Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung
- ShortId
-
13.4002
- Id
-
20134002
- Updated
-
28.07.2023 07:31
- Language
-
de
- Title
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Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung
- AdditionalIndexing
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04;2831;italienische Sprache;Stellenangebot;Mehrsprachigkeit;sprachliche Diskriminierung;Amtssprache;Bundespersonal;berufliche Eignung
- 1
-
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L05K0106010305, italienische Sprache
- L05K0702020308, Stellenangebot
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L04K08060102, Amtssprache
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die vom Parlament überwiesene Motion 05.3186 beauftragt den Bundesrat, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend oder zumindest im Widerspruch zu den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das darin verlangte Sprachenprofil sich nicht durch die mit der Funktion verbundenen Aufgaben rechtfertigen lässt, oder Ausschreibungen, die sich auf persönliche Eigenschaften beziehen und nicht auf Anforderungen, die sich aus der Funktion ergeben. Die Grundsätze der Mehrsprachigkeit werden zudem verletzt in Stellenausschreibungen, die nicht so formuliert sind, dass Personen, die möglichst viele Amtssprachen beherrschen, der Vorzug gegeben wird. Es ist zu hoffen, dass die Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung und der "Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA voll und ganz eingehalten werden.</p>
- <p>1. Der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin ist für die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags der Schweiz an die neuen EU-Mitgliedstaaten verantwortlich. In dieser Funktion steht er bzw. sie in regelmässigem Kontakt sowohl mit Vertretern der Europäischen Union als auch mit Vertretern von Regierungsbehörden mittel- und osteuropäischer Staaten. Hieraus ergibt sich das in der Stellenausschreibung enthaltene funktionale Sprachprofil: Während für eine reibungslose Kommunikation mit den EU-Behörden insbesondere gute Englisch-, Französisch- und Deutschkenntnisse erforderlich sind, da diese Sprachen von der EU-Kommission in der Regel als Verfahrenssprachen verwendet werden, dominiert im Verkehr mit den Behörden Mittel- und Osteuropas neben der englischen insbesondere die deutsche Sprache, da diese in der Region als Fremdsprache sehr stark verankert ist. Die im Stelleninserat enthaltenen Sprachanforderungen für Deutsch, Französisch und Englisch sind somit funktionaler Natur im Sinne von Ziffer 812 der Weisungen des Bundesrates vom 22. Januar 2003 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (nachfolgend "Mehrsprachigkeitsweisungen"; BBl 2003 1441). Die geforderten Sprachkenntnisse sollen eine reibungslose, effiziente Kommunikation mit den Verhandlungspartnern und somit eine optimale Wahrnehmung der Schweizer Interessen im internationalen Kontext sicherstellen. Auch Ziffer 3.2.1 des EPA-Leitfadens "Mehrsprachigkeit" hält entsprechend fest, dass in Stellenausschreibungen die erforderlichen Sprachkenntnisse erwähnt sein müssen.</p><p>Da das Seco über die funktionalen Anforderungen hinaus aus personalpolitischen Gründen - namentlich zur Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb des Amtes - die Rekrutierung von Mitarbeitenden anstrebt, welche Kenntnisse in allen drei Amtssprachen aufweisen, wird im vorliegenden Inserat zusätzlich die Wünschbarkeit von Italienischkenntnissen hervorgehoben, wenngleich diese in einer ausschliesslich funktionsbezogenen Betrachtungsweise der Stelle nicht zwingend erforderlich sind. Die vom Seco angestrebte Rekrutierung von möglichst mehrsprachigen Mitarbeitenden ergibt sich aus der Umsetzung von Artikel 2 Buchstabe c sowie Artikel 20 Absatz 1 des Sprachengesetzes (SR 441.1) ebenso wie aus Artikel 6 der Sprachenverordnung (SR 441.11) sowie aus den Mehrsprachigkeitsweisungen, insbesondere deren Ziffern 12 und 13. Sie ist Teil eines breiteren Kanons von Massnahmen, welche das Seco zur Förderung der italienischen Sprache ergriffen hat.