Verletzungen der Persönlichkeitsrechte im Zuge des Fortschritts der Informations- und Kommunikationstechnik

ShortId
13.3989
Id
20133989
Updated
24.06.2025 23:49
Language
de
Title
Verletzungen der Persönlichkeitsrechte im Zuge des Fortschritts der Informations- und Kommunikationstechnik
AdditionalIndexing
34;12;angewandte Informatik;rechtliche Vorschrift;Bericht;Recht des Einzelnen;Schutz der Privatsphäre;Internet;Technologiebewertung
1
  • L04K12030101, angewandte Informatik
  • L06K070601050404, Technologiebewertung
  • L04K05020501, Schutz der Privatsphäre
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L05K1202020105, Internet
  • L03K020206, Bericht
  • L04K05030101, rechtliche Vorschrift
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die IKT führt im Alltag zu vielen Verbesserungen, insbesondere wird der schriftliche Kontakt erleichtert, und man muss nicht mehr von Ort zu Ort reisen, um sich mit Gesprächspartnern mündlich auszutauschen. Doch jede Medaille hat auch eine Kehrseite und jede Technologie unerwünschte Nebenwirkungen. So birgt die IKT eine wachsende Gefahr der Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des grundlegenden Selbstbestimmungsrechts einer jeden Person in Bezug auf die sie betreffenden Informationen. Unser Rechtssystem begegnet diesen Gefahren nur unzureichend. Um nur einige wenige Beispiele zu nennen: Die abwertende Indexierung durch Suchmaschinen kann zu ernsthaften Ärgernissen führen, ohne dass die Rechtsprechung hier Abhilfe schüfe. So gibt es den Fall des Chefs eines KMU im Kanton Jura, dessen Name bei der Indexierung vorwiegend mit dem Begriff "Betrüger" verbunden wurde, obwohl er nicht verurteilt worden war. Trotz der offenkundigen Verletzung der Unschuldsvermutung und des Rufes war es ihm nicht möglich, die strittige Indexierung ändern zu lassen, noch erhielt er eine Entschädigung. Ganz im Gegensatz dazu steht das Vorgehen bei ähnlichen Fällen im Ausland (Jusletter 26. März 2012, http://jusletter.weblaw.ch/login.php?ref_url_succ=http%3A%2F%2Fjusletter.weblaw.ch%3A80%2Farticle%2Ffr%2F_10160%3Flang%3Dfr&amp;ref_url_fail=http://jusletter.weblaw.ch/fail.php). Im Konsumsektor entstehen immer mehr Kundenprofile aufgrund der Auswertung von Zahlungen mit Karte oder Kameraaufnahmen. Um dieser Art von Problemen zu begegnen, müssen zuerst die stossendsten Sachverhalte gründlich erörtert werden und dann gesetzgeberische Massnahmen im Privatrecht oder im öffentlichen Recht (Zivilgesetzbuch, Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz über den Datenschutz) getroffen werden. Ein weiteres dringend zu behandelndes Thema, insbesondere für Kinder und Jugendliche, ist die Einführung eines Rechts auf digitales Vergessen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der mit dem rasanten Fortschritt der Informations- und Kommunikationstechnik einhergehenden Risiken für den Persönlichkeitsschutz bewusst. In seinem Bericht zur Evaluation des Datenschutzgesetzes vom 9. Dezember 2011 hat der Bundesrat festgehalten, dass die technologischen Entwicklungen den Schutz der Persönlichkeit sowie der Grundrechte herausfordern, und dargestellt, inwieweit er durch diese Entwicklungen die Gefahr für Verletzungen der Privatsphäre als gestiegen erachtet. Dabei ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass vertieft geprüft werden soll, welche gesetzgeberischen Massnahmen gegen diese neuen Bedrohungen für den Datenschutz getroffen werden können, und hat dazu entsprechende Zielsetzungen umrissen (vgl. BBl 2012 335, 347ff.). Sodann identifiziert auch der Bericht des Bundesrates "Rechtliche Basis für Social Media" verschiedene datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der kontinuierlichen Entwicklung sozialer Netzwerke (<a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/03932/03943/index.html?lang=de">http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/03932/03943/index.html?lang=de</a>). Der Bundesrat ist bereit, die vom Postulat aufgegriffene Problemstellung im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Datenschutzgesetzes (SR 235.1) einzubeziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht darüber vorzulegen, welche Risiken die Fortschritte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für die Persönlichkeitsrechte darstellen und welche Lösungen dafür denkbar sind.</p>
