Erfahrungen mit direkter Medien- und Journalismusförderung im Rundfunkbereich

ShortId
13.4024
Id
20134024
Updated
14.11.2025 07:51
Language
de
Title
Erfahrungen mit direkter Medien- und Journalismusförderung im Rundfunkbereich
AdditionalIndexing
34;Unternehmensbeihilfe;Berichterstattung durch die Medien;Presseförderung;Kostenrechnung;privates Massenmedium;Evaluation;Qualitätssicherung;Radio- und Fernsehgebühren;Meinungsfreiheit;Beruf in der Kommunikationsbranche
1
  • L05K1202050106, privates Massenmedium
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L06K120205010503, Presseförderung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K12020302, Beruf in der Kommunikationsbranche
  • L04K12020402, Berichterstattung durch die Medien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Seit der Neukonzessionierung 2008 fliessen jährlich 54 Millionen Franken zu den gebührenfinanzierten lokalen Radio- und Fernsehstationen. In den publizistisch meist nicht verwöhnten Berg- und Randregionen leisten die gebührenunterstützten Lokalradios nachweislich einen wertvollen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt, ebenso wie die nichtkommerziellen Gebührenradios in den Agglomerationen eine willkommene Bereicherung des Medienangebotes darstellen. Ohne Gebührenunterstützung könnte kein regionaler Privatfernsehsender mit publizistischem Leistungsauftrag überleben.</p><p>2. Das Ziel der direkten Unterstützung von Rundfunkveranstaltern mittels Gebührengeldern lässt sich nicht mit der indirekten Presseförderung vergleichen. Die Wahrung und Förderung eines qualitativ hochstehenden Service public steht im Mittelpunkt des Radio- und Fernsehgesetzes. Im Pressebereich hat der Bund demgegenüber keine inhaltsbezogene Regulierungskompetenz. Mit ihrem Ziel, die Titelvielfalt im Bereich der Lokal- und Regional- sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse zu schützen, verfolgt die indirekte Presseförderung gewiss auch einen demokratiepolitischen Zweck. Die Qualität der Publikationen und ihre inhaltliche Vielfalt bleiben aber dabei unberücksichtigt. Der Bundesrat hat schon wiederholt auf die umstrittene Wirkung der indirekten Presseförderung hingewiesen.</p><p>3. Nein. Diese Frage wird in der kontinuierlichen Programmforschung des Bakom nicht behandelt. Wohl enthalten die Konzessionen Vorgaben, wonach die Veranstalter publizistische Leistungen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport zu erbringen haben. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben sind die Radio- und Fernsehstationen aber frei, ihre Programmautonomie ist gewahrt.</p><p>4. Die Vorgaben wurden seinerzeit so konzipiert, dass ihre Umsetzung quantitativ (z. B. Budget für die externe Aus- und Weiterbildung) oder qualitativ (z. B. Systematik der journalistischen Produktion) überprüft werden kann. Aufgrund der fünfjährigen Erfahrung erachtet der Bundesrat die Vorgaben in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht im Grossen und Ganzen als praktikabel und effizient. Dies zeigen auf der Inputseite die Evaluationsberichte zu den Qualitätssicherungssystemen der Veranstalter sowie auf der Outputseite die Ergebnisse der Programmbegleitforschung.</p><p>5. Die 12 konzessionierten UKW-Radios in Berg- und Randregionen erhalten jährlich insgesamt 16 961 010 Franken, die 9 komplementären, nichtkommerziellen UKW-Radios 2 910 367 Franken und die Regionalfernsehstationen 34 600 000 Franken. Die Gebührenbeträge dieser Veranstalter gelten grundsätzlich bis 2019. Die einzelnen Beträge sind in den jeweiligen Konzessionen verankert. Die Konzessionen wie auch Übersichtstabellen sind unter www.bakom.admin.ch publiziert (Themen &gt; Radio &amp; Fernsehen &gt; Infos über Programmveranstalter &gt; Gebührenanteile &gt; Zahlen &amp; Fakten).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit beinahe zwanzig Jahren kennt die Schweiz mit dem Gebührensplitting im Bereich privater Rundfunkmedien ein Modell der direkten Medien- und Journalismusförderung. Private Radio- und Fernsehbetreiber, oftmals Tochtergesellschaften der auch im Pressebereich dominierenden Medienkonzerne, erhalten dabei einen Anteil der Gebührengelder, wenn sie gewisse Input- und Outputkriterien erfüllen.</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat den Beitrag dieser Form der direkten Medienförderung an die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz dieser Radio- und TV-Stationen und damit an die publizistische Vielfalt in der Schweiz ein?</p><p>2. Wie bewertet er diese Erfahrungen im Vergleich mit denjenigen zur indirekten Presseförderung bezüglich Zielkonformität (Vielfalts- und Qualitätsförderung)?</p><p>3. Gibt es aus den zahlreichen Studien und Berichten (z. B. Begleitforschung), die im Zusammenhang mit dem Gebührensplitting erarbeitet wurden, irgendwelche Hinweise auf staatliche Eingriffe in die journalistische Autonomie oder in das freie Programmschaffen?</p><p>4. Zu welchen gesonderten Beurteilungen kommt er bezüglich der Effektivität und Praktikabilität der Vorgaben auf organisationsbezogener Ebene (Inputkriterien) und der Vorgaben auf inhaltlicher Ebene (Outputkriterien)?</p><p>5. Wie viel Geld ging in den letzten fünf Jahren an welchen Sender?</p>
