Stopp der steuerlichen Bevorzugung des Flugverkehrs

ShortId
13.3901
Id
20133901
Updated
28.07.2023 07:05
Language
de
Title
Stopp der steuerlichen Bevorzugung des Flugverkehrs
AdditionalIndexing
52;48;Steuerabzug;Kohlendioxid;Klimaveränderung;Klimapolitik;Bekämpfung der Umweltbelastungen;grenzüberschreitende Umweltbelastung;Gleichbehandlung;Abgas;Verursacherprinzip;Lenkungsabgabe;Luftverkehr
1
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L04K06010310, Klimapolitik
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K06020305, grenzüberschreitende Umweltbelastung
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L06K060201010101, Abgas
  • L04K06010417, Verursacherprinzip
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund hat bisher keine wirksamen Massnahmen gegen die Klimabelastung durch den Flugverkehr getroffen. Auch global ist trotz fünfzehn Jahren Diskussion kein Abkommen für mehr Kostengerechtigkeit in Sicht. Weiter zuwarten erscheint nicht angebracht, denn der stark wachsende, klimaschädliche Flugverkehr verursacht immense externe Schadenskosten, welche uns mittel- bis langfristig teuer zu stehen kommen.</p><p>Heute gilt für den Flugverkehr das Gegenteil des Verursacherprinzips. Zudem wird diese Form der Mobilität heute steuerlich bevorzugt: Der Staat subventioniert das Fliegen mit zahlreichen Steuerprivilegien direkt oder indirekt. Der internationale Flugverkehr zahlt z. B. weder Mehrwertsteuer noch CO2-Abgabe oder Mineralölsteuer, wie dies Autofahrende und Hausbesitzende tun.</p><p>Die steuerliche Bevorzugung ist erst recht unhaltbar, weil sie das Bestreben der Schweiz nach mehr Klimaschutz untergräbt. Deshalb braucht es als Kurzfristmassnahme eine Ticketabgabe, wie sie sämtliche Nachbarländer kennen. Das Geld könnte analog zur bestehenden CO2-Abgabe an die Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt werden.</p><p>Schweizerinnen und Schweizer fliegen viel - im Durchschnitt doppelt so oft wie Deutsche, Franzosen oder Italiener. Die Folgen dieser Vielfliegerei sind gravierend: Bereits heute gehen 16 Prozent der Schweizer Klimabelastung auf das Konto des Flugverkehrs. 2020 dürften es schon 22 Prozent sein. Das Fliegen wird also in der Schweiz ohne Gegenmassnahmen bald den Strassenverkehr und die Gebäudeheizungen als heute grösste Klimabelaster ablösen. Dabei ist nicht nur das CO2 klimaschädlich. Auch die in grosser Höhe ausgestossenen Stickoxide und der Wasserdampf heizen dem Klima ein.</p><p>In der Antwort auf die Motion 07.3062, "Miteinbezug des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel", hielt der Bundesrat fest: "Der Bundesrat teilt den Standpunkt, wonach auch die Luftfahrt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll." Die Einführung einer Klimaschutz-Ticketabgabe wäre sicher ein erster Schritt in die richtige Richtung.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass auch die Luftfahrt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Aus diesem Grund ist er auch der Aufforderung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao) gefolgt, bis im Juni 2012 einen nationalen Aktionsplan zur Reduktion der Klimawirkungen des Luftverkehrs zu erstellen. Der in der Folge erstellte Aktionsplan zur Reduktion der CO2-Emissionen der Schweizer Luftfahrt ist Teil der bundesrätlichen Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015. Er zeigt auf, welche Massnahmen in der Schweiz oder im europäischen Rahmen geplant oder in Umsetzung begriffen sind, und zwar in Bezug auf umweltfreundlichere Flugzeuge, bei den Flugoperationen, bei der Infrastruktur am Boden sowie im Luftraum. Des Weiteren sind darin marktbasierte Massnahmen, namentlich ein Emissionshandel, vorgesehen. Der Aktionsplan soll per Mitte 2015 überprüft und aktualisiert werden.