Datenspionage und Internetsicherheit
- ShortId
-
13.4077
- Id
-
20134077
- Updated
-
28.07.2023 07:09
- Language
-
de
- Title
-
Datenspionage und Internetsicherheit
- AdditionalIndexing
-
09;34;24;Computerkriminalität;Submissionswesen;strafbare Handlung;Finanzplatz Schweiz;Datenschutz;Nachrichtendienst;öffentliche Sicherheit;Internet;USA;Bank
- 1
-
- L05K1202020105, Internet
- L04K12030301, Computerkriminalität
- L04K05020513, Datenschutz
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K11040101, Bank
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L04K03050305, USA
- L02K0403, öffentliche Sicherheit
- L04K05010201, strafbare Handlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat überprüft laufend die nötigen Massnahmen zum Schutz seiner eingesetzten IKT entsprechend dem Schutzbedarf der von ihr unterstützten Geschäftsprozesse und der bearbeiteten Informationen. Die zuständigen Organe leiten daraus die erforderlichen Vorgaben und Anforderungen an die IKT-Mittel und deren Einsatz ab. Entsprechend sind allfällige Beschaffungsverfahren und die erforderlichen Kriterien auszugestalten. Das Beschaffungsrecht erlaubt bei einer Gefährdung der Sicherheit, gestützt auf die Artikel 3 BöB und 13 VöB, unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit Massnahmen zu ergreifen, die eine Einschränkung des Wettbewerbs zur Folge haben. Die entsprechenden Ausnahmeartikel ermöglichen bei einer ausreichenden juristischen Begründung freihändige Vergaben. Damit werden Beschaffungen möglich, welche die Sicherstellung des geforderten Schutzes durch eine gezielte Wahl des Anbieters besser zulassen.</p><p>2. Der Bundesrat ist bereit, solche Kriterien im Sinne der Antwort auf Frage 1 zu prüfen, weist jedoch darauf hin, dass z. B. die Steuerbewertung und damit die entsprechenden Daten in der Hoheit der Gemeinden und Kantone liegen. Zusätzlich gibt es neben den Steuerdaten auch viele weitere besonders schützenswerte Personendaten, für welche die Kantone und Gemeinden zuständig sind.</p><p>3. Es ist davon auszugehen, dass Politik und Wirtschaft der Schweiz generell Ziel von Spionage ausländischer Nachrichtendienste sind. Diese Dienste bedienen sich unterschiedlicher Spionagemethoden und benützen neben elektronischen Angriffen nach wie vor auch traditionelle Mittel, wie insbesondere den Einsatz von menschlichen Quellen. Zu den Zielen der illegalen Informationsbeschaffung gehört nach Ansicht des Bundesrates auch der Finanzplatz Schweiz. Zu mutmasslichen Tätigkeiten US-amerikanischer Nachrichtendienste wie der NSA kann der Bundesrat derzeit keine gesicherten Aussagen machen.</p><p>4. Gemäss Weisung des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung vom 14. August 2013 müssen alle Anwendungen und Projekte die Massnahmen des Grundschutzes bezüglich der Sicherheitsvorgaben einhalten. Zudem muss für alle IKT-Projekte und -Anwendungen der Bundesverwaltung eine Schutzbedarfsanalyse erstellt werden. Darauf gestützt sind im Einzelfall zusätzliche Schutzmassnahmen zu treffen. Über die Bundesverwaltung hinaus hat der Bundesrat mit der Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken eine Vielzahl von Massnahmen ausgelöst. Diese haben zum Ziel, die Verwaltung sowie die Privatwirtschaft künftig noch besser vor drohenden Gefahren zu schützen, diese Kreise präventiv zu informieren und in einem Krisenfall subsidiär zu unterstützen.</p><p>5. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Reputation der Schweiz als sicherer Wirtschaftsstandort nicht grundsätzlich gelitten hat. In Einzelfällen scheint sie vielmehr gestärkt worden zu sein, wie man aus der steigenden Nachfrage nach Speicherplatz und Cloud-Angeboten innerhalb der Schweiz schliessen könnte.