Reform der Ergänzungsleistungen. Sind Ziele und Fahrplan bekannt?

ShortId
13.3993
Id
20133993
Updated
28.07.2023 07:36
Language
de
Title
Reform der Ergänzungsleistungen. Sind Ziele und Fahrplan bekannt?
AdditionalIndexing
28;Ergänzungsleistung;Leistungsauftrag;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;Alterspolitik;Reform
1
  • L04K01040106, Ergänzungsleistung
  • L04K08020310, Reform
  • L06K010701020101, Alterspolitik
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 21. Juni 2013 hat der Bundesrat die Reform Altersvorsorge 2020 konkretisiert. Darin werden Revisionsanliegen im Bereich der ersten und der zweiten Säule präsentiert. Gemäss dem Dreisäulenkonzept gehören aber auch die Ergänzungsleistungen zu AHV/IV zur ersten Säule. Es ist wichtig, dass das an sich bewährte System der Ergänzungsleistungen à jour gehalten wird, damit es auch in Zukunft nachhaltig wirken kann.</p><p>Offenbar werden die Probleme der Ergänzungsleistungen nun aber nicht im Rahmen der Altersvorsorge 2020 angepackt, obwohl das Problem der Ergänzungsleistungen längst auf dem Tisch liegt. Mit den Vorstössen 12.3602, 12.3677 und 12.3673 hat das Parlament Zahlen und Fakten zur besorgniserregenden Entwicklung bei den Ergänzungsleistungen verlangt. Der Bundesrat hat auch alle Vorstösse zur Annahme empfohlen. Es ist aber bis heute nicht klar, wie der Bundesrat dieses Thema anpacken will.</p><p>Die Kosten der Ergänzungsleistungen sind innerhalb der letzten sieben Jahre um 1,5 Milliarden Franken gewachsen und belaufen sich heute auf rund 4,5 Milliarden Franken. Die Kantone und Gemeinden werden dadurch in ihrem finanzpolitischen Spielraum stark eingeschränkt. Denn sie tragen 70 Prozent dieser Ausgaben. Fehlfunktionen im Dreisäulenkonzept (BVG-Kapitalbezug und dann Ergänzungsleistungen), Fehlanreize im Ergänzungsleistungen-System und eine unkontrollierte Kostensteigerung bei den Heimkosten bedrohen das gute Modell der Ergänzungsleistungen.</p><p>Das System der Ergänzungsleistungen ist zu wichtig, um nichts zu tun. Es braucht ein Ergänzungsleistungen-System, das steuerbar und wirksam ist, im Interesse der Betroffenen und der Steuerzahlenden.</p>
  • <p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Kosten der Ergänzungsleistungen mit Aufmerksamkeit. Er teilt die Einschätzung des Interpellanten über die Bedeutung des Systems der Ergänzungsleistungen. Er hat daher das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, zusammen mit dem Vorentwurf der Reform Altersvorsorge 2020 für die Vernehmlassung bis Ende 2013 einen Bericht "Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf" in Erfüllung der Postulate Humbel 12.3602, "Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV", vom 15. Juni 2012, Kuprecht 12.3673, "Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Perspektiven 2020", vom 11. September 2012 und der FDP-Liberalen Fraktion 12.3677, "Kein Blindflug bei den Ergänzungsleistungen zu AHV/IV", vom 11. September 2012 zu erarbeiten.</p><p>1. Der Bericht zu den Ergänzungsleistungen zeigt verschiedene Fragestellungen auf und schlägt mögliche Massnahmen vor. Im Hinblick auf eine mögliche Reform der Ergänzungsleistungen werden einzelne Punkte noch eine vertiefte Analyse erfordern. Diverse Massnahmen sind aber sehr komplex. Ein Einbau einer Revision der Ergänzungsleistungen in die Reform der Altersvorsorge 2020 ist daher nicht angezeigt. Sie würde wohl den Rahmen der Reform sprengen. Ausserdem wollte der Bundesrat diese Reform nicht verzögern und das Vernehmlassungsverfahren wie geplant durchführen, sodass die Botschaft den Räten Ende 2014 unterbreitet werden kann.</p><p>2.-4. Der Bundesrat hat noch nicht zu den möglichen Zielen und Leitlinien einer Ergänzungsleistungen-Reform Stellung genommen. Er wird jedoch die Vertiefungsarbeiten - wie im zitierten Bericht erwähnt - ohne Verzug an die Hand nehmen und das weitere Vorgehen unter Einbezug der Kantone bis im Sommer 2014 festlegen.</p><p>5. Der Einbezug der Kantone in die Diskussion um die Ursachen für die steigende Kostenentwicklung bei den Ergänzungsleistungen und in die Prüfung möglicher Gegenmassnahmen ist für den Bundesrat eine Selbstverständlichkeit. Eine erste Diskussion mit den Kantonen hat deshalb bereits im letzten Juni im Rahmen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren stattgefunden. Diese Diskussion soll im nächsten Jahr fortgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu den Ergänzungsleistungen zu AHV/IV zu beantworten:</p><p>1. Warum hat er die notwendige Ergänzungsleistungen-Reform nicht in die Reform Altersvorsorge 2020 integriert?</p><p>2. Welche Ziele und Leitlinien erachtet er für die anstehende Ergänzungsleistungen-Reform als wichtig?</p><p>3. Wie gedenkt er das System der Ergänzungsleistungen zu optimieren?</p><p>4. Wie sieht der Fahrplan für die notwendige Ergänzungsleistungen-Reform aus?</p><p>5. Wie werden die hauptfinanzierenden Gemeinwesen, die Kantone, in den Prozess mit einbezogen?</p>
