz als auch für Europa zu vermitteln.</p>
    • 40 Jahre Ratifikation der EMRK

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