</p><p>2. Aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Stellenausschreibung den geltenden Vorgaben entspricht.</p><p>3. Die Förderung der Mehrsprachigkeit wird im Seco als Teil des Diversity Managements begriffen. Dieses wird von der Leitung des Ressorts Personal federführend koordiniert und im Sinne des Mainstreamings bereichsübergreifend von den für eine Aufgabe bzw. einen Prozess jeweils verantwortlichen Akteuren umgesetzt. Im Sinne dieses Ansatzes hat das Seco auf die Benennung eines bzw. einer Mehrsprachigkeitsbeauftragten verzichtet. Bei der Formulierung von Stellenausschreibungen vollzieht das Ressort Personal des Seco in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Linienvorgesetzten die sprachenrechtlichen und sprachenpolitischen Vorgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einem Stelleninserat für "eine wissenschaftliche Mitarbeiterin / einen wissenschaftlichen Mitarbeiter" im Bereich "Erweiterungsbeitrag/Kohäsion" des Seco werden folgende Sprachkenntnisse verlangt: ausgezeichnete Kenntnisse des Deutschen, Französischen und Englischen; Italienischkenntnisse von Vorteil.</p><p>1. Welche Aufgaben sind mit dieser Stelle verbunden, die ausgezeichnete Kenntnisse von zwei bestimmten Amtssprachen verlangen, nicht aber der dritten?</p><p>2. Steht diese Stellenausschreibung im Einklang mit dem Wortlaut und dem Geist des Sprachengesetzes, der Sprachenverordnung, den Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates und dem "Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des Eidgenössischen Personalamtes?</p><p>3. Die Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates legen den Ämtern nahe, Mehrsprachigkeitsbeauftragte zu ernennen, die die Geschäftsleitung bei praktischen Sprachenfragen unterstützen. Verfügt die Verwaltungseinheit, die diese Stelle ausgeschrieben hat, über eine solche Person? Wenn ja, wird sie bei der Formulierung von Anforderungen an die Sprachkenntnisse in Stellenausschreibungen beigezogen?</p>
- Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die vom Parlament überwiesene Motion 05.3186 beauftragt den Bundesrat, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend oder zumindest im Widerspruch zu den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das darin verlangte Sprachenprofil sich nicht durch die mit der Funktion verbundenen Aufgaben rechtfertigen lässt, oder Ausschreibungen, die sich auf persönliche Eigenschaften beziehen und nicht auf Anforderungen, die sich aus der Funktion ergeben. Die Grundsätze der Mehrsprachigkeit werden zudem verletzt in Stellenausschreibungen, die nicht so formuliert sind, dass Personen, die möglichst viele Amtssprachen beherrschen, der Vorzug gegeben wird. Es ist zu hoffen, dass die Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung und der "Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA voll und ganz eingehalten werden.</p>
- <p>1. Der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin ist für die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags der Schweiz an die neuen EU-Mitgliedstaaten verantwortlich. In dieser Funktion steht er bzw. sie in regelmässigem Kontakt sowohl mit Vertretern der Europäischen Union als auch mit Vertretern von Regierungsbehörden mittel- und osteuropäischer Staaten. Hieraus ergibt sich das in der Stellenausschreibung enthaltene funktionale Sprachprofil: Während für eine reibungslose Kommunikation mit den EU-Behörden insbesondere gute Englisch-, Französisch- und Deutschkenntnisse erforderlich sind, da diese Sprachen von der EU-Kommission in der Regel als Verfahrenssprachen verwendet werden, dominiert im Verkehr mit den Behörden Mittel- und