Nicht mehr benötigte Immobilien des VBS im Sinne der Öffentlichkeit nutzen

ShortId
13.4015
Id
20134015
Updated
24.06.2025 23:45
Language
de
Title
Nicht mehr benötigte Immobilien des VBS im Sinne der Öffentlichkeit nutzen
AdditionalIndexing
09;militärische Anlage;Evaluation;öffentliche Infrastruktur;VBS;Bundesbauten
1
  • L04K04020105, militärische Anlage
  • L03K080403, VBS
  • L06K070503030301, Bundesbauten
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der heutige Immobilienbestand der Armee entspricht einem Wiederbeschaffungswert von 24 Milliarden Franken. Aufgrund der in den letzten Jahren vorgenommenen Verkleinerung der Armee (Übergang von der Armee 95 zur Armee XXI) werden sehr viele Immobilien von dieser nicht mehr benötigt, womit sie anderen Nutzungen zugeführt werden können. Mit der Weiterentwicklung der Armee steht ein weiterer bedeutender Abbauschritt bevor. Gemäss dem Erläuternden Bericht zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vom 26. Juni 2013, Ziffer 8.1, soll der Immobilienbestand um mehr als ein Drittel verringert werden.</p><p>Die Finanzkommission, insbesondere ihre für das VBS zuständige Subkommission, befasst sich seit Jahren bei der Beratung von Voranschlag und Rechnung mit dem Verkauf von nicht mehr benötigten Immobilien. Die Finanzkommission hat dabei festgestellt, dass sich in Bezug auf die Verkäufe von Immobilien durch die dafür zuständige Armasuisse Immobilien verschiedene Fragen stellen, weshalb sie aufgrund der künftig vielen abzubauenden Immobilien dieses Kommissionspostulat beschloss.</p><p>Derzeit fehlt es für das Parlament an genügender Transparenz, wie viele Immobilien vom Kernbestand in den sogenannten Dispositionsbestand überführt worden sind und künftig noch überführt werden sollen. Auch wenn die Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Armee noch nicht vorliegt und die parlamentarische Beratung noch nicht begonnen hat, muss zumindest angedacht sein, wie viele Immobilien künftig nicht mehr benötigt werden. Auch Überlegungen im Hinblick auf das Stationierungskonzept der Armee müssen bereits vorhanden sein, und es muss eine Strategie bestehen, was mit diesen Immobilien geschehen soll. Der Bericht hat deshalb die Fakten (Kategorie von nicht mehr benötigten Immobilien mit Angabe der Anzahl der Objekte pro Kategorie) transparent darzustellen (Ziff. 1 des Postulates).</p><p>Nicht mehr benötigte Immobilien werden wenn möglich verkauft oder im Baurecht abgegeben, sofern sie dafür geeignet sind und ein Interesse Dritter besteht. Angesichts des vor allem in Städten oder Agglomerationen knappen Angebots an Land und/oder Immobilien vermag die Umnutzung von nicht mehr benötigten Armeeimmobilien die Situation zu entschärfen. Für die Finanzkommission ist klar, dass dieser Weg beschritten werden muss. Wie dieses Ziel am sinnvollsten erreicht werden kann, war Auslöser des Postulates. Für die Finanzkommission ist dabei nicht klar, ob der Verkauf oder die Abgabe im Baurecht die für den Bund bessere Lösung ist, da beide Methoden Vor- und Nachteile aufweisen. Fragen stellen sich auch in Bezug auf die Praxis beim Verkauf oder bei der Abgabe im Baurecht. Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (SR 172.010.21) gibt bei mehreren Kaufinteressenten die Reihenfolge der Anfrage, ob ein Kaufinteresse bestehe, vor (Eigenbedarf Bund, Kantone, Gemeinden, Private). An wen in den letzten Jahren Gebäude verkauft oder im Baurecht abgegeben wurden, ist für das Parlament von Interesse. Der Bericht hat dies aufzuzeigen.