Ausbildungszulagen für alle Jugendlichen bis 18 Jahre

ShortId
13.3922
Id
20133922
Updated
28.07.2023 07:35
Language
de
Title
Ausbildungszulagen für alle Jugendlichen bis 18 Jahre
AdditionalIndexing
28;junger Mensch;Familienzulage;Vereinfachung von Verfahren;Stipendium;Deregulierung
1
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L04K13010208, Stipendium
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K0704010205, Deregulierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgesetz über die Familienzulagen unterscheidet zwischen Kinder- und Ausbildungszulagen. Die finanzielle Abstufung zwischen den beiden Mindestzulagenhöhen (heute: 200 bzw. 250 Franken im Monat) hat sich bewährt.</p><p>Das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren hingegen ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand für Eltern, Ausbildungsstätten, Betriebe und Familienausgleichskassen. In diesem Lebensabschnitt sind praktisch ausnahmslos alle Jugendlichen in irgendeiner Ausbildung. Deshalb entstehen fast keine Mehrkosten bei den Familienzulagen, jedoch deutlich weniger Bürokratieaufwand.</p><p>Wenn für alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren die Ausbildungszulagen automatisch und ohne Ausbildungsnachweis ausgerichtet werden, sinkt der Verwaltungsaufwand auf allen Stufen. Zudem gilt dann wie bei den anderen Sozialversicherungszweigen AHV, IV, Krankenversicherung und wie beim Mündigkeitsalter des ZGB der gleiche Schwellenwert von 18 Jahren.</p><p>Es handelt sich um einen einfachen, aber für alle betroffenen Familien wirksamen Schritt zur Verbesserung und Vereinfachung der Familienpolitik.</p>
  • <p>Für rund 14 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren werden nach dem heutigen Familienzulagensystem keine Ausbildungszulagen ausgerichtet. Dies betrifft vorwiegend Jugendliche, die keine nach den Kriterien der AHV anerkannte Ausbildung absolvieren.</p><p>Könnten für diese Jugendlichen neu ohne Ausbildungsnachweis Ausbildungszulagen ausgerichtet werden, hätte dies jährliche Mehrkosten von bis zu 90 Millionen Franken (etwa 2 Prozent der Gesamtausgaben Familienzulagen von 5 Milliarden Franken) zur Folge. Diese beträchtliche Summe müsste hauptsächlich durch Beiträge der Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden finanziert werden.</p><p>Mit der heutigen Regelung, wonach die Jugendlichen eine nach den Kriterien der AHV anerkannte Ausbildung absolvieren müssen, besteht zwar für die Familienausgleichskassen, die Ausbildungsbetriebe und die Eltern ein gewisser Abklärungsaufwand zur Erbringung des Ausbildungsnachweises. Dennoch ist der Bundesrat der Auffassung, dass die angestrebte Verminderung dieses Aufwandes die zu erwartenden Mehrkosten von bis zu 90 Millionen Franken nicht zu rechtfertigen vermag.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen zu unterbreiten, welche vorsieht, dass für alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren automatisch Ausbildungszulagen ausgerichtet werden.</p>
  • Ausbildungszulagen für alle Jugendlichen bis 18 Jahre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgesetz über die Familienzulagen unterscheidet zwischen Kinder- und Ausbildungszulagen. Die finanzielle Abstufung zwischen den beiden Mindestzulagenhöhen (heute: 200 bzw. 250 Franken im Monat) hat sich bewährt.</p><p>Das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren hingegen ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand für Eltern, Ausbildungsstätten, Betriebe und Familienausgleichskassen. In diesem Lebensabschnitt sind praktisch ausnahmslos alle Jugendlichen in irgendeiner Ausbildung. Deshalb entstehen fast keine Mehrkosten bei den Familienzulagen, jedoch deutlich weniger Bürokratieaufwand.</p><p>Wenn für alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren die Ausbildungszulagen automatisch und ohne Ausbildungsnachweis ausgerichtet werden, sinkt der Verwaltungsaufwand auf allen Stufen. Zudem gilt dann wie bei den anderen Sozialversicherungszweigen AHV, IV, Krankenversicherung und wie beim Mündigkeitsalter des ZGB der gleiche Schwellenwert von 18 Jahren.</p><p>Es handelt sich um einen einfachen, aber für alle betroffenen Familien wirksamen Schritt zur Verbesserung und Vereinfachung der Familienpolitik.</p>
    • <p>Für rund 14 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren werden nach dem heutigen Familienzulagensystem keine Ausbildungszulagen ausgerichtet. Dies betrifft vorwiegend Jugendliche, die keine nach den Kriterien der AHV anerkannte Ausbildung absolvieren.</p><p>Könnten für diese Jugendlichen neu ohne Ausbildungsnachweis Ausbildungszulagen ausgerichtet werden, hätte dies jährliche Mehrkosten von bis zu 90 Millionen Franken (etwa 2 Prozent der Gesamtausgaben Familienzulagen von 5 Milliarden Franken) zur Folge. Diese beträchtliche Summe müsste hauptsächlich durch Beiträge der Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden finanziert werden.</p><p>Mit der heutigen Regelung, wonach die Jugendlichen eine nach den Kriterien der AHV anerkannte Ausbildung absolvieren müssen, besteht zwar für die Familienausgleichskassen, die Ausbildungsbetriebe und die Eltern ein gewisser Abklärungsaufwand zur Erbringung des Ausbildungsnachweises. Dennoch ist der Bundesrat der Auffassung, dass die angestrebte Verminderung dieses Aufwandes die zu erwartenden Mehrkosten von bis zu 90 Millionen Franken nicht zu rechtfertigen vermag.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen zu unterbreiten, welche vorsieht, dass für alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren automatisch Ausbildungszulagen ausgerichtet werden.</p>
    • Ausbildungszulagen für alle Jugendlichen bis 18 Jahre

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