Gleichstellung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
- ShortId
-
13.4080
- Id
-
20134080
- Updated
-
28.07.2023 07:08
- Language
-
de
- Title
-
Gleichstellung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
- AdditionalIndexing
-
24;28;Bericht;Sozialrecht;Konkubinat;Ehe;Steuer natürlicher Personen;gleichgeschlechtliches Paar;Gleichbehandlung;verheiratete Person;AHV-Rente;Steuerrecht;Gesetzesevaluation;Ehepaarbesteuerung
- 1
-
- L04K01040212, Sozialrecht
- L04K11070312, Steuerrecht
- L04K01030507, verheiratete Person
- L04K01030103, Ehe
- L04K01030503, gleichgeschlechtliches Paar
- L04K01030504, Konkubinat
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L05K1107040303, Ehepaarbesteuerung
- L06K010401010102, AHV-Rente
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das aktuelle Steuer- und Sozialversicherungsrecht basiert nach wie vor auf dem Modell der Hausgattenehe und benachteiligt daher in der Tendenz Zweiverdiener-Ehepaare.</p><p>Die Initiative der CVP "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", welche der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, behandelt jedoch nur den Teilaspekt, dass im Steuer- und Sozialversicherungsrecht verschiedene Lebensgemeinschaften unterschiedlich behandelt werden. Sie verhindert z. B. aber nicht, dass Ehepaare in Teilbereichen des Rechts gegenüber anderen Lebensgemeinschaften und andern Lebensmodellen klar bevorzugt werden, was sachlich nicht gerechtfertigt ist.</p><p>Zwar haben die verschiedenen Lebensgemeinschaften im Ehe-, Erb- und Vertragsrecht wesensgemäss unterschiedliche und auch gewollt unterschiedliche Rechtsfolgen. Ungleichbehandlungen im öffentlichen Recht, z. B. im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (z. B. AHV-Ehegattenrente), sollen jedoch nicht mehr zulässig sein. </p><p>Um die mit der Initiative aufgeworfene Problematik nicht auf die "Heiratsstrafe" einzuengen, wird der Bundesrat gebeten, in einem Bericht Entscheidungsgrundlagen zu erstellen und aufzuzeigen, wie im Sozialversicherungs- und Steuerrecht eine umfassende Gleichstellung von sämtlichen Lebensmodellen umgesetzt werden könnte. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die Ziele und Massnahmen des sozialen Ausgleichs sollen jedoch aufrechterhalten bleiben.</p>
- <p>Der Bundesrat will bei der direkten Bundessteuer im Einklang mit der Bundesverfassung stehende, ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Paarhaushalten sicherstellen. Dies ist Bestandteil der Ziele der laufenden Legislatur. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 23. Oktober 2013 die Botschaft zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" verabschiedet. Er beantragt die Annahme der Volksinitiative. In der Botschaft wird auch das verbleibende Ungleichbehandlungspotenzial zwischen den Paarhaushalten thematisiert.</p><p>Das Sozialversicherungsrecht lehnt sich weitgehend an das im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankerte Familienrecht an. Wenn der Gesetzgeber im Sozialversicherungsrecht Regelungen mit Anknüpfung an familienrechtliche Sachverhalte trifft, muss er demnach diejenigen Institute im Blickfeld haben, die das Familienrecht kennt. Diese Sichtweise hat das Bundesgericht in seiner ständigen Rechtsprechung - jüngst in einem Urteil vom 6. Dezember 2013 (9C_383/2013) - bestätigt. Dieser Grundsatz gilt unbesehen davon, dass die Berücksichtigung familienrechtlicher Verhältnisse innerhalb der einzelnen Sozialversicherungszweige unterschiedlich ausgeprägt ist und somit nicht einheitlich erfolgt. Solange sich das Sozialversicherungsrecht des Bundes an das Familienrecht anlehnt, ist die im Postulat geforderte Stossrichtung kaum einlösbar. Der Bundesrat sieht in seiner Botschaft zur erwähnten Volksinitiative denn auch keinen Handlungsbedarf, der Korrekturmassnahmen innerhalb des bestehenden Gefüges bei der AHV/IV notwendig machen würde. </p><p>Zudem ist anzumerken, dass man der komplexen gesellschaftlichen Realität kaum gerecht würde, wenn im geforderten Bericht ausgewogene Belastungsrelationen zwischen Paar-, Einpersonen- und Alleinerzieherhaushalten auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungsbereiche beschränkt würden. Eine fundierte Analyse des Ungleichbehandlungspotenzials, welche das gesamte Spektrum privater Haushaltssituationen berücksichtigt, müsste auch andere Rechtsbereiche ausserhalb des Steuer- und Sozialversicherungsrechts einschliessen wie beispielsweise das Erbrecht oder das Güterrecht.</p><p>Im Übrigen wird der Bundesrat in einem vom Nationalrat am 14. Dezember 2012 überwiesenen Postulat (12.3607) beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die rechtlichen Grundlagen den heutigen und künftigen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden können. Dabei ist insbesondere den neuen Familienformen sowie dem Grundsatz der Gleichberechtigung der unterschiedlichen Lebensformen Rechnung zu tragen.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat basierend auf dem Abstimmungsergebnis zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" ein Gesetzgebungsprojekt zur Herstellung verfassungskonformer Belastungsrelationen im Steuerrecht initiieren wird und sich zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren im Sozialversicherungsbereich in einer Gesamtbetrachtung ein ausgewogenes Bild ergibt, erweist sich eine Umsetzung des Anliegens der Postulantin nicht als angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht Varianten aufzuzeigen, wie im Sozialversicherungs- und Steuerrecht Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Konkubinatspaare untereinander sowie den übrigen Lebensformen weitgehend gleichgestellt werden könnten. Der Bericht soll zudem die möglichen fiskalischen Auswirkungen dieser Varianten für Bund und Kantone aufzeigen.</p>