Osteuropas neben der englischen insbesondere die deutsche Sprache, da diese in der Region als Fremdsprache sehr stark verankert ist. Die im Stelleninserat enthaltenen Sprachanforderungen für Deutsch, Französisch und Englisch sind somit funktionaler Natur im Sinne von Ziffer 812 der Weisungen des Bundesrates vom 22. Januar 2003 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (nachfolgend "Mehrsprachigkeitsweisungen"; BBl 2003 1441). Die geforderten Sprachkenntnisse sollen eine reibungslose, effiziente Kommunikation mit den Verhandlungspartnern und somit eine optimale Wahrnehmung der Schweizer Interessen im internationalen Kontext sicherstellen. Auch Ziffer 3.2.1 des EPA-Leitfadens "Mehrsprachigkeit" hält entsprechend fest, dass in Stellenausschreibungen die erforderlichen Sprachkenntnisse erwähnt sein müssen.</p><p>Da das Seco über die funktionalen Anforderungen hinaus aus personalpolitischen Gründen - namentlich zur Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb des Amtes - die Rekrutierung von Mitarbeitenden anstrebt, welche Kenntnisse in allen drei Amtssprachen aufweisen, wird im vorliegenden Inserat zusätzlich die Wünschbarkeit von Italienischkenntnissen hervorgehoben, wenngleich diese in einer ausschliesslich funktionsbezogenen Betrachtungsweise der Stelle nicht zwingend erforderlich sind. Die vom Seco angestrebte Rekrutierung von möglichst mehrsprachigen Mitarbeitenden ergibt sich aus der Umsetzung von Artikel 2 Buchstabe c sowie Artikel 20 Absatz 1 des Sprachengesetzes (SR 441.1) ebenso wie aus Artikel 6 der Sprachenverordnung (SR 441.11) sowie aus den Mehrsprachigkeitsweisungen, insbesondere deren Ziffern 12 und 13. Sie ist Teil eines breiteren Kanons von Massnahmen, welche das Seco zur Förderung der italienischen Sprache ergriffen hat.</p><p>2. Aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Stellenausschreibung den geltenden Vorgaben entspricht.</p><p>3. Die Förderung der Mehrsprachigkeit wird im Seco als Teil des Diversity Managements begriffen. Dieses wird von der Leitung des Ressorts Personal federführend koordiniert und im Sinne des Mainstreamings bereichsübergreifend von den für eine Aufgabe bzw. einen Prozess jeweils verantwortlichen Akteuren umgesetzt. Im Sinne dieses Ansatzes hat das Seco auf die Benennung eines bzw. einer Mehrsprachigkeitsbeauftragten verzichtet. Bei der Formulierung von Stellenausschreibungen vollzieht das Ressort Personal des Seco in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Linienvorgesetzten die sprachenrechtlichen und sprachenpolitischen Vorgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einem Stelleninserat für "eine wissenschaftliche Mitarbeiterin / einen wissenschaftlichen Mitarbeiter" im Bereich "Erweiterungsbeitrag/Kohäsion" des Seco werden folgende Sprachkenntnisse verlangt: ausgezeichnete Kenntnisse des Deutschen, Französischen und Englischen; Italienischkenntnisse von Vorteil.</p><p>1. Welche Aufgaben sind mit dieser Stelle verbunden, die ausgezeichnete Kenntnisse von zwei bestimmten Amtssprachen verlangen, nicht aber der dritten?</p><p>2. Steht diese Stellenausschreibung im Einklang mit dem Wortlaut und dem Geist des Sprachengesetzes, der Sprachenverordnung, den Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates und dem "Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des Eidgenössischen Personalamtes?</p><p>3. Die Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates legen den Ämtern nahe, Mehrsprachigkeitsbeauftragte zu ernennen, die die Geschäftsleitung bei praktischen Sprachenfragen unterstützen. Verfügt die Verwaltungseinheit, die diese Stelle ausgeschrieben hat, über eine solche Person? Wenn ja, wird sie bei der Formulierung von Anforderungen an die Sprachkenntnisse in Stellenausschreibungen beigezogen?</p>
- Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung
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