Für eine präzise Definition des Begriffs "innovatives Jungunternehmen"
- ShortId
-
13.3951
- Id
-
20133951
- Updated
-
28.07.2023 07:29
- Language
-
de
- Title
-
Für eine präzise Definition des Begriffs "innovatives Jungunternehmen"
- AdditionalIndexing
-
15;Innovation;Unternehmensgründung;Kleinunternehmen;Unternehmensstruktur
- 1
-
- L06K070306030201, Kleinunternehmen
- L04K08020309, Innovation
- L06K070304020402, Unternehmensgründung
- L04K07030401, Unternehmensstruktur
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Steuerausfälle aufgrund der Steuerbefreiung von Start-up-Unternehmen" in Erfüllung des Postulates Darbellay 09.3935 eingeräumt, dass innovative Jungunternehmen eine wesentliche Rolle spielen. Er fügt hinzu, dass er "dieser Kategorie von Unternehmen deshalb besondere Aufmerksamkeit" schenkt, und verweist auf den Bericht "Risikokapital in der Schweiz" vom Juni 2012. In diesem betont der Bundesrat: "Schätzungen gehen davon aus, dass über 350 000 der heutigen Arbeitsplätze durch Jungunternehmen in den letzten zehn Jahren geschaffen wurden. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass Bund, Kantone und Gemeinden dieser Kategorie von Unternehmen besondere Aufmerksamkeit schenken."</p><p>Der Bundesrat bleibt jedoch unverbindlich. Er spricht von dieser Unternehmenskategorie unter verschiedenen Bezeichnungen, zum Beispiel in den Schlussfolgerungen des erstgenannten Berichtes von "neu gegründeten Unternehmen in wachstumsstarken Sektoren". Er betont jedoch, dass es schwierig sei, klar zu definieren, was ein innovatives Jungunternehmen sei, da dafür keine klaren Kriterien bestehen und "ungelöste Abgrenzungsprobleme bei der Definition innovativer Start-up-Unternehmen bestehen".</p><p>So schliesst der Bundesrat, dass eine steuerliche Förderung den Jungunternehmen nicht helfen würde. Warum? Wäre es nicht nützlich, eine präzise Definition von "innovativen Jungunternehmen" zu haben, wenn der Bundesrat diese doch als eine Kategorie von Unternehmen versteht, die eine wichtige Rolle in der Wirtschaft spielt?</p>
- <p>1. Für die Dynamik einer Volkswirtschaft kommt der Gründung und der Entwicklung von erfolgreichen Unternehmen eine wichtige Bedeutung zu. Aus volkswirtschaftlicher Sicht stehen dabei eine möglichst hohe Wertschöpfung und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Vordergrund, resultierend aus einer hohen Produktivität und dem Erfolg am Markt. Rasch wachsende "Start-up-Unternehmen" können darunter subsumiert werden, wie auch andere Unternehmen. Der effektive Innovationsgehalt einer Unternehmung kann jedoch erst im Nachhinein festgestellt werden, wenn sich der Markterfolg eingestellt hat, was eine Erfassung ex ante in der Praxis verunmöglicht.</p><p>Zu unterscheiden sind Definitionen mit unterschiedlichen Verwendungszwecken, z. B. hinsichtlich statistischer, steuerlicher, juristischer oder ökonomischer Zwecke. Im Bericht über das Risikokapital in der Schweiz (Bericht des Bundesrates. Risikokapital in der Schweiz, Juni 2012) wird eine ökonomische Betrachtungsweise verwendet. In der Antwort zum Postulat 09.3935 hat der Bundesrat aufgezeigt, dass eine Definition von innovativen Jungunternehmen zu steuerlichen Zwecken mit grossen Abgrenzungsproblemen verbunden ist.</p><p>2./3. Eine genaue Definition bzw. Abgrenzung ist notwendig, wenn eine gesetzliche Grundlage dies erfordert. Eine solche Definition ist jeweils in Funktion des gesetzlichen Zweckes vorzunehmen. Ohne dieses Erfordernis sieht der Bundesrat keinen Anlass für eine juristisch präzise Definition. Der Kanton Genf kennt z. B. eine solche gesetzliche Grundlage mit dem "Jeunes entreprises développant des innovations (JEDI)". Artikel 2 desselben Gesetzes nimmt jedoch ebenfalls keine Definition des Innovationsgehaltes vor.