Bankensicherung. Sicherungsmassnahmen evaluieren

ShortId
13.3908
Id
20133908
Updated
28.07.2023 07:22
Language
de
Title
Bankensicherung. Sicherungsmassnahmen evaluieren
AdditionalIndexing
24;Finanzkrise;Staatsgarantie;Bankrecht;Ländervergleich;Risikokapital;Finanzrecht;Betriebsrücklage;Risikodeckung
1
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L04K11060115, Finanzrecht
  • L05K1110011301, Risikodeckung
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
  • L05K0703020104, Betriebsrücklage
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L05K1106020109, Risikokapital
  • L04K02022201, Ländervergleich
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat erachtet eine finanzielle Abgeltung für eine implizite Staatsgarantie als kontraproduktiv. Eine gesetzlich verankerte Abgeltung würde das Signal vermitteln, dass die Bank vom Staat gerettet würde. Mit den einmal umgesetzten "Too big to fail"-Massnahmen darf eine Rettung durch den Staat aber gerade keine Option mehr sein.</p><p>Nach den mehrheitlich sehr kritischen Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung zu einem Bankeinlagensicherungsgesetz im Herbst 2009 kam der Bundesrat zum Schluss, dass eine Ex-ante-Finanzierung der Einlagensicherung durch einen öffentlich-rechtlichen Fonds nicht umgesetzt werden kann.</p><p>2. Als Reaktion auf die globale Finanzkrise wurden weltweit Fortschritte bei der Stärkung der Krisenresistenz der Finanzsysteme erzielt. Die Reformen werden vom Financial Stability Board (FSB) vorangetrieben und international koordiniert. Wegen der besonderen Bedeutung der "Too big to fail"-Problematik für die Schweiz hat diese vergleichsweise schnell entsprechende Regelungen erlassen. Sie traten am 1. März 2012 in Kraft. Die Schweizer Grossbanken haben bedeutende Fortschritte bei der Verringerung ihrer Bilanzsummen und Risikopositionen, der Stärkung ihrer Kapitalausstattung sowie dem Aufbau von Liquiditätspolstern gemacht. Durch die Kombination solcher Massnahmen ist das Schweizer Finanzsystem weniger krisenanfällig geworden.</p><p>3. Ein Stabilitätsfonds dürfte die Risikobereitschaft der Banken erhöhen (Moral Hazard), und die damit verbundenen Abgaben würden zu einer spürbaren Verteuerung der Bankdienstleistungen führen. Zusätzliche Abgaben der Banken würden zudem dem Aufbau höherer Eigenmittelreserven aus Gewinnen im Hinblick auf die zukünftige Stabilität der Institute zuwiderlaufen. Die Schweiz verfügt mit den "Too big to fail"-Massnahmen, der Einlagensicherung und dem Bankeninsolvenzrecht über ein umfassendes Dispositiv für die Stabilität des Finanzplatzes und die Sicherung der Einlagen. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich eine erneute Prüfung.</p><p>4. Regulierung und Umsetzung sind in der Schweiz verhältnismässig weit fortgeschritten. Lösungen der Nachbarstaaten hängen jeweils von der Regulierung der Europäischen Union ab, da sie in Übereinstimmung mit den übergeordneten Regelungen stehen müssen. Zudem verfügt jedes Land über unterschiedliche Voraussetzungen, was bei der jeweiligen Wahl des Ansatzes (z. B. Bankenabgabe) eine Rolle spielen dürfte. So hat Deutschland einen Restrukturierungsfonds eingerichtet, der durch eine Bankenabgabe finanziert wird.