Eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz

ShortId
13.3963
Id
20133963
Updated
28.07.2023 07:04
Language
de
Title
Eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz
AdditionalIndexing
2831;34;Inlandsproduktion;Massenmedium;Industrie der audiovisuellen Medien;Musik;Radio;audiovisuelle Produktion;künstlerisches Schaffen;Ausland;Gesetz;Künstlerberuf
1
  • L04K12020501, Massenmedium
  • L05K1202050103, Radio
  • L04K01060407, Musik
  • L04K07060204, Inlandsproduktion
  • L03K100103, Ausland
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K01060404, Künstlerberuf
  • L04K12020306, Industrie der audiovisuellen Medien
  • L05K1202030102, audiovisuelle Produktion
  • L04K01060310, künstlerisches Schaffen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Musikschaffende und Musikerinnen und Musiker in der Schweiz befinden sich in einem sehr schwierigen Wettbewerbsumfeld. Die grossen angloamerikanischen Produktionen verfügen über hohe Budgets, mit denen die Bevölkerung wirksam und flächendeckend erreicht werden kann, insbesondere über das Radio und Videoclips im Fernsehen. Die Schweizer Musikerinnen und Musiker hingegen können nicht auf die Unterstützung einer solchen Industrie zählen. Demzufolge sind sie auf den Schweizer Kanälen viel seltener zu hören und zu sehen.</p><p>Diese Situation trägt der kulturellen Vielfalt unseres Landes und der Reichhaltigkeit des künstlerischen Schaffens, das gefördert werden muss, nicht genügend Rechnung. Zudem steht sie im Widerspruch zu einer vernünftigen wirtschaftlichen Analyse. Es ist absurd, dass Jugendliche zuhauf zu Berufen ausgebildet werden, die mit Musik zu tun haben (Instrumentalist, Toningenieur, Musikregisseur, Arrangeur usw.), wenn diese Personen ihren Beruf später nicht ausüben können oder gezwungen sind, dazu ins Ausland zu gehen.</p><p>Eine Musikquote für Programmveranstalter, die dem RTVG unterliegen, ist ein Instrument, das im Ausland bereits eingesetzt wird, namentlich in Frankreich und Kanada, und zwar mit sehr gutem Erfolg. So kann für die lokalen Künstlerinnen und Künstler eine Tribüne mit Aussicht auf späteren Erfolg geschaffen werden. Eine solche Quote würde die kulturelle Vielfalt in der Schweiz stärken, zumal sie für alle aktiven Musikerinnen und Musiker in unserem Land gelten würde, egal welcher kulturellen Abstammung sie sind und welche Sprache sie sprechen.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 93 der Bundesverfassung haben Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung beizutragen. Der Kulturauftrag an die öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehveranstalterin SRG SSR sowie an die anderen Sender mit Leistungsauftrag ist im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) präzisiert.</p><p>Was die SRG SSR betrifft, so sieht das RTVG vor, dass sie zur Förderung der schweizerischen Kultur beiträgt und dabei das Schweizer Musikschaffen besonders berücksichtigt (Art. 24 Abs. 4 Bst. b RTVG). Der Bundesrat kann in der Konzession Mindestanteile vorschreiben (Art. 25 Abs. 3 Bst. c RTVG). Er hat sich jedoch für eine flexiblere Lösung entschieden und stattdessen von der SRG SSR verlangt, dass sie ihre Zusammenarbeit mit der schweizerischen Musikbranche in einer Vereinbarung regelt (Art. 2 Abs. 6 Bst. e sowie Art. 18 der Konzession SRG vom 28. November 2007).</p><p>Auf dieser Grundlage haben die SRG SSR und die Musikvertreter eine Charta der Schweizer Musik abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die SRG SSR, in ihren Programmen einen bestimmten Anteil an Schweizer Produktionen (bzw. Produktionen von neuen Talenten) auszustrahlen. Bei diesem Anteil handelt es sich um einen dynamischen Richtwert, der jedes Jahr neu festgelegt wird. In ihrem Geschäftsbericht 2012 hat die SRG SSR die Richtwerte und die erreichten Anteile für die Jahre 2009 bis 2012 in einer Übersichtstabelle zusammengefasst</p><p>(http://gb.srgssr.ch/de/2012/auftrag/bildung-und-kultur). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die derzeitige Praxis bewährt hat und gegenüber der Festlegung von Quoten deutliche Vorteile besitzt. Diese flexible Zusammenarbeit wahrt die Interessen der Schweizer Musikschaffenden und garantiert gleichzeitig die redaktionelle Unabhängigkeit der Programmveranstalterin. Die Schweizer Musik sowie neue Talente werden mit konkreten Massnahmen gefördert, die über das Ausstrahlen von Musik hinausgehen (Sendungen mit redaktionellem Schwerpunkt, Zusammenarbeit mit Festivals, Plattform www.Mx3.ch usw.).