Qualitätssicherung bei Emissionsverminderung im Inland
- ShortId
-
13.4005
- Id
-
20134005
- Updated
-
14.11.2025 07:20
- Language
-
de
- Title
-
Qualitätssicherung bei Emissionsverminderung im Inland
- AdditionalIndexing
-
52;Kompensationshandel;Kohlendioxid;Durchführung eines Projektes;Klimaveränderung;Klimapolitik
- 1
-
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L04K06010310, Klimapolitik
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0701020306, Kompensationshandel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Das Modul "Projekte zur Emissionsverminderung im Inland" (<a href="http://www.bafu.admin.ch/uv-1315-d">www.bafu.admin.ch/uv-1315-d</a>) der Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) zur CO2-Verordnung (SR 641.711) ist eine Weiterentwicklung der Vollzugsweisung "Klimaschutzprojekte in der Schweiz" (UV-0826), die im Jahre 2012 - aufgrund von Rückmeldungen im Rahmen eines Stakeholderprozesses - letztmals überarbeitet wurde. Die Mitteilung ist ein Hilfsmittel, das Empfehlungen für eine einheitliche Umsetzung von Projekten zur Emissionsverminderung im Inland enthält. Sie wurde kurz nach ihrer Veröffentlichung im Juli 2013 interessierten Fachkreisen vorgestellt. Die Unterlagen zu dieser Veranstaltung sind auf der Website des Bafu abrufbar (<a href="http://www.bafu.admin.ch/klima/12325/12349/12352/index.html?lang=de">www.bafu.admin.ch/klima/12325/12349/12352/index.html?lang=de</a>). Eingeladen waren insbesondere Unternehmen, die in der Umsetzung von Projekten zur Emissionsverminderung im Inland oder in der Beratung tätig sind, sowie Wirtschafts- und Umweltverbände und weitere interessierte Organisationen. Diese Stakeholder konnten, gestützt auf erste Erfahrungen bei der Umsetzung, ihre Anliegen, Fragen und Vorschläge zum rechtlichen Rahmen und zur Vollzugspraxis für Kompensationsprojekte einbringen. Aufgrund dieser Rückmeldungen aus der Praxis ist eine Überarbeitung der Mitteilung in Vorbereitung.</p><p>3./4. Die Mitteilung orientiert sich an den internationalen Anforderungen an CDM-Projekte, speziell an den darin festgehaltenen Grundsätzen zur Sicherstellung der Zusätzlichkeit von Emissionsverminderungen. Weil die Schweiz - im Unterschied zu Gastländern für CDM-Projekte - mit dem CO2-Gesetz eine rechtlich verbindliche Reduktionsverpflichtung eingegangen ist, müssen Fehlleistungen bei Inlandprojekten durch andere Massnahmen ausgeglichen werden.</p><p>Die CO2-Verordnung schreibt vor, dass die Projekte zur Qualitätssicherung durch unabhängige Prüfstellen vor der Gesucheinreichung validiert und die Monitoringberichte verifiziert werden. Der Bundesrat will bis 2016 ein Akkreditierungsverfahren für die Zulassung von Prüfstellen betreffend die Validierung und Verifizierung einrichten. Bis dahin werden die Projekte und Monitoringberichte durch vom Bafu zugelassene Validierungs- und Verifizierungsstellen geprüft.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Bund mit der Akkreditierung und Zulassung der Validierungs- und Verifizierungsstellen ein ausreichendes Engagement zur Qualitätssicherung leistet. Eine weitere unabhängige Beurteilung der Methoden zur Überprüfung der Zusätzlichkeit von Reduktionsleistungen ist grundsätzlich möglich. Sie müsste jedoch auf freiwilliger Basis, im Sinne einer Empfehlung an die Vollzugsbehörden, erfolgen. Die Kosten für eine zusätzliche Beurteilung der Methoden wären allerdings von der Zivilgesellschaft selber zu tragen.</p><p>5. Die Grundlagen für die Bewilligung von Projekten und Methoden sowie eine Liste der zugelassenen Prüfstellen werden auf der Internetseite des Bafu publiziert. Sie sind damit für die Öffentlichkeit jederzeit einsehbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Juli 2013 wurde eine Vollzugshilfe "Projekte zur Emissionsverminderung im Inland" publiziert und einem ausgewählten Fachpublikum vorgestellt. Diese konkretisiert die Anforderungen an CO2-Kompensationsprojekte für die gesetzliche Kompensation von Treibstoffen und zur Erlangung von Bescheinigungen. Alleine die im Moment geltende minimale Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure wird zu Kompensationsnettokosten von rund 1 Milliarde Franken bis 2020 führen.