Einhaltung des Sprachengesetzes. Französischunterricht und nationaler Zusammenhalt
- ShortId
-
13.4079
- Id
-
20134079
- Updated
-
28.07.2023 07:08
- Language
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de
- Title
-
Einhaltung des Sprachengesetzes. Französischunterricht und nationaler Zusammenhalt
- AdditionalIndexing
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2831;32;deutsch-sprachige Schweiz;schulisches Arbeiten;Sprache;nationale Identität;französische Sprache;Vollzug von Beschlüssen;Sprachunterricht;Gesetz
- 1
-
- L05K0106010304, französische Sprache
- L04K01060103, Sprache
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0503010102, Gesetz
- L06K010601020101, deutsch-sprachige Schweiz
- L03K130101, schulisches Arbeiten
- L04K08020219, nationale Identität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat 2004 eine nationale Strategie zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts in der Schweiz verabschiedet und im Harmos-Konkordat konkretisiert. Darin finden sich auch Vorgaben zum Sprachenunterricht. So ist vorgesehen, dass während der obligatorischen Schulzeit ab der Primarschulstufe zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, von denen eine Sprache eine Landessprache sein muss. In beiden Sprachen sind per Ende der obligatorischen Schule vergleichbare Kenntnisse zu erreichen. Ausserdem hat während der obligatorischen Schulzeit ein bedarfsgerechtes Angebot an fakultativem Unterricht in einer dritten Landessprache zu bestehen. Diese Grundsätze finden sich im Sprachengesetz (SpG) wieder, das 2010 in Kraft getreten ist.</p><p>1. Die Kantone befinden sich derzeit in einem wichtigen Harmonisierungsprozess, über den sie 2015 Bilanz ziehen werden. Der Bundesrat ist weiterhin davon überzeugt, dass die Kantone die Strategie des Unterrichts von zwei Fremdsprachen ab der Primarschule wie vorgesehen umsetzen können.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die laufende Diskussion aufmerksam. Kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen könnten, würden den nationalen Zusammenhalt und die nötige Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden. Eine solche Benachteiligung läge beispielsweise vor, wenn auf der Primarschulstufe als Fremdsprache nur noch Englisch unterrichtet würde.</p><p>Wenn die Kantone beim Fremdsprachenunterricht keine koordinierte Lösung im Sinne des Harmos-Konkordats erreichen, müsste der Bundesrat die Situation prüfen, namentlich im Hinblick auf die in der Verfassung (Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung) stipulierte Pflicht zur Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen und die Anwendung der subsidiären Bundeskompetenz.</p><p>2. Gemäss Sprachengesetz (SpG) unterstützt der Bund innovative Projekte der Kantone zur Förderung der Landessprachen in der Schule. Drei Ausschreibungszyklen wurden erfolgreich abgeschlossen. Diese Projekte fördern beispielsweise den zweisprachigen Unterricht durch innovative didaktische Ansätze, um die Vermittlung der Landessprachen attraktiv zu gestalten.</p><p>3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule für den nationalen Zusammenhalt von wesentlicher Bedeutung ist. Um die Verständigung zwischen den Sprachregionen unseres Landes zu verstärken, ist es auch wichtig, den Unterricht einer dritten Landessprache zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Artikel 15 Absatz 3 des Sprachengesetzes (SpG) besagt: Bund und Kantone "setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen".</p><p>In Anbetracht des Vorgehens in mehreren Deutschschweizer Kantonen - die nicht nur früher mit dem Englisch- als mit dem Französischunterricht beginnen, sondern letzteren auch gleich für ganze Schülergruppen streichen wollen - scheint uns legitim, die Frage aufzuwerfen, ob Artikel 15 (Unterricht) SpG in unserem Land überhaupt noch eingehalten wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auch wenn die Wahl der ersten Fremdsprache den Kantonen obliegt, so verfügt der Bund doch über Kompetenzen, um sich für einen Fremdsprachenunterricht einzusetzen, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache verfügen (Art. 15 Abs. 3 SpG). Die Abschaffung des Französischunterrichts für ganze Schülergruppen widerspricht diesem Artikel. Was kann der Bundesrat tun, wenn die Vermittlung einer zweiten Landessprache in gewissen Kantonen infrage gestellt wird?</p><p>2. Welche Massnahmen wird der Bundesrat gestützt auf die Artikel 15 und 16 SpG treffen, um den Unterricht einer zweiten oder dritten Landessprache zu fördern?</p><p>3. Hält der Bundesrat das Lernen einer zweiten Landessprache während der obligatorischen Schulzeit nicht für essenziell für den nationalen Zusammenhalt der Schweiz?</p>
