Ausgeweitetes Liquiditäts-Swap-Abkommen der SNB. Weltkartell der Gelddrucker (1)

ShortId
13.4102
Id
20134102
Updated
28.07.2023 07:01
Language
de
Title
Ausgeweitetes Liquiditäts-Swap-Abkommen der SNB. Weltkartell der Gelddrucker (1)
AdditionalIndexing
24;Währungsbeziehungen;Inflation;Liquidität;Geldpolitik;Währungsabkommen;Schweizerische Nationalbank;Unabhängigkeit;Geldvolumen;Nationalbank;Devisengeschäft;Derivate
1
  • L05K1106010202, Derivate
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L04K11030204, Liquidität
  • L03K110301, Geldpolitik
  • L04K11030203, Geldvolumen
  • L02K1101, Währungsbeziehungen
  • L04K11030103, Nationalbank
  • L05K0704020302, Inflation
  • L04K11010403, Währungsabkommen
  • L04K08020243, Unabhängigkeit
  • L04K11040211, Devisengeschäft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann mit anderen Zentralbanken sogenannte Liquiditäts-Swap-Abkommen schliessen. Diese Abkommen dienen primär als vorsorgliche Kriseninstrumente für den Fall eines Liquiditätsengpasses in den Geldmärkten der jeweiligen Währungen. Im Rahmen der Verlängerung des Swap-Abkommens mit der US-Zentralbank im November 2011 beschloss die SNB, am Aufbau eines Netzwerks von befristeten gegenseitigen Swap-Abkommen mit den Zentralbanken Kanadas, Grossbritanniens, Japans, der USA sowie der Europäischen Zentralbank mitzuwirken. Die Abkommen sind vorsorglich abgeschlossen worden, damit liquiditätszuführende Operationen bei Bedarf schnell in die Wege geleitet werden können. Im Oktober 2013 erklärten die Zentralbanken, diese Abkommen unbefristet weiterzuführen.</p><p>Diese Massnahme erlaubt es der SNB, den betreffenden Zentralbanken bei Bedarf Franken für deren Geschäftspartner zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt wäre sie in der Lage, im Bedarfsfall Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern in der Schweiz Liquidität in US-Dollar, in kanadischen Dollar, Pfund, Yen und Euro zu gewähren. Im Zuge der Finanzkrise beispielsweise wurde mittels Swap-Abkommen einer potenziellen Verknappung der Versorgung der Märkte mit US-Dollar entgegengetreten. Da der Schweizer Finanzplatz und der Schweizerfranken im globalen Finanzsystem einen wichtigen Platz einnehmen, ist eine Teilnahme der SNB an diesem Netzwerk der weltweit wichtigsten Zentralbanken sinnvoll. Für die tägliche Geldpolitik sind die Swap-Abkommen momentan ohne Bedeutung.</p><p>1. Es besteht keine vordefinierte Maximalgrenze für Währungsbeträge bei Swaptransaktionen zwischen Zentralbanken. Die Ausleihfristen für jedes einzelne Geschäft sind aber - wie bei Devisenswaps üblich - zeitlich begrenzt.</p><p>2. Die SNB hat den verfassungsmässigen Auftrag, eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen. Die Swap-Abkommen mit anderen Zentralbanken gehören zu den vorsorglichen Instrumenten, die für die Geldpolitik in Krisenzeiten wichtig sein können. Sie tragen dazu bei, dass die SNB ihren gesetzlichen Auftrag der Preisstabilität, der im Nationalbankgesetz festgelegt ist, auch in Krisenzeiten möglichst gut erfüllen kann.</p><p>3. Transaktionen basierend auf den Swap-Abkommen finden nur statt, wenn beide Zentralbanken einwilligen. Die Unabhängigkeit der SNB bleibt gewährleistet.