Reduzierter Mehrwertsteuersatz auch für E-Papers

ShortId
13.4030
Id
20134030
Updated
28.07.2023 07:13
Language
de
Title
Reduzierter Mehrwertsteuersatz auch für E-Papers
AdditionalIndexing
24;34;elektronischer Handel;Mehrwertsteuersatz;Datenübertragung;Gleichbehandlung;Online-Medium;Zeitung
1
  • L05K1107010301, Mehrwertsteuersatz
  • L06K120202010503, Online-Medium
  • L04K02021703, Zeitung
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0701010202, elektronischer Handel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gedruckte Zeitungen werden nach geltendem Recht zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Immer mehr Leute lesen denselben Inhalt heute jedoch als E-Paper. Diese E-Papers hingegen werden nicht zum reduzierten Satz besteuert. Für diese Diskriminierung gibt es keine objektiven Gründe. Die unterschiedlichen Steuersätze sind allein darauf zurückzuführen, dass die elektronische Form der Zeitungen noch wenig bekannt war, als das geltende Gesetz beschlossen wurde.</p><p>Mit den meisten Zeitungsabonnementen erhält der Kunde heute die Möglichkeit, die Informationen mittels gedruckter Zeitung auch per E-Paper zu lesen. Für die Verlage ist es sehr aufwendig, genaue Statistik zu führen, wer wann was auf welchem Träger liest. Deshalb ist es sinnvoll, das Mehrwertsteuergesetz entsprechend anzupassen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Analog zur Motion 12.3947, "Reduzierte Mehrwertsteuer auch für E-Books", wird der Bundesrat beauftragt, in der laufenden Revision des Mehrwertsteuergesetzes (Teil B) vorzusehen, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der heute für gedruckte Zeitungen gilt, auch für E-Papers angewendet wird.</p>
  • Reduzierter Mehrwertsteuersatz auch für E-Papers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gedruckte Zeitungen werden nach geltendem Recht zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Immer mehr Leute lesen denselben Inhalt heute jedoch als E-Paper. Diese E-Papers hingegen werden nicht zum reduzierten Satz besteuert. Für diese Diskriminierung gibt es keine objektiven Gründe. Die unterschiedlichen Steuersätze sind allein darauf zurückzuführen, dass die elektronische Form der Zeitungen noch wenig bekannt war, als das geltende Gesetz beschlossen wurde.</p><p>Mit den meisten Zeitungsabonnementen erhält der Kunde heute die Möglichkeit, die Informationen mittels gedruckter Zeitung auch per E-Paper zu lesen. Für die Verlage ist es sehr aufwendig, genaue Statistik zu führen, wer wann was auf welchem Träger liest. Deshalb ist es sinnvoll, das Mehrwertsteuergesetz entsprechend anzupassen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Analog zur Motion 12.3947, "Reduzierte Mehrwertsteuer auch für E-Books", wird der Bundesrat beauftragt, in der laufenden Revision des Mehrwertsteuergesetzes (Teil B) vorzusehen, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der heute für gedruckte Zeitungen gilt, auch für E-Papers angewendet wird.</p>
    • Reduzierter Mehrwertsteuersatz auch für E-Papers

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