  • Reform der Ergänzungsleistungen. Sind Ziele und Fahrplan bekannt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 21. Juni 2013 hat der Bundesrat die Reform Altersvorsorge 2020 konkretisiert. Darin werden Revisionsanliegen im Bereich der ersten und der zweiten Säule präsentiert. Gemäss dem Dreisäulenkonzept gehören aber auch die Ergänzungsleistungen zu AHV/IV zur ersten Säule. Es ist wichtig, dass das an sich bewährte System der Ergänzungsleistungen à jour gehalten wird, damit es auch in Zukunft nachhaltig wirken kann.</p><p>Offenbar werden die Probleme der Ergänzungsleistungen nun aber nicht im Rahmen der Altersvorsorge 2020 angepackt, obwohl das Problem der Ergänzungsleistungen längst auf dem Tisch liegt. Mit den Vorstössen 12.3602, 12.3677 und 12.3673 hat das Parlament Zahlen und Fakten zur besorgniserregenden Entwicklung bei den Ergänzungsleistungen verlangt. Der Bundesrat hat auch alle Vorstösse zur Annahme empfohlen. Es ist aber bis heute nicht klar, wie der Bundesrat dieses Thema anpacken will.</p><p>Die Kosten der Ergänzungsleistungen sind innerhalb der letzten sieben Jahre um 1,5 Milliarden Franken gewachsen und belaufen sich heute auf rund 4,5 Milliarden Franken. Die Kantone und Gemeinden werden dadurch in ihrem finanzpolitischen Spielraum stark eingeschränkt. Denn sie tragen 70 Prozent dieser Ausgaben. Fehlfunktionen im Dreisäulenkonzept (BVG-Kapitalbezug und dann Ergänzungsleistungen), Fehlanreize im Ergänzungsleistungen-System und eine unkontrollierte Kostensteigerung bei den Heimkosten bedrohen das gute Modell der Ergänzungsleistungen.</p><p>Das System der Ergänzungsleistungen ist zu wichtig, um nichts zu tun. Es braucht ein Ergänzungsleistungen-System, das steuerbar und wirksam ist, im Interesse der Betroffenen und der Steuerzahlenden.</p>
    • <p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Kosten der Ergänzungsleistungen mit Aufmerksamkeit. Er teilt die Einschätzung des Interpellanten über die Bedeutung des Systems der Ergänzungsleistungen. Er hat daher das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, zusammen mit dem Vorentwurf der Reform Altersvorsorge 2020 für die Vernehmlassung bis Ende 2013 einen Bericht "Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf" in Erfüllung der Postulate Humbel 12.3602, "Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV", vom 15. Juni 2012, Kuprecht 12.3673, "Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Perspektiven 2020", vom 11. September 2012 und der FDP-Liberalen Fraktion 12.3677, "Kein Blindflug bei den Ergänzungsleistungen zu AHV/IV", vom 11. September 2012 zu erarbeiten.</p><p>1. Der Bericht zu den Ergänzungsleistungen zeigt verschiedene Fragestellungen auf und schlägt mögliche Massnahmen vor. Im Hinblick auf eine mögliche Reform der Ergänzungsleistungen werden einzelne Punkte noch eine vertiefte Analyse erfordern. Diverse Massnahmen sind aber sehr komplex. Ein Einbau einer Revision der Ergänzungsleistungen in die Reform der Altersvorsorge 2020 ist daher nicht angezeigt. Sie würde wohl den Rahmen der Reform sprengen. Ausserdem wollte der Bundesrat diese Reform nicht verzögern und das Vernehmlassungsverfahren wie geplant durchführen, sodass die Botschaft den Räten Ende 2014 unterbreitet werden kann.</p><p>2.-4. Der Bundesrat hat noch nicht zu den möglichen Zielen und Leitlinien einer Ergänzungsleistungen-Reform Stellung genommen. Er wird jedoch die Vertiefungsarbeiten - wie im zitierten Bericht erwähnt - ohne Verzug an die Hand nehmen und das weitere Vorgehen unter Einbezug der Kantone bis im Sommer 2014 festlegen.</p><p>5. Der Einbezug der Kantone in die Diskussion um die Ursachen für die steigende Kostenentwicklung bei den Ergänzungsleistungen und in die Prüfung möglicher Gegenmassnahmen ist für den Bundesrat eine Selbstverständlichkeit. Eine erste Diskussion mit den Kantonen hat deshalb bereits im letzten Juni im Rahmen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren stattgefunden. Diese Diskussion soll im nächsten Jahr fortgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu den Ergänzungsleistungen zu AHV/IV zu beantworten:</p><p>1. Warum hat er die notwendige Ergänzungsleistungen-Reform nicht in die Reform Altersvorsorge 2020 integriert?</p><p>2. Welche Ziele und Leitlinien erachtet er für die anstehende Ergänzungsleistungen-Reform als wichtig?</p><p>3. Wie gedenkt er das System der Ergänzungsleistungen zu optimieren?</p><p>4. Wie sieht der Fahrplan für die notwendige Ergänzungsleistungen-Reform aus?</p><p>5. Wie werden die hauptfinanzierenden Gemeinwesen, die Kantone, in den Prozess mit einbezogen?</p>
    • Reform der Ergänzungsleistungen. Sind Ziele und Fahrplan bekannt?

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