Medikamentenpreise. Wie kann der Markt patentabgelaufener Wirkstoffe belebt und wie können Einsparungen erzielt werden?
- ShortId
-
13.3955
- Id
-
20133955
- Updated
-
28.07.2023 07:25
- Language
-
de
- Title
-
Medikamentenpreise. Wie kann der Markt patentabgelaufener Wirkstoffe belebt und wie können Einsparungen erzielt werden?
- AdditionalIndexing
-
2841;Preisüberwachung;Wettbewerb;Konsumenteninformation;Preisrückgang;Arzneikosten;Medikament
- 1
-
- L05K0105050101, Arzneikosten
- L05K0105030102, Medikament
- L04K11050309, Preisüberwachung
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L03K070301, Wettbewerb
- L04K11050501, Preisrückgang
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2./3. Der Preisüberwacher fordert die Einführung des sogenannten Festbetragssystems, welches beinhaltet, dass für alle Wirkstoffe mit abgelaufenem Patentschutz sowie für Scheininnovationen Preise festgelegt werden, welche durch die Krankenversicherer maximal vergütet werden, sodass die Patienten die Differenz zwischen festgelegtem Maximalpreis (Festbetrag) und tatsächlichem Abgabepreis des Arzneimittels selber tragen müssen. Diese Forderung ist sowohl dem Bundesrat als auch dem für die Spezialitätenliste (SL) zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits seit Längerem bekannt, und der Bundesrat hat die neue Studie des Preisüberwachers zur Kenntnis genommen.</p><p>Mit dem Ziel, mehr Wettbewerb im patentabgelaufenen Bereich der Arzneimittel zu erzielen, hat der Bundesrat am 2. Februar 2011 Massnahmen auf Verordnungsebene beschlossen. Dadurch sollte einerseits der Anteil der verkauften Generika erhöht, andererseits der Mechanismus zur Senkung der Arzneimittelpreise dynamischer gestaltet werden: Neu gilt darum seit dem 1. März 2011 ein differenzierter Selbstbehalt von 20 Prozent für alle Arzneimittel (auch für Generika), wenn sie im Vergleich zum günstigsten durchschnittlichen Drittel aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL zu teuer sind. Die Preisbildung der Generika seit dem 1. Januar 2012 erfolgt zudem neu in fünf statt drei Stufen im Verhältnis zum Marktvolumen des Originalpräparates. Im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre gelten Generika als wirtschaftlich, wenn sie mindestens 20 Prozent günstiger sind als das Originalpräparat gemäss Auslandpreisniveau. Im Jahr 2012 wurde erstmals ein Drittel aller Arzneimittel der SL dieser Überprüfung unterzogen. Die Wirksamkeit der im Jahr 2011 beschlossenen Massnahmen wird monitorisiert.</p><p>Der Vorsteher des EDI hat im Anschluss an die Verordnungsanpassungen vom 21. März 2012 betreffend die Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre Offenheit für gemeinsame Vorschläge der interessierten Kreise gezeigt, wie mittelfristig (d. h. ab 2015) der Preisfestsetzungsmechanismus angepasst werden soll (Postulat Bortoluzzi 12.3396). Dazu haben in den vergangenen Monaten drei runde Tische mit Vertretern der Pharmaindustrie, der Versicherer, der Konsumentenschutzorganisationen sowie mit dem Preisüberwacher stattgefunden. In diesem Rahmen hatte auch der Preisüberwacher die Möglichkeit, seine Vorschläge einzureichen. Das EDI ist nun daran, die eingegangenen Vorschläge auszuwerten, und wird dabei auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des erwähnten Monitorings prüfen, ob weitere Massnahmen für den patentabgelaufenen Bereich der Arzneimittel, insbesondere die Einführung eines Festbetragssystems, vorzuschlagen sind.</p><p>4. Damit das BAG ein Generikum als zweckmässig erachtet, müssen vom Generikum dieselben Dosisstärken und Packungsgrössen einer galenischen Form für Erwachsene angeboten werden wie vom Originalpräparat. So wird sichergestellt, dass alle Patienten, die bisher mit dem Originalpräparat behandelt wurden, auf das Generikum wechseln können und es auch möglich ist, mit dem Generikum die entsprechenden Anpassungen während der Therapie vorzunehmen. Wäre es den Generika-Herstellern erlaubt, nur die umsatzstärksten Packungen eines Arzneimittels anzubieten, würden Patienten, die seltenere Dosisstärken benötigen, benachteiligt, weil ihnen keine günstigere Alternative zur Verfügung stünde. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Patient vom Generikum wieder auf das Originalpräparat wechseln muss, wenn eine Anpassung der Therapie erfolgt und die entsprechende neu notwendige Packung vom Generikum nicht zur Verfügung steht. Dies kann die Compliance des Patienten negativ beeinflussen. Das BAG kommt den Generika-Herstellern aber bereits heute entgegen. So müssen Kinderformen oder Kinderdosierungen in der Regel nicht angeboten werden, da diese einen kleinen Markt darstellen.