Endlich eine Steuerstrafstatistik für die Schweiz

ShortId
13.3959
Id
20133959
Updated
28.07.2023 07:27
Language
de
Title
Endlich eine Steuerstrafstatistik für die Schweiz
AdditionalIndexing
24;Beziehung Bund-Kanton;Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;Statistik
1
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L03K020218, Statistik
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L05K0503020301, Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Öffentlichkeit hat keine Transparenz über Anzahl und Art der angezeigten und/oder geahndeten Steuerwiderhandlungen, obwohl die Schweiz ansonsten in allen anderen Bereichen, in denen es Verwaltungs- und Strafverfahren gibt, Zahlen und Fakten transparent ausweist.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die kantonalen Steuerverwaltungen schieben sich den Ball gegenseitig zu. Die ESTV führt keine Statistik zu den Straffälligen nach Kantonen. Die Kantone ihrerseits sind nicht verpflichtet, der ESTV ihre Verfügungen in Steuerverwaltungsverfahren automatisch zuzustellen. Die ESTV kann nur im Einzelfall verlangen, dass die Veranlagung oder der Einspracheentscheid auch ihr eröffnet wird (Art. 103 Abs. 1 Bst. d DBG).</p><p>Für die direkte Bundessteuer wird seit einigen Jahren eine Statistik aufgebaut, die jedoch mangels gewisser Datenlieferungen aus Kantonen teilweise lückenhaft ist. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Verbesserung der Statistik der Steuerwiderhandlungen bei den direkten Steuern auf gesamtschweizerischer Ebene kann nun in die Revision des Steuerstrafrechtes aufgenommen werden, welche insbesondere eine Änderung der Meldepflichten der Kantone vorsieht.</p><p>Im Bereich der indirekten Steuern gibt es zwar bereits allgemeine Statistiken. Diese sollten jedoch differenzierter ausgestaltet werden. Für eine zuverlässige Analyse bedürfte es insbesondere einer Definition einheitlicher Kriterien. Eine gesamtschweizerische Steuerstrafstatistik setzt eine Harmonisierung der Verstösse auf dem Gebiet der direkten und indirekten Steuern sowie die Festlegung einheitlicher Kriterien für die Erstellung einer Statistik voraus. Die vom Bundesrat am 21. September 2012 beschlossene Revision des Steuerstrafrechtes sieht insbesondere die Harmonisierung der Steuerwiderhandlungen vor. Im Rahmen dieser Strafrechtsrevision wird daher auch zu prüfen sein, wie die Steuerstrafstatistik verbessert werden kann.</p><p>Transparenz ist ein Kernelement unserer Demokratie. Das gilt auch für das am 21. Juni 2013 leider noch von der bürgerlichen Mehrheit knapp abgelehnte Anliegen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Rechtsgrundlage für eine umfassende schweizerische Steuerstrafstatistik zu schaffen.</p>
  • Endlich eine Steuerstrafstatistik für die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Öffentlichkeit hat keine Transparenz über Anzahl und Art der angezeigten und/oder geahndeten Steuerwiderhandlungen, obwohl die Schweiz ansonsten in allen anderen Bereichen, in denen es Verwaltungs- und Strafverfahren gibt, Zahlen und Fakten transparent ausweist.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die kantonalen Steuerverwaltungen schieben sich den Ball gegenseitig zu. Die ESTV führt keine Statistik zu den Straffälligen nach Kantonen. Die Kantone ihrerseits sind nicht verpflichtet, der ESTV ihre Verfügungen in Steuerverwaltungsverfahren automatisch zuzustellen. Die ESTV kann nur im Einzelfall verlangen, dass die Veranlagung oder der Einspracheentscheid auch ihr eröffnet wird (Art. 103 Abs. 1 Bst. d DBG).</p><p>Für die direkte Bundessteuer wird seit einigen Jahren eine Statistik aufgebaut, die jedoch mangels gewisser Datenlieferungen aus Kantonen teilweise lückenhaft ist. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Verbesserung der Statistik der Steuerwiderhandlungen bei den direkten Steuern auf gesamtschweizerischer Ebene kann nun in die Revision des Steuerstrafrechtes aufgenommen werden, welche insbesondere eine Änderung der Meldepflichten der Kantone vorsieht.</p><p>Im Bereich der indirekten Steuern gibt es zwar bereits allgemeine Statistiken. Diese sollten jedoch differenzierter ausgestaltet werden. Für eine zuverlässige Analyse bedürfte es insbesondere einer Definition einheitlicher Kriterien. Eine gesamtschweizerische Steuerstrafstatistik setzt eine Harmonisierung der Verstösse auf dem Gebiet der direkten und indirekten Steuern sowie die Festlegung einheitlicher Kriterien für die Erstellung einer Statistik voraus. Die vom Bundesrat am 21. September 2012 beschlossene Revision des Steuerstrafrechtes sieht insbesondere die Harmonisierung der Steuerwiderhandlungen vor. Im Rahmen dieser Strafrechtsrevision wird daher auch zu prüfen sein, wie die Steuerstrafstatistik verbessert werden kann.</p><p>Transparenz ist ein Kernelement unserer Demokratie. Das gilt auch für das am 21. Juni 2013 leider noch von der bürgerlichen Mehrheit knapp abgelehnte Anliegen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Rechtsgrundlage für eine umfassende schweizerische Steuerstrafstatistik zu schaffen.</p>
    • Endlich eine Steuerstrafstatistik für die Schweiz

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