Zugunfall in Granges-Marnand. Was wird der Bundesrat unternehmen?

ShortId
13.3991
Id
20133991
Updated
28.07.2023 07:37
Language
de
Title
Zugunfall in Granges-Marnand. Was wird der Bundesrat unternehmen?
AdditionalIndexing
48;15;Verkehrssicherheit;Arbeitsunfall;Arbeitszeit;SBB;Schienenverkehr;Arbeitsbedingungen;Beteiligung der Arbeitnehmer/innen;Fahrpersonal;Anhörung der Arbeitnehmer/innen
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L05K1801020502, Fahrpersonal
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L05K0702050302, Arbeitszeit
  • L06K070205020204, Arbeitsunfall
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K0702040101, Beteiligung der Arbeitnehmer/innen
  • L06K070204010101, Anhörung der Arbeitnehmer/innen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der öffentliche Verkehr in der Schweiz hat ein hohes Sicherheitsniveau. Auch ist die Zuverlässigkeit des Personals sehr hoch. Es ist aber zu akzeptieren, dass der Mensch nie ohne Fehler bleibt. Auch die seltenen Fehler zu verhindern ist eine schwierige Aufgabe.</p><p>Die Unternehmen haben sicherzustellen, dass ihr Personal zu Sicherheitsfragen angemessen und zweckmässig ausgebildet wird. Um die Unternehmen in ihrer Verantwortung zu unterstützen, führen die Fachexperten des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zusammen mit 170 unternehmenseigenen Prüfungsexperten, 60 Medizinern und 20 Psychologen jährlich Seminare durch. Die fachliche Führung durch die Prüfungsexperten in den Unternehmen ist für die Sicherheit bedeutsam und ermöglicht den Triebfahrzeugführenden, Sicherheitsprobleme anzumelden und zu diskutieren.</p><p>Bei der Weiterentwicklung der Regelwerke für den operativen Eisenbahnbetrieb (insbesondere der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften) bildet das BAV mit Mitgliedern der SBB und weiterer Transportunternehmen jeweils fachspezifische Arbeitsgruppen.</p><p>2. Die SBB ergreifen Massnahmen nicht nur nach Ereignissen, sondern beschliessen jedes Jahr ein Sicherheitsprogramm mit Massnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus. Nach den Ereignissen von Anfang 2013 wurde das Sicherheitsprogramm um zusätzliche Massnahmen ergänzt, unter anderem untersuchen externe, unabhängige Experten das Arbeitsumfeld der Lokführer und die bisherige Strategie zum Ausbau der Zugsicherung.</p><p>Nach dem Unfall in Granges-Marnand wurde eine Projektgruppe eingesetzt, um Ursachen und Massnahmen zu prüfen. Dabei stehen die Möglichkeiten für einen beschleunigten Ausbau der Zugsicherung, prozessuale Übergangsmassnahmen und weitere Möglichkeiten für eine technische Unterstützung der Lokführer im Vordergrund. Als Sofortmassnahme haben die SBB auf Bahnhöfen mit Stellwerksanlagen wie in Granges-Marnand per 1. Oktober 2013 das Vieraugenprinzip eingeführt. In diesen Bahnhöfen dürfen Züge bei Kreuzungen mit Gegenzügen erst auf Befehl des Fahrdienstleiters abfahren.</p><p>Die Projektgruppe wird ihre Arbeit voraussichtlich Ende 2013 abschliessen. Diese Arbeiten werden durch das BAV begleitet und unterstützt.</p><p>3. Die gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz vom 8. Oktober 1971 über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, AZG, SR 822.21; und die dazugehörende Verordnung, SR 822.211) nehmen auf das Alter der Beschäftigten Bezug, und zwar in den Regelungen über die Ferien - eine zusätzliche Ferienwoche ab dem 50. Altersjahr und eine weitere Ferienwoche ab dem 60. Altersjahr - sowie mit dem Zeitzuschlag in der Nacht: Ab 55 Jahren wird zwischen Mitternacht und 4 Uhr ein 10 Prozent höherer Zeitzuschlag gewährt, was zu längerer Freizeit führt.