Stand der Umsetzung des Berichtes "Menschenhandel in der Schweiz"
- ShortId
-
13.4034
- Id
-
20134034
- Updated
-
28.07.2023 07:03
- Language
-
de
- Title
-
Stand der Umsetzung des Berichtes "Menschenhandel in der Schweiz"
- AdditionalIndexing
-
28;Aktionsprogramm;Bericht;Schutz der Familie;Einwanderung;Vollzug von Beschlüssen;Menschenhandel;Opferhilfe;Stellung der Frau;Gesetz
- 1
-
- L06K050102010303, Menschenhandel
- L05K0103030401, Schutz der Familie
- L05K0501020501, Opferhilfe
- L03K010104, Stellung der Frau
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K01080303, Einwanderung
- L03K020206, Bericht
- L05K0703050101, Aktionsprogramm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bericht "Menschenhandel in der Schweiz" datiert von September 2001 und enthält in Kapitel 5 die Empfehlungen der damaligen interdepartementalen Arbeitsgruppe Menschenhandel, mitunter die Errichtung einer Koordinationsstelle zur Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels. Der Bundesrat hat die Gründung einer solchen Koordinationsstelle anlässlich seiner Stellungnahme in Erfüllung der Motion Vermot-Mangold 00.3055, "Frauenhandel. Schutzprogramm für Betroffene", unterstützt.</p><p>In der Folge hat das EJPD Anfang 2003 die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) gegründet. Als nationale Plattform entwickelt sie gesamtschweizerische Strategien und Konzepte gegen die beiden Phänomene. Die KSMM setzt sich zusammen aus den mit der Bekämpfung von Menschenhandel und/oder Menschenschmuggel betrauten Stellen von Bund und Kantonen sowie interessierten Nichtregierungs- und zwischenstaatlichen Organisationen und verfügt über eine ständige Geschäftsstelle, welche beim Bundesamt für Polizei angesiedelt ist.</p><p>2007 veröffentlichte die Geschäftsstelle der KSMM den Bericht "Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz: Fortschritte, Situation, zukünftige Prioritäten", welcher u. a. auf die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe von 2001 eingeht und eine Zwischenbilanz über den Fortschritt in der Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz zieht.</p><p>Einer internationalen Best Practice folgend erarbeiteten die Vertreterinnen und Vertreter des Steuerungsorgans der KSMM einige Jahre später den ersten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel (NAP) 2012-2014, welcher am 1. Oktober 2012 im gleichen Gremium verabschiedet und am 18. Oktober 2012 im Rahmen des Europäischen Tages gegen den Menschenhandel von der Vorsteherin EJPD der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der NAP zeigt den konkreten Handlungsbedarf gegen den Menschenhandel in der Schweiz anhand von 23 verschiedenen Massnahmen in den Bereichen Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Partnerschaft auf, welche über eine Zeitspanne von zwei Jahren, also bis Ende 2014, zu ergreifen sind. Dabei informiert die Geschäftsstelle KSMM die Vorsteherin EJPD regelmässig über den Stand der Umsetzung des NAP.</p><p>Eine im Präventionsbereich aufgelistete Massnahme des NAP sieht vor, einen unabhängigen Fortschrittsbericht über die Bekämpfung von Menschenhandel in der Schweiz zu erstellen. Dieser wird aufgrund eines Leistungsauftrages des Bundes vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (www.SKMR.ch) erarbeitet. Darin wird über die Verbesserungen in der Bekämpfung dieses Phänomens seit Veröffentlichung des letzten Fortschrittsberichtes 2007 informiert und allfälliger Handlungsbedarf aufgezeigt. Der Bericht wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 vorliegen und vom SKMR veröffentlicht.</p><p>Da die KSMM bereits in ihrer Berichterstattung über die Fortschritte in der Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz ausführlich Stellung nimmt und den aktuellen Handlungsbedarf im NAP gegen Menschenhandel beschreibt, sieht der Bundesrat in einem über den Bericht der SKMR hinausgehenden Reporting-Bericht über den Stand der Umsetzung des Berichtes "Menschenhandel in der Schweiz" keinen Mehrwert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im September 2001 veröffentlichte der Bundesrat als Antwort auf die Motion Vermot-Mangold 00.3055, "Frauenhandel. Schutzprogramm für Betroffene", den Bericht "Menschenhandel in der Schweiz". Der Bericht listet in Kapitel 5 eine ganze Reihe von Massnahmen auf, ebenso wurde ein Aktionsplan erstellt. Im Lichte der aktuellen Diskussion über ein allfälliges Verbot der Prostitution ist es interessant zu erfahren, wie weit die Umsetzung vorangeschritten ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Ist er bereit, in einem Reportingbericht über den Stand der Umsetzung des Berichtes und des Massnahmenplanes "Menschenhandel in der Schweiz" zu berichten und aufzuzeigen, welche weiteren Schritte geplant sind?</p>