</p><p>Der Luftverkehr vermag seine direkten Kosten weitgehend ohne staatliche Subventionen zu decken. Durch die Befreiung des internationalen Linien- und Charterverkehrs von der Mineralölsteuer entgehen dem Bund aber potenzielle Einnahmen von rund 1,3 Milliarden Franken jährlich. Die Befreiung gründet auf den Anforderungen der Chicago-Konvention und darauf basierenden Beschlüssen der Icao sowie den über 140 Luftverkehrsabkommen der Schweiz mit ausländischen Staaten. Diese schliessen eine solche Besteuerung aus.</p><p>Im europäischen Ausland gibt es zurzeit keine aus Gründen des Klimaschutzes eingeführten Passagierabgaben. Von den EU-Mitgliedstaaten kennen zwar Deutschland, Österreich, Frankreich, Irland, Italien und das Vereinigte Königreich eine Passagierabgabe bei Flugreisen. Diese Abgaben dienen aber ausschliesslich fiskalischen Zwecken. In den letzten Jahren haben Dänemark, Norwegen und die Niederlande solche Abgaben aufgrund negativer Erfahrungen wieder abgeschafft, nachdem viele Passagiere zwecks Kostenersparnis Umwege über ausländische Flughäfen in Kauf genommen hatten. Auch in der Schweiz müsste bei einer Einführung von derartigen Passagierabgaben mit ökologisch unerwünschtem Umwegverkehr und damit verbundenen ökonomischen Einbussen gerechnet werden. Die Einführung einer Passagiergebühr mit Steuercharakter bedingt zudem eine spezifische und ausdrückliche Verfassungsgrundlage.</p><p>Im Bereich der marktbasierten Massnahmen hat der Bundesrat im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes seiner Präferenz für den Einbezug des Luftverkehrs in ein Emissionshandelssystem Ausdruck gegeben. Im Dezember 2009 erteilte er der Verwaltung ein Verhandlungsmandat für die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz einschliesslich des Luftverkehrs. Die Verhandlungen sind recht weit fortgeschritten, sodass eine Verknüpfung der beiden Systeme in absehbarer Zeit möglich scheint.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Deckung der Kosten der öffentlichen Hand und zur Verbesserung der Kostenwahrheit sowie gegen die weitere Zunahme der Umweltverschmutzung:</p><p>a. die steuerlichen Bevorzugungen (Mineralöl- und Mehrwertsteuer) der Luftfahrt aufzuheben;</p><p>b. bis diese Anpassungen erfolgt sind, ist eine Klimaschutz-Ticketabgabe für den internationalen Flugverkehr einzuführen.</p>
  • Stopp der steuerlichen Bevorzugung des Flugverkehrs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund hat bisher keine wirksamen Massnahmen gegen die Klimabelastung durch den Flugverkehr getroffen. Auch global ist trotz fünfzehn Jahren Diskussion kein Abkommen für mehr Kostengerechtigkeit in Sicht. Weiter zuwarten erscheint nicht angebracht, denn der stark wachsende, klimaschädliche Flugverkehr verursacht immense externe Schadenskosten, welche uns mittel- bis langfristig teuer zu stehen kommen.</p><p>Heute gilt für den Flugverkehr das Gegenteil des Verursacherprinzips. Zudem wird diese Form der Mobilität heute steuerlich bevorzugt: Der Staat subventioniert das Fliegen mit zahlreichen Steuerprivilegien direkt oder indirekt. Der internationale Flugverkehr zahlt z. B. weder Mehrwertsteuer noch CO2-Abgabe oder Mineralölsteuer, wie dies Autofahrende und Hausbesitzende tun.</p><p>Die steuerliche Bevorzugung ist erst recht unhaltbar, weil sie das Bestreben der Schweiz nach mehr Klimaschutz untergräbt. Deshalb braucht es als Kurzfristmassnahme eine Ticketabgabe, wie sie sämtliche Nachbarländer kennen. Das Geld könnte analog zur bestehenden CO2-Abgabe an die Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt werden.</p><p>Schweizerinnen und Schweizer fliegen viel - im Durchschnitt doppelt so oft wie Deutsche, Franzosen oder Italiener. Die Folgen dieser Vielfliegerei sind gravierend: Bereits heute gehen 16 Prozent der Schweizer Klimabelastung auf das Konto des Flugverkehrs. 2020 dürften es schon 22 Prozent sein. Das Fliegen wird also in der Schweiz ohne Gegenmassnahmen bald den Strassenverkehr und die Gebäudeheizungen als heute grösste Klimabelaster ablösen. Dabei ist nicht nur das CO2 klimaschädlich. Auch die in grosser Höhe ausgestossenen Stickoxide und der Wasserdampf heizen dem Klima ein.