Schutz für den Datenbunker Schweiz

ShortId
13.3927
Id
20133927
Updated
28.07.2023 07:36
Language
de
Title
Schutz für den Datenbunker Schweiz
AdditionalIndexing
34;09;Datenspeicherung;Datenschutz;Nachrichtendienst;Datenbasis;Industriespionage
1
  • L04K12030404, Datenspeicherung
  • L06K120301010301, Datenbasis
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L05K0706010304, Industriespionage
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat erachtet die Bedrohung durch Cyberspionage als hoch. Er hat sich zu dieser Problematik auch schon im Rahmen seiner Antwort vom 21. August 2013 auf die Interpellation Eichenberger 13.3558 zur Einschätzung und Abwehrstrategie gegen die Cyberspionage geäussert.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat legte am 27. Juni 2012 eine nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken und eine nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor. Die Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken zeigt auf, wie diese Risiken heute aussehen, wie die Schweiz dagegen gerüstet ist, wo die Mängel liegen und wie diese am wirksamsten und effizientesten zu beheben sind.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 den dazugehörenden Umsetzungsplan für die in der Strategie vorgesehenen 16 konkreten Massnahmen entlang von sieben Handlungsfeldern verabschiedet: Forschung und Entwicklung, Risiko- und Verwundbarkeitsanalyse, Analyse der Bedrohungslage, Kompetenzbildung, internationale Beziehungen und Initiativen, Kontinuitäts- und Krisenmanagement und Rechtsgrundlagen. Die in der Strategie bezeichneten verantwortlichen Bundesstellen sollen die Massnahmen im Rahmen ihres Grundauftrags bis Ende 2017 umsetzen. In diesen Umsetzungsprozess gilt es die Partner aus Behörden, Wirtschaft und Gesellschaft einzubeziehen. Eine Koordinationsstelle überprüft dabei die Umsetzung der Massnahmen und den Bedarf nach weiteren Vorkehrungen zur Risikominimierung. Der Bundesrat hat entschieden, dass zu diesem Zweck die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) gestärkt werden soll. Weiter betreibt der Nachrichtendienst des Bundes seit 2004 das Sensibilisierungs- und Präventionsprogramm Prophylax, welches das Problembewusstsein und die Schutzbemühungen der Schweizer Unternehmen wie auch des Forschungsplatzes Schweiz gezielt fördern soll.</p><p>3./4. Spionage und insbesondere Cyberspionage kann nur sehr beschränkt mit zivilrechtlichen Mitteln oder mit Mitteln der Strafverfolgung bekämpft werden. Es liegt im Ermessen des Bundesrates, zu entscheiden, ob Ermittlungen wegen Spionagedelikten aufgenommen werden sollen oder nicht.</p><p>5. Wenn es sich um Datenschutzverletzungen durch ausländische Unternehmen handelt, die keinen Sitz in der Schweiz haben, ist der Handlungsspielraum begrenzt. Aufgrund des Territorialprinzips können solche Gesetzesverletzungen nur geahndet werden, wenn ein genügender Anknüpfungspunkt zur Schweiz besteht. Wenn sich im Falle einer Aufklärung des Verdachts auf Wirtschaftsspionage Hinweise ergeben, dass eine fremde amtliche Stelle oder eine ausländische Organisation oder private Unternehmungen oder ihre Agenten involviert sind, liegt eine Ermächtigung zur Strafverfolgung beim Bundesrat. Welche politischen Massnahmen neben den strafrechtlichen Sanktionen getroffen werden, ist von Fall zu Fall zu entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit den Enthüllungen über Spionageaktivitäten der USA durch Edward Snowden ist die Attraktivität der Schweiz als Standort von Computer-Servern stark angewachsen. Verschiedene Internet-Sicherheitsexperten warnen, dass mit zunehmender Menge der in unserem Land gebunkerten Informationen die Gefahr steigt, noch stärker ins Visier von Geheimdiensten zu geraten. Verschiedene Experten zeigen sich überrascht von der harmlosen Ignoranz und Unbekümmertheit der Schweizer Behörden, die wohl nächstens mit diesen Problemen konfrontiert würden.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat willens und bereit, dafür zu sorgen, dass dieser Bedrohung des Standortes Schweiz entgegengewirkt werden kann und auch wird?</p><p>2. Welche Massnahmen trifft er konkret? </p><p>3. Ist sichergestellt, dass durch Spionageaktivitäten gewonnene Daten nicht von schweizerischen Behörden gegen Personen in unserem Land verwendet werden, z. B. durch das EFD?</p><p>4. Ist er bereit, in der Schweiz durch ausländische Datenspionage angefallene Schäden gegenüber ausländischen Forderungen aus Spionagestaaten z. B. gegen Banken mit Sitz in der Schweiz zur Anrechnung zu bringen bzw. deren Verrechenbarkeit einzuräumen und geltend zu machen?</p><p>5. Ist er bereit, Firmensitze und Installationen ausländischer sowie inländischer Firmen in unserem Lande zu schliessen, wenn deren Aktivitäten nachweislich zur Datenspionage dienen?</p>