- Stand der Umsetzung des Berichtes "Menschenhandel in der Schweiz"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bericht "Menschenhandel in der Schweiz" datiert von September 2001 und enthält in Kapitel 5 die Empfehlungen der damaligen interdepartementalen Arbeitsgruppe Menschenhandel, mitunter die Errichtung einer Koordinationsstelle zur Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels. Der Bundesrat hat die Gründung einer solchen Koordinationsstelle anlässlich seiner Stellungnahme in Erfüllung der Motion Vermot-Mangold 00.3055, "Frauenhandel. Schutzprogramm für Betroffene", unterstützt.</p><p>In der Folge hat das EJPD Anfang 2003 die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) gegründet. Als nationale Plattform entwickelt sie gesamtschweizerische Strategien und Konzepte gegen die beiden Phänomene. Die KSMM setzt sich zusammen aus den mit der Bekämpfung von Menschenhandel und/oder Menschenschmuggel betrauten Stellen von Bund und Kantonen sowie interessierten Nichtregierungs- und zwischenstaatlichen Organisationen und verfügt über eine ständige Geschäftsstelle, welche beim Bundesamt für Polizei angesiedelt ist.</p><p>2007 veröffentlichte die Geschäftsstelle der KSMM den Bericht "Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz: Fortschritte, Situation, zukünftige Prioritäten", welcher u. a. auf die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe von 2001 eingeht und eine Zwischenbilanz über den Fortschritt in der Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz zieht.</p><p>Einer internationalen Best Practice folgend erarbeiteten die Vertreterinnen und Vertreter des Steuerungsorgans der KSMM einige Jahre später den ersten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel (NAP) 2012-2014, welcher am 1. Oktober 2012 im gleichen Gremium verabschiedet und am 18. Oktober 2012 im Rahmen des Europäischen Tages gegen den Menschenhandel von der Vorsteherin EJPD der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der NAP zeigt den konkreten Handlungsbedarf gegen den Menschenhandel in der Schweiz anhand von 23 verschiedenen Massnahmen in den Bereichen Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Partnerschaft auf, welche über eine Zeitspanne von zwei Jahren, also bis Ende 2014, zu ergreifen sind. Dabei informiert die Geschäftsstelle KSMM die Vorsteherin EJPD regelmässig über den Stand der Umsetzung des NAP.</p><p>Eine im Präventionsbereich aufgelistete Massnahme des NAP sieht vor, einen unabhängigen Fortschrittsbericht über die Bekämpfung von Menschenhandel in der Schweiz zu erstellen. Dieser wird aufgrund eines Leistungsauftrages des Bundes vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (www.SKMR.ch) erarbeitet. Darin wird über die Verbesserungen in der Bekämpfung dieses Phänomens seit Veröffentlichung des letzten Fortschrittsberichtes 2007 informiert und allfälliger Handlungsbedarf aufgezeigt. Der Bericht wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 vorliegen und vom SKMR veröffentlicht.</p><p>Da die KSMM bereits in ihrer Berichterstattung über die Fortschritte in der Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz ausführlich Stellung nimmt und den aktuellen Handlungsbedarf im NAP gegen Menschenhandel beschreibt, sieht der Bundesrat in einem über den Bericht der SKMR hinausgehenden Reporting-Bericht über den Stand der Umsetzung des Berichtes "Menschenhandel in der Schweiz" keinen Mehrwert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im September 2001 veröffentlichte der Bundesrat als Antwort auf die Motion Vermot-Mangold 00.3055, "Frauenhandel. Schutzprogramm für Betroffene", den Bericht "Menschenhandel in der Schweiz". Der Bericht listet in Kapitel 5 eine ganze Reihe von Massnahmen auf, ebenso wurde ein Aktionsplan erstellt. Im Lichte der aktuellen Diskussion über ein allfälliges Verbot der Prostitution ist es interessant zu erfahren, wie weit die Umsetzung vorangeschritten ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Ist er bereit, in einem Reportingbericht über den Stand der Umsetzung des Berichtes und des Massnahmenplanes "Menschenhandel in der Schweiz" zu berichten und aufzuzeigen, welche weiteren Schritte geplant sind?</p>
- Stand der Umsetzung des Berichtes "Menschenhandel in der Schweiz"
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