Entschuldungsmassnahmen. Austausch über bewährte Verfahren und Prüfung neuer Lösungsansätze

ShortId
13.3994
Id
20133994
Updated
28.07.2023 07:33
Language
de
Title
Entschuldungsmassnahmen. Austausch über bewährte Verfahren und Prüfung neuer Lösungsansätze
AdditionalIndexing
24;28;Armut;junger Mensch;Privatkonkurs;Konsumkredit;Verschuldung;Beratung
1
  • L05K1104030102, Verschuldung
  • L07K11040301020202, Privatkonkurs
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K01010203, Armut
  • L06K070106020203, Beratung
  • L04K11040305, Konsumkredit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat Mitte Mai 2013 das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut verabschiedet. Er hat dadurch mit einem starken Zeichen anerkannt, dass es in unserem Land Armut gibt, und Verschuldung spielt dabei eine wichtige Rolle. Ausserdem sind in den Kantonen in den letzten Jahren zahlreiche Programme zur Verschuldungsprävention lanciert worden. Ihr Schwerpunkt ist die Förderung von grundlegendem Wissen über den Umgang mit Geld und von alltagsrelevanten Kenntnissen und Fähigkeiten.</p><p>Momentan beschränkt sich die Präventionsarbeit gemäss einer Stellungnahme der Caritas Schweiz auf die Zielgruppe der jungen Menschen. In der Tat sind wesentlich mehr finanzielle Mittel nötig, um die Verschuldungsprävention zu entwickeln und auch auf andere Zielgruppen auszuweiten. In Zukunft müsste sie über eine breitere Sensibilisierung geschehen, die alle Altersgruppen und Gesellschaftsschichten erreicht. Weil für eine solche Prävention zusätzliche Mittel vonnöten sind, müsste sie auch von den wichtigsten Gläubigergruppen, zu denen zum Beispiel die Kreditinstitute gehören, finanziell mitgetragen werden. Gerade sie profitieren ja von den ungesunden Auswirkungen des Systems: Je grösser die Schwierigkeiten sind, in denen sich eine Person befindet, desto eher beantragt sie eine Reduktion der monatlich geschuldeten Zahlungen, und umso höher ist der am Schluss insgesamt bezahlte Betrag.</p><p>In der Schweiz führt ein Privatkonkurs übrigens nicht zu einer Schuldentilgung. Ein Privatkonkurs verunmöglicht es den Gläubigern auch nicht, weiterhin ihre Ansprüche geltend zu machen. Zudem kostet das Konkursverfahren mehrere Tausend Franken. Für viele Leute ist der Privatkonkurs deshalb kein gangbarer Ausweg. So sehen sich immer mehr Menschen gezwungen, dauerhaft mit ihren Schulden zu leben.</p><p>In unseren Nachbarländern, namentlich in Deutschland, steht Personen, die nicht über genügend Mittel verfügen, um ihre Schulden zu sanieren, ein Entschuldungsverfahren offen, das nach einer gewissen Zeit zur Tilgung der verbliebenen Schulden führt. Dieses Verfahren hat den grossen Vorteil, dass es eine Perspektive für eine Zukunft bietet, die frei ist von Schulden und den Folgen, die Schulden nach sich ziehen. Eine deutsche Studie zeigt, dass es Personen, die an einem solchen Entschuldungsverfahren beteiligt sind, besser gelingt, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und dass sie ihre Teilhabe an der Gesellschaft subjektiv als besser einschätzen als Personen, die nicht von einer solchen Lösung profitieren können. Zudem können die Einbussen, die die Kreditinstitute durch ein solches Entschuldungsverfahren erleiden, diese dazu motivieren, eine verantwortungsvollere Geschäftspraxis anzunehmen. Allerdings zwingt das Entschuldungsverfahren, das in Deutschland in Kraft ist, die verschuldeten Personen dazu, während sechs langen Jahren mit dem im Strafverfolgungsrecht festgelegten Existenzminimum auszukommen. Dies stellt eine schwere Belastung dar. Nach sechs Jahren kann man realistischerweise davon ausgehen, dass der Sinn der "Strafe" verstanden und entsprechende Lehren daraus gezogen wurden; die betroffene Person und ihre Familie braucht nicht ein Leben lang bestraft zu werden. Man darf nämlich nicht vergessen, dass ein Dasein am Existenzminimum Auswirkungen auf alle Aspekte des Familienlebens hat. Unter solchen Voraussetzungen ist es nicht motivierend, eine Rückkehr in "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" in Angriff zu nehmen.