Sicherheitsrisiko Gefahrguttransporte im Gotthard-Strassentunnel. Lockerung bei einer zweiten Röhre?

ShortId
13.4046
Id
20134046
Updated
28.07.2023 06:59
Language
de
Title
Sicherheitsrisiko Gefahrguttransporte im Gotthard-Strassentunnel. Lockerung bei einer zweiten Röhre?
AdditionalIndexing
48;Strassentunnel;Verkehrssicherheit;Güterverkehr auf der Strasse;Verkehrsverlagerung;Güterverkehr auf der Schiene;Beförderung gefährlicher Güter
1
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
  • L07K18020202010102, Strassentunnel
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ergänzend zur Antwort auf die Interpellation Trede 13.3315, "Gefahrgutkategorien bei Gefahrguttransporten in Tunnels", wurden im Zusammenhang mit der Medienmitteilung vom 7. Oktober 2013 zur Revision der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621) auch verkehrspolitische Überlegungen zur zukünftigen Kategorisierung des Gotthard-Strassentunnels mit einbezogen.</p><p>2. Die Festlegung von Gefahrgutbeschränkungen erfolgt in der SDR. Die Verankerung einer Beschränkung für Gefahrguttransporte im Gotthard-Strassentunnel auf Gesetzesebene erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.</p><p>3. Bei gelockerten Beschränkungen für den Transport von Gefahrgütern durch alpenquerende Strassentunnels wäre mit einer nicht unerheblichen Verlagerung von Gefahrguttransporten auf die betroffenen Achsen zu rechnen. Das Ausmass wäre insbesondere abhängig vom Ausmass der Lockerung bzw. von der neuen Tunnelkategorie (A, B, C oder D).</p><p>Der Umfang der durch die Straffung des Bedienpunktenetzes von SBB Cargo auf die Strasse rückverlagerten Gefahrguttransporte wird indessen als gering erachtet. Mit dem kombinierten Verkehr steht auch bei fehlender Anschlussgleisbedienung eine schienenseitige Alternative zur Verfügung.</p><p>4. Der Bundesrat hat den neuen Bericht zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene am 29. November 2013 verabschiedet. Im Bericht werden sämtliche Verlagerungsmassnahmen erläutert, auch solche für die Gefahrgüter. In Kapitel 6.4.7 hält der Bundesrat fest, dass er an den geltenden - strengstmöglichen - Beförderungsbeschränkungen bei alpenquerenden Strassentunnels festhalten will, und bestätigt somit die Aussage in der Medienmitteilung vom 7. Oktober 2013.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offenbar werden Tunnels ab 2015 bei der Zulassung von Gefahrguttransporten, basierend auf der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, neu eingestuft. Beschränkende Kategorien sind B, C, D und E. Daneben gibt es die nichtbeschränkende Kategorie A. Im Kontext der geplanten Neubewertung stellt sich die Frage, was eine Neueinstufung nach einem eventuellen Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard bedeuten würde.</p><p>Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation 13.3315 fest, dass beim Gotthard-Strassentunnel auch bei einem allfälligen richtungsgetrennten Betrieb ein Unfall mit Beteiligung von Gefahrguttransporten ein schlimmstmögliches Gefahrenszenario darstellt. Ob mit einer zweiten Röhre eine Umkategorisierung des Gotthard-Strassentunnels von der heute geltenden restriktivsten Kategorie E in eine weniger restriktive Kategorie erfolgen soll, will der Bundesrat aber erst später prüfen und entscheiden. Nach dem Bau einer zweiten Röhre könnte gemäss dieser Aussage also auch der Gotthardtunnel für Gefahrguttransporte geöffnet werden. Auf der anderen Seite schreibt das Astra in einer Medienmitteilung vom 7. Oktober 2013, auch bei zwei Tunnels würden für den Transport von gefährlichen Gütern nach wie vor untragbare Risiken bestehen. Die Beschränkungen würden aufrechterhalten. Diese unterschiedlichen Aussagen schaffen eine Unsicherheit.</p><p>Der Bundesrat ist eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er die unterschiedlichen Bewertungen in seiner Antwort auf die genannte Interpellation bzw. der erwähnten Medienmitteilung des Astra, und auf welche Aussage kann in den kommenden parlamentarischen Debatten Bezug genommen werden?</p><p>2. Ist er bereit, im STVG eine verbindliche Beschränkung für den Gefahrguttransport im Gotthard zu verankern? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Welche Konsequenzen hätte eine allfällige Lockerung des Gefahrgut-Regimes auf den alpenquerenden Güterverkehr bzw. auf die Verlagerungspolitik im Allgemeinen und beim Gotthardtunnel im Besonderen? Diese Frage stellt sich auch, weil die SBB verschiedene Anschlussgleise nicht mehr bedienen wollen und die Strasse damit für den Transport von gefährlichen Gütern attraktiver wird.</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat umzusetzen, um dafür zu sorgen, dass mehr Güter auf die Schiene gelangen, insbesondere im Bereich der Gefahrgüter?</p>