</p><p>Es stellen sich hierzu folgende Fragen:</p><p>1. Wie wurde der Kreis des eingeladenen Fachpublikums festgelegt?</p><p>2. Wurde die Vollzugshilfe bereits vor Publikation dem Fachpublikum vorgelegt, um deren Wirksamkeit, Relevanz und Praxistauglichkeit sicherzustellen?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass die Fehler des CDM (Clean Development Mechanism der Uno) nicht wiederholt werden und eine unabhängige Drittkontrolle sichergestellt wird? Die Erfahrung aus dem CDM hat gezeigt, dass eine von den Zertifikatskäufern und -generierern (respektive von deren selbstausgewählten und -bezahlten Validierungsstellen) unabhängige Begutachtung von Methoden und Projekten unabdingbar ist.</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, zumindest die Methoden dem Vieraugenprinzip zu unterstellen? Das Bundesamt für Umwelt könnte hierzu eine von der Zivilgesellschaft ernannte unabhängige Expertin oder einen Experten zulassen und entschädigen, welche oder welcher die zur Bewilligung eingereichten Methoden prüft und einen Prüfbericht erstellt. Eine solche Prüfung durch eine unabhängige Expertin oder einen Experten ist besonders wichtig, da diese Methoden technisch anspruchsvoll sind und deren Prüfung ein detailliertes Fachwissen voraussetzt. Wenn die Validiererinnen und Validierer von den Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern bezahlt werden, kann eine unabhängige Prüfung nicht garantiert werden. Der Prüfbericht der unabhängigen Expertin oder des Experten sollte daher, falls er oder sie gravierende Unzulänglichkeiten bei einer Methode feststellt, zu einer Revision der Methode führen.</p><p>5. Was gedenkt er vorzusehen, dass volle Transparenz zu den einzelnen Entscheidungsprozessen gewährleistet ist?</p>
- Qualitätssicherung bei Emissionsverminderung im Inland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Das Modul "Projekte zur Emissionsverminderung im Inland" (<a href="http://www.bafu.admin.ch/uv-1315-d">www.bafu.admin.ch/uv-1315-d</a>) der Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) zur CO2-Verordnung (SR 641.711) ist eine Weiterentwicklung der Vollzugsweisung "Klimaschutzprojekte in der Schweiz" (UV-0826), die im Jahre 2012 - aufgrund von Rückmeldungen im Rahmen eines Stakeholderprozesses - letztmals überarbeitet wurde. Die Mitteilung ist ein Hilfsmittel, das Empfehlungen für eine einheitliche Umsetzung von Projekten zur Emissionsverminderung im Inland enthält. Sie wurde kurz nach ihrer Veröffentlichung im Juli 2013 interessierten Fachkreisen vorgestellt. Die Unterlagen zu dieser Veranstaltung sind auf der Website des Bafu abrufbar (<a href="http://www.bafu.admin.ch/klima/12325/12349/12352/index.html?lang=de">www.bafu.admin.ch/klima/12325/12349/12352/index.html?lang=de</a>). Eingeladen waren insbesondere Unternehmen, die in der Umsetzung von Projekten zur Emissionsverminderung im Inland oder in der Beratung tätig sind, sowie Wirtschafts- und Umweltverbände und weitere interessierte Organisationen. Diese Stakeholder konnten, gestützt auf erste Erfahrungen bei der Umsetzung, ihre Anliegen, Fragen und Vorschläge zum rechtlichen Rahmen und zur Vollzugspraxis für Kompensationsprojekte einbringen. Aufgrund dieser Rückmeldungen aus der Praxis ist eine Überarbeitung der Mitteilung in Vorbereitung.