</p><p>Um zu vermeiden, dass immer mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger dauerhaft in der Schuldenfalle gefangen sind, muss der Bund die Einführung eines solchen Entschuldungsverfahrens prüfen und nach neuen Lösungen suchen, die geeignet sind, den betroffenen Menschen dabei zu helfen, einen Ausweg aus der Verschuldung zu finden.</p><p>Es drängt sich deshalb auf, die zahlreichen Entschuldungsmassnahmen, die aktuell in den Kantonen zur Anwendung kommen, einer gründlichen Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen. So könnte man sich einen ersten Überblick über die Erfahrungen, die die Kantone gemacht haben, verschaffen, mit dem Ziel, die bereits existierenden Konzepte zu erfassen und einen Katalog von bewährten Verfahren zu erstellen. Letzterer könnte dann in einer zweiten Phase als Grundlage dienen, um den betroffenen Menschen bessere Möglichkeiten zur Entschuldung zu bieten.</p>
  • <p>1. Auf Bundesebene ist das wichtigste Instrument zur Prävention vor Überschuldung das Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG). Die eidgenössischen Räte haben im Jahr 2011 der parlamentarischen Initiative Aubert 10.467 Folge gegeben. Die Initiative verlangt ein Verbot für die Werbung für Kleinkredite. Die zuständige Kommission hat im Rahmen der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage geprüft, ob weitere Massnahmen zur Schuldenprävention im KKG getroffen werden sollen, und eine Vernehmlassung über einen Vorentwurf durchgeführt. Zudem sind drei weitere parlamentarische Vorstösse mit dem Ziel der Überschuldungsprävention pendent (parlamentarische Initiative Maire 11.459; Standesinitiative Baselland 11.317; Standesinitiative Genf 11.318). Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die parlamentarische Initiative Hiltpold 10.518, welche eine finanzielle Beteiligung der Kreditinstitute gemäss KKG an der Finanzierung von Schuldenpräventionsprogrammen verlangte, am 21. Juni 2013 vom Nationalrat abgeschrieben wurde. Es bestehe hier kein Handlungsbedarf. Das Parlament hat sich somit intensiv mit einem möglichen Ausbau der bestehenden Massnahmen zur Verschuldungsprävention befasst und dabei insbesondere die von der vorliegenden Interpellation angesprochene Finanzierung von Präventionsmassnahmen durch die Kreditinstitute verworfen. Vonseiten des Bundesrates sind deshalb derzeit keine zusätzlichen Massnahmen geplant.</p><p>2. Über die Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen können derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte im August 2011 die wichtigsten Ergebnisse des spezifischen Moduls der Erhebung "Statistics on income and living conditions". Im Jahr 2008 waren 7,7 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz von einem kritischen Überschuldungsvolumen betroffen. 3,3 Prozent der Bevölkerung befinden sich in einer Situation mit erheblichem Verschuldungsrisiko. Das BFS wird im Jahr 2015 wiederum aktualisierte Informationen zur Verfügung stellen können. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass eine private Wirksamkeitsstudie zur Schuldenprävention, an welcher auch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen beteiligt ist, durchgeführt werden soll. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen Wirksamkeitsbericht betreffend die Massnahmen zur Entschuldung oder eine zusätzliche Studie derzeit nicht als notwendig.</p><p>3. Die WAK-N hat anlässlich der Abschreibung der parlamentarischen Initiative 10.518 festgehalten, dass bereits zahlreiche Präventionsprogramme insbesondere im Hinblick auf die Jugendverschuldung bestehen. Sachverständige und Präventionsexperten hätten bestätigt, dass es sinnvoll sei, Präventionsprogramme nahe bei den Zielgruppen, d. h. auf kantonaler oder kommunaler Ebene, zu organisieren. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren habe ihrerseits festgehalten, dass sie zurzeit im Bereich der Verschuldungsprävention keine neuen Massnahmen oder Instrumente als erforderlich erachtet. Es zeigt sich somit, dass mit dem KKG auf Bundesebene und den zahlreichen kantonalen Instrumenten ein ausreichendes Angebot besteht.</p><p>4. Die Expertengruppe für die Revision des Nachlassverfahrens hat in ihrem ersten Bericht im Jahr 2005 festgehalten, dass die Dauerverschuldung Privater ein Kernproblem des heutigen Insolvenzrechts darstelle, und hat den Handlungsbedarf in diesem Punkt bejaht. Aus Kapazitäts- und Zeitgründen hat die Expertengruppe ihre Arbeiten in der Folge jedoch auf die Unternehmenssanierung beschränkt.