</p><p>6. Aufgrund diverser Hinweise muss vermutet werden, dass neben der NSA auch andere ausländische Geheimdienste in der Schweiz aktiv sind.</p><p>7. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass als Folge der verbreiteten Praxis der Überwachung der Kommunikation das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) angepasst werden muss. Das Gesetz enthält bereits, zum Beispiel im sogenannten Computerstrafrecht (Art. 143ff. StGB) oder unter dem Titel der Delikte gegen den Staat (insb. Art. 271ff. StGB), die notwendigen Grundlagen, um gegen illegale Abhörpraktiken, begangen durch private oder staatliche Stellen, vorzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Veröffentlichungen von Edward Snowden über die Tätigkeiten der US-amerikanischen Geheimdienste zeigen die mögliche Schädigung nationaler Souveränitäts- und Individualrechte durch elektronische Spionage und werfen Fragen betreffend die Internetsicherheit auf.</p><p>Aufgrund dieser Tatsache ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, im Rahmen von WTO-Ausschreibungen Kriterien für einen erhöhten Schutz vor IT-Spionage einzubeziehen?</p><p>2. Ist er bereit zu prüfen, welche spezifischen Kriterien bei sensitiven IT-Projekten (Steuerdaten, Bankdaten usw.) von speziell geprüften Preferred Suppliers erfüllt werden müssten?</p><p>3. Ist nach seiner Meinung davon auszugehen, dass der NSA auch Schweizer Banken systematisch überwacht und abgehört hat? Geht der Bundesrat deshalb davon aus, dass die Angriffe US-amerikanischer Behörden auf den Finanzplatz Schweiz im Zusammenhang mit solchen Abhörangriffen stehen?</p><p>4. Welche Massnahmen plant er, um die Schweiz inskünftig vor Abhörangriffen ausländischer Staaten zu schützen?</p><p>5. Ist er der Meinung, dass die Reputation der Schweiz als sicherer Wirtschaftsplatz aufgrund der Abhörangriffe gelitten hat?</p><p>6. Gibt es seitens des Bundesrates Vermutungen, dass weitere Geheimdienste im grösseren Stil in der Schweiz aktiv sind? Wenn ja, welche und mit welchen Überwachungszielen?</p><p>7. Ist er der Meinung, dass aufgrund der Abhörangriffe das Schweizerische Strafgesetzbuch angepasst werden müsste?</p>
- Datenspionage und Internetsicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat überprüft laufend die nötigen Massnahmen zum Schutz seiner eingesetzten IKT entsprechend dem Schutzbedarf der von ihr unterstützten Geschäftsprozesse und der bearbeiteten Informationen. Die zuständigen Organe leiten daraus die erforderlichen Vorgaben und Anforderungen an die IKT-Mittel und deren Einsatz ab. Entsprechend sind allfällige Beschaffungsverfahren und die erforderlichen Kriterien auszugestalten. Das Beschaffungsrecht erlaubt bei einer Gefährdung der Sicherheit, gestützt auf die Artikel 3 BöB und 13 VöB, unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit Massnahmen zu ergreifen, die eine Einschränkung des Wettbewerbs zur Folge haben. Die entsprechenden Ausnahmeartikel ermöglichen bei einer ausreichenden juristischen Begründung freihändige Vergaben. Damit werden Beschaffungen möglich, welche die Sicherstellung des geforderten Schutzes durch eine gezielte Wahl des Anbieters besser zulassen.</p><p>2. Der Bundesrat ist bereit, solche Kriterien im Sinne der Antwort auf Frage 1 zu prüfen, weist jedoch darauf hin, dass z. B. die Steuerbewertung und damit die entsprechenden Daten in der Hoheit der Gemeinden und Kantone liegen. Zusätzlich gibt es neben den Steuerdaten auch viele weitere besonders schützenswerte Personendaten, für welche die Kantone und Gemeinden zuständig sind.