Modernisierung der Lex Koller

ShortId
13.4067
Id
20134067
Updated
28.07.2023 07:01
Language
de
Title
Modernisierung der Lex Koller
AdditionalIndexing
2846;Ausländer/in;Bodenmarkt;Grundstückerwerb durch Ausländer/innen;Genossenschaft;Schweizer/in;Immobilieneigentum;Wohnungsbau;Wohnungsmarkt;Gesetz;Statistik
1
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0102040301, Grundstückerwerb durch Ausländer/innen
  • L04K01020403, Bodenmarkt
  • L03K020218, Statistik
  • L04K05070109, Immobilieneigentum
  • L04K07030309, Genossenschaft
  • L04K01020604, Wohnungsbau
  • L05K0506010605, Schweizer/in
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K01020111, Wohnungsmarkt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Statistiken des Bundesamtes für Statistik erfassen nur den Bestand der Gebäude mit Wohnnutzung. Die Gebäude- und Wohnungsstatistik weist 2012 1 670 054 Gebäude aus. Die Marktwerte aller Wohnimmobilien betragen gemäss Schätzungen von Immobilienexperten etwas mehr als 2000 Milliarden Franken, diejenigen aller Geschäftsimmobilien gut 500 Milliarden Franken.</p><p>2. Der Eigentümertyp der Gebäude mit Wohnnutzung wurde letztmals mit der Volkszählung 2000 erhoben. Es wurde die Anzahl Gebäude nach 13 Eigentümertypen erhoben, welche in fünf Gruppen zusammengefasst werden können: Privatpersonen, institutionelle Anleger, gemeinnützige Wohnbauträger, Promotoren/Vermittler, andere Eigentümer. Angaben zu Nationalität und Herkunft der Immobilieneigentümer wurden nicht erhoben. Das Bundesamt für Statistik prüft derzeit in Erfüllung der Motion Badran 13.3487 unter anderem die Möglichkeit, eine bereits bestehende Erhebung zu nutzen, in der Eigentümerinformationen enthalten sind.</p><p>3. Es liegen keine Angaben zu den vier erwähnten Eigentümerkategorien für Wohn- und Gewerbeimmobilien seit 1990 vor. Die Daten des Bundesamtes für Statistik beruhen auf den in Antwort 2 aufgeführten Eigentümertypen der Gebäude mit Wohnnutzung. 1990 waren 86,5 Prozent der Gebäude mit Wohnnutzung im Eigentum von Privatpersonen, 2000 waren es 88,6 Prozent.</p><p>Datenbasis: In nachfolgender Tabelle können die Daten der fünf Gruppen für die Jahre 1990 und 2000 entnommen werden.</p><p></p><table width="513.85pt"><tr><td width="8.95pt" valign="center"><p></p></td><td width="34.3pt" valign="center"><p>Total</p></td><td width="82.8pt" valign="center"><p>Privatpersonen</p></td><td width="74.6pt" valign="center"><p>Institutionelle Anleger</p></td><td width="90.35pt" valign="center"><p>Gemeinnützige Wohnbauträger</p></td><td width="132.7pt" valign="center"><p>Promotoren/Vermittler</p></td><td width="64.95pt" valign="center"><p>Andere Eigentümer</p></td></tr></table><table width="632.45pt"><tr><td width="25.4pt" valign="center"><p></p></td><td width="54.7pt" valign="center"><p></p></td><td width="51.5pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="41.3pt" valign="center"><p>in Prozent</p></td><td width="41.35pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>in Prozent</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>in Prozent</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="15.5pt" valign="center"><p>in %</p></td><td width="46.75pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="152.75pt" valign="center"><p>in %</p></td></tr><tr><td width="25.4pt" valign="center"><p>1990</p></td><td width="54.7pt" valign="center"><p>1 292 502</p></td><td width="51.5pt" valign="center"><p>1 118 345</p></td><td width="41.3pt" valign="center"><p>86,5</p></td><td width="41.35pt" valign="center"><p>34 289</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>2,7</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>58'726</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>4.5</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>28'787</p></td><td width="15.5pt" valign="center"><p>2.2</p></td><td width="46.75pt" valign="center"><p>52'355</p></td><td width="152.75pt" valign="center"><p>4,1</p></td></tr><tr><td width="25.4pt" valign="center"><p>2000</p></td><td width="54.7pt" valign="center"><p>1 462 160</p></td><td width="51.5pt" valign="center"><p>1 295 189</p></td><td width="41.3pt" valign="center"><p>88,6</p></td><td