Einsatz des Nachrichtendienstes zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Schweiz
- ShortId
-
13.3996
- Id
-
20133996
- Updated
-
28.07.2023 07:33
- Language
-
de
- Title
-
Einsatz des Nachrichtendienstes zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Schweiz
- AdditionalIndexing
-
09;15;Nachrichtendienst des Bundes;Leistungsauftrag;Finanzplatz Schweiz;Industriestandort Schweiz;Nachrichtendienst;Wirtschaftsstandort Schweiz;Industriespionage
- 1
-
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L04K08040301, Nachrichtendienst des Bundes
- L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
- L05K0706010304, Industriespionage
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L06K070507010402, Industriestandort Schweiz
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In den letzten Jahren wird der Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz zunehmend auch von befreundeten Staaten und von multinationalen Organisationen unter Druck gesetzt. Auch wenn diese Lage teilweise selbst verschuldet ist, hat dies zu einer neuen Bedrohungslage des Landes geführt, die nicht mehr in die klassischen Bedrohungsbilder wie etwa die territoriale Unversehrtheit des Landes und den Schutz der Schweizerinnen und Schweizer vor extremistischer Gewalt passt.</p><p>Bisher hat der Bundesrat unseren Nachrichtendienst, soweit ersichtlich, nicht zur Abwehr dieser Bedrohungen eingesetzt. Dies hat die Schweiz beim Aufbau wirksamer Gegenmassnahmen geschwächt. Die Behörden unseres Landes wussten und wissen kaum, was potenzielle Gegenseiten, die eigene wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, planen und beabsichtigen. Solches Wissen wird weltweit typischerweise durch Nachrichtendienste beschafft. Ein Verzicht darauf kann teuer werden.</p><p>Offenbar hat der Bundesrat diese Lücke selber erkannt, indem er im Entwurf des neuen Nachrichtendienstgesetzes des Bundes (NDG) in Artikel 1 Absatz 3 unmissverständlich festhält: "Der Nachrichtendienst des Bundes kann in besonderen Lagen zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen eingesetzt werden. Als solche gelten ... der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz." Aus der Botschaft ist aber unklar, welche konkreten Konsequenzen diese Gesetzesänderung haben könnte.</p>
- <p>1. Der Bundesrat äussert sich nicht zu Details der Tätigkeit der Nachrichtendienste. Der Bundesrat kann jedoch bestätigen, dass er zu diesem Thema bereits eine Aussprache geführt hat und zum Schluss gekommen ist, die Thematik des Schutzes für den Wirtschaftsstandort Schweiz im Rahmen des neuen Nachrichtendienstgesetzes aufzunehmen. Der Bundesrat konnte bis anhin den NDB nicht zum Schutze des Wirtschaftsstandortes Schweiz einsetzen, da der NDB in diesem Bereich über keine hinreichenden rechtlichen Grundlagen verfügt.</p><p>2. Der Bundesrat hat von Berichten Kenntnis genommen, dass andere Staaten den Schutz der eigenen wirtschaftlichen Interessen als Aufgabe der eigenen Nachrichtendienste nennen. Demnach unterstützen europäische Industriestaaten in unterschiedlicher Weise ihre Wirtschaft bzw. ihre wirtschaftlichen Akteure durch eine staatliche Politik für Wirtschaftsausforschung, manchmal sogar analog zu ihrer Politik bezüglich der inneren Sicherheit und Landesverteidigung. Grossmächte deklarieren in ihren Strategien offen, dass sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln offensiv ihre wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen. Zu den neuen Methoden gehören das Eindringen in IT-Netzwerke, die Verwendung von Mobiltelefonen als Abhöreinrichtungen und die Ausforschung per Internet.</p><p>3./4. Der Bundesrat hat den politischen Handlungsbedarf für den Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz erkannt. Eine rechtliche Grundlage für einen gezielten Einsatz des NDB soll - wie der Interpellant darauf hinweist - im neuen Nachrichtendienstgesetz des Bundes (NDG) geschaffen werden. Der NDB geht heute schon Hinweisen auf Spionage nach, ungeachtet der möglichen Herkunft der Täterschaft. Dabei gibt es keine Nachsicht aufgrund von allfälligen Bindungen/Beziehungen gegenüber befreundeten Diensten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass er bisher keine Bewilligungen erteilt hat, um in wirtschaftspolitischen Auseinandersetzungen mit anderen Staaten den Nachrichtendienst zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Schweiz einzusetzen? Wenn ja, warum?</p><p>2. Wie setzen andere Staaten, insbesondere europäische, asiatische und die USA, ihre Nachrichtendienste im Interesse ihrer Wirtschaft ein?</p><p>3. Ist er gewillt, in Zukunft nachrichtendienstliche Tätigkeiten gegen Bedrohungen des Wirtschaftsstandortes Schweiz (auch durch befreundete Staaten) zu ermöglichen?</p><p>4. Was ändert sich diesbezüglich mit dem im Entwurf vorliegenden neuen Nachrichtendienstgesetz?</p>