</p><p>Private Programmveranstalter mit Leistungsauftrag sowie mit oder ohne Gebührenanteil sind gemäss RTVG verpflichtet, im Versorgungsgebiet umfassend über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge zu informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens beizutragen (Art. 38 Abs. 1 Bst. a sowie Art. 43 Abs. 1 Bst. a RTVG). Aus der Privatradiostudie des Jahres 2012 geht hervor, dass bei Privatradiosendern mit Konzession und Gebührenanteil der Anteil von Schweizer Musik in der Deutschschweiz durchschnittlich 15,3 Prozent und in der französischen Schweiz im Mittel 6,2 Prozent beträgt (Privatradiostudie 2012, durchgeführt von Publicom im Auftrag des Bakom). Ferner ist zu betonen, dass die privaten Programmveranstalter das Schweizer Musikschaffen aktiv fördern, indem sie ihm in ihren moderierten Sendungen einen prominenten Platz einräumen (Interviews mit jungen Künstlern, Neuerscheinungen, Unterstützung und Übertragung von Konzerten usw.).</p><p>Angesichts der Tatsache, dass die Förderung von Schweizer Musik für diese Kategorie von Veranstaltern nicht reguliert ist, erachtet der Bundesrat diese Ergebnisse als zufriedenstellend. Der Bundesrat stellt fest, dass das musikalische Schaffen in den verschiedenen Landesteilen unterschiedlich stark ausgeprägt ist und von der Grösse sowie vom wirtschaftlichen Potenzial der jeweiligen Region abhängt. Ausserdem werden regionale Produktionen nur selten auch jenseits der Sprachgrenzen bekannt. Angesichts dessen gelangt der Bundesrat zur Auffassung, dass die Festlegung von Quoten für lokal-regionale private Programmveranstalter als Instrument zur Förderung des Schweizer Musikschaffens nicht geeignet wäre.</p><p>Der Bundesrat erinnert ausserdem daran, dass der uneingeschränkte Zugang zu Online-Inhalten Schweizer Musikschaffenden und Künstlern zahlreiche Möglichkeiten bietet, um ihr Werk öffentlich bekanntzumachen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zu unterbreiten, die die Einführung einer Musikquote vorsieht. Aufgrund dieser Quote müssten mindestens 25 Prozent der in der Schweiz ausgestrahlten Musik in der Schweiz produziert werden.</p>
  • Eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Musikschaffende und Musikerinnen und Musiker in der Schweiz befinden sich in einem sehr schwierigen Wettbewerbsumfeld. Die grossen angloamerikanischen Produktionen verfügen über hohe Budgets, mit denen die Bevölkerung wirksam und flächendeckend erreicht werden kann, insbesondere über das Radio und Videoclips im Fernsehen. Die Schweizer Musikerinnen und Musiker hingegen können nicht auf die Unterstützung einer solchen Industrie zählen. Demzufolge sind sie auf den Schweizer Kanälen viel seltener zu hören und zu sehen.</p><p>Diese Situation trägt der kulturellen Vielfalt unseres Landes und der Reichhaltigkeit des künstlerischen Schaffens, das gefördert werden muss, nicht genügend Rechnung. Zudem steht sie im Widerspruch zu einer vernünftigen wirtschaftlichen Analyse. Es ist absurd, dass Jugendliche zuhauf zu Berufen ausgebildet werden, die mit Musik zu tun haben (Instrumentalist, Toningenieur, Musikregisseur, Arrangeur usw.), wenn diese Personen ihren Beruf später nicht ausüben können oder gezwungen sind, dazu ins Ausland zu gehen.</p><p>Eine Musikquote für Programmveranstalter, die dem RTVG unterliegen, ist ein Instrument, das im Ausland bereits eingesetzt wird, namentlich in Frankreich und Kanada, und zwar mit sehr gutem Erfolg. So kann für die lokalen Künstlerinnen und Künstler eine Tribüne mit Aussicht auf späteren Erfolg geschaffen werden. Eine solche Quote würde die kulturelle Vielfalt in der Schweiz stärken, zumal sie für alle aktiven Musikerinnen und Musiker in unserem Land gelten würde, egal welcher kulturellen Abstammung sie sind und welche Sprache sie sprechen.