Unnötige IV-Renten vermeiden
- ShortId
-
13.4060
- Id
-
20134060
- Updated
-
28.07.2023 15:03
- Language
-
de
- Title
-
Unnötige IV-Renten vermeiden
- AdditionalIndexing
-
28;IV-Rente;Versicherungsleistung;Meldepflicht;Krankenversicherung;Koordination;Invalidenversicherung;Arbeitsunfähigkeit
- 1
-
- L05K0104010303, IV-Rente
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L06K120102010102, Meldepflicht
- L06K070205020203, Arbeitsunfähigkeit
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die IV ist mit über 14 Milliarden Franken bei der AHV verschuldet. Weil die IV-Revision 6b im Sommer 2013 gescheitert ist, müssen nun vor Ablauf der befristeten Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung weitere Anstrengungen unternommen werden. Die notwendige Bilanzsanierung der IV muss vor allem durch eine Verbesserung der Betriebsrechnung erfolgen. Im Fokus stehen die 6 Milliarden Franken, die Jahr für Jahr für IV-Renten ausgegeben werden.</p><p>Jede Versicherung muss darauf achten, unnötige Schadenfälle zu vermeiden. An der Schnittstelle zwischen KVG und IVG kann noch mehr gemacht werden. Hier muss angesetzt werden. 2012 wurden 16 900 neue IV-Renten zugesprochen. Jährlich wird eine ganze Stadt berentet! Die Verweildauer im IV-Rentensystem liegt bei 13 Jahren. Dabei sind psychische Gesundheitsprobleme mit 44 Prozent aller Neurentenzusprachen die Hauptursache. Chronifizierungen bei psychischen Störungen können aber oft vermieden werden.</p><p>Offenbar ist die heutige Schnittstelle zwischen der Heilbehandlung der KVG-Leistungserbringer und der IV als Eingliederungsversicherung noch zu oft eine Bruchstelle. Damit schneller und gezielter über Arbeitsplatzerhalt und Arbeitsplatzgewinnung gesprochen werden kann, rechtfertigt sich die Einführung einer Meldepflicht. Eine Meldepflicht kann das eingliederungsorientierte Zusammenwirken zwischen den behandelnden Medizinalpersonen und den IV-Stellen ohne grossen Aufwand verbessern.</p><p>Der Bundesrat soll das Verfahren (vor allem Dauer der Arbeitsunfähigkeit) der Meldepflicht regeln können, damit ein flexibles und effizientes Arbeiten im Interesse der betroffenen Versicherten möglich ist.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass behandelnde Ärzte und Ärztinnen im Eingliederungsprozess eine sehr bedeutende Rolle spielen und sie eine grosse Verantwortung für das rechtzeitige Beschreiten des Eingliederungsweges tragen. Ein möglichst früher Einbezug der Invalidenversicherung (IV) durch behandelnde Ärzte und Ärztinnen erlaubt es der IV, rascher zu reagieren und zu vermeiden, dass sich gesundheitliche Probleme chronifizieren. Dadurch erhöhen sich die Chancen der versicherten Personen, den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten. In diesem Sinne war im Jahr 2008 mit der 5. IV-Revision die Früherfassung eingeführt worden, welche u. a. das Melderecht für Ärzte und Chiropraktoren vorsah. Für den Bundesrat geht eine allgemeine Verpflichtung für alle Leistungserbringer gemäss Artikel 35 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) zu weit. Unter allen im erwähnten Artikel aufgeführten Leistungserbringern sind lediglich diejenigen nach den Buchstaben a und c geeignet für eine Meldung. Alle anderen in Artikel 35 aufgeführten Leistungserbringer begleiten die Versicherten nur während einer bestimmten Zeit, was es ihnen nicht ermöglicht, darüber zu urteilen, ob eine Meldung an die IV von ihrer Seite aus angezeigt ist oder nicht (z. B. Hebammen, Geburtshäuser, Heilbäder). Viele von ihnen stellen zudem weder Arbeitsunfähigkeitszeugnisse aus, noch sind sie an konkreten, die Eingliederung betreffenden Lösungsfindungen beteiligt (Apotheker, Laboratorien, Transport- und Rettungsunternehmen usw.). Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er ist jedoch bereit, im Rahmen der Umsetzung der Motion Schwaller 13.3990, "Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig", Massnahmen zu prüfen, die die Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten und Chiropraktoren verbessern und damit die Eingliederung stärken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) anzupassen. Es soll eine Meldepflicht für die Leistungserbringer gemäss Artikel 35 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) geschaffen werden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit sollen die Leistungserbringer eine Meldung an die IV-Stelle machen. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die für die Meldung notwendige Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Verfahren festzulegen.</p>
