Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EDA

ShortId
13.4055
Id
20134055
Updated
28.07.2023 07:16
Language
de
Title
Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EDA
AdditionalIndexing
04;2831;italienische Sprache;Stellenangebot;Mehrsprachigkeit;Sprache;Bundesangestellte;sprachliche Diskriminierung;Amtssprache;berufliche Eignung
1
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L05K0106010305, italienische Sprache
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
  • L04K01060103, Sprache
  • L04K08060102, Amtssprache
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Annahme der Motion Simoneschi-Cortesi 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen. Es ist zu wünschen, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden.</p>
  • <p>Die Förderung der Mehrsprachigkeit, die angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften und die Integration der Mehrsprachigkeit und der kulturellen Vielfalt innerhalb des EDA sind wichtige Anliegen. Für die erwähnte Ausschreibung wurde irrtümlicherweise eine veraltete Vorlage verwendet.</p><p>1. Bei den genannten Ausschreibungen wurden Mitglieder für das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH) gesucht. Dabei handelte es sich nicht um eine konkrete Stelle, sondern um die generelle Aufnahme von Ingenieuren und Ingenieurinnen ins SKH mit sehr unterschiedlichen Einsatzorten. Während Einsätzen im Ausland wird vor allem Englisch, Französisch und allenfalls Spanisch gesprochen. Korpsangehörige müssen über gute passive Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen, um die Vielzahl der deutschen Texte und Korrespondenz zu verstehen.</p><p>2. Das Kriterium "deutsche oder französische Muttersprache" ist diskriminierend und hätte in dieser Stellenausschreibung nicht verwendet werden dürfen.</p><p>3. Im EDA sind (Stand: 30. Juni 2013) 5,5 Prozent der Mitarbeitenden Angehörige der italienischen Sprachgemeinschaft. Der Satz "Bewerbungen aus der italienischen Sprachgemeinschaft sind besonders erwünscht" wird in der Ausschreibung nicht aufgeführt, da alle Bewerbenden ins Korps aufgenommen werden, welche das Rekrutierungsverfahren erfolgreich absolvieren.</p><p>4. Die Stellenausschreibung ist in dieser Form mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen nicht konform.</p><p>5. Die Verantwortlichen im EDA sind angehalten, Ausschreibungen bei der Verarbeitung durch die HR-Beratungen des EDA prüfen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Fragen der Mehrsprachigkeit. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Regazzi 13.3360 sowie auf die Interpellation Quadri 13.3359 festgehalten hat, braucht die Fachstelle Chancengleichheit EDA zur Frage der Mehrsprachigkeit bei der Formulierung von Stellenausschreibungen jedoch nicht systematisch konsultiert zu werden. Die HR-Beratungen des EDA und die Mehrsprachigkeitsdelegierte sind hingegen gemeinsam mit den Linienvorgesetzten bestrebt, die Kriterien der Personalauswahl nach den Weisungen des Bundesrates und des Leitfadens EPA zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Stellenausschreibung des EDA für die Stellen von "Water &amp; Sanitation Engineers" und von Bauingenieuren legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse im französischen Text folgende Anforderungen fest: "De langue maternelle française ou allemande, vous maîtrisez très bien l'autre langue, de même que l'anglais; la maîtrise d'autres langues représente un atout." (Deutscher Text: "Nebst Deutsch sprechen Sie sehr gut Französisch und Englisch; weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil.")</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern es, dass diese beiden Amtssprachen und Englisch beherrscht werden müssen, die dritte Amtssprache aber nicht?</p><p>2. Warum wird eine bestimmte Muttersprache verlangt - ein biografisches, nicht an die Funktion gebundenes und damit diskriminierendes Kriterium?</p><p>3. Die Italienischsprachigen sind im EDA untervertreten (4,6 Prozent im Jahr 2012). Warum wurde in den Stellenausschreibungen nicht darauf hingewiesen, dass Bewerbungen aus dieser Sprachgemeinschaft besonders erwünscht sind, so, wie es Ziffer 813 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) vorschreibt?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass diese Stellenausschreibungen im Einklang stehen mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>5. Wäre es - vor dem Hintergrund der Antworten auf Frage 3 der Interpellation Regazzi 13.3360 und Frage 4 der Interpellation Quadri 13.3359 - nicht angebracht, die Stellung der Beauftragten für die Förderung der Mehrsprachigkeit im EDA zu stärken, sodass die Stellenausschreibungen des EDA künftig die rechtlichen Bestimmungen und den Leitfaden des EPA einhalten?</p>
  • Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EDA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Annahme der Motion Simoneschi-Cortesi 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen. Es ist zu wünschen, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden.</p>
    • <p>Die Förderung der Mehrsprachigkeit, die angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften und die Integration der Mehrsprachigkeit und der kulturellen Vielfalt innerhalb des EDA sind wichtige Anliegen. Für die erwähnte Ausschreibung wurde irrtümlicherweise eine veraltete Vorlage verwendet.</p><p>1. Bei den genannten Ausschreibungen wurden Mitglieder für das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH) gesucht. Dabei handelte es sich nicht um eine konkrete Stelle, sondern um die generelle Aufnahme von Ingenieuren und Ingenieurinnen ins SKH mit sehr unterschiedlichen Einsatzorten. Während Einsätzen im Ausland wird vor allem Englisch, Französisch und allenfalls Spanisch gesprochen. Korpsangehörige müssen über gute passive Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen, um die Vielzahl der deutschen Texte und Korrespondenz zu verstehen.</p><p>2. Das Kriterium "deutsche oder französische Muttersprache" ist diskriminierend und hätte in dieser Stellenausschreibung nicht verwendet werden dürfen.</p><p>3. Im EDA sind (Stand: 30. Juni 2013) 5,5 Prozent der Mitarbeitenden Angehörige der italienischen Sprachgemeinschaft. Der Satz "Bewerbungen aus der italienischen Sprachgemeinschaft sind besonders erwünscht" wird in der Ausschreibung nicht aufgeführt, da alle Bewerbenden ins Korps aufgenommen werden, welche das Rekrutierungsverfahren erfolgreich absolvieren.</p><p>4. Die Stellenausschreibung ist in dieser Form mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen nicht konform.</p><p>5. Die Verantwortlichen im EDA sind angehalten, Ausschreibungen bei der Verarbeitung durch die HR-Beratungen des EDA prüfen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Fragen der Mehrsprachigkeit. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Regazzi 13.3360 sowie auf die Interpellation Quadri 13.3359 festgehalten hat, braucht die Fachstelle Chancengleichheit EDA zur Frage der Mehrsprachigkeit bei der Formulierung von Stellenausschreibungen jedoch nicht systematisch konsultiert zu werden. Die HR-Beratungen des EDA und die Mehrsprachigkeitsdelegierte sind hingegen gemeinsam mit den Linienvorgesetzten bestrebt, die Kriterien der Personalauswahl nach den Weisungen des Bundesrates und des Leitfadens EPA zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Stellenausschreibung des EDA für die Stellen von "Water &amp; Sanitation Engineers" und von Bauingenieuren legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse im französischen Text folgende Anforderungen fest: "De langue maternelle française ou allemande, vous maîtrisez très bien l'autre langue, de même que l'anglais; la maîtrise d'autres langues représente un atout." (Deutscher Text: "Nebst Deutsch sprechen Sie sehr gut Französisch und Englisch; weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil.")</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern es, dass diese beiden Amtssprachen und Englisch beherrscht werden müssen, die dritte Amtssprache aber nicht?</p><p>2. Warum wird eine bestimmte Muttersprache verlangt - ein biografisches, nicht an die Funktion gebundenes und damit diskriminierendes Kriterium?</p><p>3. Die Italienischsprachigen sind im EDA untervertreten (4,6 Prozent im Jahr 2012). Warum wurde in den Stellenausschreibungen nicht darauf hingewiesen, dass Bewerbungen aus dieser Sprachgemeinschaft besonders erwünscht sind, so, wie es Ziffer 813 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) vorschreibt?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass diese Stellenausschreibungen im Einklang stehen mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>5. Wäre es - vor dem Hintergrund der Antworten auf Frage 3 der Interpellation Regazzi 13.3360 und Frage 4 der Interpellation Quadri 13.3359 - nicht angebracht, die Stellung der Beauftragten für die Förderung der Mehrsprachigkeit im EDA zu stärken, sodass die Stellenausschreibungen des EDA künftig die rechtlichen Bestimmungen und den Leitfaden des EPA einhalten?</p>
    • Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EDA

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