Rückwirkende Umsetzung der europäischen Emissionsbegrenzungen in der Schweiz und Verstärkung der Geräuschvorschriften
- ShortId
-
13.4006
- Id
-
20134006
- Updated
-
28.07.2023 15:01
- Language
-
de
- Title
-
Rückwirkende Umsetzung der europäischen Emissionsbegrenzungen in der Schweiz und Verstärkung der Geräuschvorschriften
- AdditionalIndexing
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52;48;Lärmbelästigung;Zweiradfahrzeug;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;Umweltrecht;Grenzwert;Lärmschutz
- 1
-
- L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K06010410, Lärmschutz
- L04K18030105, Zweiradfahrzeug
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K06010309, Umweltrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es gibt heute tatsächlich Motorräder, die zwar vorschriftskonform sind, aber durch besonders störende Emissionen auffallen. Dies ist auf teils lückenhafte Zulassungsvorschriften zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um Vorschriften des EU-Rechts, zu deren Übernahme sich Bundesrat und Parlament entschlossen haben, damit auch in der Schweiz die in der Europäischen Union zugelassenen Produkte ohne Weiteres in Verkehr gebracht werden können. Der europäische Gesetzgeber hat das Problem erkannt und eine Neuregelung beschlossen, welche ab 2016 für neu typengenehmigte bzw. ab 2017 für alle neuen Motorräder gelten wird. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Regelung zeitgleich auch in der Schweiz in Kraft zu setzen.</p><p>Die neuen EU-Vorschriften enthalten neben einer wirksamen Absenkung der Emissionsgrenzwerte auch neue, zusätzliche Anforderungen bezüglich On-Board-Diagnosesysteme, Dauerhaltbarkeit oder Verdampfungsemissionen. Ebenso wird der Einbau von Klappensystemen und anderen emissionssteigernden Massnahmen verboten. Die damit eingeführten Verbesserungen lassen sich nicht einfach durch andere Einstellungen, den Ersatz von wenigen Teilen oder durch Nachrüstungen erreichen, sondern erfordern die aufwendige Entwicklung neuer Motor- und Emissionskonzepte durch die Motorradhersteller.</p><p>Die Neuregelung gilt deshalb für die ab Stichtag (im vorliegenden Fall ab 2017) neuzugelassenen Motorräder. Die heutige Lärmproblematik der Motorräder wird sich deshalb auch nicht sofort, sondern mit der laufenden Erneuerung des Motorradbestandes entschärfen.</p><p>Mit der Motion wird verlangt, die neuen Vorschriften auch für bereits im Verkehr stehende Motorräder anzuwenden. Motorräder, die noch dem technischen Stand der heutigen Vorschriften entsprechen, können indessen nicht ohne Weiteres an die weiterentwickelten EU-Vorschriften oder an allfällige gleichartige schweizerische Anforderungen angepasst werden. Die in der Motion verlangte Um- oder Nachrüstungspflicht wäre bei vielen Motorrädern entweder technisch gar nicht oder nur mit grossen Kosten möglich.</p><p>Dürften die Motorräder ohne Um- oder Nachrüstung künftig nicht weiterverwendet werden, träfe dies Konsumenten, die sich legal verhalten haben, indem sie ein vorschriftskonformes, EU-weit zulassungsfähiges Motorrad gekauft haben. Sie für die Lücke im geltenden Recht büssen zu lassen wäre ungerecht. Eine Rückwirkung von neuem Recht ist zudem in aller Regel nicht angebracht.</p><p>Ausserdem würden so die Halter der in der Schweiz zugelassenen Motorräder diskriminiert: Die im Ausland zugelassenen Motorräder dürften nämlich aufgrund der internationalen Übereinkommen weiterhin in der Schweiz fahren. Namentlich in den Grenzregionen, aber auch auf den Schweizer Passstrassen sind viele ausländisch immatrikulierte Motorräder unterwegs; dort hätte die Motion deshalb nicht die erhoffte Wirkung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Einführung der neuen Emissionsbegrenzungen (Euro 4 und Euro 5) auf nationaler Ebene innerhalb einer zu bestimmenden Frist die Um- oder Nachrüstung von in der Schweiz immatrikulierten Motorrädern, die speziell störende Emissionen produzieren, zu verordnen. Im Gleichschritt mit den Abgasemissionen sind Geräuschvorschriften - entweder durch die Übernahme von EU-Normen ins nationale Recht auf die gleiche Weise wie bei den Abgasnormen oder durch den Erlass von eigenen nationalen Vorschriften - ins nationale Recht einzuführen.