</p><p>Das Parlament hat am 21. Juni 2013 die Revision des Sanierungsrechts verabschiedet. Es erscheint konsequent, sich jetzt über die mögliche Einführung eines Entschuldungsverfahrens Gedanken zu machen. Der Bundesrat ist offen für eine Vertiefung der Frage. Ob dabei das deutsche Recht oder eine andere ausländische Rechtsordnung (beispielsweise das Chapter-13-Verfahren des US-amerikanischen Rechts) als Vorbild dienen könnte oder ob eine eigenständige schweizerische Lösung zu treffen wäre, müsste jedoch zuerst geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Angesichts des immer mehr um sich greifenden Phänomens der privaten Verschuldung haben der Bund und die Kantone in jüngster Zeit eine Anzahl von Präventionsmassnahmen ergriffen, die sich insbesondere an junge Menschen richten. Gleichwohl liegt die Lösung dieses gesellschaftlichen Problems ebenso sehr in der Stärkung jener Massnahmen, die bereits betroffenen Personen helfen, einen Ausweg aus ihrer Verschuldung zu finden. Die Verbesserung der Präventionsmassnahmen muss demnach einhergehen mit vergleichbaren Schritten im Bereich der Massnahmen zur Entschuldung.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat, die bestehenden Massnahmen zur Verschuldungsprävention auszubauen? Falls dies der Fall ist, plant er, von den wichtigsten Gläubigergruppen, namentlich von den Kreditinstituten, eine finanzielle Beteiligung zu verlangen?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit der Massnahmen, die Bund und Kantone bisher in Bezug auf die Entschuldung ergriffen haben? Ist er zudem ebenfalls der Ansicht, dass ein Wirksamkeitsbericht über die Erfahrungen, die in den Kantonen gemacht wurden, hilfreich wäre?</p><p>3. Inwiefern ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit den Kantonen weitere Lösungen zu prüfen, die geeignet sind, den betroffenen Personen dabei zu helfen, einen Ausweg aus ihrer Verschuldung zu finden?</p><p>4. Wie schätzt der Bundesrat das deutsche Entschuldungsverfahren ein, und wie beurteilt er eine allfällige Anpassung dieses Verfahrens an die schweizerischen Verhältnisse?</p>
  • Entschuldungsmassnahmen. Austausch über bewährte Verfahren und Prüfung neuer Lösungsansätze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat Mitte Mai 2013 das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut verabschiedet. Er hat dadurch mit einem starken Zeichen anerkannt, dass es in unserem Land Armut gibt, und Verschuldung spielt dabei eine wichtige Rolle. Ausserdem sind in den Kantonen in den letzten Jahren zahlreiche Programme zur Verschuldungsprävention lanciert worden. Ihr Schwerpunkt ist die Förderung von grundlegendem Wissen über den Umgang mit Geld und von alltagsrelevanten Kenntnissen und Fähigkeiten.</p><p>Momentan beschränkt sich die Präventionsarbeit gemäss einer Stellungnahme der Caritas Schweiz auf die Zielgruppe der jungen Menschen. In der Tat sind wesentlich mehr finanzielle Mittel nötig, um die Verschuldungsprävention zu entwickeln und auch auf andere Zielgruppen auszuweiten. In Zukunft müsste sie über eine breitere Sensibilisierung geschehen, die alle Altersgruppen und Gesellschaftsschichten erreicht. Weil für eine solche Prävention zusätzliche Mittel vonnöten sind, müsste sie auch von den wichtigsten Gläubigergruppen, zu denen zum Beispiel die Kreditinstitute gehören, finanziell mitgetragen werden. Gerade sie profitieren ja von den ungesunden Auswirkungen des Systems: Je grösser die Schwierigkeiten sind, in denen sich eine Person befindet, desto eher beantragt sie eine Reduktion der monatlich geschuldeten Zahlungen, und umso höher ist der am Schluss insgesamt bezahlte Betrag.</p><p>In der Schweiz führt ein Privatkonkurs übrigens nicht zu einer Schuldentilgung. Ein Privatkonkurs verunmöglicht es den Gläubigern auch nicht, weiterhin ihre Ansprüche geltend zu machen. Zudem kostet das Konkursverfahren mehrere Tausend Franken. Für viele Leute ist der Privatkonkurs deshalb kein gangbarer Ausweg. So sehen sich immer mehr Menschen gezwungen, dauerhaft mit ihren Schulden zu leben.