Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EFD

ShortId
13.4063
Id
20134063
Updated
28.07.2023 07:05
Language
de
Title
Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EFD
AdditionalIndexing
04;2831;italienische Sprache;Stellenangebot;Mehrsprachigkeit;Sprache;Bundesangestellte;sprachliche Diskriminierung;Amtssprache;berufliche Eignung
1
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L05K0106010305, italienische Sprache
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
  • L04K01060103, Sprache
  • L04K08060102, Amtssprache
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Annahme der Motion 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen. </p><p>Es ist an der Zeit, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden!</p>
  • <p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nimmt die Förderung der Mehrsprachigkeit sehr ernst und ist bestrebt, die Anforderungen in Bezug auf die Vielfalt zu erfüllen.</p><p>Entsprechend sind auch für die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) mit Büros in Genf und in Bern eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften, die Förderung der Mehrsprachigkeit und die kulturelle Vielfalt von grosser Bedeutung. Die Kritik an der besagten Ausschreibung ist berechtigt. Es wurden Massnahmen getroffen, damit entsprechende Fehler in Zukunft vermieden werden können.</p><p>1. Die ausgeschriebene Stelle "Abteilungsleiter/in Zent" verlangt im Wesentlichen Fachkenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen sowie im Management. Da sich die Stelle in Genf befindet, muss Französisch beherrscht werden. Französisch ist die Sprache mit dem grössten Anteil in der ZAS. Deutsch ist wichtig für das Verständnis und die Interpretation der Arbeitsunterlagen sowie für den Austausch zwischen der ZAS und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) in Bern. Die guten Kenntnisse in Fachenglisch werden im Umgang mit den internationalen Stellen insbesondere im Rahmen der Tätigkeiten rund um den internationalen Zahlungsverkehr benötigt.</p><p>Nachfolgend ist die Sprachenvertretung in der ZAS im Vergleich zu den Soll-Werten des Eidgenössischen Personalamtes (EPA) für das Personalmanagement gemäss den Stossrichtungen in der Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 aufgeführt. </p><p>Sprachenanteile (Soll-Werte EPA): Deutsch: 68,5-70,5 Prozent, Französisch: 21,5-23,5 Prozent, Italienisch: 6,5-8,5 Prozent, Romanisch: 0,5-1,0 Prozent.</p><p>Sprachenanteile in der ZAS (Stand 2013): Deutsch: 31,5 Prozent, Französisch: 56,2 Prozent, Italienisch: 12,1 Prozent, Romanisch: 0,2 Prozent.</p><p>2. Eine Bewerbung mit "guten" Deutsch- und Französischkenntnissen wird nicht von vornherein aussortiert, wenn die Fachkompetenzen den Anforderungen entsprechen. Konsequenterweise hätte die Formulierung der Ausschreibung weiter gefasst werden müssen. Die verwendete Formulierung erfüllt die Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung nicht vollumfänglich, die Kenntnisse einer dritten Amtssprache werden nicht erwähnt.</p><p>3./4. Die Bedeutung, die den Fachkompetenzen sowie der sprachlichen Situation in der ZAS (siehe Ziffer 1) beigemessen wurde, hatte leider zur Folge, dass bei der Redaktion der Ausschreibung die Mehrsprachigkeitsvorgaben vernachlässigt wurden. In der Tat erfüllt die Formulierung diese Vorgaben nicht. Die ZAS hat den Fehler erkannt und dafür gesorgt, dass er nicht mehr vorkommen wird.</p><p>5. Es gibt in der ZAS keine Mehrsprachigkeitsbeauftragte und keinen Mehrsprachigkeitsbeauftragten. Der Personaldienst der ZAS ist jedoch gehalten, die Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates sowie die Empfehlungen des EPA beim Formulieren der Inserate und bei der Stellenausschreibung zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Ausschreibung des EFD für die Stelle "Abteilungsleiter/in Zent (Finanzchef/in)" (16295) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Sie beherrschen Französisch und Deutsch schriftlich und mündlich perfekt und verfügen auch über gute Kenntnisse in Fachenglisch."</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern es, dass diese beiden Amtssprachen und Englisch beherrscht werden müssen, die dritte Amtssprache aber nicht?</p><p>2. Warum ist die perfekte Beherrschung des Französischen und des Deutschen notwendig? Müsste ein Bewerber oder eine Bewerberin mit "guten" Kenntnissen abgelehnt werden?</p><p>3. In Ziffer 72 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) steht: "Für eine Kaderfunktion werden aktive Kenntnisse (Sprechen) in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt." Warum werden diese Sprachkenntnisse in der Stellenausschreibung nicht verlangt?</p><p>4. Warum steht diese Stellenausschreibung nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>5. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine Mehrsprachigkeitsbeauftragte oder einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten, und wird sie oder er bei der Formulierung von Stellenausschreibungen zu Aspekten der Mehrsprachigkeit konsultiert?</p>
  • Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EFD
