Allgemeine Dienstpflicht statt Wehrpflicht

ShortId
13.3905
Id
20133905
Updated
28.07.2023 07:20
Language
de
Title
Allgemeine Dienstpflicht statt Wehrpflicht
AdditionalIndexing
09;Gemeinschaftsdienst;Ausländer/in;Zivildienst;Militärdienstpflicht;Frau
1
  • L04K01010306, Gemeinschaftsdienst
  • L05K0107010301, Frau
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L05K0402031002, Militärdienstpflicht
  • L04K04020301, Zivildienst
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 22. September 2013 hat das Stimmvolk entschieden, an der Wehrpflicht festzuhalten. Eine Mehrheit ist der Meinung, dass die Pflicht, eine gewisse Zeit im Leben der Allgemeinheit zu dienen, sinnvoll ist. Doch die heutige Form der Wehrpflicht ist überholt. Mehr als 20 Prozent der Dienstpflichtigen leisten weder Militär- noch einen zivilen Ersatzdienst. Aufgrund des vom Parlament gewollten massiven Abbaus des Armeebestands wird die Zahl der dienstuntauglichen Personen weiter steigen. Die Wehrgerechtigkeit wird daher verletzt.</p><p>Die Wehrpflicht ist daher zu reformieren. Mit der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht wird eine zeitgemässe Anpassung an die Realitäten des 21. Jahrhunderts vorgenommen.</p><p>Die Europäische Menschenrechtskonvention hält fest, dass niemand zur Verrichtung von Zwangs- oder Pflichtarbeit gezwungen werden darf. Artikel 43d besagt jedoch, dass eine Arbeit nicht als Zwangsarbeit gilt, wenn sie zu den üblichen Bürgerpflichten gehört. Der Dienst an der Allgemeinheit kann durchaus als eine Bürgerpflicht angesehen werden. Ausserdem können die Dienstpflichtigen frei zwischen Militär- und einem zivilen Ersatzdienst entscheiden.</p><p>Wichtig ist letztlich, dass jeder junge Mensch einige Wochen seines Lebens in den Dienst der Allgemeinheit stellen und diesem Engagement einen Sinn geben kann.</p><p>Eine allgemeine Dienstpflicht fördert das Bewusstsein für Freiwilligenarbeit und somit das Bewusstsein für unser Milizsystem. Das Milizprinzip macht die Schweiz aus.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass es bezüglich des heutigen Dienstpflichtmodells und der unterschiedlichen Arten, diesen Dienst zu leisten oder eben auch nicht, Anpassungsbedürfnisse gibt. Er hat mit der Verabschiedung des Berichtes zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus vom 9. Mai 2012 (BBl 2012 5503) beschlossen, eine Studiengruppe einzusetzen. Der genaue Auftrag an die Studiengruppe ist noch nicht definiert; in der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus sind aber bereits gewisse Anliegen formuliert.</p><p>Die Studiengruppe soll sich ganzheitlich mit der Zukunft des Dienstpflichtsystems befassen. Sie soll die verschiedenen Möglichkeiten, das Dienstpflichtsystem weiterzuentwickeln, analysieren und gestützt darauf Vorschläge erarbeiten können, die sowohl mit der Priorität der Militärdienstpflicht und dem Milizprinzip wie auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind.</p><p>Der Bundesrat hat mit der Einsetzung dieser Studiengruppe absichtlich bis zur Abstimmung über die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht zugewartet. Die Studiengruppe soll demnächst eingesetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlage zur Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zu schaffen. Der Einbezug von Frauen und niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern ist zu prüfen. Die obligatorische Dienstpflicht soll rund sechs bis zwölf Wochen dauern, darüber hinausgehende Dienste können freiwillig geleistet werden. Sie übernimmt Aufgaben der Armee (Landesverteidigung, Friedensförderung), des Zivilschutzes (Bevölkerungsschutz, Rettungssanität), des Zivildienstes und kann darüber hinaus mit Diensten der Rettungsdienste (Feuerwehr, Katastrophensanität), der sozialen Dienste (Betreuung) sowie von weiteren Diensten (z. B. Umweltschutz) ergänzt werden. Alle obligatorischen Dienste sollen gleich lange dauern, und die Dienstpflichtigen sollen grundsätzlich zwischen dem Militär oder einem zivilen Ersatzdienst frei wählen können. Bei der Rekrutierung sind die militärischen Bedürfnisse zu berücksichtigen.</p>