</p><p>Eine Minderheit (Wobmann, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Grunder, Killer Hans, Knecht, Leutenegger Filippo, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Rückwirkende Umsetzung der europäischen Emissionsbegrenzungen in der Schweiz und Verstärkung der Geräuschvorschriften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es gibt heute tatsächlich Motorräder, die zwar vorschriftskonform sind, aber durch besonders störende Emissionen auffallen. Dies ist auf teils lückenhafte Zulassungsvorschriften zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um Vorschriften des EU-Rechts, zu deren Übernahme sich Bundesrat und Parlament entschlossen haben, damit auch in der Schweiz die in der Europäischen Union zugelassenen Produkte ohne Weiteres in Verkehr gebracht werden können. Der europäische Gesetzgeber hat das Problem erkannt und eine Neuregelung beschlossen, welche ab 2016 für neu typengenehmigte bzw. ab 2017 für alle neuen Motorräder gelten wird. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Regelung zeitgleich auch in der Schweiz in Kraft zu setzen.</p><p>Die neuen EU-Vorschriften enthalten neben einer wirksamen Absenkung der Emissionsgrenzwerte auch neue, zusätzliche Anforderungen bezüglich On-Board-Diagnosesysteme, Dauerhaltbarkeit oder Verdampfungsemissionen. Ebenso wird der Einbau von Klappensystemen und anderen emissionssteigernden Massnahmen verboten. Die damit eingeführten Verbesserungen lassen sich nicht einfach durch andere Einstellungen, den Ersatz von wenigen Teilen oder durch Nachrüstungen erreichen, sondern erfordern die aufwendige Entwicklung neuer Motor- und Emissionskonzepte durch die Motorradhersteller.</p><p>Die Neuregelung gilt deshalb für die ab Stichtag (im vorliegenden Fall ab 2017) neuzugelassenen Motorräder. Die heutige Lärmproblematik der Motorräder wird sich deshalb auch nicht sofort, sondern mit der laufenden Erneuerung des Motorradbestandes entschärfen.</p><p>Mit der Motion wird verlangt, die neuen Vorschriften auch für bereits im Verkehr stehende Motorräder anzuwenden. Motorräder, die noch dem technischen Stand der heutigen Vorschriften entsprechen, können indessen nicht ohne Weiteres an die weiterentwickelten EU-Vorschriften oder an allfällige gleichartige schweizerische Anforderungen angepasst werden. Die in der Motion verlangte Um- oder Nachrüstungspflicht wäre bei vielen Motorrädern entweder technisch gar nicht oder nur mit grossen Kosten möglich.</p><p>Dürften die Motorräder ohne Um- oder Nachrüstung künftig nicht weiterverwendet werden, träfe dies Konsumenten, die sich legal verhalten haben, indem sie ein vorschriftskonformes, EU-weit zulassungsfähiges Motorrad gekauft haben. Sie für die Lücke im geltenden Recht büssen zu lassen wäre ungerecht. Eine Rückwirkung von neuem Recht ist zudem in aller Regel nicht angebracht.</p><p>Ausserdem würden so die Halter der in der Schweiz zugelassenen Motorräder diskriminiert: Die im Ausland zugelassenen Motorräder dürften nämlich aufgrund der internationalen Übereinkommen weiterhin in der Schweiz fahren. Namentlich in den Grenzregionen, aber auch auf den Schweizer Passstrassen sind viele ausländisch immatrikulierte Motorräder unterwegs; dort hätte die Motion deshalb nicht die erhoffte Wirkung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Einführung der neuen Emissionsbegrenzungen (Euro 4 und Euro 5) auf nationaler Ebene innerhalb einer zu bestimmenden Frist die Um- oder Nachrüstung von in der Schweiz immatrikulierten Motorrädern, die speziell störende Emissionen produzieren, zu verordnen. Im Gleichschritt mit den Abgasemissionen sind Geräuschvorschriften - entweder durch die Übernahme von EU-Normen ins nationale Recht auf die gleiche Weise wie bei den Abgasnormen oder durch den Erlass von eigenen nationalen Vorschriften - ins nationale Recht einzuführen.</p><p>Eine Minderheit (Wobmann, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Grunder, Killer Hans, Knecht, Leutenegger Filippo, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Rückwirkende Umsetzung der europäischen Emissionsbegrenzungen in der Schweiz und Verstärkung der Geräuschvorschriften
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