Abbau von bürokratischen Hürden und Vorschriften bei der Kinderbetreuung im ausserfamiliären Bereich

ShortId
13.3980
Id
20133980
Updated
25.06.2025 00:15
Language
de
Title
Abbau von bürokratischen Hürden und Vorschriften bei der Kinderbetreuung im ausserfamiliären Bereich
AdditionalIndexing
28;Bewilligung;Kinderbetreuung;Vereinfachung von Verfahren;Deregulierung
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K0806010102, Bewilligung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In gut zehn Jahren hat der Bund rund 247 Millionen Franken Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung investiert und massgeblich dazu beigetragen, dass zwischen Februar 2003 und Januar 2013 rund 40 000 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden konnten. Aufgrund dieser Tatsache sollte der Bund auf die Kantone zugehen, auch wenn die Zuständigkeit für die Betriebsbewilligungen in der Pflegekinderverordnung geregelt ist und diese bei Kantonen und Gemeinden liegt.</p><p>Immer wieder wird von hohen bürokratischen Hürden und unverständlichen Auflagen gesprochen, die für die Betriebsbewilligungen im Zusammenhang mit familienergänzender Kinderbetreuung notwendig sind - Hürden und Auflagen, welche nicht für die Qualitätssicherung notwendig sind.</p><p>Nach zehn Jahren Laufzeit des Gesetzes über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist es notwendig, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen prüft, wie die Schaffung von Plätzen für die familien- und schulergänzende Betreuung durch den Abbau von Auflagen und Vorschriften unbürokratischer unterstützt werden kann.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen die Bürokratie und Auflagen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Plätzen für familienergänzende Betreuung zu prüfen.</p>
  • Abbau von bürokratischen Hürden und Vorschriften bei der Kinderbetreuung im ausserfamiliären Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In gut zehn Jahren hat der Bund rund 247 Millionen Franken Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung investiert und massgeblich dazu beigetragen, dass zwischen Februar 2003 und Januar 2013 rund 40 000 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden konnten. Aufgrund dieser Tatsache sollte der Bund auf die Kantone zugehen, auch wenn die Zuständigkeit für die Betriebsbewilligungen in der Pflegekinderverordnung geregelt ist und diese bei Kantonen und Gemeinden liegt.</p><p>Immer wieder wird von hohen bürokratischen Hürden und unverständlichen Auflagen gesprochen, die für die Betriebsbewilligungen im Zusammenhang mit familienergänzender Kinderbetreuung notwendig sind - Hürden und Auflagen, welche nicht für die Qualitätssicherung notwendig sind.</p><p>Nach zehn Jahren Laufzeit des Gesetzes über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist es notwendig, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen prüft, wie die Schaffung von Plätzen für die familien- und schulergänzende Betreuung durch den Abbau von Auflagen und Vorschriften unbürokratischer unterstützt werden kann.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen die Bürokratie und Auflagen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Plätzen für familienergänzende Betreuung zu prüfen.</p>
    • Abbau von bürokratischen Hürden und Vorschriften bei der Kinderbetreuung im ausserfamiliären Bereich

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