</p><p>5. Das FSB treibt im Auftrag der G-20 die Entwicklung und Umsetzung multilateraler Standards voran. Diese sind darauf ausgerichtet, Systemrisiken im Finanzmarkt zu reduzieren und den Einsatz von Steuergeldern zur Rettung von Finanzinstituten zu verhindern. Dazu gehören u. a. das Basel-III-Rahmenwerk, verschärfte Eigenkapitalanforderungen für systemrelevante Banken, die FSB Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions oder die Empfehlungen des FSB zur Steigerung der Intensität und Effizienz der Aufsicht über systemrelevante Finanzinstitutionen. Im Bereich der Einlagensicherung veröffentlichten im Juni 2009 das Basel Committee on Banking Supervision und die International Association of Deposit Insurers die Core Principles for Effective Deposit Insurance Systems. Diese verlangen u. a., dass die Kosten der Versicherung prinzipiell von den Banken zu tragen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine der Konsequenzen der globalen Finanzkrisen und der Rettung der UBS muss sein, langfristig eine Bankenregulierung zu schaffen, die die Sicherungskosten der Branche nicht länger den Bürgerinnen und Bürgern auferlegt. Ab 2008 wurden Massnahmen getroffen, um das System und die Einlagen zu sichern. Dazu gehören die höhere Einlagensicherung mit einer teilweisen Ex-post-Finanzierung, die "Too big to fail"-Vorlage und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen. Noch immer werden Risiken auch der Grossbanken dem Staat (Bund, Kantone) auferlegt. Der Bundesrat lehnte jüngst eine Forderung nach Übernahme der Kosten durch die Banken ab. Das ist eine klare Marktverzerrung zugunsten der systemrelevanten Banken.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Banken ihre Risiken selber tragen sollen und dass allfällige Staatsgarantien zu entschädigen sind? Und teilt er auch die Ansicht, dass eine Ex-post-Finanzierung der Risikoabsicherung konjunkturpolitisch ungünstig ist, weil sie prozyklisch wirkt?</p><p>2. Wie beurteilt er das volkswirtschaftliche Risiko eines Bankencrashs heute im Vergleich zur Situation vor der Finanzkrise und die getroffenen Massnahmen?</p><p>3. Ist er bereit, eine umfassende Ex-ante-Finanzierung aller Sicherungsmassnahmen und vor allem der Einlagensicherung zu prüfen?</p><p>4. Wie beurteilt er die in der Schweiz getroffenen Massnahmen im Vergleich zu den Nachbarstaaten und insbesondere mit Deutschland?</p><p>5. Bestehen auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der G-20, Vorstellungen zur adäquaten Risikoabsicherung der Finanzinstitute, und wie sehen diese aus?</p>
  • Bankensicherung. Sicherungsmassnahmen evaluieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat erachtet eine finanzielle Abgeltung für eine implizite Staatsgarantie als kontraproduktiv. Eine gesetzlich verankerte Abgeltung würde das Signal vermitteln, dass die Bank vom Staat gerettet würde. Mit den einmal umgesetzten "Too big to fail"-Massnahmen darf eine Rettung durch den Staat aber gerade keine Option mehr sein.</p><p>Nach den mehrheitlich sehr kritischen Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung zu einem Bankeinlagensicherungsgesetz im Herbst 2009 kam der Bundesrat zum Schluss, dass eine Ex-ante-Finanzierung der Einlagensicherung durch einen öffentlich-rechtlichen Fonds nicht umgesetzt werden kann.</p><p>2. Als Reaktion auf die globale Finanzkrise wurden weltweit Fortschritte bei der Stärkung der Krisenresistenz der Finanzsysteme erzielt. Die Reformen werden vom Financial Stability Board (FSB) vorangetrieben und international koordiniert. Wegen der besonderen Bedeutung der "Too big to fail"-Problematik für die Schweiz hat diese vergleichsweise schnell entsprechende Regelungen erlassen. Sie traten am 1. März 2012 in Kraft. Die Schweizer Grossbanken haben bedeutende Fortschritte bei der Verringerung ihrer Bilanzsummen und Risikopositionen, der Stärkung ihrer Kapitalausstattung sowie dem Aufbau von Liquiditätspolstern gemacht. Durch die Kombination solcher Massnahmen ist das Schweizer Finanzsystem weniger krisenanfällig geworden.