Informatiksachkredite ihrem ursprünglichen Zweck zuführen

ShortId
13.3971
Id
20133971
Updated
14.11.2025 07:04
Language
de
Title
Informatiksachkredite ihrem ursprünglichen Zweck zuführen
AdditionalIndexing
04;34;Ausführung des Haushaltsplans;Lohnkosten;Submissionswesen;Informatikberuf;Haushaltspolitik;Datenverarbeitung in der Verwaltung;Haushaltsausgabe;Temporärarbeit;Outsourcing
1
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L03K110202, Ausführung des Haushaltsplans
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L06K070302020111, Lohnkosten
  • L05K1203010107, Informatikberuf
  • L05K0702030214, Temporärarbeit
  • L06K070304030402, Outsourcing
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit einigen Jahren schreibt die Bundesverwaltung ICT-Vorhaben zunehmend so aus, dass temporäre Arbeitskräfte im Personalverleih angestellt werden. Finanziert werden diese Projekte über Sachkredite. Sachkredite haben allerdings den Zweck, fertige Produkte oder Lösungen einzukaufen. Mit dem neuen Vorgehen werden faktisch aus Sach- Personalkosten, was nicht dem ursprünglichen Zweck entspricht und zu einer unzulässigen Vermischung führt.</p><p>Der Bund übernimmt zudem damit das volle Realisierungsrisiko - meist leider nicht sehr erfolgreich, wie diverse gescheiterte ICT-Projekte zeigen. Projektführungskompetenzen für ICT-Projekte, um diese Risiken zu vermindern, sind beim Bund erst im Aufbau. Die Auswertung der Zuschläge für ICT-Projekte in den letzten zwei Jahren zeigt, dass nur in seltenen Ausnahmefällen fertige Lösungen im Rahmen von Werkverträgen für die Realisierung von ICT-Vorhaben ausgeschrieben werden, so, wie es eigentlich beim Einsatz von Sachkosten vorgesehen wäre.</p><p>Die entscheidenden Zuschlagskriterien in den Personaleinstellungsverfahren sind die offerierten Stundensätze und ein Katalog von technischen Fähigkeiten der angebotenen Personen. Die Beschaffung von ICT-Vorhaben des Bundes rückt in die Nähe des klassischen Personalverleihs. Durch die Reduktion der Zuschlagskriterien auf den Preis und die Verfügbarkeit von Personalressourcen über einen definierten Zeitraum werden ICT-Unternehmungen benachteiligt, die ihr Personal in der Schweiz fest anstellen und lokal in die Ausbildung, die fachliche Förderung ihrer Arbeitnehmer, den Aufbau von Lösungsarchitekturen und Methoden investieren und fertige Lösungen oder Produkte anbieten.</p><p>In verschiedenen Antworten auf Vorstösse macht der Bundesrat klar, dass das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) nicht angepasst werden muss. Darum sollen die notwendigen Anpassungen an geeignetem Ort umgesetzt werden, z. B. in der Verordnung zum öffentlichen Beschaffungswesen (VöB).</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, wonach eine umsichtige Beschaffungspolitik der öffentlichen Hand in allen Bereichen ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen so ausgestaltet werden muss, dass keine Marktteilnehmer und potenziellen Auftragnehmerinnen von Bund und Kantonen benachteiligt werden.</p><p>Die Beschaffungspraxis des Bundes bedient sich zu diesem Zweck umfassender und vielschichtiger Instrumente. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet das Bundesrecht, namentlich das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die zugehörige Verordnung (BöB, SR 172.056.1 und VöB, SR 172.056.11).</p><p>Im Rahmen dieser Vorgaben werden in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Bundesverwaltung unterschiedlichste Beschaffungen über den gesamten Lebenszyklus abgewickelt - vom Planen übers Erstellen bis zum Nutzen der Informatiklösungen. Je nach den Erfordernissen der jeweiligen Situation können diese als Aufträge, allgemeine Dienstleistungen, Werke oder eben auch als Personalstellungen ausgestaltet sein.