width="41.35pt" valign="center"><p>35 672</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>2,4</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>58'216</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>4.0</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>20'643</p></td><td width="15.5pt" valign="center"><p>1.4</p></td><td width="46.75pt" valign="center"><p>52'440</p></td><td width="152.75pt" valign="center"><p>3,6</p></td></tr></table><p></p><p>4. EU- und Efta-Bürger können nur dann bewilligungsfrei Wohnimmobilien erwerben, wenn sie neben ihrem rechtlichen Wohnsitz (Aufenthaltsbewilligung) auch ihren tatsächlichen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in der Schweiz haben. Nach einer Ausreise aus der Schweiz sind sie nicht verpflichtet, die Wohnimmobilien zu veräussern.</p><p>5. Die Einführung einer Pflicht zur Veräusserung der Wohnimmobilien für aus der Schweiz ausreisende EU- und Efta-Bürger würde das Freizügigkeitsabkommen mit der EU (Art. 25 Abs. 1 Anhang 1) sowie die Efta-Konvention (Art. 24 Abs. 1 Anhang K, Anlage 1) verletzen. Auch für Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz besteht nach geltendem Recht keine Pflicht, nach einer Ausreise aus der Schweiz eine bewilligungsfrei erworbene Hauptwohnung zu veräussern. Im Rahmen einer nächsten Revision der Lex Koller wird der Bundesrat die Frage der Veräusserungspflicht prüfen.</p><p>6. Zu bemerken ist, dass nur EU- und Efta-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz Anteile an Wohnbaugenossenschaften erwerben können, nicht aber Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten. Über das Verhältnis Schweizer/Ausländer beim Halten von Genossenschaftsanteilscheinen und deren Wert liegen keine Informationen vor. Im Jahr 2000 wurden rund 15 Prozent aller Wohnungen von Mitglieder-Genossenschaften durch ausländische Haushalte bewohnt.</p><p>7. Der Bundesrat sieht keine Einschränkungen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Herbstsession wurden zwei Motionen eingereicht, welche einerseits die Unterstellung von Gewerbeliegenschaften unter die Lex Koller (Motion 13.3975, "Wiederunterstellung von betrieblich genutzten Immobilien unter die Bewilligungspflicht der Lex Koller") sowie das Verbot des Kaufs von Aktien von börsenkotierten Schweizer Wohnimmobiliengesellschaften durch ausländische Investoren (Motion 13.3976, "Aufhebung der Privilegierung des Erwerbs von Anteilen an Immobilienfonds und börsenkotierten Immobiliengesellschaften in der Lex Koller") fordern. 2012 sind 153 935 Personen in die Schweiz ein- und 80 648 Personen aus der Schweiz ausgewandert (Quelle: BFM). In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele Wohn- und wie viele Gewerbeimmobilien hat die Schweiz (Anzahl und Franken Schätzwert)?</p><p>2. Wie viele Wohn- und Gewerbeimmobilien finden sich in den folgenden vier Eigentümerkategorien (Anzahl und Franken Schätzwert):</p><p>- Schweizer?</p><p>- EU-/Efta-Bürger?</p><p>- Bürger aus Drittländern?</p><p>- Immobilienfonds und börsenkotierte Immobiliengesellschaften?</p><p>3. Wie haben sich die Zahlen für die obenstehenden vier Eigentümerkategorien für Wohn- und Gewerbeimmobilien seit 1990 entwickelt (z. B. 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2012)?</p><p>4. Durch die Personenfreizügigkeit haben Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende, Rentner und Studierende aus dem EU-/Efta-Raum das Recht auf Einreise und eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Mit diesem Recht verknüpft ist das Recht auf Erwerb von Wohnimmobilien (Inländerbehandlung). Sind EU-/Efta-Bürger verpflichtet, ihre in der Schweiz erworbenen Wohnimmobilien nach einer Auswanderung aus der Schweiz zu verkaufen?</p><p>5. Falls nein, wie beurteilt der Bundesrat die Einführung einer Frist von einigen Jahren (z. B. drei Jahre), innert welcher aus der Schweiz ausreisende EU-/Efta-Bürger ihre Schweizer Wohnimmobilien verkaufen müssen?</p><p>6. Grundsätzlich sind Ausländer beim genossenschaftlichen Wohnungsbau in der Schweiz zum Erwerb von Genossenschaftsscheinen zugelassen. Was ist das Verhältnis Schweizer/Ausländer beim Halten von Genossenschaftsscheinen des genossenschaftlichen Wohnungsbaus (Anzahl und Franken Schätzwert)?</p><p>7. Welche neuen möglichen Einschränkungen sieht er, damit der mit Steuergeldern subventionierte genossenschaftliche Wohnungsbau in erster Linie Schweizer Bürgern zugutekommt?</p>