- Unnötige IV-Renten vermeiden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die IV ist mit über 14 Milliarden Franken bei der AHV verschuldet. Weil die IV-Revision 6b im Sommer 2013 gescheitert ist, müssen nun vor Ablauf der befristeten Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung weitere Anstrengungen unternommen werden. Die notwendige Bilanzsanierung der IV muss vor allem durch eine Verbesserung der Betriebsrechnung erfolgen. Im Fokus stehen die 6 Milliarden Franken, die Jahr für Jahr für IV-Renten ausgegeben werden.</p><p>Jede Versicherung muss darauf achten, unnötige Schadenfälle zu vermeiden. An der Schnittstelle zwischen KVG und IVG kann noch mehr gemacht werden. Hier muss angesetzt werden. 2012 wurden 16 900 neue IV-Renten zugesprochen. Jährlich wird eine ganze Stadt berentet! Die Verweildauer im IV-Rentensystem liegt bei 13 Jahren. Dabei sind psychische Gesundheitsprobleme mit 44 Prozent aller Neurentenzusprachen die Hauptursache. Chronifizierungen bei psychischen Störungen können aber oft vermieden werden.</p><p>Offenbar ist die heutige Schnittstelle zwischen der Heilbehandlung der KVG-Leistungserbringer und der IV als Eingliederungsversicherung noch zu oft eine Bruchstelle. Damit schneller und gezielter über Arbeitsplatzerhalt und Arbeitsplatzgewinnung gesprochen werden kann, rechtfertigt sich die Einführung einer Meldepflicht. Eine Meldepflicht kann das eingliederungsorientierte Zusammenwirken zwischen den behandelnden Medizinalpersonen und den IV-Stellen ohne grossen Aufwand verbessern.</p><p>Der Bundesrat soll das Verfahren (vor allem Dauer der Arbeitsunfähigkeit) der Meldepflicht regeln können, damit ein flexibles und effizientes Arbeiten im Interesse der betroffenen Versicherten möglich ist.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass behandelnde Ärzte und Ärztinnen im Eingliederungsprozess eine sehr bedeutende Rolle spielen und sie eine grosse Verantwortung für das rechtzeitige Beschreiten des Eingliederungsweges tragen. Ein möglichst früher Einbezug der Invalidenversicherung (IV) durch behandelnde Ärzte und Ärztinnen erlaubt es der IV, rascher zu reagieren und zu vermeiden, dass sich gesundheitliche Probleme chronifizieren. Dadurch erhöhen sich die Chancen der versicherten Personen, den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten. In diesem Sinne war im Jahr 2008 mit der 5. IV-Revision die Früherfassung eingeführt worden, welche u. a. das Melderecht für Ärzte und Chiropraktoren vorsah. Für den Bundesrat geht eine allgemeine Verpflichtung für alle Leistungserbringer gemäss Artikel 35 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) zu weit. Unter allen im erwähnten Artikel aufgeführten Leistungserbringern sind lediglich diejenigen nach den Buchstaben a und c geeignet für eine Meldung. Alle anderen in Artikel 35 aufgeführten Leistungserbringer begleiten die Versicherten nur während einer bestimmten Zeit, was es ihnen nicht ermöglicht, darüber zu urteilen, ob eine Meldung an die IV von ihrer Seite aus angezeigt ist oder nicht (z. B. Hebammen, Geburtshäuser, Heilbäder). Viele von ihnen stellen zudem weder Arbeitsunfähigkeitszeugnisse aus, noch sind sie an konkreten, die Eingliederung betreffenden Lösungsfindungen beteiligt (Apotheker, Laboratorien, Transport- und Rettungsunternehmen usw.). Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er ist jedoch bereit, im Rahmen der Umsetzung der Motion Schwaller 13.3990, "Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig", Massnahmen zu prüfen, die die Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten und Chiropraktoren verbessern und damit die Eingliederung stärken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) anzupassen. Es soll eine Meldepflicht für die Leistungserbringer gemäss Artikel 35 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) geschaffen werden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit sollen die Leistungserbringer eine Meldung an die IV-Stelle machen. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die für die Meldung notwendige Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Verfahren festzulegen.</p>
- Unnötige IV-Renten vermeiden
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