</p><p>5. Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet das BAG, eine Generikaliste zu führen. Dieser kann entnommen werden, welches das günstigste Arzneimittel mit einem patentabgelaufenen Wirkstoff ist. In der SL (www.spezialitaetenliste.ch) sind bereits heute Originalpräparate und Generika entsprechend gekennzeichnet. Generika sind zudem in der Regel aufgrund ihres Namens erkennbar, da dieser aus der Wirkstoffbezeichnung und dem Namen des Herstellers besteht. Damit ist aus Sicht des Bundesrates die notwendige Transparenz bereits gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Preisüberwacher stellt in dem Hauptartikel seines Newsletters vom 28. August 2013 "Teure Generika - Handlungsbedarf im patentfreien Medikamentenmarkt" ein Marktversagen fest und gibt Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs in diesem Sektor heraus. Generika sind laut Santésuisse (2012) in der Schweiz um durchschnittlich 49 Prozent teurer als in den Vergleichsländern, der Vergleich durch den Preisüberwacher mit 14 europäischen Ländern hat eine durchschnittliche Preisdifferenz von 58 Prozent ergeben.</p><p>Der Preisüberwacher schätzt, dass mit einem Festbetragssystem 400 Millionen Franken eingespart werden könnten und mit zusätzlichen Massnahmen sogar Einsparungen von bis zu 800 Millionen Franken erzielt werden könnten. Seine Lösung sieht wie folgt aus: Alle Präparate desselben Wirkstoffes sollen nur noch bis zu einem fixen Betrag, nämlich dem Preis des jeweils günstigsten Präparats, vergütet werden. Wenn der Patient oder die Patientin auf dem Originalpräparat besteht, hat er oder sie die Differenz zu begleichen. Diese wird nicht an die Franchise angerechnet. Ausnahmen aus medizinischen Gründen sind denkbar.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Wie denkt er über die Studie des Preisüberwachers?</p><p>2. Was hält er von dem Vorschlag, ein Festbetragssystem einzuführen?</p><p>3. Welche andere Lösung schlägt er vor, um den Markt der patentfreien Medikamente zu beleben und Einsparungen zu erzielen?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, die Hersteller patentabgelaufener Wirkstoffe von der Pflicht, die gesamte Produktpalette des betreffenden Wirkstoffes anzubieten, zu befreien, um den Wettbewerb zu stärken?</p><p>5. Würde nicht mehr Transparenz in der Produktbezeichnung von patentfreien Medikamenten (Originalpräparate, Generika, Wirkstoff) zu stärkerem Wettbewerb führen?</p>
- Medikamentenpreise. Wie kann der Markt patentabgelaufener Wirkstoffe belebt und wie können Einsparungen erzielt werden?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2./3. Der Preisüberwacher fordert die Einführung des sogenannten Festbetragssystems, welches beinhaltet, dass für alle Wirkstoffe mit abgelaufenem Patentschutz sowie für Scheininnovationen Preise festgelegt werden, welche durch die Krankenversicherer maximal vergütet werden, sodass die Patienten die Differenz zwischen festgelegtem Maximalpreis (Festbetrag) und tatsächlichem Abgabepreis des Arzneimittels selber tragen müssen. Diese Forderung ist sowohl dem Bundesrat als auch dem für die Spezialitätenliste (SL) zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits seit Längerem bekannt, und der Bundesrat hat die neue Studie des Preisüberwachers zur Kenntnis genommen.</p><p>Mit dem Ziel, mehr Wettbewerb im patentabgelaufenen Bereich der Arzneimittel zu erzielen, hat der Bundesrat am 2. Februar 2011 Massnahmen auf Verordnungsebene beschlossen. Dadurch sollte einerseits der Anteil der verkauften Generika erhöht, andererseits der Mechanismus zur Senkung der Arzneimittelpreise dynamischer gestaltet werden: Neu gilt darum seit dem 1. März 2011 ein differenzierter Selbstbehalt von 20 Prozent für alle Arzneimittel (auch für Generika), wenn sie im Vergleich zum günstigsten durchschnittlichen Drittel aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL zu teuer sind. Die Preisbildung der Generika seit dem 1. Januar 2012 erfolgt zudem neu in fünf statt drei Stufen im Verhältnis zum Marktvolumen des Originalpräparates. Im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre gelten Generika als wirtschaftlich, wenn sie mindestens 20 Prozent günstiger sind als das Originalpräparat gemäss Auslandpreisniveau. Im Jahr 2012 wurde erstmals ein Drittel aller Arzneimittel der SL dieser Überprüfung unterzogen. Die Wirksamkeit der im Jahr 2011 beschlossenen Massnahmen wird monitorisiert.