</p><p>3. Ein Stabilitätsfonds dürfte die Risikobereitschaft der Banken erhöhen (Moral Hazard), und die damit verbundenen Abgaben würden zu einer spürbaren Verteuerung der Bankdienstleistungen führen. Zusätzliche Abgaben der Banken würden zudem dem Aufbau höherer Eigenmittelreserven aus Gewinnen im Hinblick auf die zukünftige Stabilität der Institute zuwiderlaufen. Die Schweiz verfügt mit den "Too big to fail"-Massnahmen, der Einlagensicherung und dem Bankeninsolvenzrecht über ein umfassendes Dispositiv für die Stabilität des Finanzplatzes und die Sicherung der Einlagen. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich eine erneute Prüfung.</p><p>4. Regulierung und Umsetzung sind in der Schweiz verhältnismässig weit fortgeschritten. Lösungen der Nachbarstaaten hängen jeweils von der Regulierung der Europäischen Union ab, da sie in Übereinstimmung mit den übergeordneten Regelungen stehen müssen. Zudem verfügt jedes Land über unterschiedliche Voraussetzungen, was bei der jeweiligen Wahl des Ansatzes (z. B. Bankenabgabe) eine Rolle spielen dürfte. So hat Deutschland einen Restrukturierungsfonds eingerichtet, der durch eine Bankenabgabe finanziert wird.</p><p>5. Das FSB treibt im Auftrag der G-20 die Entwicklung und Umsetzung multilateraler Standards voran. Diese sind darauf ausgerichtet, Systemrisiken im Finanzmarkt zu reduzieren und den Einsatz von Steuergeldern zur Rettung von Finanzinstituten zu verhindern. Dazu gehören u. a. das Basel-III-Rahmenwerk, verschärfte Eigenkapitalanforderungen für systemrelevante Banken, die FSB Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions oder die Empfehlungen des FSB zur Steigerung der Intensität und Effizienz der Aufsicht über systemrelevante Finanzinstitutionen. Im Bereich der Einlagensicherung veröffentlichten im Juni 2009 das Basel Committee on Banking Supervision und die International Association of Deposit Insurers die Core Principles for Effective Deposit Insurance Systems. Diese verlangen u. a., dass die Kosten der Versicherung prinzipiell von den Banken zu tragen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine der Konsequenzen der globalen Finanzkrisen und der Rettung der UBS muss sein, langfristig eine Bankenregulierung zu schaffen, die die Sicherungskosten der Branche nicht länger den Bürgerinnen und Bürgern auferlegt. Ab 2008 wurden Massnahmen getroffen, um das System und die Einlagen zu sichern. Dazu gehören die höhere Einlagensicherung mit einer teilweisen Ex-post-Finanzierung, die "Too big to fail"-Vorlage und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen. Noch immer werden Risiken auch der Grossbanken dem Staat (Bund, Kantone) auferlegt. Der Bundesrat lehnte jüngst eine Forderung nach Übernahme der Kosten durch die Banken ab. Das ist eine klare Marktverzerrung zugunsten der systemrelevanten Banken.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Banken ihre Risiken selber tragen sollen und dass allfällige Staatsgarantien zu entschädigen sind? Und teilt er auch die Ansicht, dass eine Ex-post-Finanzierung der Risikoabsicherung konjunkturpolitisch ungünstig ist, weil sie prozyklisch wirkt?</p><p>2. Wie beurteilt er das volkswirtschaftliche Risiko eines Bankencrashs heute im Vergleich zur Situation vor der Finanzkrise und die getroffenen Massnahmen?</p><p>3. Ist er bereit, eine umfassende Ex-ante-Finanzierung aller Sicherungsmassnahmen und vor allem der Einlagensicherung zu prüfen?</p><p>4. Wie beurteilt er die in der Schweiz getroffenen Massnahmen im Vergleich zu den Nachbarstaaten und insbesondere mit Deutschland?</p><p>5. Bestehen auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der G-20, Vorstellungen zur adäquaten Risikoabsicherung der Finanzinstitute, und wie sehen diese aus?</p>
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