</p><p>Überprüft werden sollte auch die Verwaltung der Immobilien des Bundes. Neben Armasuisse ist auch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) im Bereich der Immobilien tätig. Es stellt sich die Frage, ob diese seit Längerem bestehende Lösung angepasst werden muss, wie es bereits das Postulat Vitali 12.4065, "Eine einzige Dienststelle für zivile und militärische Immobilien", verlangt. So handelt es sich bei verkaufsfähigen Objekten wohl teilweise um Verwaltungsgebäude, für die sonst das BBL zuständig ist. Hier eröffnet sich eventuell ein Effizienzpotenzial bei der Verwaltung der Immobilien des Bundes. Der Bericht hat die Überlegungen darzustellen, wieso die bestehende Lösung besser ist als eine Zusammenführung in einem Amt.</p><p>Die Finanzkommission wird nach der Vorlage des Berichtes entscheiden, ob für sie Handlungsbedarf besteht.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie er freiwerdende Immobilien des VBS öffentlichen und der Öffentlichkeit dienlichen Nutzungen zuführen kann.</p><p>Der Bericht soll dabei Antworten auf mindestens folgende Fragen liefern.</p><p>1. Der Bericht soll aufzeigen, wie viele und welche Art von Immobilien der Armee in den nächsten Jahren, insbesondere aufgrund der Weiterentwicklung der Armee, voraussichtlich vom Kern- in den sogenannten Dispositionsbestand überführt werden. Des Weiteren ist darzustellen, welche Immobilien sich für öffentliche Zwecke des Bundes, der Gemeinden und Kantone, welche sich für Wohnzwecke und welche sich für Gewerbezwecke eignen.</p><p>2. Wie können die langfristigen Interessen des Bundes bei den (zumindest derzeit) von der Armee nicht mehr benötigten Immobilien gesichert werden? In welchen Fällen sind die Bundesinteressen besser durch den Verkauf, in welchen besser durch die Abgabe im Baurecht gesichert (Darstellung der Vor- und Nachteile)? Welche Strategie verfolgt Armasuisse Immobilien heute und künftig in Bezug auf die Frage "Verkauf oder Abgabe im Baurecht?"?</p><p>3. Der Bericht hat die Gründe für die derzeitige Organisation der Immobilienverwaltung beim Bund mit zwei in unterschiedlichen Departementen angesiedelten Ämtern (BBL im EFD, Armasuisse Immobilien im VBS) aufzuzeigen.</p>
  • Nicht mehr benötigte Immobilien des VBS im Sinne der Öffentlichkeit nutzen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20130041
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der heutige Immobilienbestand der Armee entspricht einem Wiederbeschaffungswert von 24 Milliarden Franken. Aufgrund der in den letzten Jahren vorgenommenen Verkleinerung der Armee (Übergang von der Armee 95 zur Armee XXI) werden sehr viele Immobilien von dieser nicht mehr benötigt, womit sie anderen Nutzungen zugeführt werden können. Mit der Weiterentwicklung der Armee steht ein weiterer bedeutender Abbauschritt bevor. Gemäss dem Erläuternden Bericht zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vom 26. Juni 2013, Ziffer 8.1, soll der Immobilienbestand um mehr als ein Drittel verringert werden.</p><p>Die Finanzkommission, insbesondere ihre für das VBS zuständige Subkommission, befasst sich seit Jahren bei der Beratung von Voranschlag und Rechnung mit dem Verkauf von nicht mehr benötigten Immobilien. Die Finanzkommission hat dabei festgestellt, dass sich in Bezug auf die Verkäufe von Immobilien durch die dafür zuständige Armasuisse Immobilien verschiedene Fragen stellen, weshalb sie aufgrund der künftig vielen abzubauenden Immobilien dieses Kommissionspostulat beschloss.</p><p>Derzeit fehlt es für das Parlament an genügender Transparenz, wie viele Immobilien vom Kernbestand in den sogenannten Dispositionsbestand überführt worden sind und künftig noch überführt werden sollen. Auch wenn die Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Armee noch nicht vorliegt und die parlamentarische Beratung noch nicht begonnen hat, muss zumindest angedacht sein, wie viele Immobilien künftig nicht mehr benötigt werden. Auch Überlegungen im Hinblick auf das Stationierungskonzept der Armee müssen bereits vorhanden sein, und es muss eine Strategie bestehen, was mit diesen Immobilien geschehen soll. Der Bericht hat deshalb die Fakten (Kategorie von nicht mehr benötigten Immobilien mit Angabe der Anzahl der Objekte pro Kategorie) transparent darzustellen (Ziff. 1 des Postulates).