</p><p>4./5. Über eine Swaplinie kann eine Zentralbank Fremdwährung beziehen zur Entspannung von Liquiditätsengpässen im jeweiligen Geldmarkt. Um ihren Zweck zu erfüllen, muss diese gezogene Fremdwährung dem Markt zugeführt werden können. Die beziehende Zentralbank muss im Gegenzug eigene Währung als Sicherheit an die bereitstellende Zentralbank liefern. Diese als Sicherheit gelieferte Währung wird bei der bereitstellenden Zentralbank als Guthaben ausgewiesen und nicht dem Markt zugeführt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit dem ausgeweiteten Liquiditäts-Swap-Abkommen haben die weltgrössten Zentralbanken beschlossen, sich untereinander unbefristet Geld zu leihen. Das birgt gefährliche Risiken, eine einheitliche Weltgeldpolitik droht. Die Bank von Kanada, die Bank von England, die Bank von Japan, die Europäische Zentralbank, das Federal Reserve System und die Schweizerische Nationalbank gaben bekannt, dass sie ihre bestehenden, bisher befristeten Liquiditäts-Swap-Abkommen in unbefristete Abkommen überführen.</p><p>1. Mittels dieser Abkommen leihen sich Zentralbanken untereinander Währungen. Existiert eine Maximalgrenze, oder sind damit unbegrenzte Ausleihungen möglich?</p><p>2. Solche Abkommen können die Geldmenge ausweiten, was zunächst zu Vermögenspreisinflation, zu Scheinwohlstand und bei zunehmender Umlaufgeschwindigkeit zu offener Inflation führt. Wer übernimmt die Haftung für das gesamtwirtschaftliche Fehlverhalten, welches auf den zentralplanerisch fixierten Tiefstzinsen basiert?</p><p>3. Durch die Liquiditäts-Swap-Abkommen verlieren die nationalen Zentralbanken die Hoheit über die heimische (Basis-)Geldmenge. Sie werden jeden Betrag in heimischer Währung zur Verfügung stellen müssen, der ihnen durch andere Zentralbanken abgefordert wird. Damit ist die nationale Währungssouveränität de facto aufgehoben; wie kann bei einem solchen Abkommen die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank gewährleistet werden?</p><p>4. Ist im Rahmen der Liquiditäts-Swap-Abkommen vertraglich festgehalten, dass die ausländische Notenbank, welche im Gegenzug Schweizerfranken hält, diese auf einem Konto bei der Schweizerischen Nationalbank behalten muss und nicht abziehen oder anderweitig verwenden darf?</p><p>5. Ist ebenfalls vertraglich festgehalten, dass die ausländische Notenbank diese bei der Schweizerischen Nationalbank gehaltenen Schweizerfranken nicht über Derivate oder Ähnliches dem Markt zuführen darf, um die Währungskursstabilität des Schweizerfrankens nicht zu gefährden?</p>
  • Ausgeweitetes Liquiditäts-Swap-Abkommen der SNB. Weltkartell der Gelddrucker (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann mit anderen Zentralbanken sogenannte Liquiditäts-Swap-Abkommen schliessen. Diese Abkommen dienen primär als vorsorgliche Kriseninstrumente für den Fall eines Liquiditätsengpasses in den Geldmärkten der jeweiligen Währungen. Im Rahmen der Verlängerung des Swap-Abkommens mit der US-Zentralbank im November 2011 beschloss die SNB, am Aufbau eines Netzwerks von befristeten gegenseitigen Swap-Abkommen mit den Zentralbanken Kanadas, Grossbritanniens, Japans, der USA sowie der Europäischen Zentralbank mitzuwirken. Die Abkommen sind vorsorglich abgeschlossen worden, damit liquiditätszuführende Operationen bei Bedarf schnell in die Wege geleitet werden können. Im Oktober 2013 erklärten die Zentralbanken, diese Abkommen unbefristet weiterzuführen.</p><p>Diese Massnahme erlaubt es der SNB, den betreffenden Zentralbanken bei Bedarf Franken für deren Geschäftspartner zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt wäre sie in der Lage, im Bedarfsfall Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern in der Schweiz Liquidität in US-Dollar, in kanadischen Dollar, Pfund, Yen und Euro zu gewähren. Im Zuge der Finanzkrise beispielsweise wurde mittels Swap-Abkommen einer potenziellen Verknappung der Versorgung der Märkte mit US-Dollar entgegengetreten. Da der Schweizer Finanzplatz und der Schweizerfranken im globalen Finanzsystem einen wichtigen Platz einnehmen, ist eine Teilnahme der SNB an diesem Netzwerk der weltweit wichtigsten Zentralbanken sinnvoll. Für die tägliche Geldpolitik sind die Swap-Abkommen momentan ohne Bedeutung.