</p><p>Der Vorsteher des EDI hat im Anschluss an die Verordnungsanpassungen vom 21. März 2012 betreffend die Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre Offenheit für gemeinsame Vorschläge der interessierten Kreise gezeigt, wie mittelfristig (d. h. ab 2015) der Preisfestsetzungsmechanismus angepasst werden soll (Postulat Bortoluzzi 12.3396). Dazu haben in den vergangenen Monaten drei runde Tische mit Vertretern der Pharmaindustrie, der Versicherer, der Konsumentenschutzorganisationen sowie mit dem Preisüberwacher stattgefunden. In diesem Rahmen hatte auch der Preisüberwacher die Möglichkeit, seine Vorschläge einzureichen. Das EDI ist nun daran, die eingegangenen Vorschläge auszuwerten, und wird dabei auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des erwähnten Monitorings prüfen, ob weitere Massnahmen für den patentabgelaufenen Bereich der Arzneimittel, insbesondere die Einführung eines Festbetragssystems, vorzuschlagen sind.</p><p>4. Damit das BAG ein Generikum als zweckmässig erachtet, müssen vom Generikum dieselben Dosisstärken und Packungsgrössen einer galenischen Form für Erwachsene angeboten werden wie vom Originalpräparat. So wird sichergestellt, dass alle Patienten, die bisher mit dem Originalpräparat behandelt wurden, auf das Generikum wechseln können und es auch möglich ist, mit dem Generikum die entsprechenden Anpassungen während der Therapie vorzunehmen. Wäre es den Generika-Herstellern erlaubt, nur die umsatzstärksten Packungen eines Arzneimittels anzubieten, würden Patienten, die seltenere Dosisstärken benötigen, benachteiligt, weil ihnen keine günstigere Alternative zur Verfügung stünde. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Patient vom Generikum wieder auf das Originalpräparat wechseln muss, wenn eine Anpassung der Therapie erfolgt und die entsprechende neu notwendige Packung vom Generikum nicht zur Verfügung steht. Dies kann die Compliance des Patienten negativ beeinflussen. Das BAG kommt den Generika-Herstellern aber bereits heute entgegen. So müssen Kinderformen oder Kinderdosierungen in der Regel nicht angeboten werden, da diese einen kleinen Markt darstellen.</p><p>5. Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet das BAG, eine Generikaliste zu führen. Dieser kann entnommen werden, welches das günstigste Arzneimittel mit einem patentabgelaufenen Wirkstoff ist. In der SL (www.spezialitaetenliste.ch) sind bereits heute Originalpräparate und Generika entsprechend gekennzeichnet. Generika sind zudem in der Regel aufgrund ihres Namens erkennbar, da dieser aus der Wirkstoffbezeichnung und dem Namen des Herstellers besteht. Damit ist aus Sicht des Bundesrates die notwendige Transparenz bereits gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Preisüberwacher stellt in dem Hauptartikel seines Newsletters vom 28. August 2013 "Teure Generika - Handlungsbedarf im patentfreien Medikamentenmarkt" ein Marktversagen fest und gibt Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs in diesem Sektor heraus. Generika sind laut Santésuisse (2012) in der Schweiz um durchschnittlich 49 Prozent teurer als in den Vergleichsländern, der Vergleich durch den Preisüberwacher mit 14 europäischen Ländern hat eine durchschnittliche Preisdifferenz von 58 Prozent ergeben.</p><p>Der Preisüberwacher schätzt, dass mit einem Festbetragssystem 400 Millionen Franken eingespart werden könnten und mit zusätzlichen Massnahmen sogar Einsparungen von bis zu 800 Millionen Franken erzielt werden könnten. Seine Lösung sieht wie folgt aus: Alle Präparate desselben Wirkstoffes sollen nur noch bis zu einem fixen Betrag, nämlich dem Preis des jeweils günstigsten Präparats, vergütet werden. Wenn der Patient oder die Patientin auf dem Originalpräparat besteht, hat er oder sie die Differenz zu begleichen. Diese wird nicht an die Franchise angerechnet. Ausnahmen aus medizinischen Gründen sind denkbar.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Wie denkt er über die Studie des Preisüberwachers?</p><p>2. Was hält er von dem Vorschlag, ein Festbetragssystem einzuführen?</p><p>3. Welche andere Lösung schlägt er vor, um den Markt der patentfreien Medikamente zu beleben und Einsparungen zu erzielen?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, die Hersteller patentabgelaufener Wirkstoffe von der Pflicht, die gesamte Produktpalette des betreffenden Wirkstoffes anzubieten, zu befreien, um den Wettbewerb zu stärken?</p><p>5. Würde nicht mehr Transparenz in der Produktbezeichnung von patentfreien Medikamenten (Originalpräparate, Generika, Wirkstoff) zu stärkerem Wettbewerb führen?</p>
- Medikamentenpreise. Wie kann der Markt patentabgelaufener Wirkstoffe belebt und wie können Einsparungen erzielt werden?
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