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Annahme der Motion 05.3186 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend und auf jeden Fall den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwiderlaufend sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das verlangte Sprachprofil spezifische Anforderungen einschliesst, die sich nicht aufgrund der Aufgaben der betreffenden Funktion rechtfertigen lassen oder die auf biografischen statt funktionalen Kriterien gründen (z. B. muss die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit zuwider laufen auch Stellenausschreibungen, die nicht jenen Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug geben, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen. </p><p>Es ist an der Zeit, dass die Mehrsprachigkeitsweisungen und die "Leitlinien zu Personalfragen - Leitfaden Förderung Mehrsprachigkeit" des EPA vollumfänglich erfüllt werden!</p>
    • <p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nimmt die Förderung der Mehrsprachigkeit sehr ernst und ist bestrebt, die Anforderungen in Bezug auf die Vielfalt zu erfüllen.</p><p>Entsprechend sind auch für die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) mit Büros in Genf und in Bern eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften, die Förderung der Mehrsprachigkeit und die kulturelle Vielfalt von grosser Bedeutung. Die Kritik an der besagten Ausschreibung ist berechtigt. Es wurden Massnahmen getroffen, damit entsprechende Fehler in Zukunft vermieden werden können.</p><p>1. Die ausgeschriebene Stelle "Abteilungsleiter/in Zent" verlangt im Wesentlichen Fachkenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen sowie im Management. Da sich die Stelle in Genf befindet, muss Französisch beherrscht werden. Französisch ist die Sprache mit dem grössten Anteil in der ZAS. Deutsch ist wichtig für das Verständnis und die Interpretation der Arbeitsunterlagen sowie für den Austausch zwischen der ZAS und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) in Bern. Die guten Kenntnisse in Fachenglisch werden im Umgang mit den internationalen Stellen insbesondere im Rahmen der Tätigkeiten rund um den internationalen Zahlungsverkehr benötigt.</p><p>Nachfolgend ist die Sprachenvertretung in der ZAS im Vergleich zu den Soll-Werten des Eidgenössischen Personalamtes (EPA) für das Personalmanagement gemäss den Stossrichtungen in der Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 aufgeführt. </p><p>Sprachenanteile (Soll-Werte EPA): Deutsch: 68,5-70,5 Prozent, Französisch: 21,5-23,5 Prozent, Italienisch: 6,5-8,5 Prozent, Romanisch: 0,5-1,0 Prozent.</p><p>Sprachenanteile in der ZAS (Stand 2013): Deutsch: 31,5 Prozent, Französisch: 56,2 Prozent, Italienisch: 12,1 Prozent, Romanisch: 0,2 Prozent.</p><p>2. Eine Bewerbung mit "guten" Deutsch- und Französischkenntnissen wird nicht von vornherein aussortiert, wenn die Fachkompetenzen den Anforderungen entsprechen. Konsequenterweise hätte die Formulierung der Ausschreibung weiter gefasst werden müssen. Die verwendete Formulierung erfüllt die Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung nicht vollumfänglich, die Kenntnisse einer dritten Amtssprache werden nicht erwähnt.</p><p>3./4. Die Bedeutung, die den Fachkompetenzen sowie der sprachlichen Situation in der ZAS (siehe Ziffer 1) beigemessen wurde, hatte leider zur Folge, dass bei der Redaktion der Ausschreibung die Mehrsprachigkeitsvorgaben vernachlässigt wurden. In der Tat erfüllt die Formulierung diese Vorgaben nicht. Die ZAS hat den Fehler erkannt und dafür gesorgt, dass er nicht mehr vorkommen wird.</p><p>5. Es gibt in der ZAS keine Mehrsprachigkeitsbeauftragte und keinen Mehrsprachigkeitsbeauftragten. Der Personaldienst der ZAS ist jedoch gehalten, die Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates sowie die Empfehlungen des EPA beim Formulieren der Inserate und bei der Stellenausschreibung zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Ausschreibung des EFD für die Stelle "Abteilungsleiter/in Zent (Finanzchef/in)" (16295) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Sie beherrschen Französisch und Deutsch schriftlich und mündlich perfekt und verfügen auch über gute Kenntnisse in Fachenglisch."</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion erfordern es, dass diese beiden Amtssprachen und Englisch beherrscht werden müssen, die dritte Amtssprache aber nicht?</p><p>2. Warum ist die perfekte Beherrschung des Französischen und des Deutschen notwendig? Müsste ein Bewerber oder eine Bewerberin mit "guten" Kenntnissen abgelehnt werden?</p><p>3. In Ziffer 72 der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mehrsprachigkeitsweisungen, BBl 2003 1441) steht: "Für eine Kaderfunktion werden aktive Kenntnisse (Sprechen) in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt." Warum werden diese Sprachkenntnisse in der Stellenausschreibung nicht verlangt?</p><p>4. Warum steht diese Stellenausschreibung nicht im Einklang mit dem Sprachengesetz und dessen Umsetzungserlassen?</p><p>5. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine Mehrsprachigkeitsbeauftragte oder einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten, und wird sie oder er bei der Formulierung von Stellenausschreibungen zu Aspekten der Mehrsprachigkeit konsultiert?</p>
    • Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des EFD

Back to List