</p><p>3. Es ist davon auszugehen, dass Politik und Wirtschaft der Schweiz generell Ziel von Spionage ausländischer Nachrichtendienste sind. Diese Dienste bedienen sich unterschiedlicher Spionagemethoden und benützen neben elektronischen Angriffen nach wie vor auch traditionelle Mittel, wie insbesondere den Einsatz von menschlichen Quellen. Zu den Zielen der illegalen Informationsbeschaffung gehört nach Ansicht des Bundesrates auch der Finanzplatz Schweiz. Zu mutmasslichen Tätigkeiten US-amerikanischer Nachrichtendienste wie der NSA kann der Bundesrat derzeit keine gesicherten Aussagen machen.</p><p>4. Gemäss Weisung des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung vom 14. August 2013 müssen alle Anwendungen und Projekte die Massnahmen des Grundschutzes bezüglich der Sicherheitsvorgaben einhalten. Zudem muss für alle IKT-Projekte und -Anwendungen der Bundesverwaltung eine Schutzbedarfsanalyse erstellt werden. Darauf gestützt sind im Einzelfall zusätzliche Schutzmassnahmen zu treffen. Über die Bundesverwaltung hinaus hat der Bundesrat mit der Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken eine Vielzahl von Massnahmen ausgelöst. Diese haben zum Ziel, die Verwaltung sowie die Privatwirtschaft künftig noch besser vor drohenden Gefahren zu schützen, diese Kreise präventiv zu informieren und in einem Krisenfall subsidiär zu unterstützen.</p><p>5. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Reputation der Schweiz als sicherer Wirtschaftsstandort nicht grundsätzlich gelitten hat. In Einzelfällen scheint sie vielmehr gestärkt worden zu sein, wie man aus der steigenden Nachfrage nach Speicherplatz und Cloud-Angeboten innerhalb der Schweiz schliessen könnte.</p><p>6. Aufgrund diverser Hinweise muss vermutet werden, dass neben der NSA auch andere ausländische Geheimdienste in der Schweiz aktiv sind.</p><p>7. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass als Folge der verbreiteten Praxis der Überwachung der Kommunikation das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) angepasst werden muss. Das Gesetz enthält bereits, zum Beispiel im sogenannten Computerstrafrecht (Art. 143ff. StGB) oder unter dem Titel der Delikte gegen den Staat (insb. Art. 271ff. StGB), die notwendigen Grundlagen, um gegen illegale Abhörpraktiken, begangen durch private oder staatliche Stellen, vorzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Veröffentlichungen von Edward Snowden über die Tätigkeiten der US-amerikanischen Geheimdienste zeigen die mögliche Schädigung nationaler Souveränitäts- und Individualrechte durch elektronische Spionage und werfen Fragen betreffend die Internetsicherheit auf.</p><p>Aufgrund dieser Tatsache ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, im Rahmen von WTO-Ausschreibungen Kriterien für einen erhöhten Schutz vor IT-Spionage einzubeziehen?</p><p>2. Ist er bereit zu prüfen, welche spezifischen Kriterien bei sensitiven IT-Projekten (Steuerdaten, Bankdaten usw.) von speziell geprüften Preferred Suppliers erfüllt werden müssten?</p><p>3. Ist nach seiner Meinung davon auszugehen, dass der NSA auch Schweizer Banken systematisch überwacht und abgehört hat? Geht der Bundesrat deshalb davon aus, dass die Angriffe US-amerikanischer Behörden auf den Finanzplatz Schweiz im Zusammenhang mit solchen Abhörangriffen stehen?</p><p>4. Welche Massnahmen plant er, um die Schweiz inskünftig vor Abhörangriffen ausländischer Staaten zu schützen?</p><p>5. Ist er der Meinung, dass die Reputation der Schweiz als sicherer Wirtschaftsplatz aufgrund der Abhörangriffe gelitten hat?</p><p>6. Gibt es seitens des Bundesrates Vermutungen, dass weitere Geheimdienste im grösseren Stil in der Schweiz aktiv sind? Wenn ja, welche und mit welchen Überwachungszielen?</p><p>7. Ist er der Meinung, dass aufgrund der Abhörangriffe das Schweizerische Strafgesetzbuch angepasst werden müsste?</p>
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