Mitverantwortung der Schweiz beim Umgang mit Land im Rest der Welt
- ShortId
-
13.4021
- Id
-
20134021
- Updated
-
28.07.2023 07:03
- Language
-
de
- Title
-
Mitverantwortung der Schweiz beim Umgang mit Land im Rest der Welt
- AdditionalIndexing
-
08;55;Entwicklungsland;Bodenmarkt;Waldwirtschaft;Bodenrecht;Kleinbauer/-bäuerin;Investitionsrisikogarantie;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Entwicklungszusammenarbeit;Sicherung der Versorgung;Fischer/in
- 1
-
- L04K01020405, Bodenrecht
- L06K140105060102, Kleinbauer/-bäuerin
- L05K1401060501, Fischer/in
- L05K0704020103, Entwicklungsland
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L03K140107, Waldwirtschaft
- L05K1109010602, Investitionsrisikogarantie
- L04K01020403, Bodenmarkt
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Entwicklungspolitik des Bundes, insbesondere der Deza, bildet die verantwortungsvolle Landgouvernanz seit Langem eine wichtige Frage. Die Schweiz setzt sich deshalb aktiv für die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Zusammenhang mit der nationalen Ernährungssicherheit ein, die 2012 vom Ausschuss für Welternährungssicherheit der Vereinten Nationen (Committee on World Food Security, CFS) verabschiedet wurden. Damit trägt ein langjähriges Engagement der Schweiz Früchte.</p><p>1. Mit der Verabschiedung dieser nichtbindenden Leitlinien wurde die Landgouvernanz auf die Agenda zahlreicher Entwicklungsländer gesetzt. Seither haben sich mehr als hundert Länder, darunter viele Entwicklungsländer, diese Leitlinien zu eigen gemacht. Gewisse von ihnen, darunter Myanmar, Nepal und Nigeria, haben bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) technische Hilfe für die Umsetzung der Leitlinien angefordert. Zu den positiven Signalen gehören auch die ausdrückliche Unterstützung für die Umsetzung der Leitlinien, die in der offiziellen Erklärung zum G-8-Gipfel geäussert wird, die Ankündigung der Weltbank, dass sie ihre Aktivitäten im Bereich der Landgouvernanz auf diese Leitlinien stützen wird, und die Tatsache, dass sich mehrere multinationale Agrar- und Lebensmittelunternehmen verpflichtet haben, Versorgungsketten für Zucker aufzubauen, bei denen die Boden- und Landnutzungsrechte der ländlichen Bevölkerung respektiert werden.</p><p>2. Die Schweiz unterstützt die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien auf dem afrikanischen Kontinent und auf der ganzen Welt. So finanziert sie unter anderem das Mehrjahresprogramm der FAO mit, in dessen Rahmen zehn regionale Workshops zur Sensibilisierung für die Leitlinien organisiert wurden. Ausserdem wurden die ersten zwei thematischen Leitfäden (zur Gender-Frage und zu Boden- und Landnutzungsrechten im Bereich der Waldwirtschaft) und ein Online-Lehrgang zu den Leitlinien erarbeitet und in mehrere Sprachen übersetzt.</p><p>3. Bei den Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen (ISA) schlägt die Schweiz ihren Verhandlungspartnern seit 2012 zusätzliche Nachhaltigkeitsbestimmungen vor. Unter anderem wird in der Präambel darauf hingewiesen, dass die Investoren ermutigt werden, die international anerkannten Standards für die soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR) anzuwenden. Angesichts der grossen Zahl derartiger Standards werden einzelne Standards nicht spezifisch erwähnt.</p><p>4. Die Freiwilligen Leitlinien gelten nur im Bereich der Boden- und Landnutzungsrechte. Um die ganze Problematik der landwirtschaftlichen Investitionen zu erfassen, hat der Ausschuss für Welternährungssicherheit einen Prozess lanciert, in dessen Rahmen Grundsätze für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Investitionen (Principles for Responsible Agricultural Investments, RAI) erarbeitet werden sollen. Mit diesen Grundsätzen soll eine verantwortungsvolle Investitionstätigkeit gefördert werden, die zur Sicherheit und Qualität der Ernährung der Bevölkerung beiträgt und die schrittweise Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit ermöglicht. Die Schweiz unterstützt die Ausarbeitung der RAI. Die Grundsätze sollen im Oktober 2014 vom CFS verabschiedet werden. Des Weiteren beteiligt sich die Schweiz aktiv an den im Oktober 2013 lancierten Arbeiten der OECD zur Ausarbeitung von Richtlinien für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bei landwirtschaftlichen Zulieferketten. Schliesslich engagiert sich die Schweiz im derzeit laufenden Prozess des Menschenrechtsrates zur Ausarbeitung eines neuen Instruments über die Rechte von Bauern und Menschen im ländlichen Raum.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz beteiligte sich aktiv an der Ausarbeitung der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Zusammenhang mit der nationalen Ernährungssicherheit, die 2012 vom Ausschuss für Welternährungssicherheit einstimmig verabschiedet wurden. Diese Leitlinien sollen legitime Landrechte besser schützen und die lokalen Organisationen befähigen, angemessen mit den Rechten der kleinen Landwirte, Fischer, Hirten und Waldnutzer umzugehen.</p><p>Folgende Fragen richte ich nun an den Bundesrat:</p><p>1. Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Leitlinien in den Entwicklungsländern?</p><p>2. Welche konkreten Projekte unterstützt die Schweiz in diesem Zusammenhang?</p><p>3. Sind diese Leitlinien ein fester Bestandteil der Investitionsschutzabkommen?</p><p>4. Welche anderen Massnahmen werden ergriffen, um zu verhindern, dass sich Schweizer Investoren beteiligen an Landnahmen in Entwicklungsländern oder an anderen Landgeschäften, die der Ernährungssicherheit der lokalen Bevölkerung schaden?</p>