</p><p>Nicht mehr benötigte Immobilien werden wenn möglich verkauft oder im Baurecht abgegeben, sofern sie dafür geeignet sind und ein Interesse Dritter besteht. Angesichts des vor allem in Städten oder Agglomerationen knappen Angebots an Land und/oder Immobilien vermag die Umnutzung von nicht mehr benötigten Armeeimmobilien die Situation zu entschärfen. Für die Finanzkommission ist klar, dass dieser Weg beschritten werden muss. Wie dieses Ziel am sinnvollsten erreicht werden kann, war Auslöser des Postulates. Für die Finanzkommission ist dabei nicht klar, ob der Verkauf oder die Abgabe im Baurecht die für den Bund bessere Lösung ist, da beide Methoden Vor- und Nachteile aufweisen. Fragen stellen sich auch in Bezug auf die Praxis beim Verkauf oder bei der Abgabe im Baurecht. Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (SR 172.010.21) gibt bei mehreren Kaufinteressenten die Reihenfolge der Anfrage, ob ein Kaufinteresse bestehe, vor (Eigenbedarf Bund, Kantone, Gemeinden, Private). An wen in den letzten Jahren Gebäude verkauft oder im Baurecht abgegeben wurden, ist für das Parlament von Interesse. Der Bericht hat dies aufzuzeigen.</p><p>Überprüft werden sollte auch die Verwaltung der Immobilien des Bundes. Neben Armasuisse ist auch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) im Bereich der Immobilien tätig. Es stellt sich die Frage, ob diese seit Längerem bestehende Lösung angepasst werden muss, wie es bereits das Postulat Vitali 12.4065, "Eine einzige Dienststelle für zivile und militärische Immobilien", verlangt. So handelt es sich bei verkaufsfähigen Objekten wohl teilweise um Verwaltungsgebäude, für die sonst das BBL zuständig ist. Hier eröffnet sich eventuell ein Effizienzpotenzial bei der Verwaltung der Immobilien des Bundes. Der Bericht hat die Überlegungen darzustellen, wieso die bestehende Lösung besser ist als eine Zusammenführung in einem Amt.</p><p>Die Finanzkommission wird nach der Vorlage des Berichtes entscheiden, ob für sie Handlungsbedarf besteht.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie er freiwerdende Immobilien des VBS öffentlichen und der Öffentlichkeit dienlichen Nutzungen zuführen kann.</p><p>Der Bericht soll dabei Antworten auf mindestens folgende Fragen liefern.</p><p>1. Der Bericht soll aufzeigen, wie viele und welche Art von Immobilien der Armee in den nächsten Jahren, insbesondere aufgrund der Weiterentwicklung der Armee, voraussichtlich vom Kern- in den sogenannten Dispositionsbestand überführt werden. Des Weiteren ist darzustellen, welche Immobilien sich für öffentliche Zwecke des Bundes, der Gemeinden und Kantone, welche sich für Wohnzwecke und welche sich für Gewerbezwecke eignen.</p><p>2. Wie können die langfristigen Interessen des Bundes bei den (zumindest derzeit) von der Armee nicht mehr benötigten Immobilien gesichert werden? In welchen Fällen sind die Bundesinteressen besser durch den Verkauf, in welchen besser durch die Abgabe im Baurecht gesichert (Darstellung der Vor- und Nachteile)? Welche Strategie verfolgt Armasuisse Immobilien heute und künftig in Bezug auf die Frage "Verkauf oder Abgabe im Baurecht?"?</p><p>3. Der Bericht hat die Gründe für die derzeitige Organisation der Immobilienverwaltung beim Bund mit zwei in unterschiedlichen Departementen angesiedelten Ämtern (BBL im EFD, Armasuisse Immobilien im VBS) aufzuzeigen.</p>
    • Nicht mehr benötigte Immobilien des VBS im Sinne der Öffentlichkeit nutzen

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