Zivile Drohnen. Gesetzgebung anpassen
- ShortId
-
13.3977
- Id
-
20133977
- Updated
-
14.11.2025 08:24
- Language
-
de
- Title
-
Zivile Drohnen. Gesetzgebung anpassen
- AdditionalIndexing
-
28;52;12;Lärmbelästigung;Leichtflugzeug;Evaluation;Drohne;Schutz der Privatsphäre;Schutz der Tierwelt;Luftverkehrskontrolle
- 1
-
- L05K0402040403, Drohne
- L06K180401030101, Leichtflugzeug
- L04K08020302, Evaluation
- L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K05020501, Schutz der Privatsphäre
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Lange Zeit waren Drohnen dem Militär vorbehalten, heutzutage werden sie jedoch auch immer häufiger zivil verwendet. Drohnen fliegen ohne Piloten und werden im Sichtbereich oder über eine eingebaute Kamera ferngesteuert. Ausserhalb des militärischen und beruflichen Bereichs findet man immer mehr Produkte mit Spielzeugcharakter, die für ein breiteres Publikum gedacht sind.</p><p>Dies führt allerdings zu einigen Problemen: Die Drohnen können problemlos kleinste Motive von einer beachtlichen Höhe aus fotografieren; mit der richtigen Ausrüstung können sie auch Telefongespräche aufnehmen, Faxe abfangen oder E-Mails speichern. Solche "neugierigen" Kameras können dazu dienen, Privatpersonen zu terroristischen Zwecken auszuspionieren. Für eine Drohne, die weniger als 30 Kilo wiegt, benötigt man keine Bewilligung. In Frankreich wurde die Gesetzgebung bereits durch die Einführung eines Theorieausweises zum Führen von Flugzeugen verschärft. Ein weiteres Problem betrifft die Sicherheit des Luftraums. Die Verwendung von zivilen Drohnen ist nur in unmittelbarer Umgebung von Flughäfen verboten. Ausserdem stellen die Drohnen eine Gefahr für Vögel dar und führen zu starker Lärmbelästigung.</p><p>Damit das derzeit geltende Recht angewandt werden kann, ist es erforderlich, dass ein Opfer einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild gerichtlich gegen die Widerhandlung vorgeht. Die Opfer wissen jedoch in den meisten Fällen gar nichts von dem ihnen zugefügten Schaden. Das Problem besteht insbesondere im öffentlichen Raum, wo dieselben Regeln gelten wie für die Videoüberwachung.</p><p>Mit der allgemeinen Verbreitung und der zivilen Verwendung von Drohnen muss sich auch die Gesetzgebung weiterentwickeln, damit die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger geschützt bleibt. Für Drohnen mit Aufnahmefunktion muss es Regeln geben, die es einzuhalten gilt. Denkbar wäre zum Beispiel eine Mitteilungspflicht, der Entzug der Fluggenehmigung oder regelmässige Kontrollen durch die Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen vollständigen Bericht über die Problematik der zivilen Drohnen in der Schweiz mit folgenden Schwerpunkten vorzulegen:</p><p>1. Kauf und Verwendung von zivilen Drohnen;</p><p>2. Luftfahrtsicherheit;</p><p>3. Gefahren für Vögel und Lärmbelästigung;</p><p>4. Fragen in Bezug auf Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger.</p>
- Zivile Drohnen. Gesetzgebung anpassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Lange Zeit waren Drohnen dem Militär vorbehalten, heutzutage werden sie jedoch auch immer häufiger zivil verwendet. Drohnen fliegen ohne Piloten und werden im Sichtbereich oder über eine eingebaute Kamera ferngesteuert. Ausserhalb des militärischen und beruflichen Bereichs findet man immer mehr Produkte mit Spielzeugcharakter, die für ein breiteres Publikum gedacht sind.</p><p>Dies führt allerdings zu einigen Problemen: Die Drohnen können problemlos kleinste Motive von einer beachtlichen Höhe aus fotografieren; mit der richtigen Ausrüstung können sie auch Telefongespräche aufnehmen, Faxe abfangen oder E-Mails speichern. Solche "neugierigen" Kameras können dazu dienen, Privatpersonen zu terroristischen Zwecken auszuspionieren. Für eine Drohne, die weniger als 30 Kilo wiegt, benötigt man keine Bewilligung. In Frankreich wurde die Gesetzgebung bereits durch die Einführung eines Theorieausweises zum Führen von Flugzeugen verschärft. Ein weiteres Problem betrifft die Sicherheit des Luftraums. Die Verwendung von zivilen Drohnen ist nur in unmittelbarer Umgebung von Flughäfen verboten. Ausserdem stellen die Drohnen eine Gefahr für Vögel dar und führen zu starker Lärmbelästigung.</p><p>Damit das derzeit geltende Recht angewandt werden kann, ist es erforderlich, dass ein Opfer einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild gerichtlich gegen die Widerhandlung vorgeht. Die Opfer wissen jedoch in den meisten Fällen gar nichts von dem ihnen zugefügten Schaden. Das Problem besteht insbesondere im öffentlichen Raum, wo dieselben Regeln gelten wie für die Videoüberwachung.</p><p>Mit der allgemeinen Verbreitung und der zivilen Verwendung von Drohnen muss sich auch die Gesetzgebung weiterentwickeln, damit die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger geschützt bleibt. Für Drohnen mit Aufnahmefunktion muss es Regeln geben, die es einzuhalten gilt. Denkbar wäre zum Beispiel eine Mitteilungspflicht, der Entzug der Fluggenehmigung oder regelmässige Kontrollen durch die Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen vollständigen Bericht über die Problematik der zivilen Drohnen in der Schweiz mit folgenden Schwerpunkten vorzulegen:</p><p>1. Kauf und Verwendung von zivilen Drohnen;</p><p>2. Luftfahrtsicherheit;</p><p>3. Gefahren für Vögel und Lärmbelästigung;</p><p>4. Fragen in Bezug auf Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger.</p>
- Zivile Drohnen. Gesetzgebung anpassen
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