</p><p>Personalstellungen werden mehrheitlich durch die internen IKT-Leistungserbringer ausgeschrieben. Hauptsächliches Ziel dieses Instruments ist der Einkauf von externen Spezialistinnen und Spezialisten bzw. von nicht oder nicht in ausreichendem Mass vorhandenem Expertenwissen. In aller Regel werden externe Fachkräfte nur dann beigezogen, wenn es darum geht, kurzfristige, kaum planbare Aufgaben zu übernehmen. Die Einsätze des externen Personals werden zudem im Einzelnen geplant und begründet. Der Bund vereinbart mit Zuschlagsempfängern von Personalstellungen keine "Mindestabnahmemengen" an Personalleistungen.</p><p>Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass der Einsatz interner Mitarbeitender in der heutigen Praxis bereits die in der Motion geforderte Priorität hat. Eine noch striktere Regelung in diesem Sinn würde die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu stark beschränken. Zur Weiterentwicklung des IKT-Einsatzes sowie der IKT-Steuerung und -Führung hat der Bundesrat in der IKT-Strategie des Bundes 2012-2015 Grundsätze festgehalten. In Umsetzung dieser strategischen Leitlinien sind die Verwaltungseinheiten daran interessiert, die IKT-bezogenen Fachkompetenzen ihres Personals im Einklang mit der strategischen Ausrichtung des IKT-Einsatzes weiterzuentwickeln.</p><p>Zu den vom Motionär angesprochenen finanztechnischen Sachverhalten hält der Bundesrat fest, dass eine Zweckentfremdung des Kredites "Informatik Sachaufwand" nicht gegeben ist. Gemäss den Kontierungsrichtlinien der Eidgenössischen Finanzverwaltung, welche Teil der Richtlinien und Weisungen zur Haushalt- und Rechnungsführung des Bundes sind, werden externe Personalstellungen im Bereich Informatik und Telekommunikation im Konto 31144, "Informatikentwicklung, -beratung und -dienstleistungen", verbucht. Dieses Konto ist dem Kredit "Informatik Sachaufwand" zugeordnet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das öffentliche Beschaffungswesen mit folgender Zielsetzung anzupassen:</p><p>1. Die Verwendung von IT-Sachkosten soll ihrem primären ursprünglichen Zweck, dem Einkauf von IT-Lösungen, zugeführt werden.</p><p>2. Personalleistungen sollen primär mit internen Mitarbeitenden erbracht werden und nur sekundär mit dem Engagement von externen Mitarbeitenden. Personalverleih im Rahmen von Sachkosten muss die Ausnahme bleiben.</p>
  • Informatiksachkredite ihrem ursprünglichen Zweck zuführen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit einigen Jahren schreibt die Bundesverwaltung ICT-Vorhaben zunehmend so aus, dass temporäre Arbeitskräfte im Personalverleih angestellt werden. Finanziert werden diese Projekte über Sachkredite. Sachkredite haben allerdings den Zweck, fertige Produkte oder Lösungen einzukaufen. Mit dem neuen Vorgehen werden faktisch aus Sach- Personalkosten, was nicht dem ursprünglichen Zweck entspricht und zu einer unzulässigen Vermischung führt.</p><p>Der Bund übernimmt zudem damit das volle Realisierungsrisiko - meist leider nicht sehr erfolgreich, wie diverse gescheiterte ICT-Projekte zeigen. Projektführungskompetenzen für ICT-Projekte, um diese Risiken zu vermindern, sind beim Bund erst im Aufbau. Die Auswertung der Zuschläge für ICT-Projekte in den letzten zwei Jahren zeigt, dass nur in seltenen Ausnahmefällen fertige Lösungen im Rahmen von Werkverträgen für die Realisierung von ICT-Vorhaben ausgeschrieben werden, so, wie es eigentlich beim Einsatz von Sachkosten vorgesehen wäre.</p><p>Die entscheidenden Zuschlagskriterien in den Personaleinstellungsverfahren sind die offerierten Stundensätze und ein Katalog von technischen Fähigkeiten der angebotenen Personen. Die Beschaffung von ICT-Vorhaben des Bundes rückt in die Nähe des klassischen Personalverleihs. Durch die Reduktion der Zuschlagskriterien auf den Preis und die Verfügbarkeit von Personalressourcen über einen definierten Zeitraum werden ICT-Unternehmungen benachteiligt, die ihr Personal in der Schweiz fest anstellen und lokal in die Ausbildung, die fachliche Förderung ihrer Arbeitnehmer, den Aufbau von Lösungsarchitekturen und Methoden investieren und fertige Lösungen oder Produkte anbieten.