  • Modernisierung der Lex Koller
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Statistiken des Bundesamtes für Statistik erfassen nur den Bestand der Gebäude mit Wohnnutzung. Die Gebäude- und Wohnungsstatistik weist 2012 1 670 054 Gebäude aus. Die Marktwerte aller Wohnimmobilien betragen gemäss Schätzungen von Immobilienexperten etwas mehr als 2000 Milliarden Franken, diejenigen aller Geschäftsimmobilien gut 500 Milliarden Franken.</p><p>2. Der Eigentümertyp der Gebäude mit Wohnnutzung wurde letztmals mit der Volkszählung 2000 erhoben. Es wurde die Anzahl Gebäude nach 13 Eigentümertypen erhoben, welche in fünf Gruppen zusammengefasst werden können: Privatpersonen, institutionelle Anleger, gemeinnützige Wohnbauträger, Promotoren/Vermittler, andere Eigentümer. Angaben zu Nationalität und Herkunft der Immobilieneigentümer wurden nicht erhoben. Das Bundesamt für Statistik prüft derzeit in Erfüllung der Motion Badran 13.3487 unter anderem die Möglichkeit, eine bereits bestehende Erhebung zu nutzen, in der Eigentümerinformationen enthalten sind.</p><p>3. Es liegen keine Angaben zu den vier erwähnten Eigentümerkategorien für Wohn- und Gewerbeimmobilien seit 1990 vor. Die Daten des Bundesamtes für Statistik beruhen auf den in Antwort 2 aufgeführten Eigentümertypen der Gebäude mit Wohnnutzung. 1990 waren 86,5 Prozent der Gebäude mit Wohnnutzung im Eigentum von Privatpersonen, 2000 waren es 88,6 Prozent.</p><p>Datenbasis: In nachfolgender Tabelle können die Daten der fünf Gruppen für die Jahre 1990 und 2000 entnommen werden.</p><p></p><table width="513.85pt"><tr><td width="8.95pt" valign="center"><p></p></td><td width="34.3pt" valign="center"><p>Total</p></td><td width="82.8pt" valign="center"><p>Privatpersonen</p></td><td width="74.6pt" valign="center"><p>Institutionelle Anleger</p></td><td width="90.35pt" valign="center"><p>Gemeinnützige Wohnbauträger</p></td><td width="132.7pt" valign="center"><p>Promotoren/Vermittler</p></td><td width="64.95pt" valign="center"><p>Andere Eigentümer</p></td></tr></table><table width="632.45pt"><tr><td width="25.4pt" valign="center"><p></p></td><td width="54.7pt" valign="center"><p></p></td><td width="51.5pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="41.3pt" valign="center"><p>in Prozent</p></td><td width="41.35pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>in Prozent</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>in Prozent</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="15.5pt" valign="center"><p>in %</p></td><td width="46.75pt" valign="center"><p>absolut</p></td><td width="152.75pt" valign="center"><p>in %</p></td></tr><tr><td width="25.4pt" valign="center"><p>1990</p></td><td width="54.7pt" valign="center"><p>1 292 502</p></td><td width="51.5pt" valign="center"><p>1 118 345</p></td><td width="41.3pt" valign="center"><p>86,5</p></td><td width="41.35pt" valign="center"><p>34 289</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>2,7</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>58'726</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>4.5</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>28'787</p></td><td width="15.5pt" valign="center"><p>2.2</p></td><td width="46.75pt" valign="center"><p>52'355</p></td><td width="152.75pt" valign="center"><p>4,1</p></td></tr><tr><td width="25.4pt" valign="center"><p>2000</p></td><td width="54.7pt" valign="center"><p>1 462 160</p></td><td width="51.5pt" valign="center"><p>1 295 189</p></td><td width="41.3pt" valign="center"><p>88,6</p></td><td width="41.35pt" valign="center"><p>35 672</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>2,4</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>58'216</p></td><td width="41pt" valign="center"><p>4.0</p></td><td width="39pt" valign="center"><p>20'643</p></td><td width="15.5pt" valign="center"><p>1.4</p></td><td width="46.75pt" valign="center"><p>52'440</p></td><td width="152.75pt" valign="center"><p>3,6</p></td></tr></table><p></p><p>4. EU- und Efta-Bürger können nur dann bewilligungsfrei Wohnimmobilien erwerben, wenn sie neben ihrem rechtlichen Wohnsitz (Aufenthaltsbewilligung) auch ihren tatsächlichen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in der Schweiz haben. Nach einer Ausreise aus der Schweiz sind sie nicht verpflichtet, die Wohnimmobilien zu veräussern.