Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge

ShortId
13.3894
Id
20133894
Updated
28.07.2023 15:04
Language
de
Title
Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge
AdditionalIndexing
28;Buchführung;Kontrolle;Berufliche Vorsorge;Preisfestsetzung;Versicherungsprämie;Versicherungsaufsicht
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L04K11050302, Preisfestsetzung
  • L04K07030201, Buchführung
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 6. September 2013 wurde von der Finma die Offenlegung der Betriebsrechnung 2012 veröffentlicht. Gemäss diesem Bericht betrug der Aufwand im Risikoprozess 1403 Millionen Franken, während der Ertrag 2723 Millionen Franken betrug. Das Verhältnis von Risikoleistungen zu Risikobeträgen, die sogenannte Schadensquote, betrug somit 52 Prozent. In den acht Jahren seit 2005, in welchen die Betriebsrechnungen veröffentlicht werden, lag die Schadensquote zwischen 73 Prozent und 37 Prozent, im Durchschnitt betrug sie 56 Prozent. Damit kommt der Rückgang der IV-Renten in den Risikoprämien der Versicherungsgesellschaften nur sehr mangelhaft zum Ausdruck. Zwar müssen die Tarife der Versicherer der Finma zur Genehmigung unterbreitet werden. Die Finma sieht aber keinen Anlass, gegen die überhöhten Prämien einzuschreiten, da sie gemäss Offenlegungsbericht keine Hinweise auf Marktversagen habe und keine Klagen von den betroffenen Vorsorgeeinrichtungen über überhöhte Prämiensätze eingegangen seien.</p><p>In einem Bereich, der Teil der sozialen Sicherheit ist, die zu einem erheblichen Teil durch ein gesetzliches Obligatorium geregelt ist, sollte eine Aufsichtsbehörde von Amtes wegen dafür sorgen, dass die Interessen der Versicherten wirksam gewahrt werden. Dafür ist es offenbar nötig, dass bestimmte Eckwerte für die Risikoprämien in der AVO festgelegt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 21. Juni 2013 die Kernpunkte der Reform "Altersvorsorge 2020" verabschiedet. Neben anderen Massnahmen im Bereich der beruflichen Vorsorge ist die Schaffung eines Instrumentariums zur Verhinderung von "Querfinanzierungen" bei den einzelnen Versicherungsprozessen vorgesehen. Damit soll der von der Motionärin erwähnten Problematik begegnet werden, indem Anreize für die vergleichsweise hohe Risikoprämie reduziert werden. Da diese Massnahme in das Gesamtkonzept "Altersvorsorge 2020" eingebunden ist, erachtet es der Bundesrat aber als nicht zweckmässig, die Regelung dieses Teilbereichs vorwegzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Aufsichtsverordnung (AVO) eine Bestimmung aufzunehmen, mit welcher sichergestellt wird, dass die von der Finma genehmigten Tarife auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Risikobeiträgen und Versicherungsleistungen beruhen.</p>
  • Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 6. September 2013 wurde von der Finma die Offenlegung der Betriebsrechnung 2012 veröffentlicht. Gemäss diesem Bericht betrug der Aufwand im Risikoprozess 1403 Millionen Franken, während der Ertrag 2723 Millionen Franken betrug. Das Verhältnis von Risikoleistungen zu Risikobeträgen, die sogenannte Schadensquote, betrug somit 52 Prozent. In den acht Jahren seit 2005, in welchen die Betriebsrechnungen veröffentlicht werden, lag die Schadensquote zwischen 73 Prozent und 37 Prozent, im Durchschnitt betrug sie 56 Prozent. Damit kommt der Rückgang der IV-Renten in den Risikoprämien der Versicherungsgesellschaften nur sehr mangelhaft zum Ausdruck. Zwar müssen die Tarife der Versicherer der Finma zur Genehmigung unterbreitet werden. Die Finma sieht aber keinen Anlass, gegen die überhöhten Prämien einzuschreiten, da sie gemäss Offenlegungsbericht keine Hinweise auf Marktversagen habe und keine Klagen von den betroffenen Vorsorgeeinrichtungen über überhöhte Prämiensätze eingegangen seien.</p><p>In einem Bereich, der Teil der sozialen Sicherheit ist, die zu einem erheblichen Teil durch ein gesetzliches Obligatorium geregelt ist, sollte eine Aufsichtsbehörde von Amtes wegen dafür sorgen, dass die Interessen der Versicherten wirksam gewahrt werden. Dafür ist es offenbar nötig, dass bestimmte Eckwerte für die Risikoprämien in der AVO festgelegt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 21. Juni 2013 die Kernpunkte der Reform "Altersvorsorge 2020" verabschiedet. Neben anderen Massnahmen im Bereich der beruflichen Vorsorge ist die Schaffung eines Instrumentariums zur Verhinderung von "Querfinanzierungen" bei den einzelnen Versicherungsprozessen vorgesehen. Damit soll der von der Motionärin erwähnten Problematik begegnet werden, indem Anreize für die vergleichsweise hohe Risikoprämie reduziert werden. Da diese Massnahme in das Gesamtkonzept "Altersvorsorge 2020" eingebunden ist, erachtet es der Bundesrat aber als nicht zweckmässig, die Regelung dieses Teilbereichs vorwegzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Aufsichtsverordnung (AVO) eine Bestimmung aufzunehmen, mit welcher sichergestellt wird, dass die von der Finma genehmigten Tarife auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Risikobeiträgen und Versicherungsleistungen beruhen.</p>
    • Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge

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