</p><p>1. Es besteht keine vordefinierte Maximalgrenze für Währungsbeträge bei Swaptransaktionen zwischen Zentralbanken. Die Ausleihfristen für jedes einzelne Geschäft sind aber - wie bei Devisenswaps üblich - zeitlich begrenzt.</p><p>2. Die SNB hat den verfassungsmässigen Auftrag, eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen. Die Swap-Abkommen mit anderen Zentralbanken gehören zu den vorsorglichen Instrumenten, die für die Geldpolitik in Krisenzeiten wichtig sein können. Sie tragen dazu bei, dass die SNB ihren gesetzlichen Auftrag der Preisstabilität, der im Nationalbankgesetz festgelegt ist, auch in Krisenzeiten möglichst gut erfüllen kann.</p><p>3. Transaktionen basierend auf den Swap-Abkommen finden nur statt, wenn beide Zentralbanken einwilligen. Die Unabhängigkeit der SNB bleibt gewährleistet.</p><p>4./5. Über eine Swaplinie kann eine Zentralbank Fremdwährung beziehen zur Entspannung von Liquiditätsengpässen im jeweiligen Geldmarkt. Um ihren Zweck zu erfüllen, muss diese gezogene Fremdwährung dem Markt zugeführt werden können. Die beziehende Zentralbank muss im Gegenzug eigene Währung als Sicherheit an die bereitstellende Zentralbank liefern. Diese als Sicherheit gelieferte Währung wird bei der bereitstellenden Zentralbank als Guthaben ausgewiesen und nicht dem Markt zugeführt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit dem ausgeweiteten Liquiditäts-Swap-Abkommen haben die weltgrössten Zentralbanken beschlossen, sich untereinander unbefristet Geld zu leihen. Das birgt gefährliche Risiken, eine einheitliche Weltgeldpolitik droht. Die Bank von Kanada, die Bank von England, die Bank von Japan, die Europäische Zentralbank, das Federal Reserve System und die Schweizerische Nationalbank gaben bekannt, dass sie ihre bestehenden, bisher befristeten Liquiditäts-Swap-Abkommen in unbefristete Abkommen überführen.</p><p>1. Mittels dieser Abkommen leihen sich Zentralbanken untereinander Währungen. Existiert eine Maximalgrenze, oder sind damit unbegrenzte Ausleihungen möglich?</p><p>2. Solche Abkommen können die Geldmenge ausweiten, was zunächst zu Vermögenspreisinflation, zu Scheinwohlstand und bei zunehmender Umlaufgeschwindigkeit zu offener Inflation führt. Wer übernimmt die Haftung für das gesamtwirtschaftliche Fehlverhalten, welches auf den zentralplanerisch fixierten Tiefstzinsen basiert?</p><p>3. Durch die Liquiditäts-Swap-Abkommen verlieren die nationalen Zentralbanken die Hoheit über die heimische (Basis-)Geldmenge. Sie werden jeden Betrag in heimischer Währung zur Verfügung stellen müssen, der ihnen durch andere Zentralbanken abgefordert wird. Damit ist die nationale Währungssouveränität de facto aufgehoben; wie kann bei einem solchen Abkommen die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank gewährleistet werden?</p><p>4. Ist im Rahmen der Liquiditäts-Swap-Abkommen vertraglich festgehalten, dass die ausländische Notenbank, welche im Gegenzug Schweizerfranken hält, diese auf einem Konto bei der Schweizerischen Nationalbank behalten muss und nicht abziehen oder anderweitig verwenden darf?</p><p>5. Ist ebenfalls vertraglich festgehalten, dass die ausländische Notenbank diese bei der Schweizerischen Nationalbank gehaltenen Schweizerfranken nicht über Derivate oder Ähnliches dem Markt zuführen darf, um die Währungskursstabilität des Schweizerfrankens nicht zu gefährden?</p>
    • Ausgeweitetes Liquiditäts-Swap-Abkommen der SNB. Weltkartell der Gelddrucker (1)

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