</p><p>4. Der Bundesrat erkennt aus ökonomischer Sicht an, dass solche Unternehmen bestimmte Eigenschaften haben (Produkt- und Prozessinnovationen). Diese können sich von multinationalen Unternehmen unterscheiden, aber auch überlappen, da innovative Jungunternehmen nach einer raschen internationalen Expansion Niederlassungen im Ausland errichten und so zu multinationalen Unternehmen mutieren können. Eine rechtliche Unterscheidung - z. B. im gesellschaftsrechtlichen Sinne - erscheint nicht notwendig.</p><p>Neben den erwähnten Abgrenzungsschwierigkeiten erachtet der Bundesrat eine spezifische Erleichterung der Unternehmensgewinnsteuern als ungeeignetes Instrument zur Unterstützung innovativer Jungunternehmen, da diese in aller Regel während eines längeren Zeitraums ohnehin keine Reingewinne ausweisen. Jedoch können auch Jungunternehmen davon profitieren, dass Verluste aus den der Steuerperiode vorangegangenen sieben Geschäftsjahren bereits heute abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten (Art. 67 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer).</p><p>Der Bundesrat legt bei der Förderung von jungen Unternehmen den Fokus auf die ständige Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, wie z. B. den Abbau von bürokratischen Hürden (siehe Bericht des Bundesrates zur administrativen Entlastung vom August 2011). Diese Politik hat sich grundsätzlich bewährt, da die gesamte Wirtschaft davon profitiert, einschliesslich neugegründeter Unternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie definiert der Bundesrat ein "innovatives Jungunternehmen"? Denkt er dabei an das, was gemeinhin als "Start-up-Unternehmen" bezeichnet wird?</p><p>2. Hat der Bundesrat vor, diesen Unternehmenstyp präzise zu definieren, so, wie es in mehreren Kantonen und vielen anderen Staaten geschehen ist?</p><p>3. Wenn ja, nach welchen Kriterien?</p><p>4. Wenn nicht, warum? Erkennt er bestimmte Eigenschaften dieses Typs von KMU an? Gibt es Unterschiede zu multinationalen Unternehmen? Und wenn ja, worin bestehen sie? Müssten mit diesen Unterschieden auch rechtliche Unterscheidungen einhergehen?</p>
- Für eine präzise Definition des Begriffs "innovatives Jungunternehmen"
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Steuerausfälle aufgrund der Steuerbefreiung von Start-up-Unternehmen" in Erfüllung des Postulates Darbellay 09.3935 eingeräumt, dass innovative Jungunternehmen eine wesentliche Rolle spielen. Er fügt hinzu, dass er "dieser Kategorie von Unternehmen deshalb besondere Aufmerksamkeit" schenkt, und verweist auf den Bericht "Risikokapital in der Schweiz" vom Juni 2012. In diesem betont der Bundesrat: "Schätzungen gehen davon aus, dass über 350 000 der heutigen Arbeitsplätze durch Jungunternehmen in den letzten zehn Jahren geschaffen wurden. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass Bund, Kantone und Gemeinden dieser Kategorie von Unternehmen besondere Aufmerksamkeit schenken."</p><p>Der Bundesrat bleibt jedoch unverbindlich. Er spricht von dieser Unternehmenskategorie unter verschiedenen Bezeichnungen, zum Beispiel in den Schlussfolgerungen des erstgenannten Berichtes von "neu gegründeten Unternehmen in wachstumsstarken Sektoren". Er betont jedoch, dass es schwierig sei, klar zu definieren, was ein innovatives Jungunternehmen sei, da dafür keine klaren Kriterien bestehen und "ungelöste Abgrenzungsprobleme bei der Definition innovativer Start-up-Unternehmen bestehen".</p><p>So schliesst der Bundesrat, dass eine steuerliche Förderung den Jungunternehmen nicht helfen würde. Warum? Wäre es nicht nützlich, eine präzise Definition von "innovativen Jungunternehmen" zu haben, wenn der Bundesrat diese doch als eine Kategorie von Unternehmen versteht, die eine wichtige Rolle in der Wirtschaft spielt?</p>