</p><p>In unseren Nachbarländern, namentlich in Deutschland, steht Personen, die nicht über genügend Mittel verfügen, um ihre Schulden zu sanieren, ein Entschuldungsverfahren offen, das nach einer gewissen Zeit zur Tilgung der verbliebenen Schulden führt. Dieses Verfahren hat den grossen Vorteil, dass es eine Perspektive für eine Zukunft bietet, die frei ist von Schulden und den Folgen, die Schulden nach sich ziehen. Eine deutsche Studie zeigt, dass es Personen, die an einem solchen Entschuldungsverfahren beteiligt sind, besser gelingt, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und dass sie ihre Teilhabe an der Gesellschaft subjektiv als besser einschätzen als Personen, die nicht von einer solchen Lösung profitieren können. Zudem können die Einbussen, die die Kreditinstitute durch ein solches Entschuldungsverfahren erleiden, diese dazu motivieren, eine verantwortungsvollere Geschäftspraxis anzunehmen. Allerdings zwingt das Entschuldungsverfahren, das in Deutschland in Kraft ist, die verschuldeten Personen dazu, während sechs langen Jahren mit dem im Strafverfolgungsrecht festgelegten Existenzminimum auszukommen. Dies stellt eine schwere Belastung dar. Nach sechs Jahren kann man realistischerweise davon ausgehen, dass der Sinn der "Strafe" verstanden und entsprechende Lehren daraus gezogen wurden; die betroffene Person und ihre Familie braucht nicht ein Leben lang bestraft zu werden. Man darf nämlich nicht vergessen, dass ein Dasein am Existenzminimum Auswirkungen auf alle Aspekte des Familienlebens hat. Unter solchen Voraussetzungen ist es nicht motivierend, eine Rückkehr in "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" in Angriff zu nehmen.</p><p>Um zu vermeiden, dass immer mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger dauerhaft in der Schuldenfalle gefangen sind, muss der Bund die Einführung eines solchen Entschuldungsverfahrens prüfen und nach neuen Lösungen suchen, die geeignet sind, den betroffenen Menschen dabei zu helfen, einen Ausweg aus der Verschuldung zu finden.</p><p>Es drängt sich deshalb auf, die zahlreichen Entschuldungsmassnahmen, die aktuell in den Kantonen zur Anwendung kommen, einer gründlichen Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen. So könnte man sich einen ersten Überblick über die Erfahrungen, die die Kantone gemacht haben, verschaffen, mit dem Ziel, die bereits existierenden Konzepte zu erfassen und einen Katalog von bewährten Verfahren zu erstellen. Letzterer könnte dann in einer zweiten Phase als Grundlage dienen, um den betroffenen Menschen bessere Möglichkeiten zur Entschuldung zu bieten.</p>
    • <p>1. Auf Bundesebene ist das wichtigste Instrument zur Prävention vor Überschuldung das Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG). Die eidgenössischen Räte haben im Jahr 2011 der parlamentarischen Initiative Aubert 10.467 Folge gegeben. Die Initiative verlangt ein Verbot für die Werbung für Kleinkredite. Die zuständige Kommission hat im Rahmen der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage geprüft, ob weitere Massnahmen zur Schuldenprävention im KKG getroffen werden sollen, und eine Vernehmlassung über einen Vorentwurf durchgeführt. Zudem sind drei weitere parlamentarische Vorstösse mit dem Ziel der Überschuldungsprävention pendent (parlamentarische Initiative Maire 11.459; Standesinitiative Baselland 11.317; Standesinitiative Genf 11.318). Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die parlamentarische Initiative Hiltpold 10.518, welche eine finanzielle Beteiligung der Kreditinstitute gemäss KKG an der Finanzierung von Schuldenpräventionsprogrammen verlangte, am 21. Juni 2013 vom Nationalrat abgeschrieben wurde. Es bestehe hier kein Handlungsbedarf. Das Parlament hat sich somit intensiv mit einem möglichen Ausbau der bestehenden Massnahmen zur Verschuldungsprävention befasst und dabei insbesondere die von der vorliegenden Interpellation angesprochene Finanzierung von Präventionsmassnahmen durch die Kreditinstitute verworfen. Vonseiten des Bundesrates sind deshalb derzeit keine zusätzlichen Massnahmen geplant.