  • Schutz für den Datenbunker Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erachtet die Bedrohung durch Cyberspionage als hoch. Er hat sich zu dieser Problematik auch schon im Rahmen seiner Antwort vom 21. August 2013 auf die Interpellation Eichenberger 13.3558 zur Einschätzung und Abwehrstrategie gegen die Cyberspionage geäussert.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat legte am 27. Juni 2012 eine nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken und eine nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor. Die Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken zeigt auf, wie diese Risiken heute aussehen, wie die Schweiz dagegen gerüstet ist, wo die Mängel liegen und wie diese am wirksamsten und effizientesten zu beheben sind.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 den dazugehörenden Umsetzungsplan für die in der Strategie vorgesehenen 16 konkreten Massnahmen entlang von sieben Handlungsfeldern verabschiedet: Forschung und Entwicklung, Risiko- und Verwundbarkeitsanalyse, Analyse der Bedrohungslage, Kompetenzbildung, internationale Beziehungen und Initiativen, Kontinuitäts- und Krisenmanagement und Rechtsgrundlagen. Die in der Strategie bezeichneten verantwortlichen Bundesstellen sollen die Massnahmen im Rahmen ihres Grundauftrags bis Ende 2017 umsetzen. In diesen Umsetzungsprozess gilt es die Partner aus Behörden, Wirtschaft und Gesellschaft einzubeziehen. Eine Koordinationsstelle überprüft dabei die Umsetzung der Massnahmen und den Bedarf nach weiteren Vorkehrungen zur Risikominimierung. Der Bundesrat hat entschieden, dass zu diesem Zweck die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) gestärkt werden soll. Weiter betreibt der Nachrichtendienst des Bundes seit 2004 das Sensibilisierungs- und Präventionsprogramm Prophylax, welches das Problembewusstsein und die Schutzbemühungen der Schweizer Unternehmen wie auch des Forschungsplatzes Schweiz gezielt fördern soll.</p><p>3./4. Spionage und insbesondere Cyberspionage kann nur sehr beschränkt mit zivilrechtlichen Mitteln oder mit Mitteln der Strafverfolgung bekämpft werden. Es liegt im Ermessen des Bundesrates, zu entscheiden, ob Ermittlungen wegen Spionagedelikten aufgenommen werden sollen oder nicht.</p><p>5. Wenn es sich um Datenschutzverletzungen durch ausländische Unternehmen handelt, die keinen Sitz in der Schweiz haben, ist der Handlungsspielraum begrenzt. Aufgrund des Territorialprinzips können solche Gesetzesverletzungen nur geahndet werden, wenn ein genügender Anknüpfungspunkt zur Schweiz besteht. Wenn sich im Falle einer Aufklärung des Verdachts auf Wirtschaftsspionage Hinweise ergeben, dass eine fremde amtliche Stelle oder eine ausländische Organisation oder private Unternehmungen oder ihre Agenten involviert sind, liegt eine Ermächtigung zur Strafverfolgung beim Bundesrat. Welche politischen Massnahmen neben den strafrechtlichen Sanktionen getroffen werden, ist von Fall zu Fall zu entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit den Enthüllungen über Spionageaktivitäten der USA durch Edward Snowden ist die Attraktivität der Schweiz als Standort von Computer-Servern stark angewachsen. Verschiedene Internet-Sicherheitsexperten warnen, dass mit zunehmender Menge der in unserem Land gebunkerten Informationen die Gefahr steigt, noch stärker ins Visier von Geheimdiensten zu geraten. Verschiedene Experten zeigen sich überrascht von der harmlosen Ignoranz und Unbekümmertheit der Schweizer Behörden, die wohl nächstens mit diesen Problemen konfrontiert würden.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat willens und bereit, dafür zu sorgen, dass dieser Bedrohung des Standortes Schweiz entgegengewirkt werden kann und auch wird?</p><p>2. Welche Massnahmen trifft er konkret? </p><p>3. Ist sichergestellt, dass durch Spionageaktivitäten gewonnene Daten nicht von schweizerischen Behörden gegen Personen in unserem Land verwendet werden, z. B. durch das EFD?</p><p>4. Ist er bereit, in der Schweiz durch ausländische Datenspionage angefallene Schäden gegenüber ausländischen Forderungen aus Spionagestaaten z. B. gegen Banken mit Sitz in der Schweiz zur Anrechnung zu bringen bzw. deren Verrechenbarkeit einzuräumen und geltend zu machen?</p><p>5. Ist er bereit, Firmensitze und Installationen ausländischer sowie inländischer Firmen in unserem Lande zu schliessen, wenn deren Aktivitäten nachweislich zur Datenspionage dienen?</p>
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