  • Sicherheitsrisiko Gefahrguttransporte im Gotthard-Strassentunnel. Lockerung bei einer zweiten Röhre?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ergänzend zur Antwort auf die Interpellation Trede 13.3315, "Gefahrgutkategorien bei Gefahrguttransporten in Tunnels", wurden im Zusammenhang mit der Medienmitteilung vom 7. Oktober 2013 zur Revision der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621) auch verkehrspolitische Überlegungen zur zukünftigen Kategorisierung des Gotthard-Strassentunnels mit einbezogen.</p><p>2. Die Festlegung von Gefahrgutbeschränkungen erfolgt in der SDR. Die Verankerung einer Beschränkung für Gefahrguttransporte im Gotthard-Strassentunnel auf Gesetzesebene erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.</p><p>3. Bei gelockerten Beschränkungen für den Transport von Gefahrgütern durch alpenquerende Strassentunnels wäre mit einer nicht unerheblichen Verlagerung von Gefahrguttransporten auf die betroffenen Achsen zu rechnen. Das Ausmass wäre insbesondere abhängig vom Ausmass der Lockerung bzw. von der neuen Tunnelkategorie (A, B, C oder D).</p><p>Der Umfang der durch die Straffung des Bedienpunktenetzes von SBB Cargo auf die Strasse rückverlagerten Gefahrguttransporte wird indessen als gering erachtet. Mit dem kombinierten Verkehr steht auch bei fehlender Anschlussgleisbedienung eine schienenseitige Alternative zur Verfügung.</p><p>4. Der Bundesrat hat den neuen Bericht zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene am 29. November 2013 verabschiedet. Im Bericht werden sämtliche Verlagerungsmassnahmen erläutert, auch solche für die Gefahrgüter. In Kapitel 6.4.7 hält der Bundesrat fest, dass er an den geltenden - strengstmöglichen - Beförderungsbeschränkungen bei alpenquerenden Strassentunnels festhalten will, und bestätigt somit die Aussage in der Medienmitteilung vom 7. Oktober 2013.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offenbar werden Tunnels ab 2015 bei der Zulassung von Gefahrguttransporten, basierend auf der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, neu eingestuft. Beschränkende Kategorien sind B, C, D und E. Daneben gibt es die nichtbeschränkende Kategorie A. Im Kontext der geplanten Neubewertung stellt sich die Frage, was eine Neueinstufung nach einem eventuellen Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard bedeuten würde.</p><p>Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation 13.3315 fest, dass beim Gotthard-Strassentunnel auch bei einem allfälligen richtungsgetrennten Betrieb ein Unfall mit Beteiligung von Gefahrguttransporten ein schlimmstmögliches Gefahrenszenario darstellt. Ob mit einer zweiten Röhre eine Umkategorisierung des Gotthard-Strassentunnels von der heute geltenden restriktivsten Kategorie E in eine weniger restriktive Kategorie erfolgen soll, will der Bundesrat aber erst später prüfen und entscheiden. Nach dem Bau einer zweiten Röhre könnte gemäss dieser Aussage also auch der Gotthardtunnel für Gefahrguttransporte geöffnet werden. Auf der anderen Seite schreibt das Astra in einer Medienmitteilung vom 7. Oktober 2013, auch bei zwei Tunnels würden für den Transport von gefährlichen Gütern nach wie vor untragbare Risiken bestehen. Die Beschränkungen würden aufrechterhalten. Diese unterschiedlichen Aussagen schaffen eine Unsicherheit.</p><p>Der Bundesrat ist eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er die unterschiedlichen Bewertungen in seiner Antwort auf die genannte Interpellation bzw. der erwähnten Medienmitteilung des Astra, und auf welche Aussage kann in den kommenden parlamentarischen Debatten Bezug genommen werden?</p><p>2. Ist er bereit, im STVG eine verbindliche Beschränkung für den Gefahrguttransport im Gotthard zu verankern? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Welche Konsequenzen hätte eine allfällige Lockerung des Gefahrgut-Regimes auf den alpenquerenden Güterverkehr bzw. auf die Verlagerungspolitik im Allgemeinen und beim Gotthardtunnel im Besonderen? Diese Frage stellt sich auch, weil die SBB verschiedene Anschlussgleise nicht mehr bedienen wollen und die Strasse damit für den Transport von gefährlichen Gütern attraktiver wird.</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat umzusetzen, um dafür zu sorgen, dass mehr Güter auf die Schiene gelangen, insbesondere im Bereich der Gefahrgüter?</p>
    • Sicherheitsrisiko Gefahrguttransporte im Gotthard-Strassentunnel. Lockerung bei einer zweiten Röhre?

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