Finanzielle Sanktionen. Steuerliche Abzugsfähigkeit
- ShortId
-
13.3988
- Id
-
20133988
- Updated
-
28.07.2023 07:35
- Language
-
de
- Title
-
Finanzielle Sanktionen. Steuerliche Abzugsfähigkeit
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerabzug;Staatssteuer;direkte Bundessteuer;Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften;Steuerveranlagung;Kantonsvergleich;Gleichheit vor dem Gesetz;Geldstrafe;Steuerrecht
- 1
-
- L04K05010107, Geldstrafe
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K11070301, Steuerveranlagung
- L05K0503020301, Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften
- L04K11070312, Steuerrecht
- L03K020219, Kantonsvergleich
- L04K11070202, direkte Bundessteuer
- L04K11070210, Staatssteuer
- L04K05020304, Gleichheit vor dem Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Nachgang zu den Beratungen der Vorlage 13.046 mit dem dringlichen Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten hatte der Ständerat eine Motion gutgeheissen, mit der sichergestellt werden soll, dass Bussen, Gebühren, Ausgleichszahlungen und weitere Sanktionen wegen steuerrechtlicher Vergehen durch natürliche und juristische Personen nicht steuerlich abgezogen werden können. </p><p>Der Nationalrat hat diese Motion des Ständerates in der Herbstsession 2013 knapp abgelehnt. Im Rahmen dieser Beratungen wurde klar, dass über die herrschende Praxis der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den juristischen Personen in den Kantonen keine Transparenz herrscht. Die Praxis ist offenbar uneinheitlich, was aus Gründen der Rechtsgleichheit unhaltbar ist. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, in einem Bericht die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Sanktionen beim Bund und in den Kantonen für die natürlichen und juristischen Personen aufzuzeigen und den Handlungsbedarf zur Sicherung der Rechtsgleichheit zu evaluieren. </p><p>Es ist sicherzustellen, dass die Steuerpraxis den pönalen Charakter solcher Massnahmen nicht aushebelt. Das würde von der Bevölkerung nicht verstanden und hätte über die Minderung des Steuersubstrats schliesslich zur Folge, dass die Steuerzahlerinnen und -zahler die Bussen usw. zu tragen hätten.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in einem Bericht darzulegen, wie strafrechtliche oder Verwaltungssanktionen von natürlichen und juristischen Personen wie Bussen usw. steuerlich beim Bund und in den einzelnen Kantonen behandelt werden. Der Bundesrat hat aufzuzeigen, wie eine einheitliche steuerliche Behandlung beim Bund und in den Kantonen sichergestellt werden kann. Dem Parlament sind Massnahmen vorzuschlagen, mit denen sichergestellt wird, dass pönale Massnahmen auch bei den juristischen Personen nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören. </p>
- Finanzielle Sanktionen. Steuerliche Abzugsfähigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Nachgang zu den Beratungen der Vorlage 13.046 mit dem dringlichen Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten hatte der Ständerat eine Motion gutgeheissen, mit der sichergestellt werden soll, dass Bussen, Gebühren, Ausgleichszahlungen und weitere Sanktionen wegen steuerrechtlicher Vergehen durch natürliche und juristische Personen nicht steuerlich abgezogen werden können. </p><p>Der Nationalrat hat diese Motion des Ständerates in der Herbstsession 2013 knapp abgelehnt. Im Rahmen dieser Beratungen wurde klar, dass über die herrschende Praxis der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den juristischen Personen in den Kantonen keine Transparenz herrscht. Die Praxis ist offenbar uneinheitlich, was aus Gründen der Rechtsgleichheit unhaltbar ist. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, in einem Bericht die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Sanktionen beim Bund und in den Kantonen für die natürlichen und juristischen Personen aufzuzeigen und den Handlungsbedarf zur Sicherung der Rechtsgleichheit zu evaluieren. </p><p>Es ist sicherzustellen, dass die Steuerpraxis den pönalen Charakter solcher Massnahmen nicht aushebelt. Das würde von der Bevölkerung nicht verstanden und hätte über die Minderung des Steuersubstrats schliesslich zur Folge, dass die Steuerzahlerinnen und -zahler die Bussen usw. zu tragen hätten.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in einem Bericht darzulegen, wie strafrechtliche oder Verwaltungssanktionen von natürlichen und juristischen Personen wie Bussen usw. steuerlich beim Bund und in den einzelnen Kantonen behandelt werden. Der Bundesrat hat aufzuzeigen, wie eine einheitliche steuerliche Behandlung beim Bund und in den Kantonen sichergestellt werden kann. Dem Parlament sind Massnahmen vorzuschlagen, mit denen sichergestellt wird, dass pönale Massnahmen auch bei den juristischen Personen nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören. </p>
- Finanzielle Sanktionen. Steuerliche Abzugsfähigkeit
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