  • Allgemeine Dienstpflicht statt Wehrpflicht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 22. September 2013 hat das Stimmvolk entschieden, an der Wehrpflicht festzuhalten. Eine Mehrheit ist der Meinung, dass die Pflicht, eine gewisse Zeit im Leben der Allgemeinheit zu dienen, sinnvoll ist. Doch die heutige Form der Wehrpflicht ist überholt. Mehr als 20 Prozent der Dienstpflichtigen leisten weder Militär- noch einen zivilen Ersatzdienst. Aufgrund des vom Parlament gewollten massiven Abbaus des Armeebestands wird die Zahl der dienstuntauglichen Personen weiter steigen. Die Wehrgerechtigkeit wird daher verletzt.</p><p>Die Wehrpflicht ist daher zu reformieren. Mit der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht wird eine zeitgemässe Anpassung an die Realitäten des 21. Jahrhunderts vorgenommen.</p><p>Die Europäische Menschenrechtskonvention hält fest, dass niemand zur Verrichtung von Zwangs- oder Pflichtarbeit gezwungen werden darf. Artikel 43d besagt jedoch, dass eine Arbeit nicht als Zwangsarbeit gilt, wenn sie zu den üblichen Bürgerpflichten gehört. Der Dienst an der Allgemeinheit kann durchaus als eine Bürgerpflicht angesehen werden. Ausserdem können die Dienstpflichtigen frei zwischen Militär- und einem zivilen Ersatzdienst entscheiden.</p><p>Wichtig ist letztlich, dass jeder junge Mensch einige Wochen seines Lebens in den Dienst der Allgemeinheit stellen und diesem Engagement einen Sinn geben kann.</p><p>Eine allgemeine Dienstpflicht fördert das Bewusstsein für Freiwilligenarbeit und somit das Bewusstsein für unser Milizsystem. Das Milizprinzip macht die Schweiz aus.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass es bezüglich des heutigen Dienstpflichtmodells und der unterschiedlichen Arten, diesen Dienst zu leisten oder eben auch nicht, Anpassungsbedürfnisse gibt. Er hat mit der Verabschiedung des Berichtes zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus vom 9. Mai 2012 (BBl 2012 5503) beschlossen, eine Studiengruppe einzusetzen. Der genaue Auftrag an die Studiengruppe ist noch nicht definiert; in der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus sind aber bereits gewisse Anliegen formuliert.</p><p>Die Studiengruppe soll sich ganzheitlich mit der Zukunft des Dienstpflichtsystems befassen. Sie soll die verschiedenen Möglichkeiten, das Dienstpflichtsystem weiterzuentwickeln, analysieren und gestützt darauf Vorschläge erarbeiten können, die sowohl mit der Priorität der Militärdienstpflicht und dem Milizprinzip wie auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind.</p><p>Der Bundesrat hat mit der Einsetzung dieser Studiengruppe absichtlich bis zur Abstimmung über die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht zugewartet. Die Studiengruppe soll demnächst eingesetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlage zur Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zu schaffen. Der Einbezug von Frauen und niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern ist zu prüfen. Die obligatorische Dienstpflicht soll rund sechs bis zwölf Wochen dauern, darüber hinausgehende Dienste können freiwillig geleistet werden. Sie übernimmt Aufgaben der Armee (Landesverteidigung, Friedensförderung), des Zivilschutzes (Bevölkerungsschutz, Rettungssanität), des Zivildienstes und kann darüber hinaus mit Diensten der Rettungsdienste (Feuerwehr, Katastrophensanität), der sozialen Dienste (Betreuung) sowie von weiteren Diensten (z. B. Umweltschutz) ergänzt werden. Alle obligatorischen Dienste sollen gleich lange dauern, und die Dienstpflichtigen sollen grundsätzlich zwischen dem Militär oder einem zivilen Ersatzdienst frei wählen können. Bei der Rekrutierung sind die militärischen Bedürfnisse zu berücksichtigen.</p>
    • Allgemeine Dienstpflicht statt Wehrpflicht

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