  • Verletzungen der Persönlichkeitsrechte im Zuge des Fortschritts der Informations- und Kommunikationstechnik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die IKT führt im Alltag zu vielen Verbesserungen, insbesondere wird der schriftliche Kontakt erleichtert, und man muss nicht mehr von Ort zu Ort reisen, um sich mit Gesprächspartnern mündlich auszutauschen. Doch jede Medaille hat auch eine Kehrseite und jede Technologie unerwünschte Nebenwirkungen. So birgt die IKT eine wachsende Gefahr der Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des grundlegenden Selbstbestimmungsrechts einer jeden Person in Bezug auf die sie betreffenden Informationen. Unser Rechtssystem begegnet diesen Gefahren nur unzureichend. Um nur einige wenige Beispiele zu nennen: Die abwertende Indexierung durch Suchmaschinen kann zu ernsthaften Ärgernissen führen, ohne dass die Rechtsprechung hier Abhilfe schüfe. So gibt es den Fall des Chefs eines KMU im Kanton Jura, dessen Name bei der Indexierung vorwiegend mit dem Begriff "Betrüger" verbunden wurde, obwohl er nicht verurteilt worden war. Trotz der offenkundigen Verletzung der Unschuldsvermutung und des Rufes war es ihm nicht möglich, die strittige Indexierung ändern zu lassen, noch erhielt er eine Entschädigung. Ganz im Gegensatz dazu steht das Vorgehen bei ähnlichen Fällen im Ausland (Jusletter 26. März 2012, http://jusletter.weblaw.ch/login.php?ref_url_succ=http%3A%2F%2Fjusletter.weblaw.ch%3A80%2Farticle%2Ffr%2F_10160%3Flang%3Dfr&amp;ref_url_fail=http://jusletter.weblaw.ch/fail.php). Im Konsumsektor entstehen immer mehr Kundenprofile aufgrund der Auswertung von Zahlungen mit Karte oder Kameraaufnahmen. Um dieser Art von Problemen zu begegnen, müssen zuerst die stossendsten Sachverhalte gründlich erörtert werden und dann gesetzgeberische Massnahmen im Privatrecht oder im öffentlichen Recht (Zivilgesetzbuch, Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz über den Datenschutz) getroffen werden. Ein weiteres dringend zu behandelndes Thema, insbesondere für Kinder und Jugendliche, ist die Einführung eines Rechts auf digitales Vergessen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der mit dem rasanten Fortschritt der Informations- und Kommunikationstechnik einhergehenden Risiken für den Persönlichkeitsschutz bewusst. In seinem Bericht zur Evaluation des Datenschutzgesetzes vom 9. Dezember 2011 hat der Bundesrat festgehalten, dass die technologischen Entwicklungen den Schutz der Persönlichkeit sowie der Grundrechte herausfordern, und dargestellt, inwieweit er durch diese Entwicklungen die Gefahr für Verletzungen der Privatsphäre als gestiegen erachtet. Dabei ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass vertieft geprüft werden soll, welche gesetzgeberischen Massnahmen gegen diese neuen Bedrohungen für den Datenschutz getroffen werden können, und hat dazu entsprechende Zielsetzungen umrissen (vgl. BBl 2012 335, 347ff.). Sodann identifiziert auch der Bericht des Bundesrates "Rechtliche Basis für Social Media" verschiedene datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der kontinuierlichen Entwicklung sozialer Netzwerke (<a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/03932/03943/index.html?lang=de">http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/03932/03943/index.html?lang=de</a>). Der Bundesrat ist bereit, die vom Postulat aufgegriffene Problemstellung im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Datenschutzgesetzes (SR 235.1) einzubeziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht darüber vorzulegen, welche Risiken die Fortschritte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für die Persönlichkeitsrechte darstellen und welche Lösungen dafür denkbar sind.</p>
    • Verletzungen der Persönlichkeitsrechte im Zuge des Fortschritts der Informations- und Kommunikationstechnik

Back to List