</p><p>4. Unternehmen des öffentlichen Verkehrs fallen in den Geltungsbereich des AZG und seiner Verordnung. Das gilt auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland, wenn sie in der Schweiz eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Das AZG legt Vorgaben fest, unter anderem zu Höchstarbeitszeit pro Tag, pro Woche und pro Jahr, längstens dauernde Arbeitszeit ohne Pause, zu Zeitzuschlägen für Pausen und Nachtarbeit, zu Anzahl, Abstand und Dauer von dienstfreien Tagen sowie zur Zuteilung an Sonn- und Feiertagen und zum Ferienanspruch.</p><p>Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bzw. das BAV ist zuständig für Aufsicht und Vollzug des AZG. Die Unternehmen werden regelmässig auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Bei Verfehlungen werden Korrekturen angeordnet und wird deren Umsetzung überwacht.</p><p>5. Die Leistungsvereinbarungen verlangen von den Bahnen eine Gewährleistung des hohen Sicherheitsniveaus. Für die zeitgemässe Erhaltung der SBB-Infrastruktur stehen aus dem Zahlungsrahmen in den Jahren 2013 bis 2016 insgesamt 4852 Millionen Franken zur Verfügung (bei total 6624 Millionen Franken). Die Verteilung auf einzelne Projekte liegt in der Verantwortung der Unternehmen. In den Planungen der SBB ist auch Granges-Marnand zur Umrüstung vorgesehen.</p><p>Diese Kompetenzverteilung entspricht dem gesetzlichen Grundsatz, dass die Unternehmen für die Sicherheit des Bahnbetriebs verantwortlich sind. Deshalb sind keine Änderungen für kommende Leistungsvereinbarungen vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 29. Juli 2013 kam bei einer Kollision zweier Züge in Granges-Marnand/VD ein Lokführer ums Leben, und mehrere Passagiere wurden verletzt. Dieses Ereignis hat einige Fragen aufgeworfen, sowohl zur Sicherheit des Schienennetzes als auch zu den Arbeitsbedingungen des Zugpersonals. Im Anschluss an die Diskussion in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat Bundesrätin Doris Leuthard sich dafür ausgesprochen, dass Lokführerinnen und Lokführer in Fragen der Sicherheit vermehrt angehört werden. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie will der Bundesrat die Lokführerinnen und Lokführer sowie weitere Eisenbahnerinnen und Eisenbahner vermehrt in Fragen der Sicherheit anhören?</p><p>2. Infolge des Unfalls hat das Personal des öffentlichen Verkehrs eine Reihe von Problemen zur Sprache gebracht. Der Personalmangel ist offenkundig; die Arbeitszeiten sind bei manchen Schichten zu lang; die Eintönigkeit des Dienstes beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit. Welche Massnahmen haben die SBB ergriffen, um diesen technischen und personalbedingten Problemen zu begegnen? Hat der Bundesrat vor, einen Bericht darüber zu verlangen, wie die infolge des Unfalls in Granges-Marnand dem Personal und der Öffentlichkeit vorgeschlagenen Massnahmen weiterverfolgt werden?</p><p>3. Gegenwärtig spielt das Alter bei der Arbeitsaufteilung keine Rolle. So haben 65-jährige Lokführerinnen und Lokführer oder Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter dieselben Arbeitszeiten wie jüngere. Bei vielen anderen, ähnlichen Berufen (Feuerwehrleute, Polizeiangehörige, Pilotinnen und Piloten usw.) ist die Organisation anders, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zu einem vernünftigeren Zeitpunkt in Rente gehen. Fassen die SBB Massnahmen dieser Art ins Auge?</p><p>4. Die SBB sind nicht das einzige Unternehmen, das in der Schweiz Transportleistungen anbietet. Auch andere Unternehmen tun dies. Inwieweit übt der Bundesrat seine Regulierungskompetenz aus? Wäre es nicht denkbar, das Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie die dazugehörige Verordnung anzupassen und die Arbeitszeiten so zu beschränken, dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist? Dies könnte z. B. die Mindestruhezeit, die Anzahl aufeinanderfolgender Arbeitstage oder auch die ununterbrochene Arbeitsdauer innerhalb derselben Dienstschicht betreffen. Insbesondere stellt sich die Frage: Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die technischen und personalbezogenen Schwierigkeiten, die durch den Unfall in Granges-Marnand offengelegt wurden, beseitigt werden?</p><p>5. Wird die Modernisierung der Sicherungsanlagen und der Sicherheitssysteme Auswirkungen auf die zukünftige Leistungsvereinbarung zwischen den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und dem Bund haben?</p>
