Dosiersystem nach der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels?

ShortId
13.4051
Id
20134051
Updated
28.07.2023 07:00
Language
de
Title
Dosiersystem nach der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels?
AdditionalIndexing
48;Strassentunnel;Autobahn;Beförderungskapazität;Verkehrsbeeinflussung;Strassenunterhalt;Strassenverkehr;Modal Split
1
  • L07K18020202010102, Strassentunnel
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L05K1802020801, Verkehrsbeeinflussung
  • L03K180301, Strassenverkehr
  • L04K18010304, Modal Split
  • L04K18010204, Beförderungskapazität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das infolge des schweren Unfalls vom 24. Oktober 2001 eingeführte Dosiersystem ("Tropfenzählersystem") soll gesetzlich festgeschrieben werden. Das heutige Niveau der Dosierung soll aus Sicherheitsgründen beibehalten werden. Die Anzahl Lastwagen, die den Gotthardtunnel passiert, wird in einer Bandbreite von 60 bis maximal 150 Fahrzeugen pro Stunde und Richtung flexibel gehandhabt und richtet sich nach dem Personenwagen-Aufkommen. Die Verkehrsmenge ist auf 1000 Personenwageneinheiten pro Stunde und Richtung beschränkt, ein Lastwagen entspricht hier drei Personenwageneinheiten.</p><p>2. Theoretische Berechnungen über einen maximal möglichen Durchfluss durch den zweiröhrigen Gotthardtunnel sind nach Auffassung des Bundesrates nicht notwendig, weil das Dosiersystem nicht aufgehoben werden soll. Mit dem Dosiersystem liegt die Lastwagenkapazität (unter Berücksichtigung des Nachtfahrverbotes) bei etwas über 2500 Lastwagen pro Tag und Richtung (vgl. Ziff. 1.4 des Berichtes vom 17. Dezember 2010 des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 09.3000 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates). Diese Menge ist höher als das aktuelle Lastwagenaufkommen. Das Dosiersystem erweist sich somit nicht als Mengenbegrenzungssystem.</p><p>3. Der Gotthard-Strassentunnel bildet mit seinen 16,9 Kilometer Länge eine besondere sicherheitstechnische Herausforderung. Die Reduktion von einer zweispurigen auf eine einspurige Verkehrsführung im Tunnel und die Gewährleistung der Sicherheitsabstände zwischen den Lastwagen kann nur mittels Dosierung erreicht werden.</p><p>4. Die Verantwortung für die Festlegung der entsprechenden Werte liegt allein beim Infrastrukturbetreiber und bedarf keiner Genehmigung durch die Europäische Union.</p><p>5. Eine Lockerung des Dosiersystems steht nicht zur Diskussion. Die zweite Tunnelröhre verändert die Verkehrskapazität auf der Verkehrsachse Basel-Chiasso nicht.</p><p>6. Ja, vgl. Ziffer 1.</p><p>7. Es sind zwei Lüftungstypen zu unterscheiden: Die Frischluftlüftung und die Brandlüftung. Die Frischluftlüftung ist abhängig von der Verkehrsmenge und wird auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen 2030 ausgelegt. Die Verkehrsprognosen im Bericht des Bundesrates vom 17. Dezember 2010 basieren für den Personenverkehr auf dem Nationalen Personenverkehrsmodell 2030. Neue Berechnungen mit den Szenarien "2030+" des Bundesamtes für Statistik zur Bevölkerungsentwicklung ergeben für den Gotthard-Strassentunnel nun sowohl für den durchschnittlichen Werktagsverkehr als auch für den durchschnittlichen täglichen Verkehr jeweils rund 20 000 Fahrzeuge für beide Richtungen zusammen. Für den Güterverkehr wird im Bericht des Bundesrates vom 17. Dezember 2010 gemäss Verlagerungsziel von einem alpenquerenden Schwerverkehr von 650 000 Fahrzeugen (rund 500 000 auf der Gotthardachse) ausgegangen.</p><p>Die Brandlüftung ist nicht verkehrsmengenabhängig, sondern auf einen normierten LKW-Brand dimensioniert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Entwurf des Bundesrates für die Änderung des Strassentransitverkehrsgesetzes (STVG) vom 13. September 2013 sieht vor, dass das Dosiersystem im Gotthard-Strassentunnel auch nach der Sanierung und dem Bau einer zweiten Röhre aufrechterhalten werden soll. Heute wird auf 1000 PW-Einheiten pro Stunde und Richtung dosiert, wobei ein LKW 3 PW-Einheiten entspricht.</p><p>1. Auf welchem Niveau soll die Dosierung nach dem Bau einer zweiten Röhre fixiert werden?</p><p>2. Wie gross wäre der maximal mögliche Durchfluss durch den zweiröhrigen Gotthardtunnel, wenn das Dosiersystem aufgehoben würde?</p><p>3. Mit welcher Begründung will der Bundesrat die Dosierung aufrechterhalten, wenn die Sicherheit durch den Bau der zweiten Röhre angeblich massiv erhöht wird und in vergleichbaren Tunnels keine Dosierung stattfindet (z. B. Seelisbergtunnel mit 9 Kilometer Länge und zwei Röhren und Vierspurbetrieb; am San Bernardino wurde sie trotz nur einer Röhre nach der Sanierung aufgehoben)?</p><p>4. Wie will er sicherstellen, dass die Dosierung auf diesem Niveau auch von der EU akzeptiert wird?</p><p>5. Welche Konsequenzen hätten eine Lockerung des Dosiersystems auf den Modal-Split Strasse-Schiene im alpenquerenden Güterverkehr bzw. die Verlagerungspolitik?</p><p>6. Ist er bereit, im STVG ein konkretes Niveau der Dosierung festzuschreiben?</p><p>7. Auf welche Verkehrsmenge wird die Tunnellüftung im Rahmen der Sanierung ausgelegt?</p>