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 93 der Bundesverfassung haben Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung beizutragen. Der Kulturauftrag an die öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehveranstalterin SRG SSR sowie an die anderen Sender mit Leistungsauftrag ist im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) präzisiert.</p><p>Was die SRG SSR betrifft, so sieht das RTVG vor, dass sie zur Förderung der schweizerischen Kultur beiträgt und dabei das Schweizer Musikschaffen besonders berücksichtigt (Art. 24 Abs. 4 Bst. b RTVG). Der Bundesrat kann in der Konzession Mindestanteile vorschreiben (Art. 25 Abs. 3 Bst. c RTVG). Er hat sich jedoch für eine flexiblere Lösung entschieden und stattdessen von der SRG SSR verlangt, dass sie ihre Zusammenarbeit mit der schweizerischen Musikbranche in einer Vereinbarung regelt (Art. 2 Abs. 6 Bst. e sowie Art. 18 der Konzession SRG vom 28. November 2007).</p><p>Auf dieser Grundlage haben die SRG SSR und die Musikvertreter eine Charta der Schweizer Musik abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die SRG SSR, in ihren Programmen einen bestimmten Anteil an Schweizer Produktionen (bzw. Produktionen von neuen Talenten) auszustrahlen. Bei diesem Anteil handelt es sich um einen dynamischen Richtwert, der jedes Jahr neu festgelegt wird. In ihrem Geschäftsbericht 2012 hat die SRG SSR die Richtwerte und die erreichten Anteile für die Jahre 2009 bis 2012 in einer Übersichtstabelle zusammengefasst</p><p>(http://gb.srgssr.ch/de/2012/auftrag/bildung-und-kultur). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die derzeitige Praxis bewährt hat und gegenüber der Festlegung von Quoten deutliche Vorteile besitzt. Diese flexible Zusammenarbeit wahrt die Interessen der Schweizer Musikschaffenden und garantiert gleichzeitig die redaktionelle Unabhängigkeit der Programmveranstalterin. Die Schweizer Musik sowie neue Talente werden mit konkreten Massnahmen gefördert, die über das Ausstrahlen von Musik hinausgehen (Sendungen mit redaktionellem Schwerpunkt, Zusammenarbeit mit Festivals, Plattform www.Mx3.ch usw.).</p><p>Private Programmveranstalter mit Leistungsauftrag sowie mit oder ohne Gebührenanteil sind gemäss RTVG verpflichtet, im Versorgungsgebiet umfassend über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge zu informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens beizutragen (Art. 38 Abs. 1 Bst. a sowie Art. 43 Abs. 1 Bst. a RTVG). Aus der Privatradiostudie des Jahres 2012 geht hervor, dass bei Privatradiosendern mit Konzession und Gebührenanteil der Anteil von Schweizer Musik in der Deutschschweiz durchschnittlich 15,3 Prozent und in der französischen Schweiz im Mittel 6,2 Prozent beträgt (Privatradiostudie 2012, durchgeführt von Publicom im Auftrag des Bakom). Ferner ist zu betonen, dass die privaten Programmveranstalter das Schweizer Musikschaffen aktiv fördern, indem sie ihm in ihren moderierten Sendungen einen prominenten Platz einräumen (Interviews mit jungen Künstlern, Neuerscheinungen, Unterstützung und Übertragung von Konzerten usw.).</p><p>Angesichts der Tatsache, dass die Förderung von Schweizer Musik für diese Kategorie von Veranstaltern nicht reguliert ist, erachtet der Bundesrat diese Ergebnisse als zufriedenstellend. Der Bundesrat stellt fest, dass das musikalische Schaffen in den verschiedenen Landesteilen unterschiedlich stark ausgeprägt ist und von der Grösse sowie vom wirtschaftlichen Potenzial der jeweiligen Region abhängt. Ausserdem werden regionale Produktionen nur selten auch jenseits der Sprachgrenzen bekannt. Angesichts dessen gelangt der Bundesrat zur Auffassung, dass die Festlegung von Quoten für lokal-regionale private Programmveranstalter als Instrument zur Förderung des Schweizer Musikschaffens nicht geeignet wäre.</p><p>Der Bundesrat erinnert ausserdem daran, dass der uneingeschränkte Zugang zu Online-Inhalten Schweizer Musikschaffenden und Künstlern zahlreiche Möglichkeiten bietet, um ihr Werk öffentlich bekanntzumachen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zu unterbreiten, die die Einführung einer Musikquote vorsieht. Aufgrund dieser Quote müssten mindestens 25 Prozent der in der Schweiz ausgestrahlten Musik in der Schweiz produziert werden.</p>
    • Eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz

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