  • Zugunfall in Granges-Marnand. Was wird der Bundesrat unternehmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der öffentliche Verkehr in der Schweiz hat ein hohes Sicherheitsniveau. Auch ist die Zuverlässigkeit des Personals sehr hoch. Es ist aber zu akzeptieren, dass der Mensch nie ohne Fehler bleibt. Auch die seltenen Fehler zu verhindern ist eine schwierige Aufgabe.</p><p>Die Unternehmen haben sicherzustellen, dass ihr Personal zu Sicherheitsfragen angemessen und zweckmässig ausgebildet wird. Um die Unternehmen in ihrer Verantwortung zu unterstützen, führen die Fachexperten des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zusammen mit 170 unternehmenseigenen Prüfungsexperten, 60 Medizinern und 20 Psychologen jährlich Seminare durch. Die fachliche Führung durch die Prüfungsexperten in den Unternehmen ist für die Sicherheit bedeutsam und ermöglicht den Triebfahrzeugführenden, Sicherheitsprobleme anzumelden und zu diskutieren.</p><p>Bei der Weiterentwicklung der Regelwerke für den operativen Eisenbahnbetrieb (insbesondere der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften) bildet das BAV mit Mitgliedern der SBB und weiterer Transportunternehmen jeweils fachspezifische Arbeitsgruppen.</p><p>2. Die SBB ergreifen Massnahmen nicht nur nach Ereignissen, sondern beschliessen jedes Jahr ein Sicherheitsprogramm mit Massnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus. Nach den Ereignissen von Anfang 2013 wurde das Sicherheitsprogramm um zusätzliche Massnahmen ergänzt, unter anderem untersuchen externe, unabhängige Experten das Arbeitsumfeld der Lokführer und die bisherige Strategie zum Ausbau der Zugsicherung.</p><p>Nach dem Unfall in Granges-Marnand wurde eine Projektgruppe eingesetzt, um Ursachen und Massnahmen zu prüfen. Dabei stehen die Möglichkeiten für einen beschleunigten Ausbau der Zugsicherung, prozessuale Übergangsmassnahmen und weitere Möglichkeiten für eine technische Unterstützung der Lokführer im Vordergrund. Als Sofortmassnahme haben die SBB auf Bahnhöfen mit Stellwerksanlagen wie in Granges-Marnand per 1. Oktober 2013 das Vieraugenprinzip eingeführt. In diesen Bahnhöfen dürfen Züge bei Kreuzungen mit Gegenzügen erst auf Befehl des Fahrdienstleiters abfahren.</p><p>Die Projektgruppe wird ihre Arbeit voraussichtlich Ende 2013 abschliessen. Diese Arbeiten werden durch das BAV begleitet und unterstützt.</p><p>3. Die gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz vom 8. Oktober 1971 über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, AZG, SR 822.21; und die dazugehörende Verordnung, SR 822.211) nehmen auf das Alter der Beschäftigten Bezug, und zwar in den Regelungen über die Ferien - eine zusätzliche Ferienwoche ab dem 50. Altersjahr und eine weitere Ferienwoche ab dem 60. Altersjahr - sowie mit dem Zeitzuschlag in der Nacht: Ab 55 Jahren wird zwischen Mitternacht und 4 Uhr ein 10 Prozent höherer Zeitzuschlag gewährt, was zu längerer Freizeit führt.</p><p>4. Unternehmen des öffentlichen Verkehrs fallen in den Geltungsbereich des AZG und seiner Verordnung. Das gilt auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland, wenn sie in der Schweiz eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Das AZG legt Vorgaben fest, unter anderem zu Höchstarbeitszeit pro Tag, pro Woche und pro Jahr, längstens dauernde Arbeitszeit ohne Pause, zu Zeitzuschlägen für Pausen und Nachtarbeit, zu Anzahl, Abstand und Dauer von dienstfreien Tagen sowie zur Zuteilung an Sonn- und Feiertagen und zum Ferienanspruch.