</p><p>In verschiedenen Antworten auf Vorstösse macht der Bundesrat klar, dass das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) nicht angepasst werden muss. Darum sollen die notwendigen Anpassungen an geeignetem Ort umgesetzt werden, z. B. in der Verordnung zum öffentlichen Beschaffungswesen (VöB).</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, wonach eine umsichtige Beschaffungspolitik der öffentlichen Hand in allen Bereichen ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen so ausgestaltet werden muss, dass keine Marktteilnehmer und potenziellen Auftragnehmerinnen von Bund und Kantonen benachteiligt werden.</p><p>Die Beschaffungspraxis des Bundes bedient sich zu diesem Zweck umfassender und vielschichtiger Instrumente. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet das Bundesrecht, namentlich das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die zugehörige Verordnung (BöB, SR 172.056.1 und VöB, SR 172.056.11).</p><p>Im Rahmen dieser Vorgaben werden in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Bundesverwaltung unterschiedlichste Beschaffungen über den gesamten Lebenszyklus abgewickelt - vom Planen übers Erstellen bis zum Nutzen der Informatiklösungen. Je nach den Erfordernissen der jeweiligen Situation können diese als Aufträge, allgemeine Dienstleistungen, Werke oder eben auch als Personalstellungen ausgestaltet sein.</p><p>Personalstellungen werden mehrheitlich durch die internen IKT-Leistungserbringer ausgeschrieben. Hauptsächliches Ziel dieses Instruments ist der Einkauf von externen Spezialistinnen und Spezialisten bzw. von nicht oder nicht in ausreichendem Mass vorhandenem Expertenwissen. In aller Regel werden externe Fachkräfte nur dann beigezogen, wenn es darum geht, kurzfristige, kaum planbare Aufgaben zu übernehmen. Die Einsätze des externen Personals werden zudem im Einzelnen geplant und begründet. Der Bund vereinbart mit Zuschlagsempfängern von Personalstellungen keine "Mindestabnahmemengen" an Personalleistungen.</p><p>Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass der Einsatz interner Mitarbeitender in der heutigen Praxis bereits die in der Motion geforderte Priorität hat. Eine noch striktere Regelung in diesem Sinn würde die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu stark beschränken. Zur Weiterentwicklung des IKT-Einsatzes sowie der IKT-Steuerung und -Führung hat der Bundesrat in der IKT-Strategie des Bundes 2012-2015 Grundsätze festgehalten. In Umsetzung dieser strategischen Leitlinien sind die Verwaltungseinheiten daran interessiert, die IKT-bezogenen Fachkompetenzen ihres Personals im Einklang mit der strategischen Ausrichtung des IKT-Einsatzes weiterzuentwickeln.</p><p>Zu den vom Motionär angesprochenen finanztechnischen Sachverhalten hält der Bundesrat fest, dass eine Zweckentfremdung des Kredites "Informatik Sachaufwand" nicht gegeben ist. Gemäss den Kontierungsrichtlinien der Eidgenössischen Finanzverwaltung, welche Teil der Richtlinien und Weisungen zur Haushalt- und Rechnungsführung des Bundes sind, werden externe Personalstellungen im Bereich Informatik und Telekommunikation im Konto 31144, "Informatikentwicklung, -beratung und -dienstleistungen", verbucht. Dieses Konto ist dem Kredit "Informatik Sachaufwand" zugeordnet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das öffentliche Beschaffungswesen mit folgender Zielsetzung anzupassen:</p><p>1. Die Verwendung von IT-Sachkosten soll ihrem primären ursprünglichen Zweck, dem Einkauf von IT-Lösungen, zugeführt werden.</p><p>2. Personalleistungen sollen primär mit internen Mitarbeitenden erbracht werden und nur sekundär mit dem Engagement von externen Mitarbeitenden. Personalverleih im Rahmen von Sachkosten muss die Ausnahme bleiben.</p>
    • Informatiksachkredite ihrem ursprünglichen Zweck zuführen

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