- Einhaltung des Sprachengesetzes. Französischunterricht und nationaler Zusammenhalt
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat 2004 eine nationale Strategie zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts in der Schweiz verabschiedet und im Harmos-Konkordat konkretisiert. Darin finden sich auch Vorgaben zum Sprachenunterricht. So ist vorgesehen, dass während der obligatorischen Schulzeit ab der Primarschulstufe zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, von denen eine Sprache eine Landessprache sein muss. In beiden Sprachen sind per Ende der obligatorischen Schule vergleichbare Kenntnisse zu erreichen. Ausserdem hat während der obligatorischen Schulzeit ein bedarfsgerechtes Angebot an fakultativem Unterricht in einer dritten Landessprache zu bestehen. Diese Grundsätze finden sich im Sprachengesetz (SpG) wieder, das 2010 in Kraft getreten ist.</p><p>1. Die Kantone befinden sich derzeit in einem wichtigen Harmonisierungsprozess, über den sie 2015 Bilanz ziehen werden. Der Bundesrat ist weiterhin davon überzeugt, dass die Kantone die Strategie des Unterrichts von zwei Fremdsprachen ab der Primarschule wie vorgesehen umsetzen können.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die laufende Diskussion aufmerksam. Kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen könnten, würden den nationalen Zusammenhalt und die nötige Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden. Eine solche Benachteiligung läge beispielsweise vor, wenn auf der Primarschulstufe als Fremdsprache nur noch Englisch unterrichtet würde.</p><p>Wenn die Kantone beim Fremdsprachenunterricht keine koordinierte Lösung im Sinne des Harmos-Konkordats erreichen, müsste der Bundesrat die Situation prüfen, namentlich im Hinblick auf die in der Verfassung (Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung) stipulierte Pflicht zur Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen und die Anwendung der subsidiären Bundeskompetenz.</p><p>2. Gemäss Sprachengesetz (SpG) unterstützt der Bund innovative Projekte der Kantone zur Förderung der Landessprachen in der Schule. Drei Ausschreibungszyklen wurden erfolgreich abgeschlossen. Diese Projekte fördern beispielsweise den zweisprachigen Unterricht durch innovative didaktische Ansätze, um die Vermittlung der Landessprachen attraktiv zu gestalten.</p><p>3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule für den nationalen Zusammenhalt von wesentlicher Bedeutung ist. Um die Verständigung zwischen den Sprachregionen unseres Landes zu verstärken, ist es auch wichtig, den Unterricht einer dritten Landessprache zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Artikel 15 Absatz 3 des Sprachengesetzes (SpG) besagt: Bund und Kantone "setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen".</p><p>In Anbetracht des Vorgehens in mehreren Deutschschweizer Kantonen - die nicht nur früher mit dem Englisch- als mit dem Französischunterricht beginnen, sondern letzteren auch gleich für ganze Schülergruppen streichen wollen - scheint uns legitim, die Frage aufzuwerfen, ob Artikel 15 (Unterricht) SpG in unserem Land überhaupt noch eingehalten wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auch wenn die Wahl der ersten Fremdsprache den Kantonen obliegt, so verfügt der Bund doch über Kompetenzen, um sich für einen Fremdsprachenunterricht einzusetzen, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache verfügen (Art. 15 Abs. 3 SpG). Die Abschaffung des Französischunterrichts für ganze Schülergruppen widerspricht diesem Artikel. Was kann der Bundesrat tun, wenn die Vermittlung einer zweiten Landessprache in gewissen Kantonen infrage gestellt wird?</p><p>2. Welche Massnahmen wird der Bundesrat gestützt auf die Artikel 15 und 16 SpG treffen, um den Unterricht einer zweiten oder dritten Landessprache zu fördern?</p><p>3. Hält der Bundesrat das Lernen einer zweiten Landessprache während der obligatorischen Schulzeit nicht für essenziell für den nationalen Zusammenhalt der Schweiz?</p>
- Einhaltung des Sprachengesetzes. Französischunterricht und nationaler Zusammenhalt
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