Eine Zulage für jedes Kind

ShortId
13.3947
Id
20133947
Updated
28.07.2023 07:28
Language
de
Title
Eine Zulage für jedes Kind
AdditionalIndexing
28;Familienzulage;Versicherungsleistung;Krankheit;Kind;Arbeitslosigkeit;Ausgleichskasse
1
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01040104, Ausgleichskasse
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L03K010501, Krankheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage 13.1017, "Werden in der Schweiz nun für alle Kinder Familienzulagen ausgerichtet?", bestätigt, dass selbst in der mittlerweile erweiterten Gesetzgebung über Familienzulagen es möglicherweise noch immer Lücken gibt, die dazu führen, dass in bestimmten Fällen für ein Kind kein Anspruch auf Kinderzulagen besteht. So kann es sein, dass ein Elternteil aufgrund von Krankheit länger als drei Monate arbeitsunfähig ist und demzufolge als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer keine Familienzulage mehr erhält. Kann der andere Elternteil aus irgendwelchen Gründen auch keinen Anspruch auf diese Zulage erheben und damit den vorübergehend verlorengegangenen Anspruch des erkrankten Elternteils nicht ersetzen, so kann in diesem Falle also der Anspruch auf Familienzulage entfallen.</p><p>In seiner Antwort auf die obengenannte Frage verweist der Bundesrat auf die Kompetenz der Kantone, "den Anspruch auf die von ihnen finanzierten Familienzulagen für nichterwerbstätige Personen in solchen Fällen aus(zu)weiten". Dabei handelt es sich um ein subsidiäres Recht, das den betroffenen Personen nicht immer bekannt ist, und zudem schrecken die zu ergreifenden administrativen Schritte nicht wenige ab.</p><p>Der Bundesrat hat das vorliegende Postulat selbst angeregt, denn am Schluss seiner Antwort auf die Frage 13.1017 erklärt er sich "bereit zu prüfen, ob bundesrechtliche Lösungen vorgeschlagen werden könnten, um diese Lücke zu schliessen".</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem untersucht wird, ob das Bundesrecht dahingehend angepasst werden kann, dass es für jedes in der Schweiz lebende Kind einen Anspruch auf Kinderzulage gibt.</p>
  • Eine Zulage für jedes Kind
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage 13.1017, "Werden in der Schweiz nun für alle Kinder Familienzulagen ausgerichtet?", bestätigt, dass selbst in der mittlerweile erweiterten Gesetzgebung über Familienzulagen es möglicherweise noch immer Lücken gibt, die dazu führen, dass in bestimmten Fällen für ein Kind kein Anspruch auf Kinderzulagen besteht. So kann es sein, dass ein Elternteil aufgrund von Krankheit länger als drei Monate arbeitsunfähig ist und demzufolge als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer keine Familienzulage mehr erhält. Kann der andere Elternteil aus irgendwelchen Gründen auch keinen Anspruch auf diese Zulage erheben und damit den vorübergehend verlorengegangenen Anspruch des erkrankten Elternteils nicht ersetzen, so kann in diesem Falle also der Anspruch auf Familienzulage entfallen.</p><p>In seiner Antwort auf die obengenannte Frage verweist der Bundesrat auf die Kompetenz der Kantone, "den Anspruch auf die von ihnen finanzierten Familienzulagen für nichterwerbstätige Personen in solchen Fällen aus(zu)weiten". Dabei handelt es sich um ein subsidiäres Recht, das den betroffenen Personen nicht immer bekannt ist, und zudem schrecken die zu ergreifenden administrativen Schritte nicht wenige ab.</p><p>Der Bundesrat hat das vorliegende Postulat selbst angeregt, denn am Schluss seiner Antwort auf die Frage 13.1017 erklärt er sich "bereit zu prüfen, ob bundesrechtliche Lösungen vorgeschlagen werden könnten, um diese Lücke zu schliessen".</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem untersucht wird, ob das Bundesrecht dahingehend angepasst werden kann, dass es für jedes in der Schweiz lebende Kind einen Anspruch auf Kinderzulage gibt.</p>
    • Eine Zulage für jedes Kind

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