Gotthard-Strassentunnel. Landbedarf für zweite Tunnelröhre

ShortId
13.4053
Id
20134053
Updated
28.07.2023 06:59
Language
de
Title
Gotthard-Strassentunnel. Landbedarf für zweite Tunnelröhre
AdditionalIndexing
48;Strassentunnel;Autobahn;Nationalstrassenbau;Durchführung eines Projektes;öffentliches Grossbauvorhaben;Strassenunterhalt;Boden
1
  • L07K18020202010102, Strassentunnel
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L04K06030401, Boden
  • L05K0705030105, öffentliches Grossbauvorhaben
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Für die Fläche der Baustelleninstallationen wird in Göschenen mit voraussichtlich etwa 20 000 Quadratmeter Aussenfläche und etwa 10 000 Quadratmetern im bestehenden Vortunnel (beschränkte Nutzung) gerechnet. In Airolo wird mit einem Flächenbedarf von voraussichtlich etwa 29 000 Quadratmetern gerechnet.</p><p>2. Die Grösse von temporären und permanenten Deponieflächen kann in der Regel erstmals im Rahmen der generellen Projektierung und der damit verbundenen Umweltverträglichkeitsberichte zuverlässig ermittelt werden. Einen ersten Anhaltspunkt für die beanspruchten Flächen kann eine Schätzung zu den Volumina der entsprechenden Materialien liefern. Von den etwa 2,7 Millionen Kubikmeter Ausbruchsmaterial (fest) sollten etwa 60 bis 75 Prozent für den Bau des Tunnels und als Zuschlagstoffe für andere Bauwerke wiederverwendet werden können. Das übrige Material kann je nach Materialbewirtschaftungskonzept und Resultaten aus dem Plangenehmigungsverfahren entweder per Bahn abgeführt oder zu Teilen lokal abgelagert werden.</p><p>Als Ablagerungsmöglichkeiten für unbelastetes Material können die Auffüllung von Geländekammern respektive die Wiederherstellung von Landschaftsbildern (z. B. Rekultivierung von Kiesgruben) wie auch die Schaffung von neuen Landschaftselementen (z. B. Seeschüttungen) infrage kommen.</p><p>3. Die Dauer der Flächenbeanspruchung ist abhängig vom Bauprogramm. Wenn man von einer Bauphase der zweiten Röhre von 2021 bis 2027 und einer anschliessenden Sanierung der ersten Röhre von 2028 bis 2030 ausgeht, dürfte sich die Flächenbeanspruchung inklusive Berücksichtigung der Arbeitsvorbereitung und der Rekultivierungsphase im Zeitraum von 2020 bis 2032 bewegen und somit einer Dauer von zwölf Jahren entsprechen.</p><p>4. Vgl. Ziffer 2.</p><p>5. Der Flächenbedarf (sämtliche Angaben in Quadratmetern) der Installationsplätze bzw. der Deponie betrug oder beträgt bei der dritten Gubrist-Röhre 153 000 bzw. 49 000, bei der dritten Bareggtunnel-Röhre 90 000 bzw. 61 000, bei der dritten Belchentunnel-Röhre 64 500 bzw. 33 400, beim Sisikoner Tunnel 22 800 bzw. 0 und beim Morschacher Tunnel 50 000 bzw. 58 800. Der Mappo-Morettina-Tunnel ist nicht Bestandteil des Nationalstrassennetzes. Der Bund kann deshalb keine Angaben zum Flächenbedarf machen.</p><p>6. Man kann keine sinnvolle Beziehung zwischen der Länge des Tunnels und dem Flächenbedarf festlegen. Der Flächenbedarf ist insbesondere abhängig vom gewählten Konzept für die Materialbewirtschaftung, von der Geologie und dem Anfall von wiederverwertbarem Material auf der Zeitachse, dem gewählten Bauprogramm, den möglichen Abnehmern von Material und ihrer geografischen Verteilung oder der gewählten Vortriebsmethode. Diese Faktoren können heute nur teilweise abgeschätzt werden. Einige sind erst bei einer rechtskräftigen Plangenehmigungsverfügung oder gar erst bei Vorliegen der Werkverträge hinreichend stabil.</p><p>7. Die aktuellen Planungen favorisieren als Materialbewirtschaftungslösung einen Abtransport per Bahn. In Göschenen und in Airolo können zu diesem Zweck vermutlich bereits bestehende Gleisanschlüsse verwendet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bau einer zweiten Strassentunnelröhre am Gotthard erfordert an den Portalen und in der weiteren Umgebung grössere Flächen für die Baustelleninstallation und Deponien.</p><p>1. Wie gross sind die Flächen, die in Airolo bzw. Göschenen für die Baustelleninstallation beansprucht werden? Welche Flächen sind für diesen Zweck vorgesehen?</p><p>2. Wie gross sind die Flächen, die für Deponien im Norden und Süden des Tunnels beansprucht werden? Wo werden die Deponien platziert?</p><p>3. Für wie viele Jahre werden diese Flächen benötigt?</p><p>4. Falls es Flächen gibt, die dauerhaft beansprucht werden, welchen Umfang (Fläche und Höhe) umfassen sie?</p><p>5. Wie gross war bzw. ist der Flächenbedarf beim Bau der dritten Gubrist-Röhre (3250 Meter), der dritten Bareggtunnel-Röhre (1400 Meter), des Mappo-Morettina-Tunnels (5500 Meter) sowie beim geplanten Bau der dritten Belchentunnel-Röhre (3180 Meter), des Sisikoner Tunnels (4450 Meter) und des Morschacher Tunnels (2900 Meter)?</p><p>6. Welchen Einfluss auf den Flächenbedarf hat die Länge eines Tunnels?</p><p>7. Falls ein Abtransport des Ausbruchmaterials per Bahn vorgesehen ist: Wo findet der Verlad statt? Werden dafür zusätzliche Geleise oder Zufahrtsstrassen notwendig sein?</p>