</p><p>Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bzw. das BAV ist zuständig für Aufsicht und Vollzug des AZG. Die Unternehmen werden regelmässig auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Bei Verfehlungen werden Korrekturen angeordnet und wird deren Umsetzung überwacht.</p><p>5. Die Leistungsvereinbarungen verlangen von den Bahnen eine Gewährleistung des hohen Sicherheitsniveaus. Für die zeitgemässe Erhaltung der SBB-Infrastruktur stehen aus dem Zahlungsrahmen in den Jahren 2013 bis 2016 insgesamt 4852 Millionen Franken zur Verfügung (bei total 6624 Millionen Franken). Die Verteilung auf einzelne Projekte liegt in der Verantwortung der Unternehmen. In den Planungen der SBB ist auch Granges-Marnand zur Umrüstung vorgesehen.</p><p>Diese Kompetenzverteilung entspricht dem gesetzlichen Grundsatz, dass die Unternehmen für die Sicherheit des Bahnbetriebs verantwortlich sind. Deshalb sind keine Änderungen für kommende Leistungsvereinbarungen vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 29. Juli 2013 kam bei einer Kollision zweier Züge in Granges-Marnand/VD ein Lokführer ums Leben, und mehrere Passagiere wurden verletzt. Dieses Ereignis hat einige Fragen aufgeworfen, sowohl zur Sicherheit des Schienennetzes als auch zu den Arbeitsbedingungen des Zugpersonals. Im Anschluss an die Diskussion in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat Bundesrätin Doris Leuthard sich dafür ausgesprochen, dass Lokführerinnen und Lokführer in Fragen der Sicherheit vermehrt angehört werden. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie will der Bundesrat die Lokführerinnen und Lokführer sowie weitere Eisenbahnerinnen und Eisenbahner vermehrt in Fragen der Sicherheit anhören?</p><p>2. Infolge des Unfalls hat das Personal des öffentlichen Verkehrs eine Reihe von Problemen zur Sprache gebracht. Der Personalmangel ist offenkundig; die Arbeitszeiten sind bei manchen Schichten zu lang; die Eintönigkeit des Dienstes beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit. Welche Massnahmen haben die SBB ergriffen, um diesen technischen und personalbedingten Problemen zu begegnen? Hat der Bundesrat vor, einen Bericht darüber zu verlangen, wie die infolge des Unfalls in Granges-Marnand dem Personal und der Öffentlichkeit vorgeschlagenen Massnahmen weiterverfolgt werden?</p><p>3. Gegenwärtig spielt das Alter bei der Arbeitsaufteilung keine Rolle. So haben 65-jährige Lokführerinnen und Lokführer oder Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter dieselben Arbeitszeiten wie jüngere. Bei vielen anderen, ähnlichen Berufen (Feuerwehrleute, Polizeiangehörige, Pilotinnen und Piloten usw.) ist die Organisation anders, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zu einem vernünftigeren Zeitpunkt in Rente gehen. Fassen die SBB Massnahmen dieser Art ins Auge?</p><p>4. Die SBB sind nicht das einzige Unternehmen, das in der Schweiz Transportleistungen anbietet. Auch andere Unternehmen tun dies. Inwieweit übt der Bundesrat seine Regulierungskompetenz aus? Wäre es nicht denkbar, das Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie die dazugehörige Verordnung anzupassen und die Arbeitszeiten so zu beschränken, dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist? Dies könnte z. B. die Mindestruhezeit, die Anzahl aufeinanderfolgender Arbeitstage oder auch die ununterbrochene Arbeitsdauer innerhalb derselben Dienstschicht betreffen. Insbesondere stellt sich die Frage: Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die technischen und personalbezogenen Schwierigkeiten, die durch den Unfall in Granges-Marnand offengelegt wurden, beseitigt werden?</p><p>5. Wird die Modernisierung der Sicherungsanlagen und der Sicherheitssysteme Auswirkungen auf die zukünftige Leistungsvereinbarung zwischen den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und dem Bund haben?</p>
    • Zugunfall in Granges-Marnand. Was wird der Bundesrat unternehmen?

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