  • Dosiersystem nach der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das infolge des schweren Unfalls vom 24. Oktober 2001 eingeführte Dosiersystem ("Tropfenzählersystem") soll gesetzlich festgeschrieben werden. Das heutige Niveau der Dosierung soll aus Sicherheitsgründen beibehalten werden. Die Anzahl Lastwagen, die den Gotthardtunnel passiert, wird in einer Bandbreite von 60 bis maximal 150 Fahrzeugen pro Stunde und Richtung flexibel gehandhabt und richtet sich nach dem Personenwagen-Aufkommen. Die Verkehrsmenge ist auf 1000 Personenwageneinheiten pro Stunde und Richtung beschränkt, ein Lastwagen entspricht hier drei Personenwageneinheiten.</p><p>2. Theoretische Berechnungen über einen maximal möglichen Durchfluss durch den zweiröhrigen Gotthardtunnel sind nach Auffassung des Bundesrates nicht notwendig, weil das Dosiersystem nicht aufgehoben werden soll. Mit dem Dosiersystem liegt die Lastwagenkapazität (unter Berücksichtigung des Nachtfahrverbotes) bei etwas über 2500 Lastwagen pro Tag und Richtung (vgl. Ziff. 1.4 des Berichtes vom 17. Dezember 2010 des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 09.3000 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates). Diese Menge ist höher als das aktuelle Lastwagenaufkommen. Das Dosiersystem erweist sich somit nicht als Mengenbegrenzungssystem.</p><p>3. Der Gotthard-Strassentunnel bildet mit seinen 16,9 Kilometer Länge eine besondere sicherheitstechnische Herausforderung. Die Reduktion von einer zweispurigen auf eine einspurige Verkehrsführung im Tunnel und die Gewährleistung der Sicherheitsabstände zwischen den Lastwagen kann nur mittels Dosierung erreicht werden.</p><p>4. Die Verantwortung für die Festlegung der entsprechenden Werte liegt allein beim Infrastrukturbetreiber und bedarf keiner Genehmigung durch die Europäische Union.</p><p>5. Eine Lockerung des Dosiersystems steht nicht zur Diskussion. Die zweite Tunnelröhre verändert die Verkehrskapazität auf der Verkehrsachse Basel-Chiasso nicht.</p><p>6. Ja, vgl. Ziffer 1.</p><p>7. Es sind zwei Lüftungstypen zu unterscheiden: Die Frischluftlüftung und die Brandlüftung. Die Frischluftlüftung ist abhängig von der Verkehrsmenge und wird auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen 2030 ausgelegt. Die Verkehrsprognosen im Bericht des Bundesrates vom 17. Dezember 2010 basieren für den Personenverkehr auf dem Nationalen Personenverkehrsmodell 2030. Neue Berechnungen mit den Szenarien "2030+" des Bundesamtes für Statistik zur Bevölkerungsentwicklung ergeben für den Gotthard-Strassentunnel nun sowohl für den durchschnittlichen Werktagsverkehr als auch für den durchschnittlichen täglichen Verkehr jeweils rund 20 000 Fahrzeuge für beide Richtungen zusammen. Für den Güterverkehr wird im Bericht des Bundesrates vom 17. Dezember 2010 gemäss Verlagerungsziel von einem alpenquerenden Schwerverkehr von 650 000 Fahrzeugen (rund 500 000 auf der Gotthardachse) ausgegangen.</p><p>Die Brandlüftung ist nicht verkehrsmengenabhängig, sondern auf einen normierten LKW-Brand dimensioniert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Entwurf des Bundesrates für die Änderung des Strassentransitverkehrsgesetzes (STVG) vom 13. September 2013 sieht vor, dass das Dosiersystem im Gotthard-Strassentunnel auch nach der Sanierung und dem Bau einer zweiten Röhre aufrechterhalten werden soll. Heute wird auf 1000 PW-Einheiten pro Stunde und Richtung dosiert, wobei ein LKW 3 PW-Einheiten entspricht.</p><p>1. Auf welchem Niveau soll die Dosierung nach dem Bau einer zweiten Röhre fixiert werden?</p><p>2. Wie gross wäre der maximal mögliche Durchfluss durch den zweiröhrigen Gotthardtunnel, wenn das Dosiersystem aufgehoben würde?</p><p>3. Mit welcher Begründung will der Bundesrat die Dosierung aufrechterhalten, wenn die Sicherheit durch den Bau der zweiten Röhre angeblich massiv erhöht wird und in vergleichbaren Tunnels keine Dosierung stattfindet (z. B. Seelisbergtunnel mit 9 Kilometer Länge und zwei Röhren und Vierspurbetrieb; am San Bernardino wurde sie trotz nur einer Röhre nach der Sanierung aufgehoben)?</p><p>4. Wie will er sicherstellen, dass die Dosierung auf diesem Niveau auch von der EU akzeptiert wird?</p><p>5. Welche Konsequenzen hätten eine Lockerung des Dosiersystems auf den Modal-Split Strasse-Schiene im alpenquerenden Güterverkehr bzw. die Verlagerungspolitik?</p><p>6. Ist er bereit, im STVG ein konkretes Niveau der Dosierung festzuschreiben?</p><p>7. Auf welche Verkehrsmenge wird die Tunnellüftung im Rahmen der Sanierung ausgelegt?</p>
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