- Einsatz des Nachrichtendienstes zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den letzten Jahren wird der Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz zunehmend auch von befreundeten Staaten und von multinationalen Organisationen unter Druck gesetzt. Auch wenn diese Lage teilweise selbst verschuldet ist, hat dies zu einer neuen Bedrohungslage des Landes geführt, die nicht mehr in die klassischen Bedrohungsbilder wie etwa die territoriale Unversehrtheit des Landes und den Schutz der Schweizerinnen und Schweizer vor extremistischer Gewalt passt.</p><p>Bisher hat der Bundesrat unseren Nachrichtendienst, soweit ersichtlich, nicht zur Abwehr dieser Bedrohungen eingesetzt. Dies hat die Schweiz beim Aufbau wirksamer Gegenmassnahmen geschwächt. Die Behörden unseres Landes wussten und wissen kaum, was potenzielle Gegenseiten, die eigene wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, planen und beabsichtigen. Solches Wissen wird weltweit typischerweise durch Nachrichtendienste beschafft. Ein Verzicht darauf kann teuer werden.</p><p>Offenbar hat der Bundesrat diese Lücke selber erkannt, indem er im Entwurf des neuen Nachrichtendienstgesetzes des Bundes (NDG) in Artikel 1 Absatz 3 unmissverständlich festhält: "Der Nachrichtendienst des Bundes kann in besonderen Lagen zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen eingesetzt werden. Als solche gelten ... der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz." Aus der Botschaft ist aber unklar, welche konkreten Konsequenzen diese Gesetzesänderung haben könnte.</p>
- <p>1. Der Bundesrat äussert sich nicht zu Details der Tätigkeit der Nachrichtendienste. Der Bundesrat kann jedoch bestätigen, dass er zu diesem Thema bereits eine Aussprache geführt hat und zum Schluss gekommen ist, die Thematik des Schutzes für den Wirtschaftsstandort Schweiz im Rahmen des neuen Nachrichtendienstgesetzes aufzunehmen. Der Bundesrat konnte bis anhin den NDB nicht zum Schutze des Wirtschaftsstandortes Schweiz einsetzen, da der NDB in diesem Bereich über keine hinreichenden rechtlichen Grundlagen verfügt.</p><p>2. Der Bundesrat hat von Berichten Kenntnis genommen, dass andere Staaten den Schutz der eigenen wirtschaftlichen Interessen als Aufgabe der eigenen Nachrichtendienste nennen. Demnach unterstützen europäische Industriestaaten in unterschiedlicher Weise ihre Wirtschaft bzw. ihre wirtschaftlichen Akteure durch eine staatliche Politik für Wirtschaftsausforschung, manchmal sogar analog zu ihrer Politik bezüglich der inneren Sicherheit und Landesverteidigung. Grossmächte deklarieren in ihren Strategien offen, dass sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln offensiv ihre wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen. Zu den neuen Methoden gehören das Eindringen in IT-Netzwerke, die Verwendung von Mobiltelefonen als Abhöreinrichtungen und die Ausforschung per Internet.</p><p>3./4. Der Bundesrat hat den politischen Handlungsbedarf für den Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz erkannt. Eine rechtliche Grundlage für einen gezielten Einsatz des NDB soll - wie der Interpellant darauf hinweist - im neuen Nachrichtendienstgesetz des Bundes (NDG) geschaffen werden. Der NDB geht heute schon Hinweisen auf Spionage nach, ungeachtet der möglichen Herkunft der Täterschaft. Dabei gibt es keine Nachsicht aufgrund von allfälligen Bindungen/Beziehungen gegenüber befreundeten Diensten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass er bisher keine Bewilligungen erteilt hat, um in wirtschaftspolitischen Auseinandersetzungen mit anderen Staaten den Nachrichtendienst zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Schweiz einzusetzen? Wenn ja, warum?</p><p>2. Wie setzen andere Staaten, insbesondere europäische, asiatische und die USA, ihre Nachrichtendienste im Interesse ihrer Wirtschaft ein?</p><p>3. Ist er gewillt, in Zukunft nachrichtendienstliche Tätigkeiten gegen Bedrohungen des Wirtschaftsstandortes Schweiz (auch durch befreundete Staaten) zu ermöglichen?</p><p>4. Was ändert sich diesbezüglich mit dem im Entwurf vorliegenden neuen Nachrichtendienstgesetz?</p>
- Einsatz des Nachrichtendienstes zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Schweiz
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