  • Gotthard-Strassentunnel. Landbedarf für zweite Tunnelröhre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Für die Fläche der Baustelleninstallationen wird in Göschenen mit voraussichtlich etwa 20 000 Quadratmeter Aussenfläche und etwa 10 000 Quadratmetern im bestehenden Vortunnel (beschränkte Nutzung) gerechnet. In Airolo wird mit einem Flächenbedarf von voraussichtlich etwa 29 000 Quadratmetern gerechnet.</p><p>2. Die Grösse von temporären und permanenten Deponieflächen kann in der Regel erstmals im Rahmen der generellen Projektierung und der damit verbundenen Umweltverträglichkeitsberichte zuverlässig ermittelt werden. Einen ersten Anhaltspunkt für die beanspruchten Flächen kann eine Schätzung zu den Volumina der entsprechenden Materialien liefern. Von den etwa 2,7 Millionen Kubikmeter Ausbruchsmaterial (fest) sollten etwa 60 bis 75 Prozent für den Bau des Tunnels und als Zuschlagstoffe für andere Bauwerke wiederverwendet werden können. Das übrige Material kann je nach Materialbewirtschaftungskonzept und Resultaten aus dem Plangenehmigungsverfahren entweder per Bahn abgeführt oder zu Teilen lokal abgelagert werden.</p><p>Als Ablagerungsmöglichkeiten für unbelastetes Material können die Auffüllung von Geländekammern respektive die Wiederherstellung von Landschaftsbildern (z. B. Rekultivierung von Kiesgruben) wie auch die Schaffung von neuen Landschaftselementen (z. B. Seeschüttungen) infrage kommen.</p><p>3. Die Dauer der Flächenbeanspruchung ist abhängig vom Bauprogramm. Wenn man von einer Bauphase der zweiten Röhre von 2021 bis 2027 und einer anschliessenden Sanierung der ersten Röhre von 2028 bis 2030 ausgeht, dürfte sich die Flächenbeanspruchung inklusive Berücksichtigung der Arbeitsvorbereitung und der Rekultivierungsphase im Zeitraum von 2020 bis 2032 bewegen und somit einer Dauer von zwölf Jahren entsprechen.</p><p>4. Vgl. Ziffer 2.</p><p>5. Der Flächenbedarf (sämtliche Angaben in Quadratmetern) der Installationsplätze bzw. der Deponie betrug oder beträgt bei der dritten Gubrist-Röhre 153 000 bzw. 49 000, bei der dritten Bareggtunnel-Röhre 90 000 bzw. 61 000, bei der dritten Belchentunnel-Röhre 64 500 bzw. 33 400, beim Sisikoner Tunnel 22 800 bzw. 0 und beim Morschacher Tunnel 50 000 bzw. 58 800. Der Mappo-Morettina-Tunnel ist nicht Bestandteil des Nationalstrassennetzes. Der Bund kann deshalb keine Angaben zum Flächenbedarf machen.</p><p>6. Man kann keine sinnvolle Beziehung zwischen der Länge des Tunnels und dem Flächenbedarf festlegen. Der Flächenbedarf ist insbesondere abhängig vom gewählten Konzept für die Materialbewirtschaftung, von der Geologie und dem Anfall von wiederverwertbarem Material auf der Zeitachse, dem gewählten Bauprogramm, den möglichen Abnehmern von Material und ihrer geografischen Verteilung oder der gewählten Vortriebsmethode. Diese Faktoren können heute nur teilweise abgeschätzt werden. Einige sind erst bei einer rechtskräftigen Plangenehmigungsverfügung oder gar erst bei Vorliegen der Werkverträge hinreichend stabil.</p><p>7. Die aktuellen Planungen favorisieren als Materialbewirtschaftungslösung einen Abtransport per Bahn. In Göschenen und in Airolo können zu diesem Zweck vermutlich bereits bestehende Gleisanschlüsse verwendet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bau einer zweiten Strassentunnelröhre am Gotthard erfordert an den Portalen und in der weiteren Umgebung grössere Flächen für die Baustelleninstallation und Deponien.</p><p>1. Wie gross sind die Flächen, die in Airolo bzw. Göschenen für die Baustelleninstallation beansprucht werden? Welche Flächen sind für diesen Zweck vorgesehen?</p><p>2. Wie gross sind die Flächen, die für Deponien im Norden und Süden des Tunnels beansprucht werden? Wo werden die Deponien platziert?</p><p>3. Für wie viele Jahre werden diese Flächen benötigt?</p><p>4. Falls es Flächen gibt, die dauerhaft beansprucht werden, welchen Umfang (Fläche und Höhe) umfassen sie?</p><p>5. Wie gross war bzw. ist der Flächenbedarf beim Bau der dritten Gubrist-Röhre (3250 Meter), der dritten Bareggtunnel-Röhre (1400 Meter), des Mappo-Morettina-Tunnels (5500 Meter) sowie beim geplanten Bau der dritten Belchentunnel-Röhre (3180 Meter), des Sisikoner Tunnels (4450 Meter) und des Morschacher Tunnels (2900 Meter)?</p><p>6. Welchen Einfluss auf den Flächenbedarf hat die Länge eines Tunnels?</p><p>7. Falls ein Abtransport des Ausbruchmaterials per Bahn vorgesehen ist: Wo findet der Verlad statt? Werden dafür zusätzliche Geleise oder Zufahrtsstrassen notwendig sein?</p>
    • Gotthard-Strassentunnel. Landbedarf für zweite Tunnelröhre

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