- Mitverantwortung der Schweiz beim Umgang mit Land im Rest der Welt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Entwicklungspolitik des Bundes, insbesondere der Deza, bildet die verantwortungsvolle Landgouvernanz seit Langem eine wichtige Frage. Die Schweiz setzt sich deshalb aktiv für die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Zusammenhang mit der nationalen Ernährungssicherheit ein, die 2012 vom Ausschuss für Welternährungssicherheit der Vereinten Nationen (Committee on World Food Security, CFS) verabschiedet wurden. Damit trägt ein langjähriges Engagement der Schweiz Früchte.</p><p>1. Mit der Verabschiedung dieser nichtbindenden Leitlinien wurde die Landgouvernanz auf die Agenda zahlreicher Entwicklungsländer gesetzt. Seither haben sich mehr als hundert Länder, darunter viele Entwicklungsländer, diese Leitlinien zu eigen gemacht. Gewisse von ihnen, darunter Myanmar, Nepal und Nigeria, haben bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) technische Hilfe für die Umsetzung der Leitlinien angefordert. Zu den positiven Signalen gehören auch die ausdrückliche Unterstützung für die Umsetzung der Leitlinien, die in der offiziellen Erklärung zum G-8-Gipfel geäussert wird, die Ankündigung der Weltbank, dass sie ihre Aktivitäten im Bereich der Landgouvernanz auf diese Leitlinien stützen wird, und die Tatsache, dass sich mehrere multinationale Agrar- und Lebensmittelunternehmen verpflichtet haben, Versorgungsketten für Zucker aufzubauen, bei denen die Boden- und Landnutzungsrechte der ländlichen Bevölkerung respektiert werden.</p><p>2. Die Schweiz unterstützt die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien auf dem afrikanischen Kontinent und auf der ganzen Welt. So finanziert sie unter anderem das Mehrjahresprogramm der FAO mit, in dessen Rahmen zehn regionale Workshops zur Sensibilisierung für die Leitlinien organisiert wurden. Ausserdem wurden die ersten zwei thematischen Leitfäden (zur Gender-Frage und zu Boden- und Landnutzungsrechten im Bereich der Waldwirtschaft) und ein Online-Lehrgang zu den Leitlinien erarbeitet und in mehrere Sprachen übersetzt.</p><p>3. Bei den Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen (ISA) schlägt die Schweiz ihren Verhandlungspartnern seit 2012 zusätzliche Nachhaltigkeitsbestimmungen vor. Unter anderem wird in der Präambel darauf hingewiesen, dass die Investoren ermutigt werden, die international anerkannten Standards für die soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR) anzuwenden. Angesichts der grossen Zahl derartiger Standards werden einzelne Standards nicht spezifisch erwähnt.</p><p>4. Die Freiwilligen Leitlinien gelten nur im Bereich der Boden- und Landnutzungsrechte. Um die ganze Problematik der landwirtschaftlichen Investitionen zu erfassen, hat der Ausschuss für Welternährungssicherheit einen Prozess lanciert, in dessen Rahmen Grundsätze für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Investitionen (Principles for Responsible Agricultural Investments, RAI) erarbeitet werden sollen. Mit diesen Grundsätzen soll eine verantwortungsvolle Investitionstätigkeit gefördert werden, die zur Sicherheit und Qualität der Ernährung der Bevölkerung beiträgt und die schrittweise Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit ermöglicht. Die Schweiz unterstützt die Ausarbeitung der RAI. Die Grundsätze sollen im Oktober 2014 vom CFS verabschiedet werden. Des Weiteren beteiligt sich die Schweiz aktiv an den im Oktober 2013 lancierten Arbeiten der OECD zur Ausarbeitung von Richtlinien für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bei landwirtschaftlichen Zulieferketten. Schliesslich engagiert sich die Schweiz im derzeit laufenden Prozess des Menschenrechtsrates zur Ausarbeitung eines neuen Instruments über die Rechte von Bauern und Menschen im ländlichen Raum.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz beteiligte sich aktiv an der Ausarbeitung der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Zusammenhang mit der nationalen Ernährungssicherheit, die 2012 vom Ausschuss für Welternährungssicherheit einstimmig verabschiedet wurden. Diese Leitlinien sollen legitime Landrechte besser schützen und die lokalen Organisationen befähigen, angemessen mit den Rechten der kleinen Landwirte, Fischer, Hirten und Waldnutzer umzugehen.</p><p>Folgende Fragen richte ich nun an den Bundesrat:</p><p>1. Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Leitlinien in den Entwicklungsländern?</p><p>2. Welche konkreten Projekte unterstützt die Schweiz in diesem Zusammenhang?</p><p>3. Sind diese Leitlinien ein fester Bestandteil der Investitionsschutzabkommen?</p><p>4. Welche anderen Massnahmen werden ergriffen, um zu verhindern, dass sich Schweizer Investoren beteiligen an Landnahmen in Entwicklungsländern oder an anderen Landgeschäften, die der Ernährungssicherheit der lokalen Bevölkerung schaden?</p>
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