</p><p>2. Über die Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen können derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte im August 2011 die wichtigsten Ergebnisse des spezifischen Moduls der Erhebung "Statistics on income and living conditions". Im Jahr 2008 waren 7,7 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz von einem kritischen Überschuldungsvolumen betroffen. 3,3 Prozent der Bevölkerung befinden sich in einer Situation mit erheblichem Verschuldungsrisiko. Das BFS wird im Jahr 2015 wiederum aktualisierte Informationen zur Verfügung stellen können. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass eine private Wirksamkeitsstudie zur Schuldenprävention, an welcher auch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen beteiligt ist, durchgeführt werden soll. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen Wirksamkeitsbericht betreffend die Massnahmen zur Entschuldung oder eine zusätzliche Studie derzeit nicht als notwendig.</p><p>3. Die WAK-N hat anlässlich der Abschreibung der parlamentarischen Initiative 10.518 festgehalten, dass bereits zahlreiche Präventionsprogramme insbesondere im Hinblick auf die Jugendverschuldung bestehen. Sachverständige und Präventionsexperten hätten bestätigt, dass es sinnvoll sei, Präventionsprogramme nahe bei den Zielgruppen, d. h. auf kantonaler oder kommunaler Ebene, zu organisieren. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren habe ihrerseits festgehalten, dass sie zurzeit im Bereich der Verschuldungsprävention keine neuen Massnahmen oder Instrumente als erforderlich erachtet. Es zeigt sich somit, dass mit dem KKG auf Bundesebene und den zahlreichen kantonalen Instrumenten ein ausreichendes Angebot besteht.</p><p>4. Die Expertengruppe für die Revision des Nachlassverfahrens hat in ihrem ersten Bericht im Jahr 2005 festgehalten, dass die Dauerverschuldung Privater ein Kernproblem des heutigen Insolvenzrechts darstelle, und hat den Handlungsbedarf in diesem Punkt bejaht. Aus Kapazitäts- und Zeitgründen hat die Expertengruppe ihre Arbeiten in der Folge jedoch auf die Unternehmenssanierung beschränkt.</p><p>Das Parlament hat am 21. Juni 2013 die Revision des Sanierungsrechts verabschiedet. Es erscheint konsequent, sich jetzt über die mögliche Einführung eines Entschuldungsverfahrens Gedanken zu machen. Der Bundesrat ist offen für eine Vertiefung der Frage. Ob dabei das deutsche Recht oder eine andere ausländische Rechtsordnung (beispielsweise das Chapter-13-Verfahren des US-amerikanischen Rechts) als Vorbild dienen könnte oder ob eine eigenständige schweizerische Lösung zu treffen wäre, müsste jedoch zuerst geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Angesichts des immer mehr um sich greifenden Phänomens der privaten Verschuldung haben der Bund und die Kantone in jüngster Zeit eine Anzahl von Präventionsmassnahmen ergriffen, die sich insbesondere an junge Menschen richten. Gleichwohl liegt die Lösung dieses gesellschaftlichen Problems ebenso sehr in der Stärkung jener Massnahmen, die bereits betroffenen Personen helfen, einen Ausweg aus ihrer Verschuldung zu finden. Die Verbesserung der Präventionsmassnahmen muss demnach einhergehen mit vergleichbaren Schritten im Bereich der Massnahmen zur Entschuldung.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat, die bestehenden Massnahmen zur Verschuldungsprävention auszubauen? Falls dies der Fall ist, plant er, von den wichtigsten Gläubigergruppen, namentlich von den Kreditinstituten, eine finanzielle Beteiligung zu verlangen?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit der Massnahmen, die Bund und Kantone bisher in Bezug auf die Entschuldung ergriffen haben? Ist er zudem ebenfalls der Ansicht, dass ein Wirksamkeitsbericht über die Erfahrungen, die in den Kantonen gemacht wurden, hilfreich wäre?</p><p>3. Inwiefern ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit den Kantonen weitere Lösungen zu prüfen, die geeignet sind, den betroffenen Personen dabei zu helfen, einen Ausweg aus ihrer Verschuldung zu finden?</p><p>4. Wie schätzt der Bundesrat das deutsche Entschuldungsverfahren ein, und wie beurteilt er eine allfällige Anpassung dieses Verfahrens an die schweizerischen Verhältnisse?</p>
    • Entschuldungsmassnahmen. Austausch über bewährte Verfahren und Prüfung neuer Lösungsansätze

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