Verzicht auf Baubewilligungen für Solaranlagen

ShortId
13.4108
Id
20134108
Updated
28.07.2023 06:59
Language
de
Title
Verzicht auf Baubewilligungen für Solaranlagen
AdditionalIndexing
66;2846;Sonnenenergie;Vereinfachung von Verfahren;Baugenehmigung;Aufhebung einer Bestimmung
1
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L05K0102030101, Baugenehmigung
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Es besteht ein Interesse, dass der Bau von Solaranlagen nicht durch administrative Hürden erschwert wird. Gleichzeitig besteht auch die klare Erwartung, dass genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung mehr bedürfen und der entsprechende Beschluss der Räte möglichst umgehend umgesetzt wird.</p>
  • <p>1. Die Inkraftsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes wie auch der revidierten Raumplanungsverordnung ist auf Frühjahr 2014 geplant. Nachdem die Vernehmlassungsfrist zur revidierten Raumplanungsverordnung und zu den Umsetzungsinstrumenten Ende November 2013 abgelaufen ist, werden nun die Ergebnisse ausgewertet und die verschiedenen Instrumente überarbeitet.</p><p>2. Eine zeitlich gestaffelte Inkraftsetzung von Teilen des revidierten Raumplanungsgesetzes oder von Teilen der revidierten Raumplanungsverordnung ist nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Artikel 18a des revidierten Raumplanungsgesetzes (R-RPG) sieht vor, dass in Bau- und in Landwirtschaftszonen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung bedürfen und lediglich der zuständigen Behörde zu melden sind. Das R-RPG und die revidierte Raumplanungsverordnung sollen dem Vernehmen nach im Frühjahr 2014 zeitgleich in Kraft gesetzt werden. Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Raumplanungsverordnung lief bis Ende November 2013.</p><p>Eigenheimbesitzer, die vor dem Entscheid für die Installation einer Solaranlage stehen, warten zurzeit ab, bis dieser neue Gesetzesartikel in Kraft gesetzt wird. Gleichzeitig besteht die Befürchtung, dass die Auswertung der Vernehmlassungsantworten länger dauern könnte als gewünscht, weil die Verordnung nicht nur die Umsetzung dieses kaum bestrittenen Artikels betrifft.</p><p>Deshalb ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welches Datum beabsichtigt der Bundesrat das Gesetz und die Verordnung aufgrund der Vernehmlassungsantworten in Kraft zu setzen?</p><p>2. Beabsichtigt er bei einer allfälligen Verzögerung, den unbestrittenen Teil betreffend Verzicht auf eine Baubewilligung für Solaranlagen vorzeitig in Kraft zu setzen?</p>
  • Verzicht auf Baubewilligungen für Solaranlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es besteht ein Interesse, dass der Bau von Solaranlagen nicht durch administrative Hürden erschwert wird. Gleichzeitig besteht auch die klare Erwartung, dass genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung mehr bedürfen und der entsprechende Beschluss der Räte möglichst umgehend umgesetzt wird.</p>
    • <p>1. Die Inkraftsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes wie auch der revidierten Raumplanungsverordnung ist auf Frühjahr 2014 geplant. Nachdem die Vernehmlassungsfrist zur revidierten Raumplanungsverordnung und zu den Umsetzungsinstrumenten Ende November 2013 abgelaufen ist, werden nun die Ergebnisse ausgewertet und die verschiedenen Instrumente überarbeitet.</p><p>2. Eine zeitlich gestaffelte Inkraftsetzung von Teilen des revidierten Raumplanungsgesetzes oder von Teilen der revidierten Raumplanungsverordnung ist nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Artikel 18a des revidierten Raumplanungsgesetzes (R-RPG) sieht vor, dass in Bau- und in Landwirtschaftszonen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung bedürfen und lediglich der zuständigen Behörde zu melden sind. Das R-RPG und die revidierte Raumplanungsverordnung sollen dem Vernehmen nach im Frühjahr 2014 zeitgleich in Kraft gesetzt werden. Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Raumplanungsverordnung lief bis Ende November 2013.</p><p>Eigenheimbesitzer, die vor dem Entscheid für die Installation einer Solaranlage stehen, warten zurzeit ab, bis dieser neue Gesetzesartikel in Kraft gesetzt wird. Gleichzeitig besteht die Befürchtung, dass die Auswertung der Vernehmlassungsantworten länger dauern könnte als gewünscht, weil die Verordnung nicht nur die Umsetzung dieses kaum bestrittenen Artikels betrifft.</p><p>Deshalb ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welches Datum beabsichtigt der Bundesrat das Gesetz und die Verordnung aufgrund der Vernehmlassungsantworten in Kraft zu setzen?</p><p>2. Beabsichtigt er bei einer allfälligen Verzögerung, den unbestrittenen Teil betreffend Verzicht auf eine Baubewilligung für Solaranlagen vorzeitig in Kraft zu setzen?</p>
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