- Gleichstellung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das aktuelle Steuer- und Sozialversicherungsrecht basiert nach wie vor auf dem Modell der Hausgattenehe und benachteiligt daher in der Tendenz Zweiverdiener-Ehepaare.</p><p>Die Initiative der CVP "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", welche der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, behandelt jedoch nur den Teilaspekt, dass im Steuer- und Sozialversicherungsrecht verschiedene Lebensgemeinschaften unterschiedlich behandelt werden. Sie verhindert z. B. aber nicht, dass Ehepaare in Teilbereichen des Rechts gegenüber anderen Lebensgemeinschaften und andern Lebensmodellen klar bevorzugt werden, was sachlich nicht gerechtfertigt ist.</p><p>Zwar haben die verschiedenen Lebensgemeinschaften im Ehe-, Erb- und Vertragsrecht wesensgemäss unterschiedliche und auch gewollt unterschiedliche Rechtsfolgen. Ungleichbehandlungen im öffentlichen Recht, z. B. im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (z. B. AHV-Ehegattenrente), sollen jedoch nicht mehr zulässig sein. </p><p>Um die mit der Initiative aufgeworfene Problematik nicht auf die "Heiratsstrafe" einzuengen, wird der Bundesrat gebeten, in einem Bericht Entscheidungsgrundlagen zu erstellen und aufzuzeigen, wie im Sozialversicherungs- und Steuerrecht eine umfassende Gleichstellung von sämtlichen Lebensmodellen umgesetzt werden könnte. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die Ziele und Massnahmen des sozialen Ausgleichs sollen jedoch aufrechterhalten bleiben.</p>
- <p>Der Bundesrat will bei der direkten Bundessteuer im Einklang mit der Bundesverfassung stehende, ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Paarhaushalten sicherstellen. Dies ist Bestandteil der Ziele der laufenden Legislatur. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 23. Oktober 2013 die Botschaft zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" verabschiedet. Er beantragt die Annahme der Volksinitiative. In der Botschaft wird auch das verbleibende Ungleichbehandlungspotenzial zwischen den Paarhaushalten thematisiert.</p><p>Das Sozialversicherungsrecht lehnt sich weitgehend an das im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankerte Familienrecht an. Wenn der Gesetzgeber im Sozialversicherungsrecht Regelungen mit Anknüpfung an familienrechtliche Sachverhalte trifft, muss er demnach diejenigen Institute im Blickfeld haben, die das Familienrecht kennt. Diese Sichtweise hat das Bundesgericht in seiner ständigen Rechtsprechung - jüngst in einem Urteil vom 6. Dezember 2013 (9C_383/2013) - bestätigt. Dieser Grundsatz gilt unbesehen davon, dass die Berücksichtigung familienrechtlicher Verhältnisse innerhalb der einzelnen Sozialversicherungszweige unterschiedlich ausgeprägt ist und somit nicht einheitlich erfolgt. Solange sich das Sozialversicherungsrecht des Bundes an das Familienrecht anlehnt, ist die im Postulat geforderte Stossrichtung kaum einlösbar. Der Bundesrat sieht in seiner Botschaft zur erwähnten Volksinitiative denn auch keinen Handlungsbedarf, der Korrekturmassnahmen innerhalb des bestehenden Gefüges bei der AHV/IV notwendig machen würde. </p><p>Zudem ist anzumerken, dass man der komplexen gesellschaftlichen Realität kaum gerecht würde, wenn im geforderten Bericht ausgewogene Belastungsrelationen zwischen Paar-, Einpersonen- und Alleinerzieherhaushalten auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungsbereiche beschränkt würden. Eine fundierte Analyse des Ungleichbehandlungspotenzials, welche das gesamte Spektrum privater Haushaltssituationen berücksichtigt, müsste auch andere Rechtsbereiche ausserhalb des Steuer- und Sozialversicherungsrechts einschliessen wie beispielsweise das Erbrecht oder das Güterrecht.</p><p>Im Übrigen wird der Bundesrat in einem vom Nationalrat am 14. Dezember 2012 überwiesenen Postulat (12.3607) beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die rechtlichen Grundlagen den heutigen und künftigen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden können. Dabei ist insbesondere den neuen Familienformen sowie dem Grundsatz der Gleichberechtigung der unterschiedlichen Lebensformen Rechnung zu tragen.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat basierend auf dem Abstimmungsergebnis zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" ein Gesetzgebungsprojekt zur Herstellung verfassungskonformer Belastungsrelationen im Steuerrecht initiieren wird und sich zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren im Sozialversicherungsbereich in einer Gesamtbetrachtung ein ausgewogenes Bild ergibt, erweist sich eine Umsetzung des Anliegens der Postulantin nicht als angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht Varianten aufzuzeigen, wie im Sozialversicherungs- und Steuerrecht Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Konkubinatspaare untereinander sowie den übrigen Lebensformen weitgehend gleichgestellt werden könnten. Der Bericht soll zudem die möglichen fiskalischen Auswirkungen dieser Varianten für Bund und Kantone aufzeigen.</p>
- Gleichstellung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
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