- <p>1. Für die Dynamik einer Volkswirtschaft kommt der Gründung und der Entwicklung von erfolgreichen Unternehmen eine wichtige Bedeutung zu. Aus volkswirtschaftlicher Sicht stehen dabei eine möglichst hohe Wertschöpfung und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Vordergrund, resultierend aus einer hohen Produktivität und dem Erfolg am Markt. Rasch wachsende "Start-up-Unternehmen" können darunter subsumiert werden, wie auch andere Unternehmen. Der effektive Innovationsgehalt einer Unternehmung kann jedoch erst im Nachhinein festgestellt werden, wenn sich der Markterfolg eingestellt hat, was eine Erfassung ex ante in der Praxis verunmöglicht.</p><p>Zu unterscheiden sind Definitionen mit unterschiedlichen Verwendungszwecken, z. B. hinsichtlich statistischer, steuerlicher, juristischer oder ökonomischer Zwecke. Im Bericht über das Risikokapital in der Schweiz (Bericht des Bundesrates. Risikokapital in der Schweiz, Juni 2012) wird eine ökonomische Betrachtungsweise verwendet. In der Antwort zum Postulat 09.3935 hat der Bundesrat aufgezeigt, dass eine Definition von innovativen Jungunternehmen zu steuerlichen Zwecken mit grossen Abgrenzungsproblemen verbunden ist.</p><p>2./3. Eine genaue Definition bzw. Abgrenzung ist notwendig, wenn eine gesetzliche Grundlage dies erfordert. Eine solche Definition ist jeweils in Funktion des gesetzlichen Zweckes vorzunehmen. Ohne dieses Erfordernis sieht der Bundesrat keinen Anlass für eine juristisch präzise Definition. Der Kanton Genf kennt z. B. eine solche gesetzliche Grundlage mit dem "Jeunes entreprises développant des innovations (JEDI)". Artikel 2 desselben Gesetzes nimmt jedoch ebenfalls keine Definition des Innovationsgehaltes vor.</p><p>4. Der Bundesrat erkennt aus ökonomischer Sicht an, dass solche Unternehmen bestimmte Eigenschaften haben (Produkt- und Prozessinnovationen). Diese können sich von multinationalen Unternehmen unterscheiden, aber auch überlappen, da innovative Jungunternehmen nach einer raschen internationalen Expansion Niederlassungen im Ausland errichten und so zu multinationalen Unternehmen mutieren können. Eine rechtliche Unterscheidung - z. B. im gesellschaftsrechtlichen Sinne - erscheint nicht notwendig.</p><p>Neben den erwähnten Abgrenzungsschwierigkeiten erachtet der Bundesrat eine spezifische Erleichterung der Unternehmensgewinnsteuern als ungeeignetes Instrument zur Unterstützung innovativer Jungunternehmen, da diese in aller Regel während eines längeren Zeitraums ohnehin keine Reingewinne ausweisen. Jedoch können auch Jungunternehmen davon profitieren, dass Verluste aus den der Steuerperiode vorangegangenen sieben Geschäftsjahren bereits heute abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten (Art. 67 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer).</p><p>Der Bundesrat legt bei der Förderung von jungen Unternehmen den Fokus auf die ständige Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, wie z. B. den Abbau von bürokratischen Hürden (siehe Bericht des Bundesrates zur administrativen Entlastung vom August 2011). Diese Politik hat sich grundsätzlich bewährt, da die gesamte Wirtschaft davon profitiert, einschliesslich neugegründeter Unternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie definiert der Bundesrat ein "innovatives Jungunternehmen"? Denkt er dabei an das, was gemeinhin als "Start-up-Unternehmen" bezeichnet wird?</p><p>2. Hat der Bundesrat vor, diesen Unternehmenstyp präzise zu definieren, so, wie es in mehreren Kantonen und vielen anderen Staaten geschehen ist?</p><p>3. Wenn ja, nach welchen Kriterien?</p><p>4. Wenn nicht, warum? Erkennt er bestimmte Eigenschaften dieses Typs von KMU an? Gibt es Unterschiede zu multinationalen Unternehmen? Und wenn ja, worin bestehen sie? Müssten mit diesen Unterschieden auch rechtliche Unterscheidungen einhergehen?</p>
- Für eine präzise Definition des Begriffs "innovatives Jungunternehmen"
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