</p><p>5. Die Einführung einer Pflicht zur Veräusserung der Wohnimmobilien für aus der Schweiz ausreisende EU- und Efta-Bürger würde das Freizügigkeitsabkommen mit der EU (Art. 25 Abs. 1 Anhang 1) sowie die Efta-Konvention (Art. 24 Abs. 1 Anhang K, Anlage 1) verletzen. Auch für Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz besteht nach geltendem Recht keine Pflicht, nach einer Ausreise aus der Schweiz eine bewilligungsfrei erworbene Hauptwohnung zu veräussern. Im Rahmen einer nächsten Revision der Lex Koller wird der Bundesrat die Frage der Veräusserungspflicht prüfen.</p><p>6. Zu bemerken ist, dass nur EU- und Efta-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz Anteile an Wohnbaugenossenschaften erwerben können, nicht aber Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten. Über das Verhältnis Schweizer/Ausländer beim Halten von Genossenschaftsanteilscheinen und deren Wert liegen keine Informationen vor. Im Jahr 2000 wurden rund 15 Prozent aller Wohnungen von Mitglieder-Genossenschaften durch ausländische Haushalte bewohnt.</p><p>7. Der Bundesrat sieht keine Einschränkungen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Herbstsession wurden zwei Motionen eingereicht, welche einerseits die Unterstellung von Gewerbeliegenschaften unter die Lex Koller (Motion 13.3975, "Wiederunterstellung von betrieblich genutzten Immobilien unter die Bewilligungspflicht der Lex Koller") sowie das Verbot des Kaufs von Aktien von börsenkotierten Schweizer Wohnimmobiliengesellschaften durch ausländische Investoren (Motion 13.3976, "Aufhebung der Privilegierung des Erwerbs von Anteilen an Immobilienfonds und börsenkotierten Immobiliengesellschaften in der Lex Koller") fordern. 2012 sind 153 935 Personen in die Schweiz ein- und 80 648 Personen aus der Schweiz ausgewandert (Quelle: BFM). In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele Wohn- und wie viele Gewerbeimmobilien hat die Schweiz (Anzahl und Franken Schätzwert)?</p><p>2. Wie viele Wohn- und Gewerbeimmobilien finden sich in den folgenden vier Eigentümerkategorien (Anzahl und Franken Schätzwert):</p><p>- Schweizer?</p><p>- EU-/Efta-Bürger?</p><p>- Bürger aus Drittländern?</p><p>- Immobilienfonds und börsenkotierte Immobiliengesellschaften?</p><p>3. Wie haben sich die Zahlen für die obenstehenden vier Eigentümerkategorien für Wohn- und Gewerbeimmobilien seit 1990 entwickelt (z. B. 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2012)?</p><p>4. Durch die Personenfreizügigkeit haben Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende, Rentner und Studierende aus dem EU-/Efta-Raum das Recht auf Einreise und eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Mit diesem Recht verknüpft ist das Recht auf Erwerb von Wohnimmobilien (Inländerbehandlung). Sind EU-/Efta-Bürger verpflichtet, ihre in der Schweiz erworbenen Wohnimmobilien nach einer Auswanderung aus der Schweiz zu verkaufen?</p><p>5. Falls nein, wie beurteilt der Bundesrat die Einführung einer Frist von einigen Jahren (z. B. drei Jahre), innert welcher aus der Schweiz ausreisende EU-/Efta-Bürger ihre Schweizer Wohnimmobilien verkaufen müssen?</p><p>6. Grundsätzlich sind Ausländer beim genossenschaftlichen Wohnungsbau in der Schweiz zum Erwerb von Genossenschaftsscheinen zugelassen. Was ist das Verhältnis Schweizer/Ausländer beim Halten von Genossenschaftsscheinen des genossenschaftlichen Wohnungsbaus (Anzahl und Franken Schätzwert)?</p><p>7. Welche neuen möglichen Einschränkungen sieht er, damit der mit Steuergeldern subventionierte genossenschaftliche Wohnungsbau in erster Linie Schweizer Bürgern zugutekommt?</p>
    • Modernisierung der Lex Koller

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