  • Erfahrungen mit direkter Medien- und Journalismusförderung im Rundfunkbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Seit der Neukonzessionierung 2008 fliessen jährlich 54 Millionen Franken zu den gebührenfinanzierten lokalen Radio- und Fernsehstationen. In den publizistisch meist nicht verwöhnten Berg- und Randregionen leisten die gebührenunterstützten Lokalradios nachweislich einen wertvollen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt, ebenso wie die nichtkommerziellen Gebührenradios in den Agglomerationen eine willkommene Bereicherung des Medienangebotes darstellen. Ohne Gebührenunterstützung könnte kein regionaler Privatfernsehsender mit publizistischem Leistungsauftrag überleben.</p><p>2. Das Ziel der direkten Unterstützung von Rundfunkveranstaltern mittels Gebührengeldern lässt sich nicht mit der indirekten Presseförderung vergleichen. Die Wahrung und Förderung eines qualitativ hochstehenden Service public steht im Mittelpunkt des Radio- und Fernsehgesetzes. Im Pressebereich hat der Bund demgegenüber keine inhaltsbezogene Regulierungskompetenz. Mit ihrem Ziel, die Titelvielfalt im Bereich der Lokal- und Regional- sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse zu schützen, verfolgt die indirekte Presseförderung gewiss auch einen demokratiepolitischen Zweck. Die Qualität der Publikationen und ihre inhaltliche Vielfalt bleiben aber dabei unberücksichtigt. Der Bundesrat hat schon wiederholt auf die umstrittene Wirkung der indirekten Presseförderung hingewiesen.</p><p>3. Nein. Diese Frage wird in der kontinuierlichen Programmforschung des Bakom nicht behandelt. Wohl enthalten die Konzessionen Vorgaben, wonach die Veranstalter publizistische Leistungen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport zu erbringen haben. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben sind die Radio- und Fernsehstationen aber frei, ihre Programmautonomie ist gewahrt.</p><p>4. Die Vorgaben wurden seinerzeit so konzipiert, dass ihre Umsetzung quantitativ (z. B. Budget für die externe Aus- und Weiterbildung) oder qualitativ (z. B. Systematik der journalistischen Produktion) überprüft werden kann. Aufgrund der fünfjährigen Erfahrung erachtet der Bundesrat die Vorgaben in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht im Grossen und Ganzen als praktikabel und effizient. Dies zeigen auf der Inputseite die Evaluationsberichte zu den Qualitätssicherungssystemen der Veranstalter sowie auf der Outputseite die Ergebnisse der Programmbegleitforschung.</p><p>5. Die 12 konzessionierten UKW-Radios in Berg- und Randregionen erhalten jährlich insgesamt 16 961 010 Franken, die 9 komplementären, nichtkommerziellen UKW-Radios 2 910 367 Franken und die Regionalfernsehstationen 34 600 000 Franken. Die Gebührenbeträge dieser Veranstalter gelten grundsätzlich bis 2019. Die einzelnen Beträge sind in den jeweiligen Konzessionen verankert. Die Konzessionen wie auch Übersichtstabellen sind unter www.bakom.admin.ch publiziert (Themen &gt; Radio &amp; Fernsehen &gt; Infos über Programmveranstalter &gt; Gebührenanteile &gt; Zahlen &amp; Fakten).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit beinahe zwanzig Jahren kennt die Schweiz mit dem Gebührensplitting im Bereich privater Rundfunkmedien ein Modell der direkten Medien- und Journalismusförderung. Private Radio- und Fernsehbetreiber, oftmals Tochtergesellschaften der auch im Pressebereich dominierenden Medienkonzerne, erhalten dabei einen Anteil der Gebührengelder, wenn sie gewisse Input- und Outputkriterien erfüllen.</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat den Beitrag dieser Form der direkten Medienförderung an die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz dieser Radio- und TV-Stationen und damit an die publizistische Vielfalt in der Schweiz ein?</p><p>2. Wie bewertet er diese Erfahrungen im Vergleich mit denjenigen zur indirekten Presseförderung bezüglich Zielkonformität (Vielfalts- und Qualitätsförderung)?</p><p>3. Gibt es aus den zahlreichen Studien und Berichten (z. B. Begleitforschung), die im Zusammenhang mit dem Gebührensplitting erarbeitet wurden, irgendwelche Hinweise auf staatliche Eingriffe in die journalistische Autonomie oder in das freie Programmschaffen?</p><p>4. Zu welchen gesonderten Beurteilungen kommt er bezüglich der Effektivität und Praktikabilität der Vorgaben auf organisationsbezogener Ebene (Inputkriterien) und der Vorgaben auf inhaltlicher Ebene (Outputkriterien)?</p><p>5. Wie viel Geld ging in den letzten fünf Jahren an welchen Sender?</p>
    • Erfahrungen mit direkter Medien- und Journalismusförderung im Rundfunkbereich

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