</p><p>3./4. Die Mitteilung orientiert sich an den internationalen Anforderungen an CDM-Projekte, speziell an den darin festgehaltenen Grundsätzen zur Sicherstellung der Zusätzlichkeit von Emissionsverminderungen. Weil die Schweiz - im Unterschied zu Gastländern für CDM-Projekte - mit dem CO2-Gesetz eine rechtlich verbindliche Reduktionsverpflichtung eingegangen ist, müssen Fehlleistungen bei Inlandprojekten durch andere Massnahmen ausgeglichen werden.</p><p>Die CO2-Verordnung schreibt vor, dass die Projekte zur Qualitätssicherung durch unabhängige Prüfstellen vor der Gesucheinreichung validiert und die Monitoringberichte verifiziert werden. Der Bundesrat will bis 2016 ein Akkreditierungsverfahren für die Zulassung von Prüfstellen betreffend die Validierung und Verifizierung einrichten. Bis dahin werden die Projekte und Monitoringberichte durch vom Bafu zugelassene Validierungs- und Verifizierungsstellen geprüft.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Bund mit der Akkreditierung und Zulassung der Validierungs- und Verifizierungsstellen ein ausreichendes Engagement zur Qualitätssicherung leistet. Eine weitere unabhängige Beurteilung der Methoden zur Überprüfung der Zusätzlichkeit von Reduktionsleistungen ist grundsätzlich möglich. Sie müsste jedoch auf freiwilliger Basis, im Sinne einer Empfehlung an die Vollzugsbehörden, erfolgen. Die Kosten für eine zusätzliche Beurteilung der Methoden wären allerdings von der Zivilgesellschaft selber zu tragen.</p><p>5. Die Grundlagen für die Bewilligung von Projekten und Methoden sowie eine Liste der zugelassenen Prüfstellen werden auf der Internetseite des Bafu publiziert. Sie sind damit für die Öffentlichkeit jederzeit einsehbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Juli 2013 wurde eine Vollzugshilfe "Projekte zur Emissionsverminderung im Inland" publiziert und einem ausgewählten Fachpublikum vorgestellt. Diese konkretisiert die Anforderungen an CO2-Kompensationsprojekte für die gesetzliche Kompensation von Treibstoffen und zur Erlangung von Bescheinigungen. Alleine die im Moment geltende minimale Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure wird zu Kompensationsnettokosten von rund 1 Milliarde Franken bis 2020 führen.</p><p>Es stellen sich hierzu folgende Fragen:</p><p>1. Wie wurde der Kreis des eingeladenen Fachpublikums festgelegt?</p><p>2. Wurde die Vollzugshilfe bereits vor Publikation dem Fachpublikum vorgelegt, um deren Wirksamkeit, Relevanz und Praxistauglichkeit sicherzustellen?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass die Fehler des CDM (Clean Development Mechanism der Uno) nicht wiederholt werden und eine unabhängige Drittkontrolle sichergestellt wird? Die Erfahrung aus dem CDM hat gezeigt, dass eine von den Zertifikatskäufern und -generierern (respektive von deren selbstausgewählten und -bezahlten Validierungsstellen) unabhängige Begutachtung von Methoden und Projekten unabdingbar ist.</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, zumindest die Methoden dem Vieraugenprinzip zu unterstellen? Das Bundesamt für Umwelt könnte hierzu eine von der Zivilgesellschaft ernannte unabhängige Expertin oder einen Experten zulassen und entschädigen, welche oder welcher die zur Bewilligung eingereichten Methoden prüft und einen Prüfbericht erstellt. Eine solche Prüfung durch eine unabhängige Expertin oder einen Experten ist besonders wichtig, da diese Methoden technisch anspruchsvoll sind und deren Prüfung ein detailliertes Fachwissen voraussetzt. Wenn die Validiererinnen und Validierer von den Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern bezahlt werden, kann eine unabhängige Prüfung nicht garantiert werden. Der Prüfbericht der unabhängigen Expertin oder des Experten sollte daher, falls er oder sie gravierende Unzulänglichkeiten bei einer Methode feststellt, zu einer Revision der Methode führen.</p><p>5. Was gedenkt er vorzusehen, dass volle Transparenz zu den einzelnen Entscheidungsprozessen gewährleistet ist?</p>
- Qualitätssicherung bei Emissionsverminderung im Inland
Back to List