Vereinfachung der Zollverfahren und Erleichterung der grenzüberschreitenden Verkehrsabwicklung

ShortId
13.4014
Id
20134014
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Vereinfachung der Zollverfahren und Erleichterung der grenzüberschreitenden Verkehrsabwicklung
AdditionalIndexing
48;Alpentransitverkehr;kombinierter Transport;Zollamt;Italien;Zolltarifpolitik;internationaler Verkehr;Vereinfachung von Verfahren;Güterverkehr auf der Schiene;Tessin
1
  • L05K1801010101, Alpentransitverkehr
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
  • L04K03010503, Italien
  • L04K07010401, Zolltarifpolitik
  • L04K18010303, kombinierter Transport
  • L05K0701040404, Zollamt
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K0301010117, Tessin
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat betont in seiner Botschaft (13.045), dass der Bau eines 4-Meter-Korridors mit einer Verbesserung der Zusammenarbeit über die Verkehrsabwicklung einhergehen muss. In der Tat sind im Grenzraum sowohl auf italienischer wie auch auf Schweizer Seite wichtige Logistikunternehmen angesiedelt. Diese sind auf eine möglichst reibungslose Abwicklung der Zollformalitäten in beide Richtungen angewiesen, nicht zuletzt um den Zugang zu den zukünftigen Terminals des 4-Meter-Korridors zu gewährleisten.</p><p>Die Verhandlungen über die Zollformalitäten sind parallel zu den Verhandlungen über die Finanzierungsmodalitäten für die Ausbauten in Italien zu führen. Solange nicht definitiv geklärt ist, auf wessen Territorium die Terminals zu liegen kommen werden, dürften noch beide Seiten ein Interesse an einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zu diesem Thema haben.</p>
  • <p>Grundlage für die internationalen Zolltransitverfahren ist das Übereinkommen EU-Efta vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (SR 0.631.242.04). Für das Übereinkommen ist auf EU-Seite die Europäische Kommission zuständig. Deswegen sind formale Verhandlungen zur Vereinfachung der Zollverfahren direkt mit Italien nicht möglich.</p><p>Reibungslose Abläufe des Schienengüterverkehrs an den Grenzübergängen sind ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Der Bundesrat ist gewillt, im Rahmen eines Berichtes aufzuzeigen, wie sich die Situation an allen Grenzübergängen zu Italien im Bahnverkehr präsentiert, wo weiteres Verbesserungspotenzial besteht und wie dieses ausgeschöpft werden kann. Die Federführung für diese Arbeiten liegt beim UVEK. Der Bericht soll weitgehend alle an den Grenzübertritten im Schienengüterverkehr beteiligten Behörden und Unternehmen einbeziehen und auch international - insbesondere mit Italien - abgestützt sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Um die Verkehrsflüsse zu erleichtern und die Wirtschaft und die Logistikbranche in dieser Grenzregion zu stärken, wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob mit Italien Verhandlungen zur Vereinfachung der Zollverfahren und zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Verkehrsabwicklung und der Betriebsabläufe aufzunehmen seien.</p>
  • Vereinfachung der Zollverfahren und Erleichterung der grenzüberschreitenden Verkehrsabwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20130045
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat betont in seiner Botschaft (13.045), dass der Bau eines 4-Meter-Korridors mit einer Verbesserung der Zusammenarbeit über die Verkehrsabwicklung einhergehen muss. In der Tat sind im Grenzraum sowohl auf italienischer wie auch auf Schweizer Seite wichtige Logistikunternehmen angesiedelt. Diese sind auf eine möglichst reibungslose Abwicklung der Zollformalitäten in beide Richtungen angewiesen, nicht zuletzt um den Zugang zu den zukünftigen Terminals des 4-Meter-Korridors zu gewährleisten.</p><p>Die Verhandlungen über die Zollformalitäten sind parallel zu den Verhandlungen über die Finanzierungsmodalitäten für die Ausbauten in Italien zu führen. Solange nicht definitiv geklärt ist, auf wessen Territorium die Terminals zu liegen kommen werden, dürften noch beide Seiten ein Interesse an einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zu diesem Thema haben.</p>
    • <p>Grundlage für die internationalen Zolltransitverfahren ist das Übereinkommen EU-Efta vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (SR 0.631.242.04). Für das Übereinkommen ist auf EU-Seite die Europäische Kommission zuständig. Deswegen sind formale Verhandlungen zur Vereinfachung der Zollverfahren direkt mit Italien nicht möglich.</p><p>Reibungslose Abläufe des Schienengüterverkehrs an den Grenzübergängen sind ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Der Bundesrat ist gewillt, im Rahmen eines Berichtes aufzuzeigen, wie sich die Situation an allen Grenzübergängen zu Italien im Bahnverkehr präsentiert, wo weiteres Verbesserungspotenzial besteht und wie dieses ausgeschöpft werden kann. Die Federführung für diese Arbeiten liegt beim UVEK. Der Bericht soll weitgehend alle an den Grenzübertritten im Schienengüterverkehr beteiligten Behörden und Unternehmen einbeziehen und auch international - insbesondere mit Italien - abgestützt sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Um die Verkehrsflüsse zu erleichtern und die Wirtschaft und die Logistikbranche in dieser Grenzregion zu stärken, wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob mit Italien Verhandlungen zur Vereinfachung der Zollverfahren und zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Verkehrsabwicklung und der Betriebsabläufe aufzunehmen seien.</p>
    • Vereinfachung der Zollverfahren und Erleichterung der grenzüberschreitenden Verkehrsabwicklung

Back to List