</p><p>In der Antwort auf die Motion 07.3062, "Miteinbezug des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel", hielt der Bundesrat fest: "Der Bundesrat teilt den Standpunkt, wonach auch die Luftfahrt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll." Die Einführung einer Klimaschutz-Ticketabgabe wäre sicher ein erster Schritt in die richtige Richtung.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass auch die Luftfahrt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Aus diesem Grund ist er auch der Aufforderung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao) gefolgt, bis im Juni 2012 einen nationalen Aktionsplan zur Reduktion der Klimawirkungen des Luftverkehrs zu erstellen. Der in der Folge erstellte Aktionsplan zur Reduktion der CO2-Emissionen der Schweizer Luftfahrt ist Teil der bundesrätlichen Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015. Er zeigt auf, welche Massnahmen in der Schweiz oder im europäischen Rahmen geplant oder in Umsetzung begriffen sind, und zwar in Bezug auf umweltfreundlichere Flugzeuge, bei den Flugoperationen, bei der Infrastruktur am Boden sowie im Luftraum. Des Weiteren sind darin marktbasierte Massnahmen, namentlich ein Emissionshandel, vorgesehen. Der Aktionsplan soll per Mitte 2015 überprüft und aktualisiert werden.</p><p>Der Luftverkehr vermag seine direkten Kosten weitgehend ohne staatliche Subventionen zu decken. Durch die Befreiung des internationalen Linien- und Charterverkehrs von der Mineralölsteuer entgehen dem Bund aber potenzielle Einnahmen von rund 1,3 Milliarden Franken jährlich. Die Befreiung gründet auf den Anforderungen der Chicago-Konvention und darauf basierenden Beschlüssen der Icao sowie den über 140 Luftverkehrsabkommen der Schweiz mit ausländischen Staaten. Diese schliessen eine solche Besteuerung aus.</p><p>Im europäischen Ausland gibt es zurzeit keine aus Gründen des Klimaschutzes eingeführten Passagierabgaben. Von den EU-Mitgliedstaaten kennen zwar Deutschland, Österreich, Frankreich, Irland, Italien und das Vereinigte Königreich eine Passagierabgabe bei Flugreisen. Diese Abgaben dienen aber ausschliesslich fiskalischen Zwecken. In den letzten Jahren haben Dänemark, Norwegen und die Niederlande solche Abgaben aufgrund negativer Erfahrungen wieder abgeschafft, nachdem viele Passagiere zwecks Kostenersparnis Umwege über ausländische Flughäfen in Kauf genommen hatten. Auch in der Schweiz müsste bei einer Einführung von derartigen Passagierabgaben mit ökologisch unerwünschtem Umwegverkehr und damit verbundenen ökonomischen Einbussen gerechnet werden. Die Einführung einer Passagiergebühr mit Steuercharakter bedingt zudem eine spezifische und ausdrückliche Verfassungsgrundlage.</p><p>Im Bereich der marktbasierten Massnahmen hat der Bundesrat im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes seiner Präferenz für den Einbezug des Luftverkehrs in ein Emissionshandelssystem Ausdruck gegeben. Im Dezember 2009 erteilte er der Verwaltung ein Verhandlungsmandat für die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz einschliesslich des Luftverkehrs. Die Verhandlungen sind recht weit fortgeschritten, sodass eine Verknüpfung der beiden Systeme in absehbarer Zeit möglich scheint.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Deckung der Kosten der öffentlichen Hand und zur Verbesserung der Kostenwahrheit sowie gegen die weitere Zunahme der Umweltverschmutzung:</p><p>a. die steuerlichen Bevorzugungen (Mineralöl- und Mehrwertsteuer) der Luftfahrt aufzuheben;</p><p>b. bis diese Anpassungen erfolgt sind, ist eine Klimaschutz-Ticketabgabe für den internationalen Flugverkehr einzuführen.</p>
    • Stopp der steuerlichen Bevorzugung des Flugverkehrs

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